Lieferung von Hygienematerialen(Toilettenpapier, Einweghandtücher,Rollenhandtücher, Hygienebeutel, Müllbeutel und verschiedene Cremeseifen
Oberlandesgericht Dresden · Dresden, Sachsen
Aktenzeichen OLG-VI.3-E5400/1/3-2024veröffentlicht 24.08.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 01.12.2024 – 30.11.2025
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Dresden.
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Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Sachsen (72 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Jahr01.12.2024 – 30.11.2025
- Lose
- 3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe.sachsen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 97 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (44 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Qualität40 %
- Preis60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 26 Monaten
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 25 Monatenüber evergabe.sachsen.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 25 Monaten
- Vertragsbeginnvor 23 MonatenLaufzeit bis 30.11.2025
- Bindefrist endetvor 21 Monaten126 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Lieferung von Hygienematerialien nach Auftragsvergabe im Rahmen eines Abrufvertrages. Los 1 Toilettenpapier - Normal- und Jumborollen-; Los 2 Einweg- und Rollenhandtücher; Los 3 Hygienebeutel, Müllbeutel und Cremeseife an die teilnehmenden sächsischen Justizbehörden. Die Lieferleistung erstreckt sich auf den Zeitraum 1. Dezember 2024 bis zum 30. November 2025
Gegenstand nach CPV
Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Toilettenpapier Los 1 Toilettenpapier Lieferung von Toilettenpapier: - einlagig je Rolle a 400 Blatt; Rollenbreite 9,5 cm, Rohstoff krepp-recycling; Bedarf: 68.800 Rollen - zweilagig: je Rolle a 250 Blatt, Rollenbreite 9,5 cm, Rohstoff: Tissue, natur-weiß; Bedarf: 293.440 Rollen - dreilagig: je Rolle a 250 Blatt, Rollenbreite 9,5 cm, Rohstoff: Zellstoff, normal weiß; Bedarf: 82.632 Rollen - Jumborollen: zweilagig, Rollenbreite 10 cm, Innendurchmesser 6 cm, Qualität: Zellstoff, passend für den Spendertyp Kimberly Clark, Hostess, a) Rollenlänge 170 m Bedarf: 3.408 Rollen und b) Rollenlänge 380m Bedarf: 420 Rollen weitere Angaben siehe Anlage 6 | 1 Jahr | – |
| 2 | Einweghandtücher/Rollenhandtücher Lieferung von Einweghandtüchern (Falthandtücher): - zz-Faltung: Qualität Natur, einlagig, Blattmaß in cm (ausgefaltet) 25x23; Bedarf: 6.615.000 Blatt - zz-Faltung: Qualität naturweiß, zweilagig, Blattmaß in cm (ausgefaltet) 25x23; Bedarf: 25.843.200 Blatt - z-super-eco Faltung Qualität: Zellstoff-weiß, zweilagig, Blattmaß in cm (ausgefaltet) 20,4 x 25, Bedarf: 570.000 Blatt - z-super Faltung: Qualität Zellstoff, zweilagig, Blattmaß in cm (ausgefaltet) 22x24; Bedarf: 1.020.000 Blatt - c-Falz: Qualität Krepp, einlagig, Blattmaß in cm (ausgefaltet): 24,5 (+/-0,5) x 33; Bedarf: 774.000 Blatt Lieferung von Rollenhandtüchern: - Qualität: Zellstoff weiß, zweilagig, Kerndurchmesser ca. 4 cm (+/- 0,1 cm), Rollenbreite: ca. 20 cm (+/- 0,1cm) Rollenlänge je 140 m, passend für Spendertyp: a) Kimberly Clark Bedarf: 3.258 Rollen, b) Controllomatik Bedarf: 120 Rollen weitere Angaben siehe Anlage 7 | 1 Jahr | – |
| 3 | Hygienebeutel/Müllbeutel/Cremeseife Lieferung von Hygienebeuteln: - Material Papier: Bedarf: 111.000 Stück - Material Kunststoff: Bedarf: 124.500 Stück weitere Angaben siehe Anlage 8a Lieferung von Müllbeuteln (Material Kunststoff, mit Recyclingsymbol): - Mindestfassungsvermögen, 5 Liter Bedarf: 34.000 Beutel - Mindestfassungsvermögen: 20 Liter: Bedarf: 84.000 Beutel - Mindestfassungsvermögen: 30 Liter: Bedarf: 412.000 Beutel - Mindestfassungsvermögen: 60 Liter: Bedarf: 370.000 Beutel - Mindestfassungsvermögen 60 Liter (stark) Bedarf: 158.000 Beutel - Mindestfassungsvermögen: 70 Liter Bedarf: 14.750 Beutel - Mindestfassungsvermögen: 80 Liter Bedarf: 32.040 Beutel - Mindestfassungsvermögen 120 Liter: Bedarf: 167.500 Beutel - Mindestfassungsvermögen: 140 Liter: Bedarf: 145.750 Beutel weitere Angaben siehe Anlage 8b Lieferung von Cremeseife (jeweils ph-neutral und alkalifrei) - Kanister 5 Liter (weiß/transparent = geruchsneutral) Bedarf: 127 Kanister - Kanister 5 Liter (parfümiert) Bedarf: 251 Kanister - Kanister 10 