Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitFeuerwehrfahrzeuge und -ausrüstungLieferleistungenmögliche Doppelmeldung

Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs LF 20 für die Feuerwehr der Stadt Rottweil

Stadt Rottweil - Abt. 2.3 Straßenverkehrsbehörde und Feuerwehr · Rottweil, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2025-FW-LL-001veröffentlicht 19.11.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 668 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 19.11.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preiskriterium45 %
  • Technische Daten / Eignung50 %
  • Folgekosten5 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 24 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 22 Monaten
  3. Bindefrist endet
    2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 20 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 nach DIN EN 1846, E DIN 14502-2, DIN 14530-11 und Vorgaben gemäß der Leistungsbeschreibung

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Fahrgestell und Aufbau

Die Beschaffung ist in zwei Lose aufgeteilt: Los 1: Fahrgestell und Aufbau Los 2: Beladung

––
2
Beladung

Die Beschaffung ist in zwei Lose aufgeteilt: Los 1: Fahrgestell und Aufbau Los 2: Beladung

––

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preiskriterium45 %
Technische Daten / Eignung50 %
Folgekosten5 %
Preis
PreiskriteriumDer Preis (in EUR, ohne USt.) wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme (in EUR, ohne USt.) wird ermittelt aus der angegebenen Angebotssumme Seite 1. Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 normiert: - 10 Punkte erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten 0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 10 multipliziert (ergibt max. 100 Punkte) Diese Summe wird mit dem Gewichtungsfaktor 45 (für 45 % Preis) multipliziert (ergibt max. 4500 Punkte). Das Ergebnis fließt in die Gesamtwertung ein. Optionen werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Qualität
Technische Daten / EignungDie Technischen Daten bzw. Eignung werden aus den Abfragen des Angebotes ermittelt. Für die Angebotswertung werden die Daten (in der abgefragten Spezifikation, siehe Untertitel = je größer der Wert, desto besser wird er bewertet, Bestwert ergibt 10 Punkte, bzw. je niedriger der Wert, desto besser wird er bewertet, Bestwert ergibt 10 Punkte) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 normiert: Bestwert = höchster Wert (z.B. Motorleistung) - 10 Punkte erhält das wertbare Angebot pro Abfrage mit dem höchsten Wert. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot pro Abfrage mit dem 0-fachen des höchsten Wertes. Bestwert = niedrigster Wert (z.B. Gewicht des angebotenen Fahrzeuges) - 10 Punkte erhält das wertbare Angebot pro Abfrage mit dem niedrigsten angegebenen Wert. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot pro Abfrage mit dem 2-fachen des niedrigsten angegebenen Wertes. - Alle Angebote mit darüber liegenden Werten erhalten 0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Werte erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Ja-Nein Abfragen - 10 Punkte erhält das wertbare Angebot, das die Abfrage mit Ja beantwortet. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot, das die Abfrage mit Nein beantwortet. Die maximal mögliche Punktzahl ergibt sich aus der Anzahl der Abfragen multipliziert mit 10 (pro Abfrage Bestwert = 10 Punkte). Diese Summe wird mit dem Faktor x (x= Anzahl der Abfragen) dividiert (ergibt max. 100 Punkte) Diese Summe wird mit dem Gewichtungsfaktor 50 (für 50 % Technische Daten / Eignung) multipliziert (ergibt max. 5000 Punkte). Das Ergebnis fließt in die Gesamtwertung ein.
Kosten
FolgekostenDie Daten zur Ermittlung werden aus den Abfragen des Angebotes ermittelt. Für die Angebotswertung werden die Daten (in der abgefragten Spezifikation, siehe Untertitel = je größer der Wert, desto besser wird er bewertet, Bestwert ergibt 10 Punkte, bzw. je niedriger der Wert, desto besser wird er bewertet, Bestwert ergibt 10 Punkte) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 normiert: Bestwert = höchster Wert (z.B. Garantiezeit) - 10 Punkte erhält das wertbare Angebot pro Abfrage mit dem höchsten Wert. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot pro Abfrage mit dem 0-fachen des höchsten Wertes. Bestwert = niedrigster Wert (z.B. Kosten Stundensatz Monteur) - 10 Punkte erhält das wertbare Angebot pro Abfrage mit dem niedrigsten angegebenen Wert. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot pro Abfrage mit dem 2-fachen des niedrigsten angegebenen Wertes. - Alle Angebote mit darüber liegenden Werten erhalten 0 Punkte. Ja-Nein Abfragen - 10 Punkte erhält das wertbare Angebot, das die Abfrage mit Ja beantwortet. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot, das die Abfrage mit Nein beantwortet. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Die maximal mögliche Punktzahl ergibt sich aus der Anzahl der Abfragen multipliziert mit 10 (pro Abfrage Bestwert = 10 Punkte). Diese Summe wird mit dem Faktor x (x= Anzahl der Abfragen) dividiert (ergibt max. 100 Punkte) Diese Summe wird mit dem Gewichtungsfaktor 5 (für 5 % Folgekosten) multipliziert (ergibt max. 500 Punkte). Das Ergebnis fließt in die Gesamtwertung ein.

