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Lieferung und Betrieb von Angriffserkennungssystemen

MVV Umwelt Asset GmbH · Mannheim, Baden-Württemberg

Aktenzeichen RFQ 3750veröffentlicht 19.07.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 806 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 19.07.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahrebis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Mannheim68169, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabeportal-bw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 148 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (5 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an MVV Umwelt Asset GmbH
    vor 27 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhr
    vor 27 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Seit dem 01. Mai 2023 sind die Betreiber Kritischer Infrastrukturen durch Inkrafttreten des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 dazu verpflichtet, Systeme zur Angriffserkennung nach dem geltenden Stand der Technik einzusetzen und dies gegenüber dem BSI nachzuweisen. Vor diesem Hintergrund der gesetzlichen Anforderung, welche für jeden frei verfügbar sind, müssen für die Standorte Mannheim, Königs Wusterhausen und Leuna Angriffserkennungssysteme für die relevanten Netzwerke/Steuerungen implementiert und kontinuierlich betrieben werden. Der Lieferumfang beinhaltet eine Bestandsaufnahme, die Implementierung inkl. Begleitung der ersten Nachweißerbringung gemäß § 8a Absatz 3 BSIG über den Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung gegenüber dem BSI und kontinuierliche Betreuung der Angriffserkennungssystemen und Unterstützung bei den wiederkehrenden Nachweißerbringungen gegenüber dem BSI. Es sind folgende Leittechniksysteme/Steuerungssysteme im Einsatz: - ABB 800xA - Siemens PCS7/S7 Die Netzwerktopologien sind im Rahmen der Bestandsaufnahme vom Auftragnehmer zu überprüfen.