Liter ((weiß/transparent = geruchsneutral) Bedarf: 157 Kanister - Kanister 10 Liter (parfümiert) Bedarf: 330 Kanister - Patronen zu je 0,5 Liter für die Spender Systeme CWS alte Spender, (weiß/transparent = geruchsneutral) Bedarf: 312 Patronen - Patronen zu je 0,5 Liter für die Spender Systeme CWS alte Spender, (parfümiert) Bedarf: 36 Patronen - Patronen zu je 0,5 Liter für die Spender Systeme CWS neuer Spender, (weiß/transparent = geruchsneutral) Bedarf: 312 Patronen - Patronen zu je 0,5 Liter für die Spender Systeme CWS neuer Spender, (parfümiert) Bedarf: 120 Patronen - Patronen zu je 1 Liter für die Spender Systeme Kimberly Clark (parfümiert) Bedarf: 120 Patronen - Patronen zu je 1 Liter für die Spender Systeme Tork (parfümiert) Bedarf: 84 Patronen WICHTIG: Bei den Patronen ist zwingend anzugeben, ob Original- oder Refilpatronen, wenn Refillpatronen angeboten werden, ist die Kompatibilität zwingend anzugeben. weitere Angaben siehe Anlage 8c | 1 Jahr | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Kosten
- Preis
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Bieter haben die Anlage 4 - Bieterangaben mit folgenden Angaben abzugeben: • Firma, Geschäftsführer/Inhaber, vertretungsberechtigter Bearbeiter zur Ausschreibung, Niederlassung/Sitz Registergericht und HRA/HRB Nummer (sofern zutreffend) • USt-ID • bei Einzelhandelskaufmann/-frau: Geburtsdatum, Geb … ganz lesenkürzer
Bieter haben die Anlage 4 - Bieterangaben mit folgenden Angaben abzugeben: • Firma, Geschäftsführer/Inhaber, vertretungsberechtigter Bearbeiter zur Ausschreibung, Niederlassung/Sitz Registergericht und HRA/HRB Nummer (sofern zutreffend) • USt-ID • bei Einzelhandelskaufmann/-frau: Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsnachname • Kontaktdaten Ansprechpartner nebst Erreichbarkeit (Telefon, Fax, Handy, E-Mail) • Angabe, ob als Hersteller oder Händler angeboten wird- Kriterium
Bietererklärung (Anlage 3), dass: - über das Vermögen des Bieters das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet ist, die Eröffnung nicht beantragt ist und der Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, - sich das bietende Unternehmen nicht … ganz lesenkürzer
Bietererklärung (Anlage 3), dass: - über das Vermögen des Bieters das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet ist, die Eröffnung nicht beantragt ist und der Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, - sich das bietende Unternehmen nicht in Liquidation befindet, - das bietende Unternehmen keine schwere Verfehlung begangen hat, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, - der Bieter seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist - der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf dessen Eignung abgegeben hat - die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von mindestens 2.500 € gegen den Bieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen Verstoßes gegen das genannte Gesetz nicht vorliegen und auch kein entsprechendes Bußgeldverfahren anhängig ist, - einer der in § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aufgeführten Ausschlussgründe nicht vorliegt, - die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von mindestens 2.500 € gegen den Bieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen eines Verstoßes nach § 21 dieses Gesetzes, nicht vorliegen, - der Bieter die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt Kann die Erklärung nicht in vorstehendem Umfang unterzeichnet werden (z. B. wegen Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens), wird um Eintragung der Gründe gebeten. Bieterangaben (Anlage 4) • zur Anzahl sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter/Anzahl der nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten (bezogen auf den Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre) • zum Gesamtumsatz in den letzten drei Jahre sowie Umsatz bezüglich der angebotenen Leistungen in den letzten drei Jahren • Beschreibung des Know-how sowie der technischen Ausstattung, um die Leistung realisieren zu können • zum Gesamtumsatz in den letzten drei Jahre, einschließlich der Angabe des Umsatzes in den jeweiligen Losen, für die geboten wird Die Angaben/Erklärungen in der Anlage 3 - Bietererklärung-, in der Anlage 4 - Bieterangaben sind dem Angebot beizufügen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister und aus dem Gewerbezentralregister anfordern.- Kriterium
