Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs LF 20 für die Feuerwehr der Stadt Rottweil
Stadt Rottweil - Abt. 2.3 Straßenverkehrsbehörde und Feuerwehr · Rottweil, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2025-FW-LL-001veröffentlicht 19.11.2024erstmals 19.11.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.
- Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs (2 Lose)Stadt Freiburg i. Br. - Vergabemanagement · Freiburg im BreisgauFrist 08.12.2026
- HLF 20 Feuerwehr HildrizhausenGemeinde Hildrizhausen · HildrizhausenFrist 07.12.2026
- Lieferung MTWStadt Rottenburg am Neckar · Rottenburg am NeckarFrist 03.12.2026
- Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs HLF 20 nach DIN 14530 Teil 27Gemeinde Herdwangen-Schönach · Herdwangen-SchönachFrist 13.11.2026
Alle Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Baden-Württemberg (33 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Rottweil78628, Landkreis Rottweil, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Preiskriterium45 %
- Technische Daten / Eignung50 %
- Folgekosten5 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 24 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 24 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 21 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Bindefrist endetvor 20 Monaten2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 nach DIN EN 1846, E DIN 14502-2, DIN 14530-11 und Vorgaben gemäß der Leistungsbeschreibung
Lose2 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Fahrgestell und Aufbau Die Beschaffung ist in zwei Lose aufgeteilt: Los 1: Fahrgestell und Aufbau Los 2: Beladung | – | – |
| 2 | Beladung Die Beschaffung ist in zwei Lose aufgeteilt: Los 1: Fahrgestell und Aufbau Los 2: Beladung | – | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- PreiskriteriumDer Preis (in EUR, ohne USt.) wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme (in EUR, ohne USt.) wird ermittelt aus der angegebenen Angebotssumme Seite 1. Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 normiert: - 10 Punkte erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten 0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 10 multipliziert (ergibt max. 100 Punkte) Diese Summe wird mit dem Gewichtungsfaktor 45 (für 45 % Preis) multipliziert (ergibt max. 4500 Punkte). Das Ergebnis fließt in die Gesamtwertung ein. Optionen werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
- Qualität
- Technische Daten / EignungDie Technischen Daten bzw. Eignung werden aus den Abfragen des Angebotes ermittelt. Für die Angebotswertung werden die Daten (in der abgefragten Spezifikation, siehe Untertitel = je größer der Wert, desto besser wird er bewertet, Bestwert ergibt 10 Punkte, bzw. je niedriger der Wert, desto besser wird er bewertet, Bestwert ergibt 10 Punkte) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 normiert: Bestwert = höchster Wert (z.B. Motorleistung) - 10 Punkte erhält das wertbare Angebot pro Abfrage mit dem höchsten Wert. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot pro Abfrage mit dem 0-fachen des höchsten Wertes. Bestwert = niedrigster Wert (z.B. Gewicht des angebotenen Fahrzeuges) - 10 Punkte erhält das wertbare Angebot pro Abfrage mit dem niedrigsten angegebenen Wert. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot pro Abfrage mit dem 2-fachen des niedrigsten angegebenen Wertes. - Alle Angebote mit darüber liegenden Werten erhalten 0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Werte erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Ja-Nein Abfragen - 10 Punkte erhält das wertbare Angebot, das die Abfrage mit Ja beantwortet. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot, das die Abfrage mit Nein beantwortet. Die maximal mögliche Punktzahl ergibt sich aus der Anzahl der Abfragen multipliziert mit 10 (pro Abfrage Bestwert = 10 Punkte). Diese Summe wird mit dem Faktor x (x= Anzahl der Abfragen) dividiert (ergibt max. 100 Punkte) Diese Summe wird mit dem Gewichtungsfaktor 50 (für 50 % Technische Daten / Eignung) multipliziert (ergibt max. 5000 Punkte). Das Ergebnis fließt in die Gesamtwertung ein.
