Lieferung einer Individualsoftware -Emulator für die Zugidentifikation
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft · Berlin, Berlin
Aktenzeichen BEK-2026-0006veröffentlicht 11.02.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Laufzeit
- 10 Monate
- 23.02.2026 – 31.12.2026
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Offene Ausschreibungen derselben Leistung
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
- Rahmenvereinbarung zum Einsatz von KI zur Unterstützung der Krankenhausabrechnungsprüfung sowie zu Compliance, KI-Governance und ManagementsystemenMD-IT GmbH · BerlinFrist 02.12.2026
- BKK GesundheitsFinder & Co. - Betrieb und Weiterentwicklung von WebanwendungenBKK Dachverband e.V. · BerlinFrist 10.11.2026
- Business Intelligence (BI) und Analytics PlattformVerband der Ersatzkassen e.V. Abteilung Verwaltung, Vergabestelle · BerlinFrist 07.12.2026
- Entwicklung und Umsetzung einer digitalen Wissens-, Daten- und Austauschplattform für die Studie „Diskriminierungserfahrungen in Deutschland"Antidiskriminierungsstelle des Bundes · BerlinFrist 09.12.2026
Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Berlin (47 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 10 Monate23.02.2026 – 31.12.2026
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Wurden Sie nicht aufgefordert, bekunden Sie Ihr Interesse direkt bei der Vergabestelle.
Vorabinformation über eine Direktvergabe: Einwände sind nur innerhalb der in der Meldung genannten Frist möglich.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 119 Tage (220 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (459 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 9 Monaten
- Vertragsbeginnvor 8 MonatenLaufzeit bis 31.12.2026
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des Auftrags ist die Bereitstellung, Implementierung, Integration, Test und Inbetriebnahme einer Übergangslösung ("Emulator") zur Sicherstellung der Zuglaufverfolgung, Zugidentifikation und zur Einflottung neuer Fahrzeuge sowie der hierfür erforderlichen Schnittstellen-/Protokollanbindung an bestehende, sicherheitsrelevante Leit- und Stellwerkssysteme des Auftraggebers. Ziel ist die Aufrechterhaltung eines sicheren und kontinuierlichen Betriebs und die Sicherstellung der Betriebsfähigkeit insbesondere im Hinblick auf die Einflottung neuer Fahrzeuge ab Q3/Q4 2026.
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 23.02.2026
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- keine Optionen enthalten
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an den öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an den öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Venrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch denöffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 5 /5 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Es besteht keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung. Andere Ansätze (z. B. vollständige Systemmigration, Austausch betroffener Komponenten oder Drittanbieter-Emulation ohne herstellerspezifischen Zugriff) wären mit einem unverhältnismäßigen Zeit-, Kosten- und Sicherheitsaufwand verbunden, wür … ganz lesenkürzer
Es besteht keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung. Andere Ansätze (z. B. vollständige Systemmigration, Austausch betroffener Komponenten oder Drittanbieter-Emulation ohne herstellerspezifischen Zugriff) wären mit einem unverhältnismäßigen Zeit-, Kosten- und Sicherheitsaufwand verbunden, würden umfangreiche Tests/Nachweise erfordern und könnten die Betriebssicherung sowie die Einflottung neuer Fahrzeuge ab Q3/Q4 2026 nicht rechtzeitig gewährleisten. Der mangelnde Wettbewerb ist nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter. Die Anforderungen ergeben sich zwingend aus der vorhandenen, sicherheitsrelevanten Bestandsarchitektur (proprietäre Siemens-Schnittstellen/Protokolle und Altanlagen) sowie aus objektiv erforderlichen Anforderungen an Kompatibilität, Betriebssicherheit (Safety) und Zeitkritik. Die Leistungsbeschreibung wurde nicht so ausgestaltet, um Wettbewerb auszuschließen, sondern bildet die objektiv notwendigen Rahmenbedingungen zur Aufrechterhaltung des sicheren Betriebs ab. Der Auftrag wird inhaltlich und zeitlich auf das erforderliche Minimum begrenzt (Übergangslösung/Emulator einschließlich Integration, Tests und Inbetriebnahme sowie ggf. notwendige Nachweise). Der Leistungsumfang dient ausschließlich der Betriebssicherung bis zur Realisierung einer Folgelösung; weitergehende Modernisierungen sind nicht Gegenstand dieses Auftrags. Die Veröffentlichung erfolgt als freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung zur Wahrung der Transparenz und zur Inanspruchnahme der Rechtswirkung des § 135 Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber wird den Vertrag nicht vor Ablauf der Stillhaltefrist nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schließen.- Hinweis
Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung zulässig ist, da die Voraussetzungen des § 13 Abs. 2 Nr. 3b, Nr. 3c sowie Nr. 4 SektVO erfüllt sind. Zusätzlich wurde eine Markterkundung durchgeführt, die keine geeignete Alternative ergeben hat. Es besteht k … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung zulässig ist, da die Voraussetzungen des § 13 Abs. 2 Nr. 3b, Nr. 3c sowie Nr. 4 SektVO erfüllt sind. Zusätzlich wurde eine Markterkundung durchgeführt, die keine geeignete Alternative ergeben hat. Es besteht keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung; der mangelnde Wettbewerb ist nicht Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter. Der Auftraggeber hat im Vorfeld eine Markterkundung durchgeführt, um festzustellen, ob alternative Anbieter für eine funktionskompatible Emulation/Übergangslösung einschließlich Anbindung an die bestehenden Leit- und Stellwerkssysteme zur Verfügung stehen. Die Markterkundung hat keine geeignete wirtschaftliche oder technische Alternative ergeben. Es konnte kein Anbieter identifiziert werden, der die erforderliche Kompatibilität zu den proprietären Schnittstellen/Protokollen und den sicherheitsrelevanten Bestandsanlagen innerhalb des erforderlichen Zeitfensters und ohne unverhältnismäßige Risiken nachweisen kann.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin
- Kontakt
- einkauf.itd2@
bvg.de
Bei uns erfasst
- Rahmenvertrag LWL Schaltarbeiten05.11.2026 · 4 Angebote
- Instandsetzung und Umbau Gleichrichterwerk Hallesches Tor03.11.2026 · 2 Angebote
- Reinigung unter den Bahnsteigen auf den Bahnhöfen der U8 - in 3 Losen01.11.2026 · 3 Angebote
- Vergabe eines BVG-weiten BMS-Systems (Betriebshof-Management-System)01.11.2026 · 2 Angebote
Mehr von Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
- Fertigungsbegleitung von Straßenbahnen vom Typ Urbanliner für die Berliner VerkehrsbetriebeBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · BerlinFrist 11.12.2026
- RV zur Anmietung von VideotürmenBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · BerlinFrist 13.11.2026
- RV Erstellung und Aktualisierung der Feuerwehrpläne im U-BahnbereichBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · BerlinFrist 09.12.2026
- Bahnstromanlagenplanung Oderbruchstraße - Hohenschönhauser Straße - Lph. 3-6Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · BerlinFrist 03.12.2026
Alle 10 offenen Ausschreibungen von Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Berlin (47 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- adesso SE11 Zuschläge
- Eviden Germany GmbH7 Zuschläge
- T-Systems International GmbH6 Zuschläge
- Sopra Steria SE5 Zuschläge
- best practice consulting AG5 Zuschläge
- Dataciders SD&C GmbH4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Ähnliche offene Ausschreibungen
- Rahmenvereinbarung zum Einsatz von KI zur Unterstützung der Krankenhausabrechnungsprüfung sowie zu Compliance, KI-Governance und ManagementsystemenMD-IT GmbHFrist 02.12.2026
- BKK GesundheitsFinder & Co. - Betrieb und Weiterentwicklung von WebanwendungenBKK Dachverband e.V.Frist 10.11.2026
- Entwicklung und Umsetzung einer digitalen Wissens-, Daten- und Austauschplattform für die Studie „Diskriminierungserfahrungen in Deutschland"Antidiskriminierungsstelle des BundesFrist 09.12.2026
- PersonaldienstleistungenProVitako Marketing- und Dienstleistungsgesellschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.G.Frist 18.11.2026
- IT-Unterstützung für Atlassian JiraDRV Bund EinkaufsmanagementFrist 02.12.2026
- Rahmenvereinbarung zum Einsatz von KI zur Unterstützung der Krankenhausabrechnungsprüfung sowie zu Compliance, KI-Governance und ManagementsystemenMD-IT GmbHFrist 02.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 302f5f00-2533-4807-a5d4-6b01a6444d88.