Lieferung und Einführung eines Krankenhausinformationssystems (KIS)
Klinikum Chemnitz gGmbH c/o Klinikum Chemnitz Logistik- u. Wirtschaftsgesellschaft mbH · Chemnitz, Sachsen
Aktenzeichen 0326/I/01veröffentlicht 09.03.2026LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 60 Monate
- Leistungsart
- Lieferleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen.
- 048 26_Erneuerung VMware UmgebungKlinikum St. Georg gGmbH · LeipzigFrist 23.11.2026
- Wartungsverlängerung NutanixLandesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie · Pillnitzer Platz 3, 01326, DresdenFrist 12.11.2026
- ServerUniversität Leipzig · LeipzigFrist 16.11.2026
- 048 26_Erneuerung VMware UmgebungKlinikum St. Georg gGmbH · LeipzigFrist 23.11.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 60 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtja
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- Vertraulichkeitserklärung verlangtja
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 95 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (26 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Qualität70 %
- Preis30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 8 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 7 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Klinikum Chemnitz gGmbH als Auftraggeber ist ein Krankenhaus der Maximalversorgung in kommunaler Trägerschaft und zählt zu den größten kommunalen Krankenhäusern Deutschlands. Das gemeinnützige Unternehmen verfügt über 1.735 Planbetten an drei Standorten in Chemnitz und erbringt seine Leistungen in 25 Kliniken und Instituten. Im Jahr 2024 wurden rund 61.700 Patientinnen und Patienten voll- und teilstationär sowie etwa 75.000 Patientinnen und Patienten ambulant behandelt. Im Klinikum sowie in den Tochter- und Beteiligungsunternehmen sind rund 7.500 Mitarbeitende beschäftigt; der Konzern erzielte 2024 einen Jahresumsatz von ca. 660 Mio. €. Die Klinikum Chemnitz gGmbH befindet sich im 100-prozentigen Eigentum der Stadt Chemnitz (kommunale Trägerschaft) und ist als gGmbH organisiert. Als akademisches Lehrkrankenhaus der Universitäten Leipzig und Dresden ist das Klinikum in Forschung und Lehre eingebunden. Gemeinsam mit der TU Dresden wird der medizinische Modellstudiengang MEDiC – Humanmedizin in Chemnitz betrieben (Campus/Medizincampus am Klinikum Chemnitz). Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Klinikum Chemnitz gGmbH als Konzern über mehrere Tochterunternehmen und Mehrheitsbeteiligungen verfügt (u. a. in den Bereichen Verwaltung / Controlling / Kodierung / Patientenverwaltung, Logistik / Wirtschaft, Servicegesellschaften, MVZ/Poliklinik). Hintergrund und Gegenstand des Verfahrens: 1. Planung, Lieferung und Implementierung des KIS -Lieferung und betriebsfertige Installation eines zukunftssicheren, modular aufgebauten Krankenhausinformationssystems (KIS) -Digitale Patientenakte mit Echtzeitdaten-Integration aus Subsystemen -Unterstützung stationärer und ambulanter Versorgung über mehrere Standorte hinweg -Benutzerfreundliche, konfigurierbare Oberfläche für alle klinischen und administrativen Berufsgruppen -Durchgängige Abbildung klinischer und administrativer Prozesse gemäß Konzeptanforderung - Aufgrund Zeichenlimitierung wird bzgl. weiterer Details der Punkte 2 - 7 auf die Anlagen 01 KC KIS Verfahrensbeschreibung, Anlage 07 KC KIS Konzeptanforderung & Anlage 08 KC KIS Leistungskatalog zu diesem Veröffentlichungstext verwiesen 2. Regulatorische und gesetzliche Konformität 3. Technische Umsetzung und Infrastrukturkompatibilität 4. Integration, Interoperabilität und Datenübernahme 5. Funktionale Module und Erweiterungen 6. Innovationsfähigkeit und Zukunftssicherheit 7. Projektmanagement, Schulung und Betrieb Mit diesem Leistungsumfang gewährleistet der Auftragnehmer die vollständige Implementierung und Weiterentwicklung eines innovativen Krankenhausinformationssystems, das die Anforderungen des Auftraggebers optimal erfüllt. Für die Beschaffung wird ein projektspezifisch angepasster EVB-IT-Systemvertrag abgeschlossen. Der entsprechende Vertragsentwurf wird den Angebotsunterlagen für das Erstangebot beigefügt und kann durch den Auftraggeber zum Gegenstand der Vergabeverhandlungen gemacht werden. Einzelheiten werden in den Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase geregelt. In die Beschaffung ist mit der Diakoniekrankenhaus Chemnitzer Land gGmbH, Limbacher Straße 19 b, 09232 Hartmannsdorf (DIAKOMED) eine weitere Einrichtung einbezogen. Die Einrichtung verfügt über rund 210 Betten und erbringt Leistungen in der stationären und ambulanten Versorgung. Zwischen dem Auftraggeber und DIAKOMED besteht eine operative Verbundstruktur auf Basis eines gemeinsamen Verbundvertrags; die Geschäftsführung der DIAKOMED wird durch die Geschäftsführer des Klinikums Chemnitz wahrgenommen. Darüber hinaus hat der Auftraggeber zum Zweck einer Mehrheitsbeteiligung 80 % der Geschäftsanteile an DIAKOMED zu notarieller Urkunde gekauft. Der Übergang der Geschäftsanteile hängt von dem Eintritt vereinbarter Bedingungen ab. Vor dem Hintergrund des fortgeschrittenen Stadiums des Erwerbs der Anteilsmehrheit an DIAKOMED und der bereits bestehenden Verbundstruktur beschafft der