Lieferung einer Dünenfähre für die Insel Helgoland
Hafenprojektgesellschaft Helgoland mbH · Helgoland, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen HGH_DF_2023veröffentlicht 23.12.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 24 Monate
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 24 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Helgoland27498, Kreis Pinneberg, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Pauschalfestpreis60 %
- Antriebskonzept, Umlauf und Umweltfreundlichkeit25 %
- Design, Boardingkomfort und Aufenthaltsqualität15 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 22 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Hafenprojektgesellschaft Helgoland mbH, kurz HGH, ist von der Gemeinde Helgoland und der WEP Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft des Kreises Pinneberg mit dem Gesamtprojekt "Ausbau der Helgoländer Häfen" und damit zusammenhängenden Aufgaben beauftragt. Die Börte betreibt u.a. den Dünenverkehr zwischen der Hauptinsel und der Nebeninsel "Düne". Die Dünenfähre übernimmt den Transfer der Bade- und Fluggäste von der Landungsbrücke oder aus dem Nordosthafen der Hauptinsel zum Dünenhafen. Derzeit ist als Dünenfähre noch die Witte Kliff, ein zweimotoriger Katamaran in GFK-Bauweise, im Einsatz. Sie entspricht von der Bauweise her einem Tenderboot, hat aber im Gegensatz zu diesen ein offenes Heck mit etwa 15 Sitzplätzen im Freien. Die Witte Kliff soll altersbedingt außer Betrieb genommen werden und durch ein modernes und umwelt-/klimafreundliches Fährschiff ersetzt werden, dessen Beschaffung die HGH durch diese Ausschreibung verfolgt.
Beschreibung des Loses
Die zu beschaffene Dünenfähre soll funktional die folgenden Anforderungen erfüllen: 1. Einsatzzweck Fährschiff für Fahrstrecke von 1.100-1.200 m pro Strecke, also 2.200-2.400 m für einen Umlauf (ein Umlauf dauert ca. 13 Minuten), im ganzjährigen Einsatz; umweltfreundlich angetrieben (elektrisch, Dual Fuel, Wasserstoff oder mittels anderer alternativer Treibstoffe), muss im Regelverkehr seinen täglichen Fährdienst vollständig erfüllen können, für ca. 95 Fahrgäste, davon 65 auf Sitzplätzen sowie 2-3 Crewmitglieder, fahrtauglich bis zu einer Windstärke von ca. 8 Bft, hinreichende Abfenderung an landseitige Dalben. 2.Technische Spezifikationen/ Lieferumfang - Fähre inklusive aller zugelieferten Teile und Materialien müssen den geltenden Bestimmungen, Anforderungen der Klasse und allen behördlichen Auflagen und Vorschriften entsprechen. - Unsinkbarkeit muss durch technische Komponenten sichergestellt sein. - Die Fähre muss den Vorschriften des Flaggenstaats, "Sicherheitsanforderungen an Fahrgastschiffe im Hafengebiet der Insel Helgoland", sowie den Regeln aus dem HSC Code entsprechen. - Bevorzugter Schiffstyp: Katamaran, bestehend aus zwei Katamaran-Schwimmkörpern, einem geschlossenen Fahrgastbereich und dem durch eine Scheibe vom Fahrgastraum abgetrennten Einmannfahrstand an Backbord. - Die Maße sollten sich an der bisherigen Dünenfähre orientieren: ca. 11,00 m Länge, ca. 5,00 m Breite, max. Tiefgang 1,15 m, max. Leergewicht 12,2 t. - Die Dienstgeschwindigkeit des Schiffes soll bei ca. 7 kn liegen, der Leistungsoutput sollte bei ca. 12 kn liegen. - Die strukturellen Bauteile der Fähre sollen den Auslegungsrichtlinien des DNV-GL entsprechen. Es sind nur solche Materialien zu verwenden, die von einer Klassifikationsgesellschaft wie z.B. dem DNV-GL zertifiziert bzw. akzeptiert sind. - Das Schiff soll imstande sein, mit eigener Kraft einen Küstenhafen zwecks Wartung und Inspektion anlaufen zu können. - Alle technischen Komponenten befinden sich unter dem Passagierdeck in den Schwimmkörpern und sind entsprechend den geltenden Vorschriften zu installieren. Es ist darauf zu achten, dass - sofern es praktikabel ist - wichtige Bauteile ohne Demontage anderer Bauteile zu erreichen sind. - Zwei Antriebseinheiten sollen eingebaut sein (je Seite einer). 3. Sonstige Anforderungen - Heckplattform zur Rettung Überbordgegangener - Umlaufendes Laufdeck - Barrierefrei für Rollstuhlfahrer - Zugang über Schiebetüren backbord und steuerbord im Mittelschiffsbereich - Anschlagpunkte für das Kranen.
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- PauschalfestpreisPauschalfestpreis netto
- Qualität
- Antriebskonzept, Umlauf und Umweltfreundlichkeit
- Qualität
- Design, Boardingkomfort und Aufenthaltsqualität
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- Siehe Vergabeunterlagen
- Optionen
- Siehe Vergabeunterlagen. Die Beschaffung zusätzlicher Leistungen nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 und Nr. 9 im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb bleibt ausdrücklich vorbehalten.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Ta … ganz lesenkürzer
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YMG55HU
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Ostseestaal GmbH & Co.KG, Stralsund | – |
Auftraggeber
- Name
- Hafenprojektgesellschaft Helgoland mbH
- Anschrift
- Lung Wai 28, 27498 Helgoland
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 807bef64-8a40-45da-8f53-8c2d89fec0f3.