Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitLabor- und MessgeräteLieferleistungenRahmenvereinbarung

„Lieferung von Antennen & Zubehör gemäß techn. Spezifikation“

Stromnetz Berlin GmbH · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 2025003120veröffentlicht 05.06.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 485 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Labor- und Messgeräte in Berlin (13 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
1 €
Laufzeit
2 Jahre01.01.2026 – 31.12.2027, bis zu 1 Verlängerung
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Berlin12435, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichbieterzugang.deutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 202 Tage (31 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (93 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 90 %, Leistung und Qualität 10 %.

  • Preis90 %
  • Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 15 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−8,2 Punkte
25 % teurer−18 Punkte
50 % teurer−30 Punkte
100 % teurer−45 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 17 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Stromnetz Berlin GmbH
    vor 16 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 15:00 Uhr
    vor 16 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 10 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe von „Lieferung von Antennen & Zubehör gemäß techn. Spezifikation“

Während der Hauptvertragslaufzeit beträgt die voraussichtliche Abnahmemenge/Schätzmenge für Los 1 insgesamt 63.326 Stück Hutschienenantennen. Die maximal abrufbare Gesamtmenge / Höchstmenge für Los 1 – einschließlich einer jährlichen Mehrmengenoption von 20 % (im 1. Jahr: 5.865 Stück, im 2. Jahr: 6.800 Stück) sowie der Option auf eine Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr (34.000 Stück zuzüglich 6.800 Stück Mehrmenge) – beläuft sich auf insgesamt 125.000 Stück Hutschienenantennen.

Mengenlos 1 entspricht 70% der kalkulierten Gesamtmenge Mengenlos 2 entspricht 30% der kalkulierten Gesamtmenge

Der Auftraggeber beabsichtigt zwei Rahmenverträge im Los 1 zu vergeben. Die Bieter können ein Angebot je Los einreichen, jedoch ist die Vergabe auf einen Rahmenvertrag je Bieter begrenzt.

Für Los 2 beträgt die voraussichtliche Abnahmemenge/Schätzmenge während der Hauptvertragslaufzeit insgesamt je 22.350 Stück Magnetfußantennen & Adapterkabel. Die maximal abrufbare Gesamtmenge/Höchstmenge für Los 2 – einschließlich einer jährlichen Mehrmengenoption von 20 % (im 1. Jahr: 2.070 Stück, im 2. Jahr: 2.400 Stück) sowie der Option auf eine Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr (12.000 Stück zuzüglich 2.400 Stück Mehrmenge) – beläuft sich auf insgesamt je 45.000 Stück Magnetfußantennen & Adapterkabel.

Der Auftraggeber beabsichtigt einen Rahmenvertrag im Los 2 zu vergeben.

Gegenstand nach CPV

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 Hutschienenantennen Mengenlos 1 (70%)

Lieferung Antennen gemäß technischer Spezifikation (Anlage02_Technische_Spezifikation_Antennen_V.1.1) Hauptvertragslaufzeit 01.01.2026 - 31.12.2027 Zuschlag 70% (44.328 Stk)

2 Jahre–
2
Los 1 Hutschienenantennen Mengenlos 2 (30%)

Lieferung Antennen gemäß technischer Spezifikation (Anlage02_Technische_Spezifikation_Antennen_V.1.1) Hauptvertragslaufzeit 01.01.2026 - 31.12.2027 Zuschlag 30% (18.998 Stk)

2 Jahre–
3
Los 2 Magnetfußantenne + Adapterkabel (100%)

Lieferung Magnetfußantenne + Adapterkabel gemäß technischer Spezifikation (Anlage02_Technische_Spezifikation_Antennen_V.1.1) Hauptvertragslaufzeit 01.01.2026 - 31.12.2027 Zuschlag 100% (22.350 Stk)

2 Jahre–

Bedingungen3 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis90 %
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog10 %
Qualität
Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogDas Zuschlagskriterium „Nachhaltigkeit“ wird mit insgesamt 10 % gewichtet und setzt sich aus folgenden Unterkriterien zusammen: Product Carbon Footprint (PCF) – Gewichtung: 5 % Der Bieter hat für das angebotene Produkt einen Product Carbon Footprint nach DIN EN ISO 14067 oder einer vergleichbaren Norm errechnet und diesen von einer unabhängigen Stelle verifizieren und validieren lassen. Validierung, Verifizierung und Ergebnis sind in geeigneter Form darzulegen. Für die Einreichung und Darlegung erhält der Bieter 1 Punkt. Verpackung – Gewichtung: 5 % Das Material der Umverpackung (ausschließlich der Komponenten der sicheren Lieferkette), in der das angebotene Produkt angeliefert wird, ist funktional auf den Schutz des Produktes während des Transports und der Lagerung ausgerichtet. Das Material ist recyclingfähig und besteht soweit möglich aus Rezyklaten1. Der Bieter erbringt darüber einen Nachweis in geeigneter Form auf maximal 2 DIN A4 Seiten und verpflichtet sich dabei, diese bei der Vertragsausübung einzusetzen. Für die Einreichung und Darlegung erhält der Bieter 1 Punkt.