Auftraggeber im Wege dieser Ausschreibung federführend für beide Einrichtungen. Ziel ist der Betrieb eines gemeinsamen KIS-Systems für zwei Einrichtungen in einem Mehrhaus- bzw. Mehrmandantenszenario, bei zugleich klar getrennten organisatorischen und abrechnungstechnischen Strukturen, insbesondere unter Berücksichtigung getrennter IK-Nummern. Damit tritt der Auftraggeber in dem hiesigen Vergabeverfahren auch für DIAKOMED auf, und die Angebots- / Konzeptanforderungen (insbesondere Architektur, Mandantenfähigkeit, Stammdaten- / Rechtekonzept, Rollout- und Migrationsvorgehen, Reporting / Abrechnung je IK, Betriebs- und Servicekonzept) sind entsprechend auf ein Mehrhaus-Szenario auszulegen. Verfahren bei Scheitern des Erwerbsvorgangs: Vor dem Hintergrund, dass der Übergang der Geschäftsanteile der DIAKOMED auf den Auftraggeber und damit die Eingliederung von DIAKOMED in die Konzernstruktur des Auftraggebers von dem Eintritt vereinbarter aufschiebender Bedingungen abhängt, besteht die Möglichkeit, dass der Erwerbsvorgang scheitert. Aus Gründen der rechtlichen Vorsichtnahme und rein vorsorglich behält sich der Auftraggeber aus diesem Grund vor, sofern die Bedingungen für den Erwerb von 80% der Geschäftsanteile der DIAKOMED vor Zuschlagerteilung nicht eintreten sollten, das mit diesem Verfahren zu beschaffende KIS nur für den Auftraggeber selbst zu beschaffen. Mit anderen Worten hat der Auftraggeber das Recht, sofern der Erwerbsvorgang scheitern sollte, DIAKOMED aus dem Verfahren auszugliedern. Für den Fall, dass die vereinbarten aufschiebenden Bedingungen nicht zeitnah im Verlauf des hiesigen Vergabeverfahrens, sondern erst nach Vertragsschluss erfüllt werden, bittet der Auftraggeber um Verständnis, dass im Rahmen der Verhandlungen Klauseln in das Vertragswerk aufzunehmen wären, die im beiderseitigen Interesse eine Regelung für den Fall vorsehen, dass der Erwerbsvorgang zu einem späteren Zeitpunkt an einer der vereinbarten aufschiebenden Bedingungen scheitern sollte.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Gewichtung (Punkte, genau) 70Details siehe: Anlage 01 KC KIS Verfahrensbeschreibung zu diesem Veröffentlichungstext
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 30Details siehe: Anlage 01 KC KIS Verfahrensbeschreibung zu diesem Veröffentlichungstext
Eignung13 von 13 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Die Anlage 03 KC KIS Eigenerklärungen zur Eignung ist entsprechend auszufüllen. --Generelles zur Eignung des Bewerbers / Eignungskriterien: Die Eignung ist gemäß §§ 122 bis 125 GWB, §§ 46 ff. VgV nachzuweisen. Sämtliche Teilnahmeunterlagen, Eigenerklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantra … ganz lesenkürzer
Die Anlage 03 KC KIS Eigenerklärungen zur Eignung ist entsprechend auszufüllen. --Generelles zur Eignung des Bewerbers / Eignungskriterien: Die Eignung ist gemäß §§ 122 bis 125 GWB, §§ 46 ff. VgV nachzuweisen. Sämtliche Teilnahmeunterlagen, Eigenerklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag in deutscher Sprache einzureichen. Fremdsprachige Dokumente sind mit einer beglaubigten deutschen Übersetzung vorzulegen. Maßgeblich ist im Zweifel die deutsche Fassung. Die Eignung umfasst die folgenden Kategorien: - Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Zusätzlich sind Angaben zur Nachunternehmerbeteiligung und etwaiger Eignungsleihe erforderlich. -- Kriterium: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Nachzuweisen ist: - Eigenerklärung über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung / Eigenerklärung zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister gem. § 44 Abs. 1 VgV (bei Pflicht: mit Handelsregisternummer / siehe auch BT-809 "Eintragung in das Handelsregister"). Bei Nichterfüllung dieser Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss. -- Kriterium: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Details siehe Anlage 03 KC KIS Eigenerklärungen zur Eignung) -- Kriterien: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine im Rahmen und Umfang marktübliche - d.h. die Deckungshöhe mindestens den Projektwert bei zweifacher Maximierung abdeckt - Betriebs- bzw. Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU besteht oder bestehen wird. Bei Nichterfüllung dieser Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss. - Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz Gefordert wird eine Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2023-2025). Der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz muss über die letzten drei Geschäftsjahre mindestens 10.000.000,00 EUR betragen haben. Wenn der o.g. durchschnittliche Jahresumsatz nicht nachgewiesen werden kann, erfolgt ein Ausschluss des Teilnahmeantrags. -- Kriterien: Technische / berufliche Leistungsfähigkeit Nachzuweisen ist gemäß § 46 VgV: - Eigenerklärung über das Bestehen eines Qualitätsmanagementsystems Gefordert wird eine Eigenerklärung über die Zusicherung, dass ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (oder vergleichbar, z.B. European Foundation for Quality Management EFQM) vorhanden ist (Nachweis durch Eigenerklärung). Sollte kein Qualitätsmanagementsystem vorhanden sein erfolgt der Ausschluss. Es können maximal 2 Punkte erreicht