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vergebenEU-weitLieferleistungen

Lieferung von Hygienematerialen(Toilettenpapier, Einweghandtücher,Rollenhandtücher, Hygienebeutel, Müllbeutel und verschiedene Cremeseifen

Oberlandesgericht Dresden · Dresden, Sachsen

Aktenzeichen OLG-VI.3-E5400/1/3-2024veröffentlicht 24.08.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 770 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Dresden.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Sachsen (72 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.12.2024 – 30.11.2025
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Dresden01067, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.sachsen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 97 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (44 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Qualität40 %
  • Preis60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    über evergabe.sachsen.de
    vor 25 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 25 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.11.2025
    vor 23 Monaten
  5. Bindefrist endet
    126 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 21 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Gegenstand dieses Verfahrens ist die Lieferung von Hygienematerialien nach Auftragsvergabe im Rahmen eines Abrufvertrages. Los 1 Toilettenpapier - Normal- und Jumborollen-; Los 2 Einweg- und Rollenhandtücher; Los 3 Hygienebeutel, Müllbeutel und Cremeseife an die teilnehmenden sächsischen Justizbehörden. Die Lieferleistung erstreckt sich auf den Zeitraum 1. Dezember 2024 bis zum 30. November 2025

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Toilettenpapier

Los 1 Toilettenpapier Lieferung von Toilettenpapier: - einlagig je Rolle a 400 Blatt; Rollenbreite 9,5 cm, Rohstoff krepp-recycling; Bedarf: 68.800 Rollen - zweilagig: je Rolle a 250 Blatt, Rollenbreite 9,5 cm, Rohstoff: Tissue, natur-weiß; Bedarf: 293.440 Rollen - dreilagig: je Rolle a 250 Blatt, Rollenbreite 9,5 cm, Rohstoff: Zellstoff, normal weiß; Bedarf: 82.632 Rollen - Jumborollen: zweilagig, Rollenbreite 10 cm, Innendurchmesser 6 cm, Qualität: Zellstoff, passend für den Spendertyp Kimberly Clark, Hostess, a) Rollenlänge 170 m Bedarf: 3.408 Rollen und b) Rollenlänge 380m Bedarf: 420 Rollen weitere Angaben siehe Anlage 6

1 Jahr–
2
Einweghandtücher/Rollenhandtücher

Lieferung von Einweghandtüchern (Falthandtücher): - zz-Faltung: Qualität Natur, einlagig, Blattmaß in cm (ausgefaltet) 25x23; Bedarf: 6.615.000 Blatt - zz-Faltung: Qualität naturweiß, zweilagig, Blattmaß in cm (ausgefaltet) 25x23; Bedarf: 25.843.200 Blatt - z-super-eco Faltung Qualität: Zellstoff-weiß, zweilagig, Blattmaß in cm (ausgefaltet) 20,4 x 25, Bedarf: 570.000 Blatt - z-super Faltung: Qualität Zellstoff, zweilagig, Blattmaß in cm (ausgefaltet) 22x24; Bedarf: 1.020.000 Blatt - c-Falz: Qualität Krepp, einlagig, Blattmaß in cm (ausgefaltet): 24,5 (+/-0,5) x 33; Bedarf: 774.000 Blatt Lieferung von Rollenhandtüchern: - Qualität: Zellstoff weiß, zweilagig, Kerndurchmesser ca. 4 cm (+/- 0,1 cm), Rollenbreite: ca. 20 cm (+/- 0,1cm) Rollenlänge je 140 m, passend für Spendertyp: a) Kimberly Clark Bedarf: 3.258 Rollen, b) Controllomatik Bedarf: 120 Rollen weitere Angaben siehe Anlage 7