Eignung6 von 6 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
5.1 Bewerberangaben/Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Mindestkriterium) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bewerber die in Formblatt 2 und Formblatt 5 geforderten Angaben und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen. (a) … ganz lesen5.1 Bewerberangaben/Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Mindestkriterium) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bewerber die in Formblatt 2 und Formblatt 5 geforderten Angaben und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen. (a) Unternehmensdarstellung Die Darstellung des Bewerberunternehmens beziehungsweise des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft muss Ausführungen zu dessen Standorten, Leistungsportfolios, sowie zur Größe beinhalten und es müssen – sofern zutreffend – Angaben zur Konzernstruktur eingereicht werden. Die Unternehmensdarstellung ist dem Formblatt 2 als Anlage beizulegen. Zusätzlich ist das Dokument Anlage12_Lieferantenselbstauskunft_V2.1 auszufüllen und beizulegen. Eignung: Zur Teilnahme an der zweiten Phase des Auswahlverfahrens ist es zwingend erforderlich, dass sämtliche geforderten Unterlagen/Formblätter sowie Anlagen vollständig und fristgerecht ausgefüllt und eingereicht werden. Nur bei vollständiger Einreichung aller geforderten Unterlagen wird die volle Punktzahl je Eignungskriterium / Mindestkriterium in Höhe von 25 % erreicht. In Summe ergeben die 4 Eignungskriterien / Mindestanforderungen eine Gesamtpunktzahl von 100 %. Die Erreichung der vollen Punktzahl ist Voraussetzung für die Zulassung zur zweiten Phase des Auswahlverfahrens. Unvollständige oder nicht fristgerecht eingereichte Unterlagen führen zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Eintragung in das Handelsregister
5.1 Bewerberangaben/Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Mindestkriterium) (b) Berufs- und Handelsregisterauszug, Erklärungen und Bescheinigungen (Formblatt 5) Der Bewerber hat den Nachweis der Eintragung im Handelsregister und/oder Berufsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergela … ganz lesen5.1 Bewerberangaben/Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Mindestkriterium) (b) Berufs- und Handelsregisterauszug, Erklärungen und Bescheinigungen (Formblatt 5) Der Bewerber hat den Nachweis der Eintragung im Handelsregister und/oder Berufsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, einzureichen. Ein Registerauszug muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist inhaltlich aktuell und darf zeitlich nicht älter als zwölf Monate sein. Für Deutschland maßgebliche Register sind: das „Handelsregister“, die „Handwerksrolle“ und bei Dienstleistungsaufträgen das „Vereinsregister“, das „Partnerschaftsregister“ und die „Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder“; für die übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union können die in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014 aufgelisteten Dokumente des jeweiligen Sitzstaates entsprechend als Nachweis eingereicht werden. Sofern der Bewerber keinen Registerauszug vorlegen kann, ist die in Formblatt 5 geforderte alternative Erklärung abzugeben. Eignung: Zur Teilnahme an der zweiten Phase des Auswahlverfahrens ist es zwingend erforderlich, dass sämtliche geforderten Unterlagen/Formblätter sowie Anlagen vollständig und fristgerecht ausgefüllt und eingereicht werden. Nur bei vollständiger Einreichung aller geforderten Unterlagen wird die volle Punktzahl je Eignungskriterium / Mindestkriterium in Höhe von 25 % erreicht. In Summe ergeben die 4 Eignungskriterien / Mindestanforderungen eine Gesamtpunktzahl von 100 %. Die Erreichung der vollen Punktzahl ist Voraussetzung für die Zulassung zur zweiten Phase des Auswahlverfahrens. Unvollständige oder nicht fristgerecht eingereichte Unterlagen führen zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
5.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähig (Mindestkriterium) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber die in Formblatt 6 geforderten Nachweise und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen: (a) Bankerklärung Es i … ganz lesen5.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähig (Mindestkriterium) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber die in Formblatt 6 geforderten Nachweise und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen: (a) Bankerklärung Es ist eine Erklärung der Hausbank des Bewerbers vorzulegen, die bestätigt, dass die finanziellen Verhältnisse des Bewerbers geordnet sind und er über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügt, um den Auftrag auszuführen. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist jeweils nicht älter als drei Monate sein. (b) Haftpflichtversicherung Es ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung für die aus der gewerblichen Tätigkeit des Bewerbers resultierenden Haftpflichtgefahren für Sach-, Personen- und Vermögensschäden (inklusive Schäden aus datenschutzrechtlichen Verstößen) durch eine gültige Versicherungsbestätigung zu erbringen. Die Versicherung muss die Deckung der vorgenannten Gefahren in Höhe der nachstehend aufgeführten Mindestdeckungssummen umfassen. Alternativ zur Vorlage des Nachweises einer Versicherung mit den nachfolgend genannten Mindestanforderungen kann eine Erklärung des Versicherers vorgelegt werden, nach der dieser im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung abzuschließen. In diesem Fall hat sich der Bewerber zu verpflichten, unmittelbar nach Erhalt des Zuschlages eine entsprechende Haftpflichtversicherung mit den genannten Anforderungen abzuschließen, für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten sowie die entsprechende Bescheinigung dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Mindestdeckungssummen Die Deckungssummen der Versicherung für die ausgeschriebene Leistung müssen je Schadensart und -fall mindestens folgenden Umfang abdecken: • Sachschäden 2. Mio. Euro • Personenschäden 2. Mio. Euro • Vermögensschäden 1. Mio. Euro (c) Jahresabschlüsse/Geschäftsberichte/wirtschaftliche Kennzahlen Es sind Jahresabschlüsse einschließlich Anhänge, Wirtschaftsprüferfreigaben, Lageberichte und Kommentare, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber zugelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, für die Geschäftsjahre 2022, 2023, 2024 oder – sofern für das letzte geforderte Geschäftsjahr noch nicht vorliegend – die letzten drei vorliegenden Jahresabschlüsse, vorzulegen. Falls die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, haben die Bewerber Geschäftsberichte für die genannten drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen. Falls ein Bewerber erst seit einem Zeitpunkt besteht, der die Vorlage eines oder mehrerer Jahresabschlüsse/Geschäftsberichte nicht zulässt, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit der Gründung zu tätigen. Es ist in diesem Fall unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass der Bewerber erst nach dem betreffenden Zeitpunkt eines geforderten Nachweises gegründet worden ist. In jedem Fall müssen die Bewerber Angaben zum Umsatz, zum spezifischen Umsatz im Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags, zum Jahresüberschuss, zur Verwendung des Jahresüberschusses, zum Eigenkapital und zur Bilanzsumme für die drei Geschäftsjahre 2022, 2023, 2024 machen. Falls ein Bewerber erst seit einem Zeitpunkt besteht, der die vollständige Angabe nicht zulässt, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit der Gründung zu tätigen. Es ist in diesem Fall unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass der Bewerber erst nach dem betreffenden Zeitpunkt eines geforderten Nachweises gegründet worden ist. Hinweise: Die einzureichenden Unterlagen und Angaben müssen eine Prognose ermöglichen, ob der Bewerber wirtschaftlich und finanziell hinreichend geeignet ist, den Auftrag über die gesamte Vertragslaufzeit zu erbringen. Der Auftraggeber kann zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers ergänzend zu den geforderten Erklärungen und Nachweise …
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
5.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber die in Formblatt 7 geforderten Nachweise und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen: - Technische Anforderungen o Einhaltung der VDE F … ganz lesen5.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber die in Formblatt 7 geforderten Nachweise und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen: - Technische Anforderungen o Einhaltung der VDE FNN (Lastenheft Konstruktion Basiszähler und Smart-Meter-Gateway o Einhaltung Anforderungen an Hutschienen o Einhaltung Anforderungen an Magnetsockel-Antenne o Einhaltung Anforderungen an Adapter o Einhaltung Anforderungen an Verlängerungskabel Die geforderten Angaben sind in Formblatt 7 zu machen. Der Bewerber kann zum Nachweis eigene Anlagen beifügen. Hinweise: Die einzureichenden Unterlagen und Angaben müssen eine Prognose ermöglichen, ob der Bewerber technisch, beruflich und personell hinreichend geeignet ist, den Auftrag über die gesamte Vertragslaufzeit zu erbringen. Der Auftraggeber ist berechtigt, im Rahmen der Gesamtbeurteilung der Eignung eigene Erfahrungen mit den Bewerbern aus vergleichbaren Projekten der vergangenen fünf Jahre zu berücksichtigen. Sofern ein Bewerber eine wesentliche Anforderung aus einem früheren Auftrag erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und für den Auftraggeber ein Anspruch auf Schadensersatz, Rücktritt oder Kündigung bestand, kann der Auftraggeber die Eignung verneinen, wenn der Bewerber nicht nachweisen kann, geeignete technische, organisatorische oder personelle Maßnahmen zur effektiven Verhinderung gleichartiger Verstöße umgesetzt zu haben. Der betreffende Bewerber wird vor der Entscheidung des Auftraggebers angehört. Zur Teilnahme an der zweiten Phase des Auswahlverfahrens ist es zwingend erforderlich, dass sämtliche geforderten Unterlagen/Formblätter vollständig und fristgerecht ausgefüllt und eingereicht werden. Nur bei vollständiger Einreichung aller geforderten Unterlagen wird die volle Punktzahl (100 %, Gewichtung 25 %) vergeben. Die Erreichung der vollen Punktzahl ist Voraussetzung für die Zulassung zur zweiten Phase des Auswahlverfahrens. Unvollständige oder nicht fristgerecht eingereichte Unterlagen führen zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Für die Teilnahme an der zweiten Phase des Auswahlverfahrens gelten folgende Bedingungen: Eignung: Zur Teilnahme an der zweiten Phase des Auswahlverfahrens ist es zwingend erforderlich, dass sämtliche geforderten Unterlagen/Formblätter sowie Anlagen vollständig und fristgerecht ausgefüllt und eingereicht werden. Nur bei vollständiger Einreichung aller geforderten Unterlagen wird die volle Punktzahl je Eignungskriterium / Mindestkriterium in Höhe von 25 % erreicht. In Summe ergeben die 4 Eignungskriterien / Mindestanforderungen eine Gesamtpunktzahl von 100 %. Die Erreichung der vollen Punktzahl ist Voraussetzung für die Zulassung zur zweiten Phase des Auswahlverfahrens. Unvollständige oder nicht fristgerecht eingereichte Unterlagen führen zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrages ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Anlage01_Musterrahmenvertrag_Los1_Hutschienenantennen; Anlage02_Technische_Spezifikation_Antennen_V.1.1, Anlage03_ALL_Metering_V2.2_05.2025 und den weiteren Vergabeunterlagen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Los 2