Beschreibung des Loses

siehe Leistungsbeschreibung

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
1.1 Auszug aus dem Handelsregister oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers (max. 12 Monate alt). 1.2 Kopie der aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung (max. 12 Monate alt 1.3 Nachweis, dass bei der Bildung von Bieter-/Arbeitsgemeinschaften eine Erklärung der gesamtschuldner … ganz lesen1.1 Auszug aus dem Handelsregister oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers (max. 12 Monate alt). 1.2 Kopie der aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung (max. 12 Monate alt 1.3 Nachweis, dass bei der Bildung von Bieter-/Arbeitsgemeinschaften eine Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung besteht (nur bei Bildung von Bieter-/ Arbeitsgemeinschaften) 1.4 Nachweis oder (Selbst-)Erklärung, dass keine Steuer- oder Abgabeschulden vorliegen. 1.5 (Selbst-)Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §123 GWB vorliegen, 1.6 (Selbst-)Erklärung, über die ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen an die Sozialversicherungsträger 1.7 (Selbst-)Erklärung, dass keine Insolvenz oder Liquidation beantragt oder eröffnet ist oder für die Mitglieder der Bietergemeinschaft beantragt oder eröffnet ist, 1.8 (Selbst-)Erklärung, dass alle Angaben in der Bewerbung wahrheitsgemäß erfolgt sind Ein Ausschlussgrund ist auch die vorsätzliche Abgabe von unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit im Vergabeverfahren. Es gilt deutsches Recht. Fehlende Nachweise oder Erklärungen können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Der AG behält sich vor, fehlende Nachweise nachzufordern.
Kriterium
2.1 Auflistung der erbrachten Leistungen und der diesbezügliche Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern es sich hierbei um Leistungen handelt, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführte Leistungen s … ganz lesen2.1 Auflistung der erbrachten Leistungen und der diesbezügliche Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern es sich hierbei um Leistungen handelt, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführte Leistungen sind einzubeziehen. 2.2 Auflistung der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigungszahl der letzten drei Jahre, sofern es sich hierbei um Leistungen handelt, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführte Leistungen sind bestmöglich einzubeziehen. Ein Ausschlussgrund ist auch die vorsätzliche Abgabe von unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit im Vergabeverfahren. Es gilt deutsches Recht. Fehlende Nachweise oder Erklärungen können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Der AG behält sich vor, fehlende Nachweise nachzufordern.
Kriterium
3.1 Angabe von Referenzkunden: a. Nennung von mindestens drei Referenzen, für die Systeme zur Angriffserkennung umgesetzt und kontinuierlich betreut wurden. b. Nennen Sie bei allen drei Referenzen die überwachten technischen Systeme (z.B. PCS7). c. Mindestens zwei der drei Referenzen müssen aus dem … ganz lesen3.1 Angabe von Referenzkunden: a. Nennung von mindestens drei Referenzen, für die Systeme zur Angriffserkennung umgesetzt und kontinuierlich betreut wurden. b. Nennen Sie bei allen drei Referenzen die überwachten technischen Systeme (z.B. PCS7). c. Mindestens zwei der drei Referenzen müssen aus dem Kraftwerksbereich in Deutschland sein. d. Kontaktdaten zu den zwei Referenzen aus dem Kraftwerksbereich Deutschland: Nennung eines Ansprechpartners, dessen Telefonnummer und dessen E-Mail-Adresse (Bitte beachten Sie: Der Auftraggeber hat ein berechtigtes Interesse, die Referenzen zu überprüfen. Gibt eine Referenz des Bewerbers kein Einverständnis die Kontaktdaten weiterzugeben, so ist die Referenz ungültig und es ist eine andere Referenz zu wählen). 3.2 Vorlage eines Kurzprofiles für den vorgesehenen Projektleiter. Mindestanforderungen: Der Projektleiter übt seine vorgesehene Rolle bereits mind. 2 Jahre in seiner jetzigen Funktion aus, Erfahrungen im Kraftwerksumfeld sind dabei wünschenswert. Das Aufgabengebiet des Projektleiters ist zu beschreiben. Der Projektleiter soll hauptsächlich im Projekt des Auftraggebers eingesetzt werden. 3.3 (Selbst-)Erklärung: Die eingesetzten Mitarbeiter müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein und sich einwandfrei und dialektfrei gegenüber Kunden, Lieferanten, Dienstleistern und Ansprechpartnern des Auftraggebers artikulieren können. D.h. sie sind in der Lage, mit den vorgenannten Personengruppen Alltagskommunikation zu betreiben, können Sachverhalte um das Aufgabengebiet vollständig und verständlich erklären und alle diesbezüglichen Fragen eigenständig beantworten. Ein Ausschlussgrund ist auch die vorsätzliche Abgabe von unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit im Vergabeverfahren. Es gilt deutsches Recht. Fehlende Nachweise oder Erklärungen können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Der AG behält sich vor, fehlende Nachweise nachzufordern.
Kriterium
4.1 (Selbst-)Erklärung, dass sich Ihr Unternehmen zu allen Prinzipien des UN Global Compact bekennt. 4.2 (Selbst-)Erklärung, dass die Russland-Sanktionen eingehalten werden. 4.3 Verschwiegenheitserklärung. Ein Ausschlussgrund ist auch die vorsätzliche Abgabe von unzutreffenden Erklärungen in Bezug … ganz lesen4.1 (Selbst-)Erklärung, dass sich Ihr Unternehmen zu allen Prinzipien des UN Global Compact bekennt. 4.2 (Selbst-)Erklärung, dass die Russland-Sanktionen eingehalten werden. 4.3 Verschwiegenheitserklärung. Ein Ausschlussgrund ist auch die vorsätzliche Abgabe von unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit im Vergabeverfahren. Es gilt deutsches Recht. Fehlende Nachweise oder Erklärungen können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Der AG behält sich vor, fehlende Nachweise nachzufordern.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
bis zu 1-mal: Verlängerung um weitere 4 Jahre möglich
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabeportal-bw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Siehe Eignung zur Berufsausübung.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Abl … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXRAYR4Y6YB Die Vergabeunterlagen enthalten zum Teil Informationen und Daten, die der Vertraulichkeit unterliegen. Sie können daher nicht frei zugänglich bereitgestellt werden. Zusammen mit Abgabe des Teilnahmeantrags ist eine Verschwiegenheitserklärung abzugeben.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

223vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (162 Lose mit Angabe)
442.519 €Zuschlagswert im Median
261.330 € – 1,06 Mio. €mittlere Hälfte, 57 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Baden-Württemberg (20 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 22.08.2024 auf 29.08.2024 verschoben
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 22.08.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 16edc379-d4c3-4e57-a3e0-edeb72828547.