- Kosten
- FolgekostenDie Daten zur Ermittlung werden aus den Abfragen des Angebotes ermittelt. Für die Angebotswertung werden die Daten (in der abgefragten Spezifikation, siehe Untertitel = je größer der Wert, desto besser wird er bewertet, Bestwert ergibt 10 Punkte, bzw. je niedriger der Wert, desto besser wird er bewertet, Bestwert ergibt 10 Punkte) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 normiert: Bestwert = höchster Wert (z.B. Garantiezeit) - 10 Punkte erhält das wertbare Angebot pro Abfrage mit dem höchsten Wert. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot pro Abfrage mit dem 0-fachen des höchsten Wertes. Bestwert = niedrigster Wert (z.B. Kosten Stundensatz Monteur) - 10 Punkte erhält das wertbare Angebot pro Abfrage mit dem niedrigsten angegebenen Wert. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot pro Abfrage mit dem 2-fachen des niedrigsten angegebenen Wertes. - Alle Angebote mit darüber liegenden Werten erhalten 0 Punkte. Ja-Nein Abfragen - 10 Punkte erhält das wertbare Angebot, das die Abfrage mit Ja beantwortet. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot, das die Abfrage mit Nein beantwortet. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Die maximal mögliche Punktzahl ergibt sich aus der Anzahl der Abfragen multipliziert mit 10 (pro Abfrage Bestwert = 10 Punkte). Diese Summe wird mit dem Faktor x (x= Anzahl der Abfragen) dividiert (ergibt max. 100 Punkte) Diese Summe wird mit dem Gewichtungsfaktor 5 (für 5 % Folgekosten) multipliziert (ergibt max. 500 Punkte). Das Ergebnis fließt in die Gesamtwertung ein.
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
Die Auftraggeberin überprüft die Eignung der Bewerber oder Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls M … ganz lesenkürzer
Die Auftraggeberin überprüft die Eignung der Bewerber oder Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt gegebenenfalls Bewerber oder Bieter vom Vergabeverfahren aus.- Kriterium
Die Auftraggeberin verlangt, dass Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäi … ganz lesenkürzer
Die Auftraggeberin verlangt, dass Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.- Kriterium
Als Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters verlangt die Auftraggeberin die Vorlage der folgenden Unterlagen: 1. entsprechende Bankerklärungen, 2. Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, 3. Jahresabschlüsse oder … ganz lesenkürzer
Als Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters verlangt die Auftraggeberin die Vorlage der folgenden Unterlagen: 1. entsprechende Bankerklärungen, 2. Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, 3. Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, 4. eine Erklärung über den Gesamtumsatz und gegebenenfalls den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags; die Erklärung wird für die letzten drei Geschäftsjahre verlangt, Die Auftraggeberin stellt im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Bieter Anforderungen, die sicherstellen, dass die Bewerber oder Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Zu diesem Zweck verlangt sie folgendes: 1. einen bestimmten Mindestjahresumsatz. Der Mindestjahresumsatz beträgt das Zweifache des geschätzten Auftragswerts. 2. einen bestimmten Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags. Der Mindestjahresumsatz beträgt das Zweifache des geschätzten Auftragswerts. 3. Informationen über die Bilanzen der Bieter. Kann ein Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Unterlagen nicht beibringen, so kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der Auftraggeberin als geeignet angesehener Unterlagen belegen.- Kriterium
Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters verlangt die Auftraggeberin die Vorlage der folgenden Unterlagen: 1. geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren … ganz lesenkürzer
Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters verlangt die Auftraggeberin die Vorlage der folgenden Unterlagen: 1. geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers; um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Liefer- oder Dienstleistungen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen, 2. Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens, 3. Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet, 4. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist, 5. Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt, 6. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 2 Monate
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammerangegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach … ganz lesenkürzer
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammerangegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YYC5DBE
Los 2
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- PreiskriteriumDer Preis (in EUR, ohne USt.) wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme (in EUR, ohne USt.) wird ermittelt aus der angegebenen Angebotssumme Seite 1. Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 normiert: - 10 Punkte erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten 0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 10 multipliziert (ergibt max. 100 Punkte) Diese Summe wird mit dem Gewichtungsfaktor 95 (für 95 % Preis) multipliziert (ergibt max. 9.500 Punkte). Das Ergebnis fließt in die Gesamtwertung ein. Optionen werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
- Kosten
