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vergebenEU-weitLieferleistungen

Lieferung eines Wechselladefahrzeuges mit Ladekran für das Technische Hilfswerk Ortsverband München Land

Landratsamt München · München, Bayern

Aktenzeichen 23/2-WL-THWveröffentlicht 03.01.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Bayern (431 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Verträge endeten voraussichtlich je Los

  • Los 2: Lieferung eines Wechselladefahrzeuges mit Ladekran für das Technische Hilfswerk Ortsverband München Land - Los 2bereits erreicht · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
  • Los 1: Lieferung einer Wechselladefahrzeuges mit Ladekran für das Technische Hilfswerk Ortverband München Land - Los 1bereits erreicht · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
15 Monate
Lose
2
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
München81541, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 34 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die zu vergebende Gesamtleistung besteht aus der Lieferung eines fabrikneuen Wechselladefahrzeuges samt Ladekran. Die Kompatibilität von Fahrgestell und Aufbau ist durch eine DIN-gerechte Bauweise zwingend unverzichtbare Montagevoraussetzung. Das Komplettfahrzeug muss insbesondere den Vorschriften der StVZO, den Regelwerken der UVV und den einschlägigen DIN-/EN-Normen, VDE-Normen, TR BOS, EMVG und EMV-Richtlinien sowie den allgemeinen anerkannten, gültigen, sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen.

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Lieferung einer Wechselladefahrzeuges mit Ladekran für das Technische Hilfswerk Ortverband München Land - Los 1

Lieferung eines fabrikneuen Fahrgestells für den Aufbau eines Wechselladefahrzeugs mit Ladekran für den Katastrophenschutz im Landkreis München. Benötigt wird ein geländegängiges Diesel-Frontlenker-Fahrgestell mit zwei gelenkten Achsen sowie Allradantrieb. Die Motorausführung ist mind. Euro VI mit Behördenmotor (d. h. unter anderem: Ad-Blue-Fahrzeug darf nicht in Notbetrieb wegen zu geringem Füllstand schalten) mit einer Leistung von mindestens 370 KW und ab 2600 Nm Drehmoment. Das Fahrzeug wird dem Technischen Hilfswerk Ortsverband München-Land bereitgestellt, weshalb die Farbwahl wie folgt ist: Fahrerhaus ultramarinblau (RAL 5002), Rahmen schwarz, Stoßfänger und Einstiege weiß (RAL 9010), Detailabstimmung nach Zuschlagserteilung. Wegen der Details wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.

15 Monate–
2
Lieferung eines Wechselladefahrzeuges mit Ladekran für das Technische Hilfswerk Ortsverband München Land - Los 2

Aufbau der Wechselladeeinrichtung, des Ladekrans und der Seilwinde jeweils mit benötigten Anbauteilen, sowie der Sondersignalanlage, allgemeinem Ausbau für den Katastrophenschutz, Zusatzbeleuchtung, weiteren Rahmenbedingungen und dem Zubehör. Der Abrollkipper (Hakengerät) muss eine Hub- und Kippkapazität ab 20000 kg aufweisen. Die Geländeeigenschaften/Watfähigkeit des Fahrgestells (Los 1) dürfen nicht durch den Aufbau oder sonstige zusätzliche Bauteile negativ beeinflusst werden. Für den Ladekran sind folgende Hubkräfte bie angegebener Auslage mindestens erforderlich: 6500 mm - 3400 kg 8500 mm - 2400 kg 16000 mm - 1000 kg 21000 mm - 700 kg Die Fahrzeugseilwinde muss über die Kranfernsteuerung mit 80kN im Direktzug und zweitem Fixpunkt zum Zweistrangbetrieb mit Nothandbetätigung bedienbar sein. Wegen der Details wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.

6 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
15 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maxilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Vorstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Abla … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Vorstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden sind. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung des Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1MAN Truck & Bus Deutschland GmbH, München–
2Hofner Hebetechnik GmbH, Friedberg (Bayern)–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

858vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (750 Lose mit Angabe)
479.689 €Zuschlagswert im Median
298.888 € – 598.598 €mittlere Hälfte, 466 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 85e6533d-61ac-46d8-8d9e-41591f9e86bc.