werden. - Eigenerklärung zur Vorlage einer gültigen ISO/IEC-27001-Zertifizierung Der Bieter erklärt, dass in seiner Organisation ein gültiges Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) gemäß ISO/IEC 27001 implementiert ist und durch eine akkreditierte, unabhängige Zertifizierungsstelle zertifiziert wurde bzw. zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültig sein wird. Die Zertifizierung muss den Anforderungen der jeweils aktuellen Fassung der ISO/IEC 27001 entsprechen. Der Geltungsbereich (Scope) der Zertifizierung muss die für die Leistungserbringung relevanten organisatorischen Einheiten, Prozesse, Informationswerte und IT-Systeme erfassen. Sofern Unterauftragnehmer Leistungen erbringen, müssen diese entweder vom Scope des ISO/IEC-27001-Zertifikats des Bieters erfasst sein oder über eine eigene, gültige ISO/IEC-27001-Zertifizierung für die jeweiligen Leistungen verfügen. Der Bieter verpflichtet sich, den Zertifikatsnachweis einschließlich des Scope mit dem Angebot vorzulegen. Es können maximal 10 Punkte erreicht werden. - Eigenerklärungen zu geeigneten Referenzen (Detailanforderungen und Anzahl siehe auch BT-809 "Referenzen zu bestimmten Lieferungen" und Anlagen zu diesem Veröffentlichungstext (insbesondere Anlage 03 KC KIS Eigener …- Eintragung in das Handelsregister
- Eigenerklärung über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung / Eigenerklärung zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister gem. § 44 Abs. 1 VgV (bei Pflicht: mit Handelsregisternummer). Bei Nichterfüllung dieser Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss. (Details siehe 3.1 gemäß Anlage 03 KC KIS Eigenerklärungen zur Eignung)
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung zur Betriebs bzw. Industriehaftpflichtversicherung Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine im Rahmen und Umfang marktübliche - d.h. die Deckungshöhe mindestens den Projektwert bei zweifacher Maximierung abdeckt - Betriebs- bzw. Industriehaftpflichtv … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung zur Betriebs bzw. Industriehaftpflichtversicherung Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine im Rahmen und Umfang marktübliche - d.h. die Deckungshöhe mindestens den Projektwert bei zweifacher Maximierung abdeckt - Betriebs- bzw. Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU besteht oder bestehen wird. Bei Nichterfüllung dieser Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss. Gefordert sind u.a. Mindestdeckungssummen in Euro: Personen- und Sachschäden pro Schadenfall 5.000.000,00 EUR Personen- und Sachschäden Gesamthaftungssumme pro Jahr 10.000.000,00 EUR Vermögensschäden pro Schadenfall 2.500.000,00 EUR Vermögenschäden Gesamthaftungssumme pro Jahr 5.000.000,00 EUR (Details siehe 3.2 gemäß Anlage 03 KC KIS Eigenerklärungen zur Eignung)- Allgemeiner Jahresumsatz
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz Gefordert wird eine Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2023-2025). Der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz muss über die letzten drei Geschäftsjahre mindestens 10.000.000,00 … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz Gefordert wird eine Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2023-2025). Der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz muss über die letzten drei Geschäftsjahre mindestens 10.000.000,00 EUR betragen haben. Wenn der o.g. durchschnittliche Jahresumsatz nicht nachgewiesen werden kann, erfolgt ein Ausschluss des Teilnahmeantrags. (Details siehe 3.3 gemäß Anlage 03 KC KIS Eigenerklärungen zur Eignung)- Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Eigenerklärung über das Bestehen eines Qualitätsmanagementsystems Gefordert wird eine Eigenerklärung über die Zusicherung, dass ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (oder vergleichbar, z.B. European Foundation for Quality Management EFQM) vorhanden ist (Nachweis durch Eigenerklärung). … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung über das Bestehen eines Qualitätsmanagementsystems Gefordert wird eine Eigenerklärung über die Zusicherung, dass ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (oder vergleichbar, z.B. European Foundation for Quality Management EFQM) vorhanden ist (Nachweis durch Eigenerklärung). Sollte kein Qualitätsmanagementsystem vorhanden sein erfolgt der Ausschluss. Es können maximal 2 Punkte erreicht werden. Kein Qualitätsmanagementsystem vorhanden = Ausschluss Nachweis durch Eigenerklärung / Kriterium erfüllt = 2 Punkte (Details siehe 3.4 gemäß Anlage 03 KC KIS Eigenerklärungen zur Eignung)- Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Eigenerklärung zur Vorlage einer gültigen ISO/IEC-27001-Zertifizierung Der Bieter erklärt, dass in seiner Organisation ein gültiges Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) gemäß ISO/IEC 27001 implementiert ist und durch eine akkreditierte, unabhängige Zertifizierungsstelle zertifiziert wurde … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung zur Vorlage einer gültigen ISO/IEC-27001-Zertifizierung Der Bieter erklärt, dass in seiner Organisation ein gültiges Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) gemäß ISO/IEC 27001 implementiert