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Die Auftraggeberin überprüft die Eignung der Bewerber oder Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls M … ganz lesenDie Auftraggeberin überprüft die Eignung der Bewerber oder Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt gegebenenfalls Bewerber oder Bieter vom Vergabeverfahren aus.
Kriterium
Die Auftraggeberin verlangt, dass Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäi … ganz lesenDie Auftraggeberin verlangt, dass Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
Kriterium
Als Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters verlangt die Auftraggeberin die Vorlage der folgenden Unterlagen: 1. entsprechende Bankerklärungen, 2. Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, 3. Jahresabschlüsse oder … ganz lesenAls Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters verlangt die Auftraggeberin die Vorlage der folgenden Unterlagen: 1. entsprechende Bankerklärungen, 2. Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, 3. Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, 4. eine Erklärung über den Gesamtumsatz und gegebenenfalls den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags; die Erklärung wird für die letzten drei Geschäftsjahre verlangt, Die Auftraggeberin stellt im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Bieter Anforderungen, die sicherstellen, dass die Bewerber oder Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Zu diesem Zweck verlangt sie folgendes: 1. einen bestimmten Mindestjahresumsatz. Der Mindestjahresumsatz beträgt das Zweifache des geschätzten Auftragswerts. 2. einen bestimmten Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags. Der Mindestjahresumsatz beträgt das Zweifache des geschätzten Auftragswerts. 3. Informationen über die Bilanzen der Bieter. Kann ein Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Unterlagen nicht beibringen, so kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der Auftraggeberin als geeignet angesehener Unterlagen belegen.
Kriterium
Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters verlangt die Auftraggeberin die Vorlage der folgenden Unterlagen: 1. geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren … ganz lesenAls Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters verlangt die Auftraggeberin die Vorlage der folgenden Unterlagen: 1. geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers; um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Liefer- oder Dienstleistungen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen, 2. Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens, 3. Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet, 4. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist, 5. Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt, 6. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
2 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammerangegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach … ganz lesenWenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammerangegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYC5DBE