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis90 %
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog10 %
Qualität
Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogDas Zuschlagskriterium „Nachhaltigkeit“ wird mit insgesamt 10 % gewichtet und setzt sich aus folgenden Unterkriterien zusammen: Product Carbon Footprint (PCF) – Gewichtung: 5 % Der Bieter hat für das angebotene Produkt einen Product Carbon Footprint nach DIN EN ISO 14067 oder einer vergleichbaren Norm errechnet und diesen von einer unabhängigen Stelle verifizieren und validieren lassen. Validierung, Verifizierung und Ergebnis sind in geeigneter Form darzulegen. Für die Einreichung und Darlegung erhält der Bieter 1 Punkt. Verpackung – Gewichtung: 5 % Das Material der Umverpackung (ausschließlich der Komponenten der sicheren Lieferkette), in der das angebotene Produkt angeliefert wird, ist funktional auf den Schutz des Produktes während des Transports und der Lagerung ausgerichtet. Das Material ist recyclingfähig und besteht soweit möglich aus Rezyklaten1. Der Bieter erbringt darüber einen Nachweis in geeigneter Form auf maximal 2 DIN A4 Seiten und verpflichtet sich dabei, diese bei der Vertragsausübung einzusetzen. Für die Einreichung und Darlegung erhält der Bieter 1 Punkt.