1 Jahr–
3
Hygienebeutel/Müllbeutel/Cremeseife

Lieferung von Hygienebeuteln: - Material Papier: Bedarf: 111.000 Stück - Material Kunststoff: Bedarf: 124.500 Stück weitere Angaben siehe Anlage 8a Lieferung von Müllbeuteln (Material Kunststoff, mit Recyclingsymbol): - Mindestfassungsvermögen, 5 Liter Bedarf: 34.000 Beutel - Mindestfassungsvermögen: 20 Liter: Bedarf: 84.000 Beutel - Mindestfassungsvermögen: 30 Liter: Bedarf: 412.000 Beutel - Mindestfassungsvermögen: 60 Liter: Bedarf: 370.000 Beutel - Mindestfassungsvermögen 60 Liter (stark) Bedarf: 158.000 Beutel - Mindestfassungsvermögen: 70 Liter Bedarf: 14.750 Beutel - Mindestfassungsvermögen: 80 Liter Bedarf: 32.040 Beutel - Mindestfassungsvermögen 120 Liter: Bedarf: 167.500 Beutel - Mindestfassungsvermögen: 140 Liter: Bedarf: 145.750 Beutel weitere Angaben siehe Anlage 8b Lieferung von Cremeseife (jeweils ph-neutral und alkalifrei) - Kanister 5 Liter (weiß/transparent = geruchsneutral) Bedarf: 127 Kanister - Kanister 5 Liter (parfümiert) Bedarf: 251 Kanister - Kanister 10 Liter ((weiß/transparent = geruchsneutral) Bedarf: 157 Kanister - Kanister 10 Liter (parfümiert) Bedarf: 330 Kanister - Patronen zu je 0,5 Liter für die Spender Systeme CWS alte Spender, (weiß/transparent = geruchsneutral) Bedarf: 312 Patronen - Patronen zu je 0,5 Liter für die Spender Systeme CWS alte Spender, (parfümiert) Bedarf: 36 Patronen - Patronen zu je 0,5 Liter für die Spender Systeme CWS neuer Spender, (weiß/transparent = geruchsneutral) Bedarf: 312 Patronen - Patronen zu je 0,5 Liter für die Spender Systeme CWS neuer Spender, (parfümiert) Bedarf: 120 Patronen - Patronen zu je 1 Liter für die Spender Systeme Kimberly Clark (parfümiert) Bedarf: 120 Patronen - Patronen zu je 1 Liter für die Spender Systeme Tork (parfümiert) Bedarf: 84 Patronen WICHTIG: Bei den Patronen ist zwingend anzugeben, ob Original- oder Refilpatronen, wenn Refillpatronen angeboten werden, ist die Kompatibilität zwingend anzugeben. weitere Angaben siehe Anlage 8c