Los 2

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preiskriterium95 %
Service und Folgekosten5 %
Preis
PreiskriteriumDer Preis (in EUR, ohne USt.) wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme (in EUR, ohne USt.) wird ermittelt aus der angegebenen Angebotssumme Seite 1. Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 normiert: - 10 Punkte erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten 0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 10 multipliziert (ergibt max. 100 Punkte) Diese Summe wird mit dem Gewichtungsfaktor 95 (für 95 % Preis) multipliziert (ergibt max. 9.500 Punkte). Das Ergebnis fließt in die Gesamtwertung ein. Optionen werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Kosten
Service und FolgekostenDie Daten zur Ermittlung werden aus den Abfragen des Angebotes ermittelt. Für die Angebotswertung werden die Daten (in der abgefragten Spezifikation, siehe Untertitel = je größer der Wert, desto besser wird er bewertet, Bestwert ergibt 10 Punkte, bzw. je niedriger der Wert, desto besser wird er bewertet, Bestwert ergibt 10 Punkte) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 normiert: Bestwert = höchster Wert (z.B. längste Garantiezeit): 10 Punkte erhält das wertbare Angebot pro Abfrage mit dem höchsten anzugebenden Wert der Abfrage. Niedrigere Werte werden gemäß den angegebenen Punkten der Antwortmöglichkeit bewertet Bestwert = niedrigster Wert (z.B. niedrigster Stundensatz) 10 Punkte erhält das wertbare Angebot pro Abfrage mit dem niedrigsten anzugebenden Wert der Abfrage. Höhere Werte werden gemäß den angegebenen Punkten der Antwortmöglichkeit bewertet Ja/Nein Abfragen 10 Punkte erhält das wertbare Angebot, das die Abfrage mit "Ja" beantwortet. Angaben mit "Nein" werden gemäß den angegebenen Punkten bewertet. Die maximal mögliche Punktzahl ergibt sich aus der Anzahl der Abfragen multipliziert mit 10 (pro Abfrage Bestwert = 10 Punkte). Diese Summe wird mit dem Faktor x (x= Anzahl der Abfragen) dividiert (ergibt max. 100 Punkte) Diese Summe wird mit dem Gewichtungsfaktor 5 (für 5 % Folgekosten) multipliziert (ergibt max. 500 Punkte). Das Ergebnis fließt in die Gesamtwertung ein.

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Die Auftraggeberin überprüft die Eignung der Bewerber oder Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls M … ganz lesenDie Auftraggeberin überprüft die Eignung der Bewerber oder Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt gegebenenfalls Bewerber oder Bieter vom Vergabeverfahren aus.
Kriterium
Die Auftraggeberin verlangt, dass Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäi … ganz lesenDie Auftraggeberin verlangt, dass Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
Kriterium
Als Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters verlangt die Auftraggeberin die Vorlage der folgenden Unterlagen: 1. entsprechende Bankerklärungen, 2. Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, 3. Jahresabschlüsse oder … ganz lesenAls Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters verlangt die Auftraggeberin die Vorlage der folgenden Unterlagen: 1. entsprechende Bankerklärungen, 2. Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, 3. Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, 4. eine Erklärung über den Gesamtumsatz und gegebenenfalls den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags; die Erklärung wird für die letzten drei Geschäftsjahre verlangt, Die Auftraggeberin stellt im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Bieter Anforderungen, die sicherstellen, dass die Bewerber oder Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Zu diesem Zweck verlangt sie folgendes: 1. einen bestimmten Mindestjahresumsatz. Der Mindestjahresumsatz beträgt das Zweifache des geschätzten Auftragswerts. 2. einen bestimmten Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags. Der Mindestjahresumsatz beträgt das Zweifache des geschätzten Auftragswerts. 3. Informationen über die Bilanzen der Bieter. Kann ein Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Unterlagen nicht beibringen, so kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der Auftraggeberin als geeignet angesehener Unterlagen belegen.
Kriterium
Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters verlangt die Auftraggeberin die Vorlage der folgenden Unterlagen: 1. geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren … ganz lesenAls Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters verlangt die Auftraggeberin die Vorlage der folgenden Unterlagen: 1. geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers; um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Liefer- oder Dienstleistungen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen, 2. Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens, 3. Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet, 4. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist, 5. Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt, 6. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
2 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammerangegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach … ganz lesenWenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammerangegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYC5DBE

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Bruderschaftsgasse 4, 78628 Rottweil
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Mehr von Stadt Rottweil - Abt. 2.3 Straßenverkehrsbehörde und Feuerwehr

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

441vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (752 Lose mit Angabe)
452.241 €Zuschlagswert im Median
278.196 € – 698.674 €mittlere Hälfte, 166 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Baden-Württemberg (33 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 09.01.2025
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 09.01.2025 auf 23.01.2025 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fbce92f7-cbe3-4261-9bbb-8d2e44985b67.