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Lieferung und Einführung eines Patientenportals mit den Bereichen Digitales Aufnahme- und Digitales Behandlungsmanagement

Landkreis Mittweida Krankenhaus GmbH · Mittweida, Sachsen

Aktenzeichen LMK-FTB2-Portalveröffentlicht 10.06.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 845 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen.

Alle Ausschreibungen: Software in Sachsen (15 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
36 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (7 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Innerhalb des Zuschlagskriteriums „Preis“ werden die Angaben zu den im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Bewertungskriterien im Preisblatt 2.2 bewertet. Die Einzelheiten zur Bewertung und zur Ermittlung des Ranges ergeben sich aus den Bewertungshinweisen in Kap. 1.4 der Leistungsverzeichnisse (Allgemeine Informationen & Zusammenfassungen (AIZ-BWH)).40 %
  • Innerhalb des Zuschlagskriteriums „Qualität“ werden die Angaben zu den im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Bewertungskriterien und das Gesamtkonzept bewertet. Die Einzelheiten zur Bewertung und zur Ermittlung des Ranges ergeben sich aus den Bewertungshinweisen in Kap. 1.4 der Leistungsverzeichnisse (Allgemeine Informationen & Zusammenfassungen (AIZ-BWH)).60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 13:00 Uhr
    vor 28 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Innerhalb des Zuschlagskriteriums „Preis“ werden die Angaben zu den im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Bewertungskriterien im Preisblatt 2.2 bewertet. Die Einzelheiten zur Bewertung und zur Ermittlung des Ranges ergeben sich aus den Bewertungshinweisen in Kap. 1.4 der Leistungsverzeichnisse (Allgemeine Informationen & Zusammenfassungen (AIZ-BWH)).40 %
Innerhalb des Zuschlagskriteriums „Qualität“ werden die Angaben zu den im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Bewertungskriterien und das Gesamtkonzept bewertet. Die Einzelheiten zur Bewertung und zur Ermittlung des Ranges ergeben sich aus den Bewertungshinweisen in Kap. 1.4 der Leistungsverzeichnisse (Allgemeine Informationen & Zusammenfassungen (AIZ-BWH)).60 %
Preis
Innerhalb des Zuschlagskriteriums „Preis“ werden die Angaben zu den im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Bewertungskriterien im Preisblatt 2.2 bewertet. Die Einzelheiten zur Bewertung und zur Ermittlung des Ranges ergeben sich aus den Bewertungshinweisen in Kap. 1.4 der Leistungsverzeichnisse (Allgemeine Informationen & Zusammenfassungen (AIZ-BWH)).
Qualität
Innerhalb des Zuschlagskriteriums „Qualität“ werden die Angaben zu den im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Bewertungskriterien und das Gesamtkonzept bewertet. Die Einzelheiten zur Bewertung und zur Ermittlung des Ranges ergeben sich aus den Bewertungshinweisen in Kap. 1.4 der Leistungsverzeichnisse (Allgemeine Informationen & Zusammenfassungen (AIZ-BWH)).