Eignung6 von 6 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
5.1 Bewerberangaben/Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Mindestkriterium) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bewerber die in Formblatt 2 und Formblatt 5 geforderten Angaben und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen. (a) … ganz lesen5.1 Bewerberangaben/Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Mindestkriterium) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bewerber die in Formblatt 2 und Formblatt 5 geforderten Angaben und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen. (a) Unternehmensdarstellung Die Darstellung des Bewerberunternehmens beziehungsweise des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft muss Ausführungen zu dessen Standorten, Leistungsportfolios, sowie zur Größe beinhalten und es müssen – sofern zutreffend – Angaben zur Konzernstruktur eingereicht werden. Die Unternehmensdarstellung ist dem Formblatt 2 als Anlage beizulegen. Zusätzlich ist das Dokument Anlage12_Lieferantenselbstauskunft_V2.1 auszufüllen und beizulegen. Zur Teilnahme an der zweiten Phase des Auswahlverfahrens ist es zwingend erforderlich, dass sämtliche geforderten Unterlagen/Formblätter sowie die Anlage 12 vollständig und fristgerecht ausgefüllt und eingereicht werden. Nur bei vollständiger Einreichung aller geforderten Unterlagen wird die volle Punktzahl (100 %, Gewichtung 100 %) vergeben. Die Erreichung der vollen Punktzahl ist Voraussetzung für die Zulassung zur zweiten Phase des Auswahlverfahrens. Unvollständige oder nicht fristgerecht eingereichte Unterlagen führen zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. 5.1 Bewerberangaben/Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Mindestkriterium) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bewerber die in Formblatt 2 und Formblatt 5 geforderten Angaben und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen. (a) Unternehmensdarstellung Die Darstellung des Bewerberunternehmens beziehungsweise des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft muss Ausführungen zu dessen Standorten, Leistungsportfolios, sowie zur Größe beinhalten und es müssen – sofern zutreffend – Angaben zur Konzernstruktur eingereicht werden. Die Unternehmensdarstellung ist dem Formblatt 2 als Anlage beizulegen. Zusätzlich ist das Dokument Anlage12_Lieferantenselbstauskunft_V2.1 auszufüllen und beizulegen. Eignung: Zur Teilnahme an der zweiten Phase des Auswahlverfahrens ist es zwingend erforderlich, dass sämtliche geforderten Unterlagen/Formblätter sowie Anlagen vollständig und fristgerecht ausgefüllt und eingereicht werden. Nur bei vollständiger Einreichung aller geforderten Unterlagen wird die volle Punktzahl je Eignungskriterium / Mindestkriterium in Höhe von 25 % erreicht. In Summe ergeben die 4 Eignungskriterien / Mindestanforderungen eine Gesamtpunktzahl von 100 %. Die Erreichung der vollen Punktzahl ist Voraussetzung für die Zulassung zur zweiten Phase des Auswahlverfahrens. Unvollständige oder nicht fristgerecht eingereichte Unterlagen führen zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Eintragung in das Handelsregister
5.1 Bewerberangaben/Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Mindestkriterium) (b) Berufs- und Handelsregisterauszug, Erklärungen und Bescheinigungen (Formblatt 5) Der Bewerber hat den Nachweis der Eintragung im Handelsregister und/oder Berufsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergela … ganz lesen5.1 Bewerberangaben/Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Mindestkriterium) (b) Berufs- und Handelsregisterauszug, Erklärungen und Bescheinigungen (Formblatt 5) Der Bewerber hat den Nachweis der Eintragung im Handelsregister und/oder Berufsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, einzureichen. Ein Registerauszug muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist inhaltlich aktuell und darf zeitlich nicht älter als zwölf Monate sein. Für Deutschland maßgebliche Register sind: das „Handelsregister“, die „Handwerksrolle“ und bei Dienstleistungsaufträgen das „Vereinsregister“, das „Partnerschaftsregister“ und die „Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder“; für die übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union können die in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014 aufgelisteten Dokumente des jeweiligen Sitzstaates entsprechend als Nachweis eingereicht werden. Sofern der Bewerber keinen Registerauszug vorlegen kann, ist die in Formblatt 5 geforderte alternative Erklärung abzugeben. Zur Teilnahme an der zweiten Phase des Auswahlverfahrens ist es zwingend erforderlich, dass sämtliche geforderten Unterlagen/Formblätter vollständig und fristgerecht ausgefüllt und eingereicht werden. Nur bei vollständiger Einreichung aller geforderten Unterlagen wird die volle Punktzahl (100 %, Gewichtung 100 %) vergeben. Die Erreichung der vollen Punktzahl ist Voraussetzung für die Zulassung zur zweiten Phase des Auswahlverfahrens. Unvollständige oder nicht fristgerecht eingereichte Unterlagen führen zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.5.1 Bewerberangaben/Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Mindestkriterium) (b) Berufs- und Handelsregisterauszug, Erklärungen und Bescheinigungen (Formblatt 5) Der Bewerber hat den Nachweis der Eintragung im Handelsregister und/oder Berufsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, einzureichen. Ein Registerauszug muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist inhaltlich aktuell und darf zeitlich nicht älter als zwölf Monate sein. Für Deutschland maßgebliche Register sind: das „Handelsregister“, die „Handwerksrolle“ und bei Dienstleistungsaufträgen das „Vereinsregister“, das „Partnerschaftsregister“ und die „Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder“; für die übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union können die in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014 aufgelisteten Dokumente des jeweiligen Sitzstaates entsprechend als Nachweis eingereicht werden. Sofern der Bewerber keinen Registerauszug vorlegen kann, ist die in Formblatt 5 geforderte alternative Erklärung abzugeben. Eignung: Zur Teilnahme an der zweiten Phase des Auswahlverfahrens ist es zwingend erforderlich, dass sämtliche geforderten Unterlagen/Formblätter sowie Anlagen vollständig und fristgerecht ausgefüllt und eingereicht werden. Nur bei vollständiger Einreichung aller geforderten Unterlagen wird die volle Punktzahl je Eignungskriterium / Mindestkriterium in Höhe von 25 % erreicht. In Summe ergeben die 4 Eignungskriterien / Mindestanforderungen eine Gesamtpunktzahl von 100 %. Die Erreichung der vollen Punktzahl ist Voraussetzung für die Zulassung zur zweiten Phase des Auswahlverfahrens. Unvollständige oder nicht fristgerecht eingereichte Unterlagen führen zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