ist und durch eine akkreditierte, unabhängige Zertifizierungsstelle zertifiziert wurde bzw. zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültig sein wird. Die Zertifizierung muss den Anforderungen der jeweils aktuellen Fassung der ISO/IEC 27001 entsprechen. Der Geltungsbereich (Scope) der Zertifizierung muss die für die Leistungserbringung relevanten organisatorischen Einheiten, Prozesse, Informationswerte und IT-Systeme erfassen. Sofern Unterauftragnehmer Leistungen erbringen, müssen diese entweder vom Scope des ISO/IEC-27001-Zertifikats des Bieters erfasst sein oder über eine eigene, gültige ISO/IEC-27001-Zertifizierung für die jeweiligen Leistungen verfügen. Der Bieter verpflichtet sich, den Zertifikatsnachweis einschließlich des Scope mit dem Angebot vorzulegen. Es können maximal 10 Punkte erreicht werden. Keine gültige ISO/IEC-27001-Zertifizierung vorhanden = Ausschluss Die ISO/IEC-27001-Zertifizierung deckt die für die Leistungserbringung relevanten Organisationseinheiten und Prozesse nur teilweise ab / Kriterium erfüllt = 5 Punkte Die ISO/IEC-27001-Zertifizierung deckt sämtlich für die Leistungserbringung relevanten Organisationseinheiten, Prozesse, Informationswerte und IT-Systeme vollständig ab / Kriterium erfüllt = 10 Punkte (Details siehe 3.5 gemäß Anlage 03 KC KIS Eigenerklärungen zur Eignung)- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Eigenerklärungen zu geeigneten Referenzen (Details siehe 3.6 gemäß Anlage 03 KC KIS Eigenerklärungen zur Eignung) Hier Referenz Nr.1 (3.6.1): Der Bieter kann im Rahmen der Eignungsprüfung bis zu vier Referenzprojekte vorlegen, die hinsichtlich Art, Umfang und Komplexität mit der ausgeschriebenen Lei … ganz lesenkürzer
Eigenerklärungen zu geeigneten Referenzen (Details siehe 3.6 gemäß Anlage 03 KC KIS Eigenerklärungen zur Eignung) Hier Referenz Nr.1 (3.6.1): Der Bieter kann im Rahmen der Eignungsprüfung bis zu vier Referenzprojekte vorlegen, die hinsichtlich Art, Umfang und Komplexität mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Zur Klarstellung: Werden keine Referenzen eingereicht, führt dies nicht automatisch zum Ausschluss. Bei Einreichung einer optionalen vierten Referenz wird diese herangezogen, sofern Punktgleichheit auf den letzten zur Phase 2 (Erstangebot) zuzulassenden Rängen besteht (s. hierzu ausführlich unten). Die Referenzprojekte müssen die Fachkunde und Systemerfahrung des Bieters in Bezug auf die Migration bzw. Ablösung von SAP IS-H im Bereich der Patientenabrechnung (KIS) sowie SAP i.s.h.med im Bereich des klinischen Arbeitsplatzsystems (KAS) belegen. Die Referenzprojekte müssen in den letzten sechs abgeschlossenen Geschäftsjahren (01.01.2020 bis 31.12.2025) durchgeführt worden sein. Bei laufenden Projekten ist der aktuelle Umsetzungsstand nachvollziehbar darzustellen. Bewertet werden ausschließlich solche Leistungsbestandteile, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vertraglich beauftragt oder produktiv im regulären klinischen oder administrativen Betrieb eingesetzt sind. Rein konzeptionelle, vorbereitende oder lediglich testweise implementierte Leistungen bleiben unberücksichtigt. Mindestens eines der eingereichten Referenzprojekte muss die vollständig produktiv umgesetzte Ablösung eines klinischen Arbeitsplatzsystems (KAS) beinhalten. Eine vollständig produktiv umgesetzte KAS-Ablösung liegt vor, wenn das bisherige klinische Arbeitsplatzsystem produktiv außer Betrieb genommen wurde und die medizinischen Dokumentationsprozesse vollständig auf das neue System überführt wurden. Referenzen, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, werden im Rahmen der Eignungsprüfung nicht berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt je Referenzprojekt komponentenbezogen und additiv. Zur regulären Bewertung werden die drei vom Bieter höchstrangig benannten Referenzen herangezogen. Eine vierte Referenz wird ausschließlich bei Punktgleichheit zur Auflösung herangezogen. Die Referenzen werden gemäß der Bewertungsmatrix laut Punkt 3.6 gemäß Anlage 03 KC KIS Eigenerklärungen zur Eignung bewertet. Die maximal erreichbare Punktzahl je Referenzprojekt beträgt 180 Punkte. Diese setzt sich zusammen aus bis zu 140 Punkten für die Leistungen (KAS und Abrechnung), bis zu 15 Punkten für die Anzahl der Betten, bis zu 15 Punkten für die Versorgungsstufe sowie bis zu 10 Punkten für die Supportstruktur. Im Rahmen der regulären Bewertung werden die drei höchstrangigen benannten Referenzen berücksichtigt, so dass maximal 540 Punkte erreicht werden können. Wird zur Auflösung einer Punktgleichheit auf den letzten zur Phase 2 (Erstangebot) zuzulassenden Rängen eine vierte Referenz herangezogen, erhöht sich die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl nicht. Vielmehr können in diesem Rahmen insgesamt 180 Punkte zur Ermittlung der Rangfolge innerhalb der gleichrangigen Teilnahmeanträge herangezogen werden. Teilnahmeanträge, die im Rahmen der Eignungsprüfung nicht mindestens eine Gesamtleistungspunktzahl von 276 Punkten erreichen (entspricht 50 % der regulär maximal erreichbaren Punktzahl), werden im Teilnahmewettbewerb nicht weiter berücksichtigt und vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist jede Referenz eindeutig dem jeweiligen Mitglied zuzuordnen. Die Gesamtpunktzahl wird kumulativ über die gesamte Bewerber-/Bietergemeinschaft ermittelt.- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Eigenerklärungen zu geeigneten Referenzen (Details siehe 3.6 gemäß Anlage 03 KC KIS Eigenerklärungen zur Eignung) Hier Referenz Nr.2 (3.6.2): Der Bieter kann im Rahmen der Eignungsprüfung bis zu vier Referenzprojekte vorlegen, die hinsichtlich Art, Umfang und Komplexität mit der ausgeschriebenen Lei … ganz lesenkürzer
