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vergebenEU-weitLieferleistungen

Sakura A120

Universitätsmedizin Frankfurt am Main · Frankfurt am Main, Hessen

Aktenzeichen 20261036veröffentlicht 30.10.2026Lieferleistungen · Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Frankfurt am Main60590, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (6 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 03.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Tagen
  2. Heute

Beschreibung

Beschaffung von 2 Tissue-Tek AutoTEC a120 (Sakura Finetek Europe) zur automatisierten Paraffineinbettung für die Dr. Senckenbergischen Institute für Pathologie, Neuropathologie und Humangenetik (SPNH) der Universitätsmedizin Frankfurt. 1. Sachverhalt Im Rahmen der Automatisierung der Histologie für die Dr. Senckenbergischen Institute für Pathologie, Neuropathologie und Humangenetik (SPNH) der Universitätsmedizin Frankfurt sollen zwei Einbettautomaten beschafft werden. Die Eckdaten stellen sich wie folgt dar: • Ausgangssituation: Derzeit erfolgt der Einbett- und Ausgießprozess am Institut personalintensiv. Das reguläre Probenaufkommen besteht zu ungefähr jeweils 50 % aus Biopsien und größeren Gewebepräparaten. • Gegenstand der Beschaffung: Beschafft werden 2 eigenständige Einbettautomaten des Modells Tissue-Tek AutoTEC a120 (Sakura Finetek Europe) für das Einsatzprofil der größeren Präparate. Die gesondert vorgesehene Beschaffung der Systeme MAGNUS/SYNERGY (Milestone Medical) dient ausschließlich dem getrennten Einsatzprofil der Biopsien und ersetzt den Bedarf für die großen Präparate nicht. • Ziel der Beschaffung: Gefordert ist eine vollautomatische Paraffineinbettung als durchgängiger Prozess ab der Übernahme prozessierter Kassetten bis zur Ablage der fertigen Blöcke ohne regelhaften manuellen Eingriff. Zu den zentralen Zielen gehören die Beibehaltung einer standardisierten Gewebeorientierung, ein kontinuierlicher hoher Probendurchsatz zur Bereitstellung für die Mikrotomie sowie eine Barcode-basierte Probenidentifikation inklusive Anbindung an das Laborinformationssystem. Das System muss zudem als eigenständiges Einbettsystem für Kassetten aus unterschiedlichen vorgeschalteten Gewebeprozessoren (insbesondere Donatello/Diapath) betrieben werden und die Option einer robotischen Be- und Entladung aufweisen.

Gegenstand nach CPV

  • 38000000Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
  • 33100000Medizinische Geräte

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität
Gewichtung (dezimal, genau) 1Alleinstellungsmerkmal

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen, Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Sakura Finetek Germany GmbH, Umkirch1

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Universitätsmedizin Frankfurt am Main
Art
Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene, Gesundheit
Anschrift
Theodor-Stern-Kai 7, 60590 Frankfurt am Main
Website
Kontakt
vergabeabteilung@unimedizin-ffm.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 380 (Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

25vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (20 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 8 Meldungen plausibel angegeben

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3e5b5486-59ff-482c-bb25-fda1215927ec.