5.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähig (Mindestkriterium) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber die in Formblatt 6 geforderten Nachweise und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen: (a) Bankerklärung Es i … ganz lesen5.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähig (Mindestkriterium) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber die in Formblatt 6 geforderten Nachweise und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen: (a) Bankerklärung Es ist eine Erklärung der Hausbank des Bewerbers vorzulegen, die bestätigt, dass die finanziellen Verhältnisse des Bewerbers geordnet sind und er über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügt, um den Auftrag auszuführen. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist jeweils nicht älter als drei Monate sein. (b) Haftpflichtversicherung Es ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung für die aus der gewerblichen Tätigkeit des Bewerbers resultierenden Haftpflichtgefahren für Sach-, Personen- und Vermögensschäden (inklusive Schäden aus datenschutzrechtlichen Verstößen) durch eine gültige Versicherungsbestätigung zu erbringen. Die Versicherung muss die Deckung der vorgenannten Gefahren in Höhe der nachstehend aufgeführten Mindestdeckungssummen umfassen. Alternativ zur Vorlage des Nachweises einer Versicherung mit den nachfolgend genannten Mindestanforderungen kann eine Erklärung des Versicherers vorgelegt werden, nach der dieser im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung abzuschließen. In diesem Fall hat sich der Bewerber zu verpflichten, unmittelbar nach Erhalt des Zuschlages eine entsprechende Haftpflichtversicherung mit den genannten Anforderungen abzuschließen, für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten sowie die entsprechende Bescheinigung dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Mindestdeckungssummen Die Deckungssummen der Versicherung für die ausgeschriebene Leistung müssen je Schadensart und -fall mindestens folgenden Umfang abdecken: • Sachschäden 2. Mio. Euro • Personenschäden 2. Mio. Euro • Vermögensschäden 1. Mio. Euro (c) Jahresabschlüsse/Geschäftsberichte/wirtschaftliche Kennzahlen Es sind Jahresabschlüsse einschließlich Anhänge, Wirtschaftsprüferfreigaben, Lageberichte und Kommentare, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber zugelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, für die Geschäftsjahre 2022, 2023, 2024 oder – sofern für das letzte geforderte Geschäftsjahr noch nicht vorliegend – die letzten drei vorliegenden Jahresabschlüsse, vorzulegen. Falls die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, haben die Bewerber Geschäftsberichte für die genannten drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen. Falls ein Bewerber erst seit einem Zeitpunkt besteht, der die Vorlage eines oder mehrerer Jahresabschlüsse/Geschäftsberichte nicht zulässt, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit der Gründung zu tätigen. Es ist in diesem Fall unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass der Bewerber erst nach dem betreffenden Zeitpunkt eines geforderten Nachweises gegründet worden ist. In jedem Fall müssen die Bewerber Angaben zum Umsatz, zum spezifischen Umsatz im Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags, zum Jahresüberschuss, zur Verwendung des Jahresüberschusses, zum Eigenkapital und zur Bilanzsumme für die drei Geschäftsjahre 2022, 2023, 2024 machen. Falls ein Bewerber erst seit einem Zeitpunkt besteht, der die vollständige Angabe nicht zulässt, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit der Gründung zu tätigen. Es ist in diesem Fall unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass der Bewerber erst nach dem betreffenden Zeitpunkt eines geforderten Nachweises gegründet worden ist. Hinweise: Die einzureichenden Unterlagen und Angaben müssen eine Prognose ermöglichen, ob der Bewerber wirtschaftlich und finanziell hinreichend geeignet ist, den Auftrag über die gesamte Vertragslaufzeit zu erbringen. Der Auftraggeber kann zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers ergänzend zu den geforderten Erklärungen und Nachweise …
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
5.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber die in Formblatt 7 geforderten Nachweise und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen: - Technische Anforderungen o Einhaltung der VDE F … ganz lesen5.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber die in Formblatt 7 geforderten Nachweise und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen: - Technische Anforderungen o Einhaltung der VDE FNN (Lastenheft Konstruktion Basiszähler und Smart-Meter-Gateway o Einhaltung Anforderungen an Hutschienen o Einhaltung Anforderungen an Magnetsockel-Antenne o Einhaltung Anforderungen an Adapter o Einhaltung Anforderungen an Verlängerungskabel Die geforderten Angaben sind in Formblatt 7 zu machen. Der Bewerber kann zum Nachweis eigene Anlagen beifügen. Hinweise: Die einzureichenden Unterlagen und Angaben müssen eine Prognose ermöglichen, ob der Bewerber technisch, beruflich und personell hinreichend geeignet ist, den Auftrag über die gesamte Vertragslaufzeit zu erbringen. Der Auftraggeber ist berechtigt, im Rahmen der Gesamtbeurteilung der Eignung eigene Erfahrungen mit den Bewerbern aus vergleichbaren Projekten der vergangenen fünf Jahre zu berücksichtigen. Sofern ein Bewerber eine wesentliche Anforderung aus einem früheren Auftrag erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und für den Auftraggeber ein Anspruch auf Schadensersatz, Rücktritt oder Kündigung bestand, kann der Auftraggeber die Eignung verneinen, wenn der Bewerber nicht nachweisen kann, geeignete technische, organisatorische oder personelle Maßnahmen zur effektiven Verhinderung gleichartiger Verstöße umgesetzt zu haben. Der betreffende Bewerber wird vor der Entscheidung des Auftraggebers angehört. Zur Teilnahme an der zweiten Phase des Auswahlverfahrens ist es zwingend erforderlich, dass sämtliche geforderten Unterlagen/Formblätter vollständig und fristgerecht ausgefüllt und eingereicht werden. Nur bei vollständiger Einreichung aller geforderten Unterlagen wird die volle Punktzahl (100 %, Gewichtung 25 %) vergeben. Die Erreichung der vollen Punktzahl ist Voraussetzung für die Zulassung zur zweiten Phase des Auswahlverfahrens. Unvollständige oder nicht fristgerecht eingereichte Unterlagen führen zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Für die Teilnahme an der zweiten Phase des Auswahlverfahrens gelten folgende Bedingungen: Eignung: Zur Teilnahme an der zweiten Phase des Auswahlverfahrens ist es zwingend erforderlich, dass sämtliche geforderten Unterlagen/Formblätter sowie Anlagen vollständig und fristgerecht ausgefüllt und eingereicht werden. Nur bei vollständiger Einreichung aller geforderten Unterlagen wird die volle Punktzahl je Eignungskriterium / Mindestkriterium in Höhe von 25 % erreicht. In Summe ergeben die 4 Eignungskriterien / Mindestanforderungen eine Gesamtpunktzahl von 100 %. Die Erreichung der vollen Punktzahl ist Voraussetzung für die Zulassung zur zweiten Phase des Auswahlverfahrens. Unvollständige oder nicht fristgerecht eingereichte Unterlagen führen zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrages ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Anlage01_Musterrahmenvertrag_Los1_Hutschienenantennen; Anlage02_Technische_Spezifikation_Antennen_V.1.1, Anlage03_ALL_Metering_V2.2_05.2025 und den weiteren Vergabeunterlagen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Los 3