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Eigenerklärung über die Verpflichtung zur Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister; bei bestehender Verpflichtung unter Angabe der HR-Nummer. Für die Abgabe der Eigenerklärungen zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist Formblatt 3 zu verwenden. Nichtvorliegen von Aussch … ganz lesenEigenerklärung über die Verpflichtung zur Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister; bei bestehender Verpflichtung unter Angabe der HR-Nummer. Für die Abgabe der Eigenerklärungen zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist Formblatt 3 zu verwenden. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: 1. Eigenerklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe nach § 123 Absatz 1 bis 3 GWB, § 42 VgV vorliegen bzw. § 125 GWB Maßnahmen zur Selbstreinigung erfolgt sind. 2. Eigenerklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe nach § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nr. 2 GWB vorliegen. 3. Eigenerklärung, dass das Unternehmen den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der vom Finanzamt erhobenen Steuern sowie der Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Unfall-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) sowie der Berufsgenossenschaft vollständig und pünktlich nachgekommen ist. 4. Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag nicht mangels Masse abgelehnt worden ist. 5. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. 6. Eigenerklärung, dass ich /wir keine schweren Verfehlungen begangen haben, die meine /unsere Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen. 7. Eigenerklärung, dass ich /wir im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf meine/unsere Eignung abgegeben habe(n). 8. Eigenerklärung, dass für das Unternehmen keine Voraussetzungen für einen Ausschluss nach AEntG, § 21 SchwarzArbG, MiLoG. 9. Eigenerklärung, dass das Unternehmen sich verpflichtet, die Obliegenheiten gemäß Verpflichtungsgesetz (VerpflG) gewissenhaft zu erfüllen. 10. Eigenerklärung, dass das Unternehmen die Einhaltung des Bundes- und des Landesdatenschutzgesetzes und der EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zusichert. 11. Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift Verordnung (EU) 2022/576 besteht. Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/ Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 Prozent, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen. Für die Abgabe der Eigenerklärungen zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ist Formblatt 4 zu verwenden. Falls die vorstehenden Erklärungen nicht oder nur eingeschränkt abgegeben werden können, ist auf einer eigens zu erstellenden gesonderten Anlage zu diesem Formblatt darzulegen, welche Ausschlussgründe betroffen sind und welche Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen wurden.
Kriterium
1. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist. 2. Nachweis zur entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung durch Vorlage der aktuellen Police (in Kopie) bzw. Versicherungsbestätig … ganz lesen1. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist. 2. Nachweis zur entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung durch Vorlage der aktuellen Police (in Kopie) bzw. Versicherungsbestätigung mit Angabe der Deckungssummen. Alternativ genügt die Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Gefordert sind die Mindestdeckungssummen in Euro: Personen- und Sachschäden pro Schadenfall 5.000.000,00 EUR Personen- und Sachschäden Gesamthaftungssumme pro Jahr 10.000.000,00 EUR Vermögensschäden pro Schadenfall 1.500.000,00 EUR Vermögenschäden Gesamthaftungssumme pro Jahr 3.000.000,00 EUR Ein Unterschreiten dieser Mindestdeckungssummen führt zum Ausschluss. Für die Abgabe der Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind die den Teilnahmewettbewerbsunterlagen beigefügten Formblätter 5.1 und 5.2 zu verwenden.
Kriterium
1. Eigenerklärung über die Anzahl der technischen Fachkräfte, die für die Leistungserbringung konkret eingesetzt werden. 2. Nachweis über das Bestehen einer Zertifizierung im Bereich der Qualitätssicherung nach DIN EN ISO 9000 ff., EFQM oder vergleichbarer Nachweis. Alternativ zu einer Zertifizierun … ganz lesen1. Eigenerklärung über die Anzahl der technischen Fachkräfte, die für die Leistungserbringung konkret eingesetzt werden. 2. Nachweis über das Bestehen einer Zertifizierung im Bereich der Qualitätssicherung nach DIN EN ISO 9000 ff., EFQM oder vergleichbarer Nachweis. Alternativ zu einer Zertifizierung ist ein Nachweis durch Eigenerklärung ausreichend. (Nachweis durch Zertifikat oder Eigenerklärung, bei Bewerbergemeinschaften mindestens für ein Mitglied). 3. Nachweis für einen Mitarbeiter des Bewerbers oder aus jeder Bewerbergemeinschaft „Berechtigung nach §21 Absatz 5 Satz 1 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) durch das Bundesamt für Soziale Sicherung“. Zusätzlich geforderte Mindeststandards 4. Nachweis über zwei Patientenportal-Projekte (Pat.Portal im Sinne der besonderen Leistungsart, die Gegenstand des Verfahrens ist), welche Patientenstammdaten, Termindaten und Fragebogendaten mit dem KIS/KAS austauschen können. (Nicht älter als 5 Jahre).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
36 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Noch nicht bekannt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, PF 10 13 64, 04013 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach … ganz lesenGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Der Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB (Upload,ZIP-Datei etc.) im genutzten Vergabeportal (https://evergabe.de) einzureichen. Auf der Vergabeplattform können die Vergabeunterlagen eingesehen und geöffnet werden. Die Abgabe der Teilnahmeunterlagen erfolgt ausschließlich elektronisch. Die … ganz lesenDer Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB (Upload,ZIP-Datei etc.) im genutzten Vergabeportal (https://evergabe.de) einzureichen. Auf der Vergabeplattform können die Vergabeunterlagen eingesehen und geöffnet werden. Die Abgabe der Teilnahmeunterlagen erfolgt ausschließlich elektronisch. Die Bearbeitung und Abgabe sind möglich, nachdem sich die Bewerber kostenlos auf der Plattform registriert haben. Bewerberfragen sind bis 02.07.2024 ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen und werden auch darüber beantwortet. Technische Fragen zur Bedienung und zur elektronischen Teilnahmeantragsabgabe sind über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform einzureichen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 481 (Branchenspezifisches Softwarepaket) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

29vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (30 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Sachsen (15 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 15.07.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 01900169-a71d-4c4b-95c4-ee5762fe3fb6.