Lieferung von Erdgas zur Heizungs- und Warmwasserversorgung für die Stadt Falkensee
Stadt Falkensee, Dezernat Bauverwaltung , Grundstücks- und Gebäudemanagement · Falkensee, Brandenburg
Aktenzeichen SF2026/035veröffentlicht 09.09.2026erstmals 07.08.2026LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 26 Monate
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Brandenburg.
- Stromausschreibung 2027/2028 Gemeinde Löwenberger LandGemeinde Löwenberger Land, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH · Löwenberger LandFrist 01.12.2026
- Lieferung von elektrischer Energie (Strom) 2027-2029Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Blota) · Lübben (Spreewald)Frist 10.11.2026
Alle Ausschreibungen: Strom und Gas in Brandenburg (2 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 26 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Falkensee14612, Landkreis Havelland, Brandenburg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtja
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 3 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 60 Tagen
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 60 Tagenan Stadt Falkensee, Dezernat Bauverwaltung , Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Angebotsfrist 13:00 Uhrvor 53 Tagennur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Bindefrist endetvor 9 Tagen44 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Die Stadt Falkensee (Auftraggeberin) schreibt mit vorliegender Ausschreibung folgende Lieferleistungen aus: die Lieferung von Erdgas.
Beschreibung des Loses
'- Lieferung von Erdgas - Einzelabnehmer mit einem geschätzten Umfang von 7.000.000 KWh p.a. (ca. 40 Messstellen)
Der Vertragszeitraum beträgt 01.11.2026 bis 31.12.2028.
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 100Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Eignung6 von 6 angegeben
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- FS 706 Eigenerklärung Haftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung zu einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung zu erbringen.
- Eintragung in das Handelsregister
- Nachweis über die Eintragung ins Handelsregister bzw. eine Gewerbeanmeldung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): (ersatzweise Angabe der Registrierungsnummer in einem AVPQ-Verzeichnis)
- Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
- Erklärung zum Netto-Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre sowie zum spezifischen Umsatz (Lieferung von Erdgas). (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): (Die Angaben sind im Bieterfragebogen zu machen)
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Angabe von mindestens 3 Referenzen über die laufende Belieferung energiewirtschaftlich vergleichbarer Einrichtungen mit Erdgas aus den vergangenen 3 Jahren. (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Angaben sind im Bieterfragebogen zu machen. Die Mindestanforderungen an die Referenzen betragen … ganz lesenkürzer
Angabe von mindestens 3 Referenzen über die laufende Belieferung energiewirtschaftlich vergleichbarer Einrichtungen mit Erdgas aus den vergangenen 3 Jahren. (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Angaben sind im Bieterfragebogen zu machen. Die Mindestanforderungen an die Referenzen betragen wie folgt: a. Die Leistungen müssen sich auf die Lieferung von Erdgas beziehen. b. Das Lieferende darf max. 3 Jahre zurückliegen (Bezug: Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung). c. Die Leistungen müssen grundsätzlich abgeschlossen sein. Eine Referenz wird auch gewertet, wenn die Lieferung mindestens 24 Monaten ohne Unterbrechungen erfolgt (Bezug: Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung). d. Die Jahresmenge an geliefertem Erdgas muss mindestens 1.500.000 kWh betragen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 26 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 44 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- verlangt: Haftpflichtversicherung (in Kopie)
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Angebotspreiskorrektur Tabelle (Erdgas) ist mit dem Angebot einzureichen
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben … ganz lesenkürzer
Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bieter/Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter/ Bewerber mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Tagen ab Eingang der "Nichtabhilfe - Mitteilung" beim Bieter/ Bewerber eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass Nachprüfungsanträge, die nach 14.00 Uhr (freitags und an Tagen vor Feiertagen nach 13.00 Uhr) bei der Vergabekammer eingehen, ggf. erst am darauffolgenden Arbeitstag an den Auftraggeber übermittelt werden können. Das gesetzliche Zuschlagsverbot wird erst mit Übermittlung des Nachprüfungsantrags in Textform an den Auftraggeber ausgelöst. § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXT9YYDYT7QJ96KT# 1) Vergabeunterlagen in elektronischer Form: Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe Bekanntmachung. 2) Kommunikation: Anfragen zum Verfahren können elektronisch als registrierter Nutzer gestellt werden. 3) Angebotsabgabe: Angebote können nur ele … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXT9YYDYT7QJ96KT# 1) Vergabeunterlagen in elektronischer Form: Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe Bekanntmachung. 2) Kommunikation: Anfragen zum Verfahren können elektronisch als registrierter Nutzer gestellt werden. 3) Angebotsabgabe: Angebote können nur elektronisch in Textform abgegeben werden. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen, das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist als registrierter Nutzer einzureichen. 4) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Kontaktstelle vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen, 5) Die vorstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern oder den Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. d.h., dass im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied zwingend ein Bieterfragebogen auszufüllen ist sowie alle geforderten Nachweise eingereicht werden müssen, 6) Sofern der Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss er sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Bieterfragebogen einschließlich Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird, 7) Beabsichtigt der Bieter, Teilleistungen an Nachunternehmer zu vergeben, sind Art und Umfang der Leistungen über das entsprechende Formular im Rahmen des Angebotes anzugeben. Auf Verlangen des Auftraggebers ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vor Zuschlagserteilung vorzulegen, in der sich die benannten Unterauftragnehmer verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter die erforderliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber behält sich weiterhin vor, Eignungsnachweise auch für Nachunternehmen abzufordern, 8) Erfüllt der Bieter selbst nicht alle Eignungsvoraussetzungen und bedient sichdeswegen der Kapazitäten anderer Unternehmen ("Eignungsleihe"), so muss er dessen Eignung bereits mit Angebotsabgabe nachweisen, die geforderten Eignungsnachweise - soweit er sich auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft und eine entsprechende Verpflichtungserklärung einreichen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, 9) Registrierte Bieter werden auf Änderungen automatisch hingewiesen. Es obliegt nicht registrierten Bietern, sich regelmäßig zu informieren und die entsprechenden Informationen abzurufen. 11) Bieterfragen können bis zum in der Bekanntmachung genannten Termin gestellt werden 12) Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen. 12) Der Bieter (einschließlich eventueller Nachunternehmer) darf keinen Eintrag im Wettbewerbsregister haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung. 13) Der Auftraggeber behält sich vor, mit Bietern bzw. Bieterinnen, die in Zuschlagsnähe kommen, kurzfristige Aufklärungsgespräche zu führen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Stadt Falkensee, Dezernat Bauverwaltung , Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Anschrift
- Falkenhagener Straße 43/49, 14612 Falkensee
- Website
- falkensee.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 091 (Brennstoffe) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- ZVO Energie GmbH12 Zuschläge
- Stadt- und Überlandwerke GmbH Luckau - Lübbenau3 Zuschläge
- EWE VERTRIEB GmbH2 Zuschläge
- Enni Energie & Umwelt Niederrhein GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 08.09.2026 auf 16.09.2026 verschoben
- BekanntmachungFrist 08.09.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Lieferung von HolzpelletsStadt DülmenFrist 12.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a88e347b-b94b-434c-9828-a4c569cd5472.