Eigenerklärungen zu geeigneten Referenzen (Details siehe 3.6 gemäß Anlage 03 KC KIS Eigenerklärungen zur Eignung) Hier Referenz Nr.2 (3.6.2): Der Bieter kann im Rahmen der Eignungsprüfung bis zu vier Referenzprojekte vorlegen, die hinsichtlich Art, Umfang und Komplexität mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Zur Klarstellung: Werden keine Referenzen eingereicht, führt dies nicht automatisch zum Ausschluss. Bei Einreichung einer optionalen vierten Referenz wird diese herangezogen, sofern Punktgleichheit auf den letzten zur Phase 2 (Erstangebot) zuzulassenden Rängen besteht (s. hierzu ausführlich unten). Die Referenzprojekte müssen die Fachkunde und Systemerfahrung des Bieters in Bezug auf die Migration bzw. Ablösung von SAP IS-H im Bereich der Patientenabrechnung (KIS) sowie SAP i.s.h.med im Bereich des klinischen Arbeitsplatzsystems (KAS) belegen. Die Referenzprojekte müssen in den letzten sechs abgeschlossenen Geschäftsjahren (01.01.2020 bis 31.12.2025) durchgeführt worden sein. Bei laufenden Projekten ist der aktuelle Umsetzungsstand nachvollziehbar darzustellen. Bewertet werden ausschließlich solche Leistungsbestandteile, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vertraglich beauftragt oder produktiv im regulären klinischen oder administrativen Betrieb eingesetzt sind. Rein konzeptionelle, vorbereitende oder lediglich testweise implementierte Leistungen bleiben unberücksichtigt. Mindestens eines der eingereichten Referenzprojekte muss die vollständig produktiv umgesetzte Ablösung eines klinischen Arbeitsplatzsystems (KAS) beinhalten. Eine vollständig produktiv umgesetzte KAS-Ablösung liegt vor, wenn das bisherige klinische Arbeitsplatzsystem produktiv außer Betrieb genommen wurde und die medizinischen Dokumentationsprozesse vollständig auf das neue System überführt wurden. Referenzen, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, werden im Rahmen der Eignungsprüfung nicht berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt je Referenzprojekt komponentenbezogen und additiv. Zur regulären Bewertung werden die drei vom Bieter höchstrangig benannten Referenzen herangezogen. Eine vierte Referenz wird ausschließlich bei Punktgleichheit zur Auflösung herangezogen. Die Referenzen werden gemäß der Bewertungsmatrix laut Punkt 3.6 gemäß Anlage 03 KC KIS Eigenerklärungen zur Eignung bewertet. Die maximal erreichbare Punktzahl je Referenzprojekt beträgt 180 Punkte. Diese setzt sich zusammen aus bis zu 140 Punkten für die Leistungen (KAS und Abrechnung), bis zu 15 Punkten für die Anzahl der Betten, bis zu 15 Punkten für die Versorgungsstufe sowie bis zu 10 Punkten für die Supportstruktur. Im Rahmen der regulären Bewertung werden die drei höchstrangigen benannten Referenzen berücksichtigt, so dass maximal 540 Punkte erreicht werden können. Wird zur Auflösung einer Punktgleichheit auf den letzten zur Phase 2 (Erstangebot) zuzulassenden Rängen eine vierte Referenz herangezogen, erhöht sich die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl nicht. Vielmehr können in diesem Rahmen insgesamt 180 Punkte zur Ermittlung der Rangfolge innerhalb der gleichrangigen Teilnahmeanträge herangezogen werden. Teilnahmeanträge, die im Rahmen der Eignungsprüfung nicht mindestens eine Gesamtleistungspunktzahl von 276 Punkten erreichen (entspricht 50 % der regulär maximal erreichbaren Punktzahl), werden im Teilnahmewettbewerb nicht weiter berücksichtigt und vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist jede Referenz eindeutig dem jeweiligen Mitglied zuzuordnen. Die Gesamtpunktzahl wird kumulativ über die gesamte Bewerber-/Bietergemeinschaft ermittelt.- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Eigenerklärungen zu geeigneten Referenzen (Details siehe 3.6 gemäß Anlage 03 KC KIS Eigenerklärungen zur Eignung) Hier Referenz Nr.3 (3.6.3): Der Bieter kann im Rahmen der Eignungsprüfung bis zu vier Referenzprojekte vorlegen, die hinsichtlich Art, Umfang und Komplexität mit der ausgeschriebenen Lei … ganz lesenkürzer
