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Lieferung Magnetresonanztomograph neo315 (20251050)

Universitätsmedizin Frankfurt am Main · Theodor-Stern-Kai 7, Hessen

Aktenzeichen 20251050/W46108veröffentlicht 17.10.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 13 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Um den Anforderungen unserer kleinen Patienten gerecht zu werden benötigen wir ein neo-MRT, welches sich durch eine kompakte Größe, ein geringeres Gewicht und eine starke aktive Abschirmung auch in der Nähe der Räumlichkeiten der neonatologischen Intensivstationen der Uniklinik Frankfurt a.M. installieren lässt. Das neo315 (Neoscan Solutions) wurde speziell für die anatomischen und physiologischen Bedürfnisse von Neugeborenen und Kindern bis 6 Jahre konzipiert. Es verfügt über eine Patientenöffnung von 30 cm und auch Ganzkörperscans sind möglich. Des weiteren bietet es mit seinen 1,5 Tesla trotz der sehr kompakten Größe eine sehr gute räumliche Auflösung, welche es bisher in dieser Kombination noch nicht am Markt gibt. In unserem Setting von Entzündungen, Fremdmaterialsuche und Entwicklungsanomalien, ist die Auflösung und Gewebedifferenzierung der entscheidende Faktor, welcher den Vorteil des neuen neo315 Gerätes gegenüber anderen neo-MRTs ausmacht. Die Sensitivität und Spezifität für spezielle Pathologien könnte den Einsatz von Strahlenbelastenden CTs (Computertomographie) oder Röntgenbildern obsolet machen und somit eine deutliche Verbesserung der Versorgung darstellen. Eine Magnetfeldstärke von 1,5 Tesla ermöglicht zudem auch kürzere Scanzeiten, was besonders für die Untersuchung von Neugeborenen von Vorteil ist, da dies den Patientenkomfort und die Sicherheit verbessert (Schutz vor Auskühlung). Aufgrund seiner starken Streufeldabschirmung zeigt das Gerät einen kleinen Footprint, mit seiner lokalen HF-Schirmung benötigt es keine raumseitige EMVAbschirmung, und aufgrund der innovativen HTS-Magnettechnologie kann auf flüssiges Helium als Kühlmittel und die Quenchpipe verzichtet werden. In der vorgesehenen Räumlichkeit wäre ein konventionelles 1.5T MIR-System nicht aufstellbar. Gerätenahe Ein- und Bauleistungen werden durch einen Nachunternehmer erbracht, der durch den Auftragnehmer koordiniert wird.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität
Gewichtung (dezimal, genau) 11

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Neoscan Solutions GmbH, Magdeburg1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 331 (Medizinische Geräte) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

116vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (130 Lose mit Angabe)
497.000 €Zuschlagswert im Median
328.529 € – 977.960 €mittlere Hälfte, 31 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. Vorabinformation Direktvergabe

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5ed830eb-2ed3-4975-a744-68a00db934dd.