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LIEFERUNG, EINFÜHRUNG UND PRODUKTIVE INBETRIEBNAHME EINES PATIENTENPORTALS, 2 LOSE

Klinikum Mittelbaden gGmbH · Baden-Baden, Baden-Württemberg

Aktenzeichen KMB-Patientenportal-2024veröffentlicht 22.08.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 775 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Software in Baden-Württemberg (12 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
5 Jahre
Lose
2
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Baden-Baden76530, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 83 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (33 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Gesamtkosten netto50 %
  • Leistungsverzeichnis25 %
  • Bieterpräsentation inkl. Workflow-Demonstration25 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhr
    vor 25 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Einführung eines Patientenportals im Klinikum Mittelbaden. Die Patientenportal-Lösung wird in zwei Losen ausgeschrieben: Los 1. Aufnahme- und Behandlungsmanagement; Los 2. Entlass- und Überleitungsmanagement. Dabei wird einer größtmöglichen Interoperabilität innerhalb des zu beschaffenden Systems sowie bei dessen Anbindung an die bestehenden klinischen und administrativen Applikationen (vgl. Abschnitt 1.5.6 Rahmendokument) ein hoher Stellenwert beigemessen. Ein besonderer Fokus liegt daher auf dem Austausch strukturierter Daten. Die Nutzung bereits vorhandener Technologien muss zudem ermöglicht und bestmöglich unterstützt werden. Eine Darstellung sämtlicher Anforderungen sind dem Abschnitt 2.2. des Rahmendokuments sowie insbesondere dem Leistungsverzeichnis in Anlage B zu entnehmen.

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Aufnahme- und Behandlungsmanagement

Im Klinikum Mittelbaden ist bisher kein Patientenportal im Einsatz. Entsprechend hoch ist der Aufwand für die Kommunikation und den Informationsaustausch mit vorgelagerten Leistungserbringern und den Patienten, sowohl seitens des Klinikums selbst als auch seitens der Kommunikationspartner. Ein elektronischer Service, der Patienten u. a. während des Aufenthaltes mit Informationen zur Behandlung versorgen könnte, existiert derzeit noch nicht. Gemäß Fördertatbestand 2 des KHZG sind Portallösungen sanktionsbewährt, sodass ein System eingeführt werden soll, welches die verpflichtend zu erfüllenden Kriterien liefern kann. Das KMB plant gemäß §19 Abs 1 Nr. 2 KHZG ein Patientenportal zu implementieren. Dieses soll die digitale Kommunikation zwischen Patienten und Versorgern optimieren und ein digitales Aufnahme-, Behandlungs-, Entlass- und Überleitungsmanagement ermöglichen. Ziel ist es, den Informationsfluss zu beschleunigen und die Versorgungsqualität zu verbessern. Die neu geplante IT-Infrastruktur wird Patienten, KMB-Einrichtungen und externe Ärzte vernetzen und so zur Harmonisierung von digitalen und Krankenhaus-internen Abläufen beitragen. Das Patientenportal bietet dabei eine Reihe von Anwendungsmöglichkeiten: digitale Terminorganisation, aktuelle Medikationsübermittlung, digitale Anamnese und Patientenaufklärung, sowie Unterstützung bei der gemeinsamen Entscheidungsfindung mittels einer Chatfunktion. Es wird gesundheitsbezogene Patienteninformationen sammeln und verarbeiten, um eine ferngesteuerte Betreuung und Motivation der Patienten zu ermöglichen. Darüber hinaus können relevante Parteien wie Pfleger und Angehörige in den Versorgungsprozess integriert werden. Im Bereich des Entlass-Management unterstützt das Portal den strukturierten Datenaustausch zur effektiven Nachbehandlung. Während des Förderzeitraums liegt der Fokus auf der Umsetzung konkreter Anwendungsfälle zusammen mit den Einrichtungen des KMB. Das KMB steht dabei im Zentrum und betrachtet die Versorgungs-, Dokumentations- und Kommunikationsprozesse aus ihrer Perspektive. Der Fokus liegt zunächst auf der Vernetzung mit den KMB-Einrichtungen. Die Implementierung muss rechtzeitig entsprechend den Vorgaben aus der Fördermittelrichtlinie abgeschlossen sein.