Eigenerklärungen zu geeigneten Referenzen (Details siehe 3.6 gemäß Anlage 03 KC KIS Eigenerklärungen zur Eignung) Hier Referenz Nr.3 (3.6.3): Der Bieter kann im Rahmen der Eignungsprüfung bis zu vier Referenzprojekte vorlegen, die hinsichtlich Art, Umfang und Komplexität mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Zur Klarstellung: Werden keine Referenzen eingereicht, führt dies nicht automatisch zum Ausschluss. Bei Einreichung einer optionalen vierten Referenz wird diese herangezogen, sofern Punktgleichheit auf den letzten zur Phase 2 (Erstangebot) zuzulassenden Rängen besteht (s. hierzu ausführlich unten). Die Referenzprojekte müssen die Fachkunde und Systemerfahrung des Bieters in Bezug auf die Migration bzw. Ablösung von SAP IS-H im Bereich der Patientenabrechnung (KIS) sowie SAP i.s.h.med im Bereich des klinischen Arbeitsplatzsystems (KAS) belegen. Die Referenzprojekte müssen in den letzten sechs abgeschlossenen Geschäftsjahren (01.01.2020 bis 31.12.2025) durchgeführt worden sein. Bei laufenden Projekten ist der aktuelle Umsetzungsstand nachvollziehbar darzustellen. Bewertet werden ausschließlich solche Leistungsbestandteile, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vertraglich beauftragt oder produktiv im regulären klinischen oder administrativen Betrieb eingesetzt sind. Rein konzeptionelle, vorbereitende oder lediglich testweise implementierte Leistungen bleiben unberücksichtigt. Mindestens eines der eingereichten Referenzprojekte muss die vollständig produktiv umgesetzte Ablösung eines klinischen Arbeitsplatzsystems (KAS) beinhalten. Eine vollständig produktiv umgesetzte KAS-Ablösung liegt vor, wenn das bisherige klinische Arbeitsplatzsystem produktiv außer Betrieb genommen wurde und die medizinischen Dokumentationsprozesse vollständig auf das neue System überführt wurden. Referenzen, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, werden im Rahmen der Eignungsprüfung nicht berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt je Referenzprojekt komponentenbezogen und additiv. Zur regulären Bewertung werden die drei vom Bieter höchstrangig benannten Referenzen herangezogen. Eine vierte Referenz wird ausschließlich bei Punktgleichheit zur Auflösung herangezogen. Die Referenzen werden gemäß der Bewertungsmatrix laut Punkt 3.6 gemäß Anlage 03 KC KIS Eigenerklärungen zur Eignung bewertet. Die maximal erreichbare Punktzahl je Referenzprojekt beträgt 180 Punkte. Diese setzt sich zusammen aus bis zu 140 Punkten für die Leistungen (KAS und Abrechnung), bis zu 15 Punkten für die Anzahl der Betten, bis zu 15 Punkten für die Versorgungsstufe sowie bis zu 10 Punkten für die Supportstruktur. Im Rahmen der regulären Bewertung werden die drei höchstrangigen benannten Referenzen berücksichtigt, so dass maximal 540 Punkte erreicht werden können. Wird zur Auflösung einer Punktgleichheit auf den letzten zur Phase 2 (Erstangebot) zuzulassenden Rängen eine vierte Referenz herangezogen, erhöht sich die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl nicht. Vielmehr können in diesem Rahmen insgesamt 180 Punkte zur Ermittlung der Rangfolge innerhalb der gleichrangigen Teilnahmeanträge herangezogen werden. Teilnahmeanträge, die im Rahmen der Eignungsprüfung nicht mindestens eine Gesamtleistungspunktzahl von 276 Punkten erreichen (entspricht 50 % der regulär maximal erreichbaren Punktzahl), werden im Teilnahmewettbewerb nicht weiter berücksichtigt und vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist jede Referenz eindeutig dem jeweiligen Mitglied zuzuordnen. Die Gesamtpunktzahl wird kumulativ über die gesamte Bewerber-/Bietergemeinschaft ermittelt.- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Eigenerklärungen zu geeigneten Referenzen (Details siehe 3.6 gemäß Anlage 03 KC KIS Eigenerklärungen zur Eignung) Hier Referenz Nr.4 (3.6.4): (wird bei Punktgleichheit zur Rangbildung im TNW herangezogen) Der Bieter kann im Rahmen der Eignungsprüfung bis zu vier Referenzprojekte vorlegen, die hinsic … ganz lesenkürzer
Eigenerklärungen zu geeigneten Referenzen (Details siehe 3.6 gemäß Anlage 03 KC KIS Eigenerklärungen zur Eignung) Hier Referenz Nr.4 (3.6.4): (wird bei Punktgleichheit zur Rangbildung im TNW herangezogen) Der Bieter kann im Rahmen der Eignungsprüfung bis zu vier Referenzprojekte vorlegen, die hinsichtlich Art, Umfang und Komplexität mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Zur Klarstellung: Werden keine Referenzen eingereicht, führt dies nicht automatisch zum Ausschluss. Bei Einreichung einer optionalen vierten Referenz wird diese herangezogen, sofern Punktgleichheit auf den letzten zur Phase 2 (Erstangebot) zuzulassenden Rängen besteht (s. hierzu ausführlich unten). Die Referenzprojekte müssen die Fachkunde und Systemerfahrung des Bieters in Bezug auf die Migration bzw. Ablösung von SAP IS-H im Bereich der Patientenabrechnung (KIS) sowie SAP i.s.h.med im Bereich des klinischen Arbeitsplatzsystems (KAS) belegen. Die Referenzprojekte müssen in den letzten sechs abgeschlossenen Geschäftsjahren (01.01.2020 bis 31.12.2025) durchgeführt worden sein. Bei laufenden Projekten ist der aktuelle Umsetzungsstand nachvollziehbar darzustellen. Bewertet werden ausschließlich solche Leistungsbestandteile, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vertraglich beauftragt oder produktiv im regulären klinischen oder administrativen Betrieb eingesetzt sind. Rein konzeptionelle, vorbereitende oder lediglich testweise implementierte Leistungen bleiben unberücksichtigt. Mindestens eines der eingereichten Referenzprojekte muss die vollständig produktiv umgesetzte Ablösung eines klinischen Arbeitsplatzsystems (KAS) beinhalten. Eine vollständig produktiv umgesetzte KAS-Ablösung liegt vor, wenn das bisherige klinische Arbeitsplatzsystem produktiv außer Betrieb genommen wurde und die medizinischen Dokumentationsprozesse vollständig auf das neue System überführt wurden. Referenzen, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, werden