Lieferung Persönlicher Schutzausrüstung (PSA), beruflichen Hautmitteln und Händedesinfektionsmittel 2025-74
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) · Hamburg, Hamburg
Aktenzeichen LOT-0001 2025-74veröffentlicht 31.10.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 12 Monate
- bis zu 3 Verlängerungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
- höchstens 1 Unternehmen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 12 Monatebis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (32 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (11 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 12 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 11 Monatennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 12:00 Uhrvor 11 Monaten
- Bindefrist endetvor 7 Monaten118 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der ausgeschriebenen Lieferleistung ist die Lieferung von Persönlicher Schutz-ausrüstung (PSA) (Handschuhe), beruflichen Hautmittel (Hautreinigungs-, Hautschutz- und Hautpflegemittel) sowie Händedesinfektionsmitteln an Versicherte der BGW (Rahmenverein-barung). Den Versicherten der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) sollen in einer von der Auftraggeberin finanzierten, zeitlich befristeten Erprobungsphase verschiedene Produkte der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) (Handschuhe), beruflichen Hautmitteln (Hautreinigungs-, Hautschutz- und Hautpflegemittel) sowie Händedesinfektionsmitteln aus einem definierten Warenkorb zur Erprobung im Berufsalltag zur Verfügung gestellt werden. Bei den Versicherten liegt der Verdacht auf das Bestehen einer berufsbedingten Hauterkrankung an den Händen vor, weshalb die arbeitsplatzbezogene Ausstattung unter besonderer Berücksichtigung möglicher gesundheitlichen Risiken (z. B. Beschaffenheit und Inhaltsstoffe der Produkte) erfolgt. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus der Leistungsbeschreibung und der Rahmenvereinbarung.
Beschreibung des Loses
Gegenstand der ausgeschriebenen Lieferleistung ist die Lieferung von Persönlicher Schutz-ausrüstung (PSA) (Handschuhe), beruflichen Hautmittel (Hautreinigungs-, Hautschutz- und Hautpflegemittel) sowie Händedesinfektionsmitteln an Versicherte der BGW (Rahmenverein-barung). Den Versicherten der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) sollen in einer von der Auftraggeberin finanzierten, zeitlich befristeten Erprobungsphase verschiedene Produkte der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) (Handschuhe), beruflichen Hautmitteln (Hautreinigungs-, Hautschutz- und Hautpflegemittel) sowie Händedesinfektionsmitteln aus einem definierten Warenkorb zur Erprobung im Berufsalltag zur Verfügung gestellt werden. Bei den Versicherten liegt der Verdacht auf das Bestehen einer berufsbedingten Hauterkrankung an den Händen vor, weshalb die arbeitsplatzbezogene Ausstattung unter besonderer Berücksichtigung möglicher gesundheitlichen Risiken (z. B. Beschaffenheit und Inhaltsstoffe der Produkte) erfolgt. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus der Leistungs-beschreibung und der Rahmenvereinbarung.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Der Preis ist das einzige Kriterium
Eignung1 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 12 Monate
- Verlängerung
- bis zu 3-mal
- Optionen
Die Auftraggeberin ist berechtigt, dreimal eine Option zur Verlängerung dieser Rahmenvereinbarung um jeweils ein weiteres Jahr auszuüben. Bei Ausübung der Verlängerungsoption ist der/die Auftragnehmer/in bis spätestens 3 Monate vor Beendigung der Vertragslaufzeit schriftlich in Kenntnis zu setzen. I … ganz lesenkürzer
Die Auftraggeberin ist berechtigt, dreimal eine Option zur Verlängerung dieser Rahmenvereinbarung um jeweils ein weiteres Jahr auszuüben. Bei Ausübung der Verlängerungsoption ist der/die Auftragnehmer/in bis spätestens 3 Monate vor Beendigung der Vertragslaufzeit schriftlich in Kenntnis zu setzen. In dem Fall, dass die Auftraggeberin von der Verlängerungsoption Gebrauch macht, endet diese Rahmenvereinbarung zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres, ohne dass es einer Kündigung bedarf.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 118 Tage
- Angebotsöffnung
- 03.12.2025, 12:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt/Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammer … ganz lesenkürzer
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Pappelallee 33/35/37, 22089 Hamburg
- Website
- bgw-online.de
- Kontakt
- vergabestelle@
bgw-online.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 10f7d191-eb15-4f7d-9ad7-f266128daed0.