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vergebenEU-weitMöbelLieferleistungen

Lieferung und Montage von Standardmöbeln HL BZL

Deutsche Rentenversicherung Nord · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen BES-2026-0117-WEI-HL-BZLveröffentlicht 05.08.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 65 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
11 Monate01.12.2026 – 14.11.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hamburg22159, Hamburg
Einreichung
elektronisch: Zulässigdeutsche-rentenversicherung-bund.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 111 Tage (9 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (58 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über deutsche-rentenversicherung-bund.de
    vor 2 Monaten
  3. Heute
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 14.11.2027
    in 24 Tagen
  5. Bindefrist endet
    100 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 35 Tagen

Beschreibung

Standardmöbel HL BZL

Beschreibung des Loses

Die Deutsche Rentenversicherung Nord beabsichtigt den Kauf von diversen Standardmöbeln (Tische, Hintertischwand/ Stellwand, Korpusmöbel, Sideboards, Container) welche in der Zeit von der 49. Kalenderwoche 2026 bis 45. KW 2027 tranchenweise geliefert, montiert und aufgestellt werden sollen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Der Zuschlag soll an das wirtschaftlichste Angebot erteilt werden.

Eignung2 von 3 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.12.2026
Vertragsende
14.11.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
100 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Im Zuge neuer Anforderungen für EU-weit vergebene Aufträge mit der Umstellung auf eForms werden neue und zusätzliche Angaben zum bezuschlagten Bieter (Auftragnehmer) in der Vergabebekanntmachung zu vergebene Aufträgen Pflicht und sind zu veröffentlichen. Daher werden wir eine entsprechende Eigenerk … ganz lesenIm Zuge neuer Anforderungen für EU-weit vergebene Aufträge mit der Umstellung auf eForms werden neue und zusätzliche Angaben zum bezuschlagten Bieter (Auftragnehmer) in der Vergabebekanntmachung zu vergebene Aufträgen Pflicht und sind zu veröffentlichen. Daher werden wir eine entsprechende Eigenerklärung im Laufe des weiteren Vergabeverfahrens vom bezugschlagten Bieter (Auftragnehmer) abfordern. Diese hat folgende Punkte zum Inhalt: 1. Nationale Identifikationsnummer 2. Nationalität des Eigentümers /Börsennotierung 3. Größe des Wirtschaftsunternehmens - Eigenerklärung Russland Im Lauf des Weiteren Vergabeverfahrens wird vom zukünftigen Auftragnehmer die "Eigenerklärung Russland" zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 abgefragt
Hinweis
Folgende Erklärungen und/oder Unterlagen sind mit der Abgabe eines Angebotes vorzulegen: -Vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis -Vollständig ausgefülltes Angebot -Produktdatenblätter für alle angebotenen Positionen -Preislisten für alle angebotenen Positionen (Nachweis der Serienmäßigkeit d … ganz lesenFolgende Erklärungen und/oder Unterlagen sind mit der Abgabe eines Angebotes vorzulegen: -Vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis -Vollständig ausgefülltes Angebot -Produktdatenblätter für alle angebotenen Positionen -Preislisten für alle angebotenen Positionen (Nachweis der Serienmäßigkeit der jeweiligen Ausstattung) -Prüfzeugnisse sind auf Anforderung vorzulegen Fragebogen 1: Mindestlohngesetz Siehe hierzu auszugsweise § 1, 3, und 20 MiloG: § 1 Mindestlohn (1) Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber. (2) Die Höhe des Mindestlohns beträgt ab dem 1.Januar 2026 brutto 13,90 Euro je Zeitstunde. Die Höhe des Mindestlohns kann auf Vorschlag einer ständigen Kommission der Tarifpartner (Mindestlohnkommission) durch Rechtsverordnung der Bundesregierung geändert werden. (3) Die Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und der auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen gehen den Regelungen dieses Gesetzes vor, soweit die Höhe der auf ihrer Grundlage festgesetzten Branchenmindestlöhne die Höhe des Mindestlohnes nicht unterschreitet. § 3 Unabdingbarkeit des Mindestlohns Vereinbarungen, die den Anspruch auf Mindestlohn unterschreiten oder seine Geltendmachung beschränken oder ausschließen, sind insoweit unwirksam. Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer kann auf den entstandenen Anspruch nach § 1 Absatz 1 nur durch gerichtlichen Vergleich verzichten; im Übrigen ist ein Verzicht ausgeschlossen. Die Verwirkung des Anspruchs ist ausgeschlossen. § 20 Pflichten des Arbeitgebers zur Zahlung des Mindestlohns Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland sind verpflichtet, ihren im Inland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Arbeitsentgelt mindestens in Höhe des Mindestlohns nach § 1 Absatz 2 spätestens zu dem in § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 genannten Zeitpunkt zu zahlen. Frage 1.1 Ich verpflichte mich/wir verpflichten uns, das Mindestlohngesetz (MiloG) zu beachten und unseren Mitarbeitenden entsprechende Mindestlöhne in der dort ausgewiesenen Höhe zu zahlen. Bitte beantworten Sie die Frage mit "Ja" oder "Nein" Fragebogen 2: Eigenerklärung Eignung Mit unserer abschließenden Unterschrift erklären wir, dass - wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen (Handelsregister) für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllen, - wir spätestens zum Vertragsbeginn eine Haftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen (ggf. entsprechend der Besonderen Vertragsbedingungen der Auftraggeberin) nachweisen können, - gegen uns keine zwingenden Ausschlussgründe an dem Verfahren gem. § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) oder § 31 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) bzw. § 42 Vergabeverordnung (VgV) in Form einer rechtskräftigen Verurteilung oder einer verhängten Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und keine fakultativen Ausschlussgründe an dem Verfahren gem. § 124 GWB vorliegen, - wir in den letzten zwei Jahren nicht gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) oder gemäß § 23 Abs. 1 und 2 Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG) oder gemäß § 18 Abs. 1 und 2 Mindestarbeitsbedingungengesetz (MiArbG) mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind, - wir keine Ordnungswidrigkeit gemäß § 21 Absatz 1 und 2 Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) begangen haben, die mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,-- € belegt worden ist, - keine falschen Erklärungen über den Einsatz von Nachunternehmern oder der Einhaltung verbindlicher tarifvertraglicher Bestimmung abgegeben haben, - keine Verstöße gegen verbindliche tarifvertragliche Bestimmungen (Erklärung nach § 4 Abs. 1 Vergabegesetz Schleswig-Holstein) begangen haben. Wir können d …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 391 (Möbel) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

50vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (63 Lose mit Angabe)
233.835 €Zuschlagswert im Median
196.175 € – 449.199 €mittlere Hälfte, 18 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Möbel in Hamburg (1 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 03.09.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 682921fa-a179-4164-a52d-b455db2faa99.