im Rahmen der Eignungsprüfung nicht berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt je Referenzprojekt komponentenbezogen und additiv. Zur regulären Bewertung werden die drei vom Bieter höchstrangig benannten Referenzen herangezogen. Eine vierte Referenz wird ausschließlich bei Punktgleichheit zur Auflösung herangezogen. Die Referenzen werden gemäß der Bewertungsmatrix laut Punkt 3.6 gemäß Anlage 03 KC KIS Eigenerklärungen zur Eignung bewertet. Die maximal erreichbare Punktzahl je Referenzprojekt beträgt 180 Punkte. Diese setzt sich zusammen aus bis zu 140 Punkten für die Leistungen (KAS und Abrechnung), bis zu 15 Punkten für die Anzahl der Betten, bis zu 15 Punkten für die Versorgungsstufe sowie bis zu 10 Punkten für die Supportstruktur. Im Rahmen der regulären Bewertung werden die drei höchstrangigen benannten Referenzen berücksichtigt, so dass maximal 540 Punkte erreicht werden können. Wird zur Auflösung einer Punktgleichheit auf den letzten zur Phase 2 (Erstangebot) zuzulassenden Rängen eine vierte Referenz herangezogen, erhöht sich die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl nicht. Vielmehr können in diesem Rahmen insgesamt 180 Punkte zur Ermittlung der Rangfolge innerhalb der gleichrangigen Teilnahmeanträge herangezogen werden. Teilnahmeanträge, die im Rahmen der Eignungsprüfung nicht mindestens eine Gesamtleistungspunktzahl von 276 Punkten erreichen (entspricht 50 % der regulär maximal erreichbaren Punktzahl), werden im Teilnahmewettbewerb nicht weiter berücksichtigt und vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist jede Referenz eindeutig dem jeweiligen Mitglied zuzuordnen. Die Gesamtpunktzahl wird kumulativ über die gesamte Bewerber-/Bietergemeinschaft ermittelt.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines frühe … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 60 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Ausführungsfristen/Abnahmeprozess: Alle Lieferungen und Leistungen müssen zu Testzwecken bis spätestens zum 29.09.2028 durch den Auftragnehmer bereitgestellt worden sein. Hierzu muss der Auftragnehmer dem Auftraggeber bis spätestens zum 29.09.2028 eine Bereitstellungsanzeige in Form des ausgefüllten … ganz lesenkürzer
Ausführungsfristen/Abnahmeprozess: Alle Lieferungen und Leistungen müssen zu Testzwecken bis spätestens zum 29.09.2028 durch den Auftragnehmer bereitgestellt worden sein. Hierzu muss der Auftragnehmer dem Auftraggeber bis spätestens zum 29.09.2028 eine Bereitstellungsanzeige in Form des ausgefüllten und unterzeichneten Abnahmeprotokolls (liegt dem Zuschlagschreiben bei) übermittelt haben. Vom 02.10.2028 bis zum 30.03.2029 läuft der Testbetrieb und die Abstellung von ggf. vorhandenen Mängeln durch den Auftragnehmer. Insofern keine Mängel festgestellt werden können, erklärt der Auftraggeber durch Gegenzeichnung des Abnahmeprotokolls bis zum 30.03.2029 die Abnahme. Die Rechnungslegung für gelieferte bzw. zeitlich befristet oder unbefristet überlassene Produkte sowie erbrachte Dienstleistungen erfolgt erst nach Abnahme des Projektes durch den Auftraggeber (siehe Zahlungsplan EVB-IT-Systemvertrag). Die Abrechnung von möglichen Nutzungs- (Subscription, Abonnement, etc.) sowie Wartungs- bzw. Pflegegebühren erfolgt frühestens ab dem 01.04.2029, unter der Voraussetzung der vorher erfolgten Abnahme des voll funktionsfähigen / mängelfreien Vergabegegenstandes. Vertragslaufzeit für Wartungs-/Pflegeleistungen bzw. Nutzungsüberlassungen Der Vertrag tritt frühestens am 01.04.2029 mit einer Mindestvertragsdauer von 60 Monaten in Kraft. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Vertragsjahr, insofern er nicht erstmalig zum Ablauf der Mindestvertragsdauer mit einer Frist von zwölf Monaten zum Ende eines Vertragsjahres gekündigt wurde. Das Recht zur Kündigung aus sonstigem wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt (Details siehe Anlage 09 zu diesem Veröffentlichungstext (Besondere Vertragsbedingungen / KCLW-V03a)).- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- verlangt: siehe EVB-IT-Systemvertrag
Ausführung7 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Es gelten die Regelungen der beiliegenden Teilnahmewettbewerbsunterlagen zu diesem Veröffentlichungstext(Anlagen 01 - 11b / Stufe 1 bzw. Phase 1 des Vergabeverfahrens = Teilnahmeantragsstellung) sowie die Vergabeunterlagen gemäß Stufe 2 bzw. Phase 2 des Vergabeverfahrens (Aufforderung de … ganz lesenkürzer
Leistung: Es gelten die Regelungen der beiliegenden Teilnahmewettbewerbsunterlagen zu diesem Veröffentlichungstext(Anlagen 01 - 11b / Stufe 1 bzw. Phase 1 des Vergabeverfahrens = Teilnahmeantragsstellung) sowie die Vergabeunterlagen gemäß Stufe 2 bzw. Phase 2 des Vergabeverfahrens (Aufforderung der geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Erstangebotes bzw. später eines oder ggf. mehrerer Folgeangebote sowie eines endgültigen bzw. finalen Angebotes (BAFO / Best and Final Offer)).- Vertraulichkeit
- Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung bzw. Veröffentlichung und/oder der Vergabeunterlagen sind gegenüber dem Auftraggeber über das Kommunikationstool des Vergabeportals https://www.evergabe.de/ durch den Bewerber bzw. Bieter zu rügen. Es gelten die entsprechenden R … ganz lesenkürzer
