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Landkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH: Laborautomaten Hämostaseologie

Landkreis Mittweida Krankenhaus GmbH · Mittweida, Sachsen

Aktenzeichen 2025_134_MTveröffentlicht 28.01.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 384 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen.

Alle Ausschreibungen: Labor- und Messgeräte in Sachsen (5 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 110 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
10 Jahre
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (7 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis50 %
  • Technischer Wert50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Landkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH beabsichtigt im Labor des Krankenhaus Mittweida die Neubeschaffung von einem Laborautomaten im Bereich der Hämostaseologie (Gerinnungsdiagnostik) . Dabei soll der Laborautomat als Kauf beschafft werden, zusätzlich erfolgt eine Preisermittlung je Befund (Preis pro Befund).

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis50 %
Technischer Wert50 %
Preis
Das Zuschlagskriterium „Preis“ berechnet sich als Summe aus Angebotspreis (=Kaufpreis der Laborautomaten), den Kosten für Service und Wartung sowie den Folgekosten. Zur Wertung der Folgekosten wird der geforderte und anzubietende „Preis pro Befund“ (Preis p.B.) mit der jährlichen Befundzahl von 850 Befunden/p.a. für D-Dimer (DD), von 1250 Befunden/p.a. für Fibrinogen (FIB), von 550 Befunden/p.a. für Thrombinzeit (TZ), von 13.500 Befunden/p.a. für aPTT (PTT) und 13.800 Befunden/p.a. für Quick/INR (TZW/INR) multipliziert und über einen Zeitraum von 5 Jahren betrachtet. Folgekosten = (850 ∗ Preis p. B. DD + 1250 ∗ Preis p. B. FIB + 550 Preis p. B. TZ + 13.500 Preis p. B. PTT + 13.800 Preis p. B. TZW + 90 ∗ Preis p. B. AT) ∗ 5 Jahre Insgesamt können für das Zuschlagskriterium „Preis“ maximal 100 Punkte erreicht werden. Diese 100 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma. Einzelheiten zur Berechnung und zur Berücksichtigung dieser Kostenpositionen / Gewichtung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (gemäß Teilnahmebedingungen in Verbindung mit Leistungsverzeichnis) .
Qualität
Technischer WertDie Bewertung der Angebote erfolgt anhand des Zuschlagskriteriums „Technischer Wert“ (B-Kriterien). Die zugrunde liegenden Anforderungen sind im Leistungsverzeichnis in der Spalte "Kriterium" unterteilt in: - A-Kriterien (Ausschlusskriterien): Mit „A“ gekennzeichnete Anforderungen sind zwingend zu erfüllen. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss des Angebots von der Bewertung. - B-Kriterien (Bewertungskriterien): Bei den mit Zahlenangaben gekennzeichneten Kriterien handelt es sich um Bewertungskriterien als Unterkriterien für das Zuschlagskriterium „Technischer Wert". Die Zahlenangaben kennzeichnen die für das jeweilige Unterkriterium erreichbare Punktzahl. Die angegebene Punktzahl wird bei uneingeschränkter Erfüllung der jeweiligen Forderung bzw. der Angabe „ja“ vergeben. Bei Nichterfüllung bzw. der Angabe „nein“ werden Null Punkte vergeben. Sind bei einem Unterkriterium mehrere Zahlenangaben hinterlegt (z.B. Messzeit für Parameter „TZW": 20-10-5-0 Punkte), so werden die hier eingetragenen Werte unter allen Bietern verglichen. Am Beispiel der Messzeit erhält der Bieter mit der schnellsten Messzeit je 20 Punkte, der zweitplatzierte 10 Punkte und der drittplatzierte 5 Punkte. Alle anderen Bieter erhalten 0 Punkte. Die Details zur Berechnung der erreichten Punktzahl sowie die Gewichtung entnehmen Sie den Vergabeunterlagen (gemäß Teilnahmebedingungen in Verbindung mit Leistungsverzeichnis)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
10 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, PF 10 13 64, 04013 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrage … ganz lesenDie anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (§ 135 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Die vorgenannten Zulässigkeitsvoraussetzungen für den Nachprüfungsantrag gelten nicht, wenn mit dem Nachprüfungsantrag die Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages gem. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Vergabe des Auftrages ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist) begehrt wird (§ 160 Abs. 3 S. 2 GWB)
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Mit dem Angebot ist das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung Russland Sanktionen" vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt für jedes Mitglied gesondert einzureichen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder bedient er sich zum Nachw … ganz lesenMit dem Angebot ist das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung Russland Sanktionen" vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt für jedes Mitglied gesondert einzureichen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder bedient er sich zum Nachweis seiner Eignung anderer Unternehmen, so ist das Formblatt auch für jedes dieser anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Auf Angebote von Bietern, die einen Bezug zu Russland im Sinne der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-VO) haben, wird wegen des gem. Art. 5k der Sanktions-VO geltenden Zuschlagsverbotes der Zuschlag nicht erteilt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Sysmex Deutschland GmbH, Norderstedt3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 384 (Instrumente zum Prüfen von physikalischen Eigenschaften) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

47vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (46 Lose mit Angabe)
251.837 €Zuschlagswert im Median
179.603 € – 428.123 €mittlere Hälfte, 22 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 20.10.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 019c037a-4eba-4b38-9114-245490f4a789.