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis90 %
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog10 %
Qualität
Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogDas Zuschlagskriterium „Nachhaltigkeit“ wird mit insgesamt 10 % gewichtet und setzt sich aus folgenden Unterkriterien zusammen: Product Carbon Footprint (PCF) – Gewichtung: 5 % Der Bieter hat für das angebotene Produkt einen Product Carbon Footprint nach DIN EN ISO 14067 oder einer vergleichbaren Norm errechnet und diesen von einer unabhängigen Stelle verifizieren und validieren lassen. Validierung, Verifizierung und Ergebnis sind in geeigneter Form darzulegen. Für die Einreichung und Darlegung erhält der Bieter 1 Punkt. Verpackung – Gewichtung: 5 % Das Material der Umverpackung (ausschließlich der Komponenten der sicheren Lieferkette), in der das angebotene Produkt angeliefert wird, ist funktional auf den Schutz des Produktes während des Transports und der Lagerung ausgerichtet. Das Material ist recyclingfähig und besteht soweit möglich aus Rezyklaten1. Der Bieter erbringt darüber einen Nachweis in geeigneter Form auf maximal 2 DIN A4 Seiten und verpflichtet sich dabei, diese bei der Vertragsausübung einzusetzen. Für die Einreichung und Darlegung erhält der Bieter 1 Punkt.