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung bzw. Veröffentlichung und/oder der Vergabeunterlagen sind gegenüber dem Auftraggeber über das Kommunikationstool des Vergabeportals https://www.evergabe.de/ durch den Bewerber bzw. Bieter zu rügen. Es gelten die entsprechenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierbei insbesondere der §§ 134 und 160 GWB § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. §160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach§ 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Es gelten die Regelungen der beiliegenden Teilnahmewettbewerbsunterlagen zu diesem Veröffentlichungstext(Anlagen 01 - 11b / Stufe 1 bzw. Phase 1 des Vergabeverfahrens = Teilnahmeantragsstellung) sowie die Vergabeunterlagen gemäß Stufe 2 bzw. Phase 2 des Vergabeverfahrens (Aufforderung der geeignet … ganz lesenkürzer
Es gelten die Regelungen der beiliegenden Teilnahmewettbewerbsunterlagen zu diesem Veröffentlichungstext(Anlagen 01 - 11b / Stufe 1 bzw. Phase 1 des Vergabeverfahrens = Teilnahmeantragsstellung) sowie die Vergabeunterlagen gemäß Stufe 2 bzw. Phase 2 des Vergabeverfahrens (Aufforderung der geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Erstangebotes bzw. später eines oder ggf. mehrerer Folgeangebote sowie eines endgültigen bzw. finalen Angebotes (BAFO). Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die in den Anlagen vorgegebenen Formulare zu verwenden und dem Teilnahmeantrag beizufügen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerber für das rechtzeitige Einstellen der Teilnahmeanträge auf der Vergabeplattform verantwortlich sind. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens nur rechtzeitig bei der Vergabestelle eingehende Fragen zu den Vergabeunterlagen bzw. dem Anschreiben beantwortet werden können. Auf die Fristen des § 20 Abs. 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen (Details siehe Anlage 01 KC KIS Verfahrensbeschreibung (u. a. Punkt 10 Zeitplan). Hinsichtlich der getroffenen Regelungen zum Ablauf des Vergabeverfahrens und hierbei insbesondere zum Teilnahmewettbewerb sind insbesondere die Regelungen der Anlage 01 KC KIS Verfahrensbeschreibung zu beachten. Nachfolgend werden aus der Anlage 01 KC KIS Verfahrensbeschreibung Auszüge zum Vergabeverfahren aufgeführt: Das Vergabeverfahren wird in verschiedenen Phasen durchgeführt: 1. Phase 1 – Teilnahmewettbewerb Im Rahmen von Phase 1 sind interessierte Unternehmen aufgerufen, am Teilnahmewettbewerb teilzunehmen und einen vollständigen Teilnahmeantrag einzureichen. Die Eignungsprüfung erfolgt gemäß §§ 56 ff. VgV. Gegenstand der Prüfung sind insbesondere die in der Auftragsbekanntmachung und den Teilnahmeunterlagen benannten Eignungskriterien, insbesondere die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bewerber. Insgesamt können im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs 552 Punkte erreicht werden. Die eingereichten Referenzen werden anhand eines definierten Bewertungsschemas gewertet. Es können maximal 180 Punkte je Referenz erreicht werden. Die Rangfolge der Bewerber wird wie folgt gebildet: Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl erhält Rang 1, der mit der nächsthöchsten Punktzahl Rang 2 usw. Zur zweiten Verfahrensphase (Abgabe eines initialen Angebots) werden grundsätzlich die Bewerber auf den Rängen 1 bis 5 eingeladen, vorausgesetzt, sie erreichen eine Mindestpunktzahl von 276 Punkten (50%). Vorgehen bei Punktgleichheit: Bei Punktgleichheit auf den letzten zur Phase 2 zuzulassenden Rängen wird zur Differenzierung zunächst eine – optional eingereichte – vierte Referenz der betreffenden Bewerber zur Bewertung herangezogen. Im Rahmen dieser eingereichten vierten Referenz(en) können insgesamt 180 Punkte zur Ermittlung der Rangfolge innerhalb der gleichrangigen Teilnahmeanträge erreicht werden. 2. Phase 2 – Erstangebot Die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ermittelten Bewerber werden zur Abgabe eines Erstangebots eingeladen. Die vollständigen Vergabeunterlagen einschließlich der Konzeptanforderungen, des Dokuments „KC KIS Leistungskatalog“ sowie der Bewertungsgrundlagen werden allen zur Angebotsabgabe aufgeforderten Teilnehmern zeitgleich zur Verfügung gestellt. Die Bieter haben die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Konzeptanforderungen in Form eines strukturierten Lösungskonzeptes zu beantworten. In diesen Konzepten ist darzustellen, wie die angebotene Lösung die funktionalen, organisatorischen und technischen Anforderungen des Auftraggebers unterstützt und umgesetzt werden soll. Die eingereichten Konzepte bilden die Grundlage für die qualitative Bewertung der Funktionalität im Vergabeverfahren. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind ergänzend im Dokument „KC KIS Leistungskatalog“ beschrieben. Dieser ist von den Bietern vollständig zu bearbeiten und bildet die Grundlage für die Konkretisierung der angebotenen Leistungen. Die finale, …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Flemmingstr. 2g, 09116 Chemnitz
- Website
- klinikum-chemnitz.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 019c570c-1077-4682-b2c0-061e08549317.