5 Jahre–
2
Entlass- und Überleitungsmanagement

Im Klinikum Mittelbaden ist bisher kein Patientenportal im Einsatz. Entsprechend hoch ist der Aufwand für die Kommunikation und den Informationsaustausch mit vorgelagerten Leistungserbringern und den Patienten, sowohl seitens des Klinikums selbst als auch seitens der Kommunikationspartner. Ein elektronischer Service, der Patienten u. a. während des Aufenthaltes mit Informationen zur Behandlung versorgen könnte, existiert derzeit noch nicht. Gemäß Fördertatbestand 2 des KHZG sind Portallösungen sanktionsbewährt, sodass ein System eingeführt werden soll, welches die verpflichtend zu erfüllenden Kriterien liefern kann. Das KMB plant gemäß §19 Abs 1 Nr. 2 KHZG ein Patientenportal zu implementieren. Dieses soll die digitale Kommunikation zwischen Patienten und Versorgern optimieren und ein digitales Aufnahme-, Behandlungs-, Entlass- und Überleitungsmanagement ermöglichen. Ziel ist es, den Informationsfluss zu beschleunigen und die Versorgungsqualität zu verbessern. Die neu geplante IT-Infrastruktur wird Patienten, KMB-Einrichtungen und externe Ärzte vernetzen und so zur Harmonisierung von digitalen und Krankenhaus-internen Abläufen beitragen. Das Patientenportal bietet dabei eine Reihe von Anwendungsmöglichkeiten: digitale Terminorganisation, aktuelle Medikationsübermittlung, digitale Anamnese und Patientenaufklärung, sowie Unterstützung bei der gemeinsamen Entscheidungsfindung mittels einer Chatfunktion. Es wird gesundheitsbezogene Patienteninformationen sammeln und verarbeiten, um eine ferngesteuerte Betreuung und Motivation der Patienten zu ermöglichen. Darüber hinaus können relevante Parteien wie Pfleger und Angehörige in den Versorgungsprozess integriert werden. Im Bereich des Entlass-Management unterstützt das Portal den strukturierten Datenaustausch zur effektiven Nachbehandlung. Während des Förderzeitraums liegt der Fokus auf der Umsetzung konkreter Anwendungsfälle zusammen mit den Einrichtungen des KMB. Das KMB steht dabei im Zentrum und betrachtet die Versorgungs-, Dokumentations- und Kommunikationsprozesse aus ihrer Perspektive. Der Fokus liegt zunächst auf der Vernetzung mit den KMB-Einrichtungen. Die Implementierung muss rechtzeitig entsprechend den Vorgaben aus der Fördermittelrichtlinie abgeschlossen sein.

5 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag3 von 3 angegeben

Gesamtkosten netto50 %
Leistungsverzeichnis25 %
Bieterpräsentation inkl. Workflow-Demonstration25 %
Kosten
Gesamtkosten nettoDie maximal mögliche Gesamtpunktzahl-Kosten für das Zuschlagskriterium "Gesamtkosten" (GPKmax) beträgt 100 Punkte.
Qualität
LeistungsverzeichnisIm Leistungsverzeichnis (Anlage B) werden verschiedene Anforderungsspezifikationen gelistet. Die Bieter werden um die Beantwortung gebeten (ja/nein), um die Qualität der angebotenen Leistung zu beschreiben. Die geforderten Antworten (ja/nein) werden jeweils wie folgt gewertet. Die im Leistungsverzeichnis (Anlage B) maximal zu erreichende Punktzahl (PLVmax) beläuft sich auf 130 Punkte in Los 1 und 68 Punkte ins Los 2.
Qualität
Bieterpräsentation inkl. Workflow-DemonstrationIm Rahmen einer Bieterpräsentation (Dauer 2,5 Std.) stellt die vorgesehene Projektleitung des Bieters einem ausgewählten Personenkreis des Auftraggebers aus den ärztlichen, pflegerischen, therapeutischen und administrativen Bereichen das Gesamtkonzept inkl. Workflow-Demonstration, den Projektablaufplan sowie das Supportkonzept vor.