1 Jahr–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität40 %
Preis60 %
Kosten
Preis

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Bieter haben die Anlage 4 - Bieterangaben mit folgenden Angaben abzugeben: • Firma, Geschäftsführer/Inhaber, vertretungsberechtigter Bearbeiter zur Ausschreibung, Niederlassung/Sitz Registergericht und HRA/HRB Nummer (sofern zutreffend) • USt-ID • bei Einzelhandelskaufmann/-frau: Geburtsdatum, Geb … ganz lesenBieter haben die Anlage 4 - Bieterangaben mit folgenden Angaben abzugeben: • Firma, Geschäftsführer/Inhaber, vertretungsberechtigter Bearbeiter zur Ausschreibung, Niederlassung/Sitz Registergericht und HRA/HRB Nummer (sofern zutreffend) • USt-ID • bei Einzelhandelskaufmann/-frau: Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsnachname • Kontaktdaten Ansprechpartner nebst Erreichbarkeit (Telefon, Fax, Handy, E-Mail) • Angabe, ob als Hersteller oder Händler angeboten wird
Kriterium
Bietererklärung (Anlage 3), dass: - über das Vermögen des Bieters das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet ist, die Eröffnung nicht beantragt ist und der Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, - sich das bietende Unternehmen nicht … ganz lesenBietererklärung (Anlage 3), dass: - über das Vermögen des Bieters das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet ist, die Eröffnung nicht beantragt ist und der Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, - sich das bietende Unternehmen nicht in Liquidation befindet, - das bietende Unternehmen keine schwere Verfehlung begangen hat, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, - der Bieter seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist - der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf dessen Eignung abgegeben hat - die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von mindestens 2.500 € gegen den Bieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen Verstoßes gegen das genannte Gesetz nicht vorliegen und auch kein entsprechendes Bußgeldverfahren anhängig ist, - einer der in § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aufgeführten Ausschlussgründe nicht vorliegt, - die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von mindestens 2.500 € gegen den Bieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen eines Verstoßes nach § 21 dieses Gesetzes, nicht vorliegen, - der Bieter die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt Kann die Erklärung nicht in vorstehendem Umfang unterzeichnet werden (z. B. wegen Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens), wird um Eintragung der Gründe gebeten. Bieterangaben (Anlage 4) • zur Anzahl sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter/Anzahl der nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten (bezogen auf den Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre) • zum Gesamtumsatz in den letzten drei Jahre sowie Umsatz bezüglich der angebotenen Leistungen in den letzten drei Jahren • Beschreibung des Know-how sowie der technischen Ausstattung, um die Leistung realisieren zu können • zum Gesamtumsatz in den letzten drei Jahre, einschließlich der Angabe des Umsatzes in den jeweiligen Losen, für die geboten wird Die Angaben/Erklärungen in der Anlage 3 - Bietererklärung-, in der Anlage 4 - Bieterangaben sind dem Angebot beizufügen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister und aus dem Gewerbezentralregister anfordern.
Kriterium
Bietererklärung (Anlage 3) • Namentliche Nennung eines Ansprechpartners des Auftragnehmers • drei Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren bezogen auf das jeweilige Los Bieterangaben (Anlage 4) • Beschreibung des Know-how sowie der technischen Ausstattung, um d … ganz lesenBietererklärung (Anlage 3) • Namentliche Nennung eines Ansprechpartners des Auftragnehmers • drei Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren bezogen auf das jeweilige Los Bieterangaben (Anlage 4) • Beschreibung des Know-how sowie der technischen Ausstattung, um die Leistung realisieren zu können Eigenerklärung (Anlage 5) • Versicherung des Bieters, dass er nicht zu den in Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen entsprechenden Bezug zu Russland aufweisen • Versicherung des Bieters, dass an der Erfüllung des Auftrags keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder sonstige Unternehmen (Eignungsleihe) mit einem Volumen von über 10 % des Auftragswertes beteiligt sind, die unter die Regelung des Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 fallen Die in den Anlagen 6 bis 8c aufgeführten Mindestanforderungen für die jeweiligen Produkte sind einzuhalten. Ein Hersteller- bzw. Händlerdatenblatt ist für jedes Produkt vorzulegen (deutschsprachig). Zudem wird gebeten, vorhandene Zertifikate dem Angebot in Kopie beizufügen (deutschsprachig). Mit der Abfrage bei den Produktinformationen hinsichtlich der Kompatibilität - wenn keine Original, sondern Refillkartuschen angeboten werden - ist die Möglichkeit gegeben, Alternativen anzubieten. Diese Refillkartuschen müssen in die entsprechenden Spendersysteme passen. Dies ist zwingend in den entsprechenden Spalten anzugeben (vgl. Anlage 8c). Alle genannten Anlagen nebst den weiter geforderten Dokumenten sind mit dem Angebot einzureichen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.12.2024
Vertragsende
30.11.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.sachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
126 Tage
Angebotsöffnung
30.09.2024, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesen§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Musterprodukte sind bis zum 27. September 2024 an die Vergabestelle zu übersenden; nähere Angaben in den Vergabeunterlagen. Angaben zu den Höchstwerten der in der Rahmenvereinbarung zu beschaffenden Waren je Los sind in der Anlage 2 Vertragsbedingungen zu entnehmen. Die zu beliefernden Behörden sind in der Anlage 2a aufgelistet.
Hinweis
Es wird daraufhingewiesen, dass nur auf der Plattform registrierte Bietinteressenten eine automatische Benachrichtigung zu weiteren Informationen (z.B. Änderungen in Vergabeunterlagen) im Verfahren erhalten. Die geforderten Muster, siehe Anlage 10 Musterprodukte sind bis zum 27. September 2024 an da … ganz lesenEs wird daraufhingewiesen, dass nur auf der Plattform registrierte Bietinteressenten eine automatische Benachrichtigung zu weiteren Informationen (z.B. Änderungen in Vergabeunterlagen) im Verfahren erhalten. Die geforderten Muster, siehe Anlage 10 Musterprodukte sind bis zum 27. September 2024 an das Oberlandesgericht Dresden, Schloßplatz 1, 01067 Dresden zu übersenden. Die teilnehmenden Behörden sind in der Anlage 2a aufgelistet.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Für CPV 337 (Körperpflegeprodukte) in Sachsen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 9 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 27.09.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b6b1aa81-e073-4689-b526-5a93c7b7a6df.