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Lieferung, Montage und Inbetriebnahme eines UAS-gestützten, bathymetrischen LiDAR Sensorsystems sowie Einweisung der Anwender

Bundesanstalt für Gewässerkunde · Koblenz, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen 5.02.02#00002#042_25025M5veröffentlicht 21.01.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 344 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Koblenz.

Alle Ausschreibungen: Labor- und Messgeräte in Rheinland-Pfalz (9 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Koblenz56068, Rheinland-Pfalz
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.

  • Preis80 %
  • Zertifizierung des Geräteherstellers nach ISO 900120 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−7,3 Punkte
25 % teurer−16 Punkte
50 % teurer−26,7 Punkte
100 % teurer−40 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 10 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Das ausgeschriebene Scannersystem soll Flachwasserbereiche und Landbereiche durch 3D-Punktwolken erfassen. Zu liefern ist ein System inkl. Mounting und Implementierung für den Betrieb an einer DJI Matrice M400. Die Bestandteile des Systems müssen alle Elemente beinhalten, die nötig sind, um eine RGB-colorierte, klassifizierte 3D-Punktwolke zu generieren. Die Leistung umfasst die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme des Messsystems, sowie die Einweisung der Anwender. Die Lieferung von Hard- und Software muss innerhalb von 8 Wochen nach Erteilung des Zuschlags garantiert werden. Die Einweisung erfolgt nach Terminabstimmung, spätestens jedoch 10 Wochen nach Zuschlagserteilung. Die ausführliche Beschreibung der zu erbringenden Leistungen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.

Beschreibung des Loses

Das ausgeschriebene Scannersystem soll Flachwasserbereiche und Landbereiche durch 3D-Punktwolken erfassen. Zu liefern ist ein System inkl. Mounting und Implementierung für den Betrieb an einer DJI Matrice M400. Die Bestandteile des Systems müssen alle Elemente beinhalten, die nötig sind, um eine RGB-colorierte, klassifizierte 3D-Punktwolke zu generieren. Die Drohne als solche, Windows PC sowie die nötige GNSS-Referenzstation sind NICHT Teil der Ausschreibung. Mithilfe des Systems werden kleinräumige Gebiete oberhalb und unterhalb der Wasseroberfläche drohnenbasiert erfasst. Die Drohnen sowie die für deren Betrieb nötige Expertise sind beim Auftraggeber (AG) vorhanden. Es ist ein bathymetrischer Laserscanner zu liefern, der die Flachwasserbereiche auch unterhalb der Wasseroberfläche bis zu einer bestimmten Sichttiefe (1,5-fach) erfassen kann. Die für die Orientierung und Positionierung nötigen (scannerseitigen) Komponenten sind mitzuliefern bzw. müssen in den Scanner implementiert sein. Dies beinhaltet eine passende IMU, ein GNSS- Modul inkl. zugehöriger Antennen, sowie eine Kamera zur Colorierung der erfassten 3D-Punktwolken. Eine GNSS-Referenzstation bzw. der Zugang zu entsprechenden Korrekturdaten sind AG-seitig vorhanden und damit kein Teil der Ausschreibung. Der Scanner muss so zu betreiben sein, dass seitens des Nutzers bzw. des AG in Bezug auf die erweiterte Augensicherheit (ENOHD (Extendet Norminal Ocular Hazard Distance)) keine weiteren Maßnahmen zu treffen sind. Seitens des Auftragnehmers (AN) sind Vorgaben in Bezug auf Flughöhe und Scanparameter zu geben, die eine entsprechende Augensicherheit am Boden sicherstellen. Es sind alle Elemente zu liefern, die eine dauerhafte und stabile Montage an dem genannten Drohnentyp aber auch eine Demontage mit wenigen Handgriffen ermöglichen. Die Leistung umfasst die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme des Messsystems, sowie die Einweisung der Anwender. Das zu liefernde System besteht aus folgenden Komponenten: a) bathymetrischer Laserscanner b) Befestigungselemente zur Implementierung in ein System DJI Matrice M400 c) Software zur Trajektorien-Berechnung (1 Lizenz) d) Software zur Ableitung der Punktwolke (1 Lizenz) e) Lieferung des Systems und Einweisung vor Ort Die Lieferung von Hard- und Software muss innerhalb von 8 Wochen nach Erteilung des Zuschlags garantiert werden. Die Einweisung erfolgt nach Terminabstimmung, spätestens jedoch 10 Wochen nach Zuschlagserteilung.

Die ausführliche Beschreibung der zu erbringenden Leistungen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis80 %
Zertifizierung des Geräteherstellers nach ISO 900120 %
Qualität
Zertifizierung des Geräteherstellers nach ISO 900110 Punkte erhält ein Bieter, der das System eines Herstellers anbietet, der nach ISO 9001 zertifiziert ist. 0 Punkte erhält ein Bieter, der das System eines Herstellers anbietet, der nicht nach ISO 9001 zertifiziert ist.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Ve … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeungterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bieterfragen, die bis zum 21.11.2025 eingehen, werden noch bis zum 22.11.2025 beantwortet, soweit Umfang und Komplexität der Fragen einer Beantwortung nicht entgegenstehen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 28.11.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 57fa1a65-5c4f-4adc-a2f3-d5218f811c0a.