Bietererklärung (Anlage 3) • Namentliche Nennung eines Ansprechpartners des Auftragnehmers • drei Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren bezogen auf das jeweilige Los Bieterangaben (Anlage 4) • Beschreibung des Know-how sowie der technischen Ausstattung, um d … ganz lesenkürzer
Bietererklärung (Anlage 3) • Namentliche Nennung eines Ansprechpartners des Auftragnehmers • drei Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren bezogen auf das jeweilige Los Bieterangaben (Anlage 4) • Beschreibung des Know-how sowie der technischen Ausstattung, um die Leistung realisieren zu können Eigenerklärung (Anlage 5) • Versicherung des Bieters, dass er nicht zu den in Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen entsprechenden Bezug zu Russland aufweisen • Versicherung des Bieters, dass an der Erfüllung des Auftrags keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder sonstige Unternehmen (Eignungsleihe) mit einem Volumen von über 10 % des Auftragswertes beteiligt sind, die unter die Regelung des Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 fallen Die in den Anlagen 6 bis 8c aufgeführten Mindestanforderungen für die jeweiligen Produkte sind einzuhalten. Ein Hersteller- bzw. Händlerdatenblatt ist für jedes Produkt vorzulegen (deutschsprachig). Zudem wird gebeten, vorhandene Zertifikate dem Angebot in Kopie beizufügen (deutschsprachig). Mit der Abfrage bei den Produktinformationen hinsichtlich der Kompatibilität - wenn keine Original, sondern Refillkartuschen angeboten werden - ist die Möglichkeit gegeben, Alternativen anzubieten. Diese Refillkartuschen müssen in die entsprechenden Spendersysteme passen. Dies ist zwingend in den entsprechenden Spalten anzugeben (vgl. Anlage 8c). Alle genannten Anlagen nebst den weiter geforderten Dokumenten sind mit dem Angebot einzureichen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.12.2024
- Vertragsende
- 30.11.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.sachsen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 126 Tage
- Angebotsöffnung
- 30.09.2024, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesenkürzer
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Musterprodukte sind bis zum 27. September 2024 an die Vergabestelle zu übersenden; nähere Angaben in den Vergabeunterlagen. Angaben zu den Höchstwerten der in der Rahmenvereinbarung zu beschaffenden Waren je Los sind in der Anlage 2 Vertragsbedingungen zu entnehmen. Die zu beliefernden Behörden sind in der Anlage 2a aufgelistet.
- Hinweis
Es wird daraufhingewiesen, dass nur auf der Plattform registrierte Bietinteressenten eine automatische Benachrichtigung zu weiteren Informationen (z.B. Änderungen in Vergabeunterlagen) im Verfahren erhalten. Die geforderten Muster, siehe Anlage 10 Musterprodukte sind bis zum 27. September 2024 an da … ganz lesenkürzer
Es wird daraufhingewiesen, dass nur auf der Plattform registrierte Bietinteressenten eine automatische Benachrichtigung zu weiteren Informationen (z.B. Änderungen in Vergabeunterlagen) im Verfahren erhalten. Die geforderten Muster, siehe Anlage 10 Musterprodukte sind bis zum 27. September 2024 an das Oberlandesgericht Dresden, Schloßplatz 1, 01067 Dresden zu übersenden. Die teilnehmenden Behörden sind in der Anlage 2a aufgelistet.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Schloßplatz 1, 01067 Dresden
- Website
- justiz.sachsen.de
- Kontakt
- vergabestelle@
olg.justiz.sachsen.de
Bei uns erfasst
- Beförderung von Paketen für teilnehmende sächs. Justizdienststellen aus den Regionen Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz und Görlitz25.10.2026 · 1 Angebot
- Beförderung von Briefsendungen für teilnehmende sächs. Justizdienststellen aus den Regionen Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz und Görlitz16.09.2026 · 3 Angebote
- Lieferung von Kopierpapier an teilnehmende sächsische Justizdienststellen28.04.2026 · 2 Angebote
- Lieferung von Hygienematerialien an teilnehmende sächsische Justizdienststellen27.11.2025 · 3 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 27.09.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b6b1aa81-e073-4689-b526-5a93c7b7a6df.