Eignung6 von 6 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
5.1 Bewerberangaben/Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Mindestkriterium) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bewerber die in Formblatt 2 und Formblatt 5 geforderten Angaben und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen. (a) … ganz lesen5.1 Bewerberangaben/Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Mindestkriterium) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bewerber die in Formblatt 2 und Formblatt 5 geforderten Angaben und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen. (a) Unternehmensdarstellung Die Darstellung des Bewerberunternehmens beziehungsweise des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft muss Ausführungen zu dessen Standorten, Leistungsportfolios, sowie zur Größe beinhalten und es müssen – sofern zutreffend – Angaben zur Konzernstruktur eingereicht werden. Die Unternehmensdarstellung ist dem Formblatt 2 als Anlage beizulegen. Zusätzlich ist das Dokument Anlage12_Lieferantenselbstauskunft_V2.1 auszufüllen und beizulegen. Zur Teilnahme an der zweiten Phase des Auswahlverfahrens ist es zwingend erforderlich, dass sämtliche geforderten Unterlagen/Formblätter sowie die Anlage 12 vollständig und fristgerecht ausgefüllt und eingereicht werden. Nur bei vollständiger Einreichung aller geforderten Unterlagen wird die volle Punktzahl (100 %, Gewichtung 100 %) vergeben. Die Erreichung der vollen Punktzahl ist Voraussetzung für die Zulassung zur zweiten Phase des Auswahlverfahrens. Unvollständige oder nicht fristgerecht eingereichte Unterlagen führen zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. 5.1 Bewerberangaben/Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Mindestkriterium) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bewerber die in Formblatt 2 und Formblatt 5 geforderten Angaben und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen. (a) Unternehmensdarstellung Die Darstellung des Bewerberunternehmens beziehungsweise des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft muss Ausführungen zu dessen Standorten, Leistungsportfolios, sowie zur Größe beinhalten und es müssen – sofern zutreffend – Angaben zur Konzernstruktur eingereicht werden. Die Unternehmensdarstellung ist dem Formblatt 2 als Anlage beizulegen. Zusätzlich ist das Dokument Anlage12_Lieferantenselbstauskunft_V2.1 auszufüllen und beizulegen. Eignung: Zur Teilnahme an der zweiten Phase des Auswahlverfahrens ist es zwingend erforderlich, dass sämtliche geforderten Unterlagen/Formblätter sowie Anlagen vollständig und fristgerecht ausgefüllt und eingereicht werden. Nur bei vollständiger Einreichung aller geforderten Unterlagen wird die volle Punktzahl je Eignungskriterium / Mindestkriterium in Höhe von 25 % erreicht. In Summe ergeben die 4 Eignungskriterien / Mindestanforderungen eine Gesamtpunktzahl von 100 %. Die Erreichung der vollen Punktzahl ist Voraussetzung für die Zulassung zur zweiten Phase des Auswahlverfahrens. Unvollständige oder nicht fristgerecht eingereichte Unterlagen führen zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Eintragung in das Handelsregister
5.1 Bewerberangaben/Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Mindestkriterium) (b) Berufs- und Handelsregisterauszug, Erklärungen und Bescheinigungen (Formblatt 5) Der Bewerber hat den Nachweis der Eintragung im Handelsregister und/oder Berufsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergela … ganz lesen5.1 Bewerberangaben/Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Mindestkriterium) (b) Berufs- und Handelsregisterauszug, Erklärungen und Bescheinigungen (Formblatt 5) Der Bewerber hat den Nachweis der Eintragung im Handelsregister und/oder Berufsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, einzureichen. Ein Registerauszug muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist inhaltlich aktuell und darf zeitlich nicht älter als zwölf Monate sein. Für Deutschland maßgebliche Register sind: das „Handelsregister“, die „Handwerksrolle“ und bei Dienstleistungsaufträgen das „Vereinsregister“, das „Partnerschaftsregister“ und die „Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder“; für die übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union können die in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014 aufgelisteten Dokumente des jeweiligen Sitzstaates entsprechend als Nachweis eingereicht werden. Sofern der Bewerber keinen Registerauszug vorlegen kann, ist die in Formblatt 5 geforderte alternative Erklärung abzugeben. Zur Teilnahme an der zweiten Phase des Auswahlverfahrens ist es zwingend erforderlich, dass sämtliche geforderten Unterlagen/Formblätter vollständig und fristgerecht ausgefüllt und eingereicht werden. Nur bei vollständiger Einreichung aller geforderten Unterlagen wird die volle Punktzahl (100 %, Gewichtung 100 %) vergeben. Die Erreichung der vollen Punktzahl ist Voraussetzung für die Zulassung zur zweiten Phase des Auswahlverfahrens. Unvollständige oder nicht fristgerecht eingereichte Unterlagen führen zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.5.1 Bewerberangaben/Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Mindestkriterium) (b) Berufs- und Handelsregisterauszug, Erklärungen und Bescheinigungen (Formblatt 5) Der Bewerber hat den Nachweis der Eintragung im Handelsregister und/oder Berufsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, einzureichen. Ein Registerauszug muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist inhaltlich aktuell und darf zeitlich nicht älter als zwölf Monate sein. Für Deutschland maßgebliche Register sind: das „Handelsregister“, die „Handwerksrolle“ und bei Dienstleistungsaufträgen das „Vereinsregister“, das „Partnerschaftsregister“ und die „Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder“; für die übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union können die in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014 aufgelisteten Dokumente des jeweiligen Sitzstaates entsprechend als Nachweis eingereicht werden. Sofern der Bewerber keinen Registerauszug vorlegen kann, ist die in Formblatt 5 geforderte alternative Erklärung abzugeben. Eignung: Zur Teilnahme an der zweiten Phase des Auswahlverfahrens ist es zwingend erforderlich, dass sämtliche geforderten Unterlagen/Formblätter sowie Anlagen vollständig und fristgerecht ausgefüllt und eingereicht werden. Nur bei vollständiger Einreichung aller geforderten Unterlagen wird die volle Punktzahl je Eignungskriterium / Mindestkriterium in Höhe von 25 % erreicht. In Summe ergeben die 4 Eignungskriterien / Mindestanforderungen eine Gesamtpunktzahl von 100 %. Die Erreichung der vollen Punktzahl ist Voraussetzung für die Zulassung zur zweiten Phase des Auswahlverfahrens. Unvollständige oder nicht fristgerecht eingereichte Unterlagen führen zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
5.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähig (Mindestkriterium) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber die in Formblatt 6 geforderten Nachweise und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen: (a) Bankerklärung Es i … ganz lesen5.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähig (Mindestkriterium) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber die in Formblatt 6 geforderten Nachweise und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen: (a) Bankerklärung Es ist eine Erklärung der Hausbank des Bewerbers vorzulegen, die bestätigt, dass die finanziellen Verhältnisse des Bewerbers geordnet sind und er über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügt, um den Auftrag auszuführen. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist jeweils nicht älter als drei Monate sein. (b) Haftpflichtversicherung Es ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung für die aus der gewerblichen Tätigkeit des Bewerbers resultierenden Haftpflichtgefahren für Sach-, Personen- und Vermögensschäden (inklusive Schäden aus datenschutzrechtlichen Verstößen) durch eine gültige Versicherungsbestätigung zu erbringen. Die Versicherung muss die Deckung der vorgenannten Gefahren in Höhe der nachstehend aufgeführten Mindestdeckungssummen umfassen. Alternativ zur Vorlage des Nachweises einer Versicherung mit den nachfolgend genannten Mindestanforderungen kann eine Erklärung des Versicherers vorgelegt werden, nach der dieser im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung abzuschließen. In diesem Fall hat sich der Bewerber zu verpflichten, unmittelbar nach Erhalt des Zuschlages eine entsprechende Haftpflichtversicherung mit den genannten Anforderungen abzuschließen, für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten sowie die entsprechende Bescheinigung dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Mindestdeckungssummen Die Deckungssummen der Versicherung für die ausgeschriebene Leistung müssen je Schadensart und -fall mindestens folgenden Umfang abdecken: • Sachschäden 2. Mio. Euro • Personenschäden 2. Mio. Euro • Vermögensschäden 1. Mio. Euro (c) Jahresabschlüsse/Geschäftsberichte/wirtschaftliche Kennzahlen Es sind Jahresabschlüsse einschließlich Anhänge, Wirtschaftsprüferfreigaben, Lageberichte und Kommentare, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber zugelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, für die Geschäftsjahre 2022, 2023, 2024 oder – sofern für das letzte geforderte Geschäftsjahr noch nicht vorliegend – die letzten drei vorliegenden Jahresabschlüsse, vorzulegen. Falls die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, haben die Bewerber Geschäftsberichte für die genannten drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen. Falls ein Bewerber erst seit einem Zeitpunkt besteht, der die Vorlage eines oder mehrerer Jahresabschlüsse/Geschäftsberichte nicht zulässt, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit der Gründung zu tätigen. Es ist in diesem Fall unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass der Bewerber erst nach dem betreffenden Zeitpunkt eines geforderten Nachweises gegründet worden ist. In jedem Fall müssen die Bewerber Angaben zum Umsatz, zum spezifischen Umsatz im Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags, zum Jahresüberschuss, zur Verwendung des Jahresüberschusses, zum Eigenkapital und zur Bilanzsumme für die drei Geschäftsjahre 2022, 2023, 2024 machen. Falls ein Bewerber erst seit einem Zeitpunkt besteht, der die vollständige Angabe nicht zulässt, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit der Gründung zu tätigen. Es ist in diesem Fall unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass der Bewerber erst nach dem betreffenden Zeitpunkt eines geforderten Nachweises gegründet worden ist. Hinweise: Die einzureichenden Unterlagen und Angaben müssen eine Prognose ermöglichen, ob der Bewerber wirtschaftlich und finanziell hinreichend geeignet ist, den Auftrag über die gesamte Vertragslaufzeit zu erbringen. Der Auftraggeber kann zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers ergänzend zu den geforderten Erklärungen und Nachweise …
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
5.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber die in Formblatt 7 geforderten Nachweise und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen: - Technische Anforderungen o Einhaltung der VDE F … ganz lesen5.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber die in Formblatt 7 geforderten Nachweise und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen: - Technische Anforderungen o Einhaltung der VDE FNN (Lastenheft Konstruktion Basiszähler und Smart-Meter-Gateway o Einhaltung Anforderungen an Hutschienen o Einhaltung Anforderungen an Magnetsockel-Antenne o Einhaltung Anforderungen an Adapter o Einhaltung Anforderungen an Verlängerungskabel Die geforderten Angaben sind in Formblatt 7 zu machen. Der Bewerber kann zum Nachweis eigene Anlagen beifügen. Hinweise: Die einzureichenden Unterlagen und Angaben müssen eine Prognose ermöglichen, ob der Bewerber technisch, beruflich und personell hinreichend geeignet ist, den Auftrag über die gesamte Vertragslaufzeit zu erbringen. Der Auftraggeber ist berechtigt, im Rahmen der Gesamtbeurteilung der Eignung eigene Erfahrungen mit den Bewerbern aus vergleichbaren Projekten der vergangenen fünf Jahre zu berücksichtigen. Sofern ein Bewerber eine wesentliche Anforderung aus einem früheren Auftrag erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und für den Auftraggeber ein Anspruch auf Schadensersatz, Rücktritt oder Kündigung bestand, kann der Auftraggeber die Eignung verneinen, wenn der Bewerber nicht nachweisen kann, geeignete technische, organisatorische oder personelle Maßnahmen zur effektiven Verhinderung gleichartiger Verstöße umgesetzt zu haben. Der betreffende Bewerber wird vor der Entscheidung des Auftraggebers angehört. Zur Teilnahme an der zweiten Phase des Auswahlverfahrens ist es zwingend erforderlich, dass sämtliche geforderten Unterlagen/Formblätter vollständig und fristgerecht ausgefüllt und eingereicht werden. Nur bei vollständiger Einreichung aller geforderten Unterlagen wird die volle Punktzahl (100 %, Gewichtung 100 %) vergeben. Die Erreichung der vollen Punktzahl ist Voraussetzung für die Zulassung zur zweiten Phase des Auswahlverfahrens. Unvollständige oder nicht fristgerecht eingereichte Unterlagen führen zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.5.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber die in Formblatt 7 geforderten Nachweise und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen: - Technische Anforderungen o Einhaltung der VDE FNN (Lastenheft Konstruktion Basiszähler und Smart-Meter-Gateway o Einhaltung Anforderungen an Hutschienen o Einhaltung Anforderungen an Magnetsockel-Antenne o Einhaltung Anforderungen an Adapter o Einhaltung Anforderungen an Verlängerungskabel Die geforderten Angaben sind in Formblatt 7 zu machen. Der Bewerber kann zum Nachweis eigene Anlagen beifügen. Hinweise: Die einzureichenden Unterlagen und Angaben müssen eine Prognose ermöglichen, ob der Bewerber technisch, beruflich und personell hinreichend geeignet ist, den Auftrag über die gesamte Vertragslaufzeit zu erbringen. Der Auftraggeber ist berechtigt, im Rahmen der Gesamtbeurteilung der Eignung eigene Erfahrungen mit den Bewerbern aus vergleichbaren Projekten der vergangenen fünf Jahre zu berücksichtigen. Sofern ein Bewerber eine wesentliche Anforderung aus einem früheren Auftrag erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und für den Auftraggeber ein Anspruch auf Schadensersatz, Rücktritt oder Kündigung bestand, kann der Auftraggeber die Eignung verneinen, wenn der Bewerber nicht nachweisen kann, geeignete technische, organisatorische oder personelle Maßnahmen zur effektiven Verhinderung gleichartiger Verstöße umgesetzt zu haben. Der betreffende Bewerber wird vor der Entscheidung des Auftraggebers angehört. Zur Teilnahme an der zweiten Phase des Auswahlverfahrens ist es zwingend erforderlich, dass sämtliche geforderten Unterlagen/Formblätter vollständig und fristgerecht ausgefüllt und eingereicht werden. Nur bei vollständiger Einreichung aller geforderten Unterlagen wird d …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrages ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Anlage01_Musterrahmenvertrag_Los2_Magnetfuß+Adapter, Anlage02_Technische_Spezifikation_Antennen_V.1.1, Anlage03_ALL_Metering_V2.2_05.2025 und den weiteren Vergabeunterlagen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2024): Lieferung von Antennen & Zubehör gemäß technischer Spezifikation

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 22.10.2024. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

Mehr von Stromnetz Berlin GmbH

Alle 4 offenen Ausschreibungen von Stromnetz Berlin GmbH, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 385 (Apparate und Geräte zum Prüfen und Testen) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

26vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (26 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Labor- und Messgeräte in Berlin (13 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 10.07.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9e2b854a-860c-4504-a94a-8d3d1beff935.