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Lieferung eines Gerätewagen Logistik (GW-L)

Landkreis Oberhavel · Oranienburg, Brandenburg

Aktenzeichen OV001.26veröffentlicht 13.01.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 257 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Alle Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Brandenburg (6 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
24 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (45 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (85 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis50 %
  • Qualität50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 10 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Landkreis Oberhavel
    vor 9 Monaten
  3. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
    vor 8 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 09:01 Uhr
    vor 8 Monaten
  5. Bindefrist endet
    53 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 7 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Der Landkreis Oberhavel beabsichtigt den Kauf eines Gerätewagen Logistik (GW-L) für Einsätze der Feuerwehr. Diese erfolgen u. a. beim Einsatz abseits befestigter Straßen im ländlichen Raum.

Beschreibung des Loses

Ausgeschrieben werden ein Fahrgestell und der Aufbau eines Gerätewagens Logistik mit Ladefläche, Kastenaufbau und Ladebordwand. Die Leistung wird ausschließlich als Gesamtleistung vergeben. Eine Aufteilung in Losen erfolgt nicht.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis50 %
Qualität50 %
Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden aus den nachgerechneten Angebotssummen gemäß Preisblatt, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen ohne Bedingungen, ermittelt.
Qualität
Das wirtschaftlichste Angebot, welches den Zuschlag erhält, wird wie folgt ermittelt: Den Zuschlag erhält das Angebot, welches in Anlehnung an die "einfache Richtwertmethode" (vgl. UfAB 2018.04 (Stand: 25.04.2018), Buchst. F, Ziffer 4.2.3.) das beste Leistungs-Preisverhältnis aufweist. Demnach erhält das Angebot des Bieters, welche die höchste Kennzahl (Z) aufweist den Zuschlag. Die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen sind als Kriterien festgelegt und in drei Typen unterteilt: Ausschlusskriterien (A-Kriterien), Bewertungskriterien (B-Kriterien) und Informationskriterien (I-Kriterien). Als Ausschlusskriterien werden Kriterien bezeichnet, die unbedingt durch die Bieter zu erfüllen sind. Diese Kriterien sind unverzichtbar und in der Leistungsbeschreibung mit dem Buchstaben A gekennzeichnet. Angebote, die nicht alle A-Kriterien uneingeschränkt erfüllen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Als Bewertungskriterien werden Kriterien bezeichnet, deren Anforderungen differenzierte Beantwortungen durch die Bieter zulassen. Diese Kriterien sind in der Leistungsbeschreibung sowie der Bewertungsübersicht mit dem Buchstaben B gekennzeichnet. Als Informationskriterien werden Kriterien bezeichnet, die lediglich zur Information dienen und keinen Einfluss auf die Bewertung haben. Diese Kriterien sind in der Leistungsbeschreibung mit dem Buchstaben I gekennzeichnet. Bei der Ermittlung der Kennzahl (Z) wird folgendermaßen vorgegangen: 1. Prüfung der Angebote, ob alle A-Kriterien erfüllt sind. Eine negative Beantwortung führt zum Ausschluss des Angebotes. 2. Ermittlung der Leistungspunkte aus den B-Kriterien: Die B-Kriterien und deren Punktbewertung sind in der Leistungsbeschreibung (siehe Ziff. 6 sowie Ziff. 6.1) dargestellt. Die maximal erreichbare Punktzahl liegt bei 510 Punkten. 3. Ermittlung der Kennzahl (Z) (Formel siehe Leistungsbeschreibung). Die Kennzahl wird auf die 4. Nachkommastelle gerundet. Im Falle gleicher Kennzahlen erhält das Angebot mit dem niedrigeren Angebotspreis den Zuschlag. Ist auch dieser identisch, entscheidet das Los.

Eignung8 von 8 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Mittels Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: Erklärung, dass die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung vorliegt. Auf Verlangen des Auftraggebers ist, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen … ganz lesenMittels Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: Erklärung, dass die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung vorliegt. Auf Verlangen des Auftraggebers ist, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
Spezifischer Jahresumsatz
Mittels Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: Angaben des Gesamtnettoumsatzes des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Gesamtumsatz darf hierbei 500.000,00 EUR/netto je abgeschlossenes Geschäftsjahr nicht unter … ganz lesenMittels Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: Angaben des Gesamtnettoumsatzes des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Gesamtumsatz darf hierbei 500.000,00 EUR/netto je abgeschlossenes Geschäftsjahr nicht unterschreiten. Bei einer Bietergemeinschaft sind die Mindestumsätze von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Mittels Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: Erklärung, dass eine im Rahmen und Umfang marktübliche Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedsstaat der EU vorliegt.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Mittels Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen: Angabe von mindestens zwei (2) Referenzen bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand, die nach dem 01.01.2020 und spätestens bis zum Tag der Angebotsöffnung abgeschlossen worden sind, mit Angabe des Auftragsgebers inklusive Anspr … ganz lesenMittels Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen: Angabe von mindestens zwei (2) Referenzen bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand, die nach dem 01.01.2020 und spätestens bis zum Tag der Angebotsöffnung abgeschlossen worden sind, mit Angabe des Auftragsgebers inklusive Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail sowie Bezeichnung des Auftragsgegenstands inkl. Leistungsinhalt und Leistungsumfang, des Ausführungszeitraumes und des Auftragswertes. Vergleichbar sind Leistungen bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand: Bau von Fahrzeugen, hier Gerätewagen-Logistik, mit ähnlicher Ausstattung, insbesondere Ladebordwand und/oder Kofferaufbau auf einem handelsüblichen Fahrgestell mit denen in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Grundanforderungen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die Referenzen von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Mittels Formular 4.1 EU "Eigenerklärung Ausschlussgründe" der Vergabeunterlagen: Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB, Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB, Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitgli … ganz lesenMittels Formular 4.1 EU "Eigenerklärung Ausschlussgründe" der Vergabeunterlagen: Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB, Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB, Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Mittels Formular Eigenerklärung Russland Sanktionen der Vergabeunterlagen: Beschreibung: Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die L … ganz lesenMittels Formular Eigenerklärung Russland Sanktionen der Vergabeunterlagen: Beschreibung: Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen). Mit Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. Diese ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
53 Tage
Angebotsöffnung
23.02.2026, 09:01 Uhr. Gemäß § 55 Abs. 2 VgV wird die Öffnung der Angebote von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugswei … ganz lesenAuf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (...) Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Angabe zur geschätzten Dauer (vgl. Ziff. 5.1.3) bezieht sich einzig auf die Lieferzeit (Termin der Übergabe). Diese beträgt längstens 24 Monate nach Auftragserteilung.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5HLCY#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

154vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (412 Lose mit Angabe)
444.677 €Zuschlagswert im Median
303.425 € – 569.116 €mittlere Hälfte, 53 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 23.02.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 43a18e5f-445d-4e0d-878c-0ca5cc60c0cf.