Lieferung/Bereitstellung, Einrichtung, Customizing und Wartung einer Software zur Abbildung der Digitalen Personalakte
Klinikum Chemnitz gGmbH c/o Klinikum Chemnitz Logistik- u. Wirtschaftsgesellschaft mbH · Chemnitz, Sachsen
Aktenzeichen 0825/I/01veröffentlicht 24.02.2026LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 48 Monate
- 01.06.2026 – …
- Leistungsart
- Lieferleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen.
- 048 26_Erneuerung VMware UmgebungKlinikum St. Georg gGmbH · LeipzigFrist 23.11.2026
- Wartungsverlängerung NutanixLandesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie · Pillnitzer Platz 3, 01326, DresdenFrist 12.11.2026
- ServerUniversität Leipzig · LeipzigFrist 16.11.2026
- 048 26_Erneuerung VMware UmgebungKlinikum St. Georg gGmbH · LeipzigFrist 23.11.2026
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 43 Monaten · aus Vertragsbeginn und Laufzeit errechnet
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 48 Monate01.06.2026 – …
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 95 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (26 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Qualität60 %
- Preis40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 8 Monaten
- Vertragsbeginnvor 5 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung und Implementierung einer mandantenfähigen digitalen Personalakte (dPA) für das Klinikum Chemnitz und deren Tochtergesellschaften. Die Lösung soll eine zentrale, digitale und revisionssichere Verwaltung sämtlicher personalrelevanter Unterlagen ermöglichen – von der Einstellung bis zum Austritt – und dabei die vollständige Abbildung des Lebenszyklus von Mitarbeitenden unterstützen. Hierzu gehören u.a. Funktionen für Systemarchitektur, Berechtigungs- und Benutzerverwaltung, Dokumenten- und Vertragsmanagement, Workflowunterstützung, eine intuitive Benutzeroberfläche, komfortable Recherche- und Auswertungsmöglichkeiten sowie umfassendes Reporting. Die mandantenfähige Ausgestaltung soll eine getrennte, sichere und zugleich einheitlich administrierbare Nutzung durch unterschiedliche organisatorische Einheiten des Klinikums ermöglichen. Ziel ist es, papierbasierte Prozesse zu eliminieren, die Effizienz in der Personalverwaltung zu steigern und Compliance-Anforderungen dauerhaft zu erfüllen. Dies gilt für die im folgenden genannten Unternehmen (Unternehmen/Anzahl Mitarbeiter (MA)): - Klinikum Chemnitz gGmbH / 4800 MA - Service-Center Technik GmbH am Klinikum Chemnitz / 91 MA - Cc Klinik-Verwaltungsgesellschaft Chemnitz mbH / 181 MA - Poliklinik GmbH Chemnitz / 640 MA - Zentrum für Diagnostik GmbH am Klinikum Chemnitz / 137 MA - Klinikum Chemnitz Logistik- und Wirtschaftsgesellschaft mbH / 318 MA - Klinik Catering Chemnitz GmbH / 132 MA - Heim gGmbH / 584 MA - Fortbildungszentrum Chemnitz gGmbH / 20 MA Für die Beschaffung wird ein projektspezifisch angepasster EVB-IT-Systemvertrag abgeschlossen. Der Vertragsentwurf ist Teil dieser Veröffentlichung sowie der Vergabeunterlagen zum Erstangebot und kann durch den Auftraggeber im Rahmen der Vergabeverhandlungen weiter konkretisiert werden. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den Vergabeunterlagen der Angebotsphase. Details zum Grob-Projektplan und der Implementierungsreihenfolge entnehmen Sie bitte der "Anlage 01a - Anlage C KLIN C dPA Verfahrensbeschreibung" zu diesem Veröffentlichungstext. In der Grobplanung wird von einer schrittweisen Einführung ausgegangen. Dabei ist jedoch vorgesehen, dass einzelne Implementierungsschritte bei geeigneten organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen auch parallel erfolgen können, um den Gesamtzeitplan zu optimieren. Die Beschaffung erfolgt für eine Mindestvertragslaufzeit von 48 Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft. Hiernach verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr, falls dieser nicht sechs Monate vor Vertragsende von einer Partei gekündigt wird. Unternehmen, bei denen die Klinikum Chemnitz gGmbH mit mehr als 50% beteiligt ist, sind berechtigt, im Bedarfsfall zu den Konditionen des erfolgreichen Angebotes zu diesem Vergabeverfahren abzurufen.
Gegenstand nach CPV
- 48000000Softwarepaket und InformationssystemeHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Gewichtung (Punkte, genau) 60Details siehe "Anlage 01a - Anlage C KLIN C dPA Verfahrensbeschreibung" zu diesem Veröffentlichungstext
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 40Details siehe "Anlage 01a - Anlage C KLIN C dPA Verfahrensbeschreibung" zu diesem Veröffentlichungstext
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.06.2026
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- unbefristet
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Etwaige Verstoße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung bzw. Veröffentlichung und/oder der Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Stellung der Teilnahmeanträge bzw. der je … ganz lesenkürzer
Etwaige Verstoße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung bzw. Veröffentlichung und/oder der Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Stellung der Teilnahmeanträge bzw. der jeweiligen Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form über das Kommunikationstool des Vergabeportals https://www.evergabe.de/ durch den Bewerber bzw. Bieter zu rügen. In gleicher Form sind sonstige Verstoße gegen Vergabevorschriften von Bewerbern bzw. Bietern ab Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form über das Kommunikationstool des Vergabeportals https://www.evergabe.de/ durch den Bewerber bzw. Bieter zu rügen. Es gelten die entsprechenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierbei insbesondere der §§ 134 und 160 GWB § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens nur rechtzeitig bei der Vergabestelle eingehende Fragen zu den Vergabeunterlagen bzw. dem Anschreiben beantwortet werden können. Auf die Fristen des § 20 Abs. 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen (Details siehe "Anla … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens nur rechtzeitig bei der Vergabestelle eingehende Fragen zu den Vergabeunterlagen bzw. dem Anschreiben beantwortet werden können. Auf die Fristen des § 20 Abs. 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen (Details siehe "Anlage 01a - Anlage C KLIN C dPA Verfahrensbeschreibung" zu diesem Veröffentlichungstext Punkt 8.2 Voraussichtliche Zeitplanung).
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| valantic Enterprise Solutions GmbH, Hamburg | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Flemmingstr. 2, 09116 Chemnitz
- Website
- klinikum-chemnitz.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Sachsen (15 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SoftwareONE Deutschland GmbH6 Zuschläge
- Bechtle GmbH & Co. KG5 Zuschläge
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH3 Zuschläge
- SoftwareOne Deutschland GmbH3 Zuschläge
- Wiresoft AG3 Zuschläge
- CANCOM GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 18.09.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Erneuerung IT-Infrastruktur der SV FreitalStadtverwaltung FreitalFrist 11.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 019c8e76-26bb-4623-8487-0cbc873a4108.