- Service und FolgekostenDie Daten zur Ermittlung werden aus den Abfragen des Angebotes ermittelt. Für die Angebotswertung werden die Daten (in der abgefragten Spezifikation, siehe Untertitel = je größer der Wert, desto besser wird er bewertet, Bestwert ergibt 10 Punkte, bzw. je niedriger der Wert, desto besser wird er bewertet, Bestwert ergibt 10 Punkte) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 normiert: Bestwert = höchster Wert (z.B. längste Garantiezeit): 10 Punkte erhält das wertbare Angebot pro Abfrage mit dem höchsten anzugebenden Wert der Abfrage. Niedrigere Werte werden gemäß den angegebenen Punkten der Antwortmöglichkeit bewertet Bestwert = niedrigster Wert (z.B. niedrigster Stundensatz) 10 Punkte erhält das wertbare Angebot pro Abfrage mit dem niedrigsten anzugebenden Wert der Abfrage. Höhere Werte werden gemäß den angegebenen Punkten der Antwortmöglichkeit bewertet Ja/Nein Abfragen 10 Punkte erhält das wertbare Angebot, das die Abfrage mit "Ja" beantwortet. Angaben mit "Nein" werden gemäß den angegebenen Punkten bewertet. Die maximal mögliche Punktzahl ergibt sich aus der Anzahl der Abfragen multipliziert mit 10 (pro Abfrage Bestwert = 10 Punkte). Diese Summe wird mit dem Faktor x (x= Anzahl der Abfragen) dividiert (ergibt max. 100 Punkte) Diese Summe wird mit dem Gewichtungsfaktor 5 (für 5 % Folgekosten) multipliziert (ergibt max. 500 Punkte). Das Ergebnis fließt in die Gesamtwertung ein.
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
Die Auftraggeberin überprüft die Eignung der Bewerber oder Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls M … ganz lesenkürzer
Die Auftraggeberin überprüft die Eignung der Bewerber oder Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt gegebenenfalls Bewerber oder Bieter vom Vergabeverfahren aus.- Kriterium
Die Auftraggeberin verlangt, dass Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäi … ganz lesenkürzer
Die Auftraggeberin verlangt, dass Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.- Kriterium
Als Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters verlangt die Auftraggeberin die Vorlage der folgenden Unterlagen: 1. entsprechende Bankerklärungen, 2. Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, 3. Jahresabschlüsse oder … ganz lesenkürzer
Als Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters verlangt die Auftraggeberin die Vorlage der folgenden Unterlagen: 1. entsprechende Bankerklärungen, 2. Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, 3. Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, 4. eine Erklärung über den Gesamtumsatz und gegebenenfalls den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags; die Erklärung wird für die letzten drei Geschäftsjahre verlangt, Die Auftraggeberin stellt im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Bieter Anforderungen, die sicherstellen, dass die Bewerber oder Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Zu diesem Zweck verlangt sie folgendes: 1. einen bestimmten Mindestjahresumsatz. Der Mindestjahresumsatz beträgt das Zweifache des geschätzten Auftragswerts. 2. einen bestimmten Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags. Der Mindestjahresumsatz beträgt das Zweifache des geschätzten Auftragswerts. 3. Informationen über die Bilanzen der Bieter. Kann ein Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Unterlagen nicht beibringen, so kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der Auftraggeberin als geeignet angesehener Unterlagen belegen.- Kriterium
Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters verlangt die Auftraggeberin die Vorlage der folgenden Unterlagen: 1. geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren … ganz lesenkürzer
Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters verlangt die Auftraggeberin die Vorlage der folgenden Unterlagen: 1. geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers; um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Liefer- oder Dienstleistungen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen, 2. Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens, 3. Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet, 4. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist, 5. Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt, 6. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 2 Monate
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammerangegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach … ganz lesenkürzer
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammerangegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YYC5DBE
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Bruderschaftsgasse 4, 78628 Rottweil
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Lieferung eines Mittleren Löschfahrzeugs (MLF) für die Feuerwehr der Stadt Rottweil08.12.2025 · 4 Angebote
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Alle 1 offenen Ausschreibungen von Stadt Rottweil - Abt. 2.3 Straßenverkehrsbehörde und Feuerwehr, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Baden-Württemberg (33 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Wilhelm Barth GmbH u. Co. KG66 Zuschläge
- Albert Ziegler GmbH39 Zuschläge
- Rosenbauer Deutschland GmbH30 Zuschläge
- MAN Truck & Bus Deutschland GmbH23 Zuschläge
- BTL Feuerwehrtechnik GmbH & Co. KG22 Zuschläge
- MAN Truck & Bus Deutschland GmbH20 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 09.01.2025
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 09.01.2025 auf 23.01.2025 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d134df91-883f-4cfd-97fe-3e6f8427322c.