Eignung9 von 9 angegeben

Kriterium
Die Mitarbeiterzahl im Bereich Portal im Unternehmen des Bieters (aufgeschlüsselt nach Support / Entwicklung / Projekte / Vertrieb / Qualitätssicherung) muss mind. 11 Mitarbeiter im Sinne von 11 Vollzeitäquivaltenkräfte betragen. Der Jahresumsatz des Bieters im Tätigkeitsbereich des Aufges, bezo … ganz lesenDie Mitarbeiterzahl im Bereich Portal im Unternehmen des Bieters (aufgeschlüsselt nach Support / Entwicklung / Projekte / Vertrieb / Qualitätssicherung) muss mind. 11 Mitarbeiter im Sinne von 11 Vollzeitäquivaltenkräfte betragen. Der Jahresumsatz des Bieters im Tätigkeitsbereich des Aufges, bezogen auf die letzten drei vollen Kalenderjahre (2021/2022/2023), muss mindestens 4.000.000 EUR brutto in Summe betragen.
Kriterium
Der Auftragnehmer garantiert, dass bereits bei Vertragsabschluss eine auftragnehmerseitige Projektleitung benannt wird, welche mindestens seit 2 Jahren in vergleichbarer Tätigkeit mindestens 3 vergleichbare Projekte durchgeführt hat und im Rahmen der Umsetzung verfügbar ist.
Kriterium
Der Bieter muss über mindestens drei Referenzen hinsichtlich der Lieferung, Wartung und Betreuung bzw. Einführung/Umsetzung der beschriebenen Leistungsanforderungen in vergleichbarem oder größerem Umfang, in Einrichtungen der Gesundheitswirtschaft, verfügen und diese inklusive Ansprechpartnern benennen, insbesondere unter Konkretisierung, welche Integrationstiefe realisiert wurde.
Kriterium
Der Bieter hat durch einen Registerauszug nachzuweisen, im Berufs- oder Handelsregister eingetragen zu sein (Nachweis nicht älter als 12 Monate).
Kriterium
Fremdnachweis einer Berufshaftpflichtversicherung bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall mit den Deckungssummen 3.000.000 EUR für Personenschäden und 1.000.000 EUR für sonstige Schäden. Alle Nachweise und Erklärungen müssen von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft und von jedem Unterauftragnehmer, soweit bekannt, vorgelegt werden.
Kriterium
Im Unternehmen ist ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter bestellt.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpf … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Schwere Verfehlung, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 3 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
5 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, die den Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 nicht erfüllt. Zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlusskriterien ist die Anlage F vollständig auszufüllen, … ganz lesenLeistung: Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, die den Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 nicht erfüllt. Zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlusskriterien ist die Anlage F vollständig auszufüllen, rechtsverbindlich zu unterschreiben und mit den anderen Unterlagen elektronisch einzureichen. Anforderungen gem. §19 Abs. 2 KHSFV und den Muss-Kriterien im FTB 2 ausgestellt werden. Auf Anfrage des Klinikums wird durch den Auftragnehmer schriftlich erläutert, wie genau die KHZG-Anforderungen umgesetzt werden.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorsc … ganz lesen§ 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Der Auftraggeber behält sich gem. § 17 Abs. 11 VgV vor, den Zuschlag auf ein Erstangebot innerhalb der Bindefrist für das Erstangebot auch ohne vorherige Verhandlung zu erteilen. In diesem Fall wird ebenfalls die in Abschnitt 6. des Rahmendokuments beschriebene Methode zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes angewendet.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YPGH8SY

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 481 (Branchenspezifisches Softwarepaket) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

43vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (51 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 9 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Baden-Württemberg (12 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 23.09.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0051e1ed-e43a-45f6-b17d-7d16a7addbbc.