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Frist unbekanntEU-weitIT und Software

Lieferung einer Druckerstraße und Kopiergeräte für die Verwaltung in 40764 Langenfeld

Stadt Langenfeld · Langenfeld, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 101 Druckerstr.veröffentlicht 23.10.2026LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
5 Jahre01.12.2026 – 30.11.2031
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

Was jetzt zu tun ist

Wurden Sie nicht aufgefordert, bekunden Sie Ihr Interesse direkt bei der Vergabestelle.

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Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Tagen
  2. Heute
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.11.2031
    in 23 Tagen

Beschreibung

Lieferleistung

Beschreibung des Loses

Ersatzbeschaffung Druckerstraße und Multifunktionsgeräte Die derzeit eingesetzte Druckvorstufen- und Workflowsoftware PRISMAprepare ist integraler Bestandteil des produktiven Druckgesamtsystems der Druckerei und übernimmt die Aufbereitung von Druckdaten. Der Einsatzzweck geht jedoch weit darüber hinaus: Die Software bildet die zentrale Plattform für die Erstellung, Verwaltung, Archivierung und automatisierte Verarbeitung produktionsrelevanter Druckjobs und Druckvorlagen. Über die vergangenen Jahre wurde innerhalb dieser Systemumgebung ein umfangreiches Archiv an standardisierten Druckaufträgen und wiederkehrend genutzten Produktionsvorlagen aufgebaut, welches für den laufenden Betrieb der Druckerei von wesentlicher Bedeutung ist. Dieses Archiv enthält nicht lediglich einfache PDF-Dokumente, sondern komplexe, produktionsfertige Druckjobs mit umfangreichen workflow- und produktionsspezifischen Steuerungsinformationen, wie z.B. die Einstellungen zur Weiterverarbeitung (Heften, Lochen, Falzen, Broschürenproduktion), Sortier- und Ablagelogiken, Barcode-und Produktionssteuerungsinformationen und Farbparameter. Zur Erhaltung der Nutzbarkeit unseres Archivs und der für dessen Erstellung aufgewendeten Ressourcen ist die weitere Nutzung der Software erforderlich und gewünscht. PRISMAprepare bildet die zentrale Workflow-Software unserer Druckerei. Die Prozesse der Druckerei wurden über Jahre organisatorisch und technisch auf die Funktionen dieser Workflow-Umgebung abgestimmt. PRISMAprepare ermöglicht dabei insbesondere die Nutzung automatisierter Vorlagen für wiederkehrender Produktionsprozesse. Die bestehende Produktionsumgebung der Druckerei ist dementsprechend funktional und organisatorisch auf die spezifischen Arbeitsweisen und Prozesslogiken dieser Software ausgerichtet. Ein Wechsel auf eine andere Softwarelösung würde daher nicht lediglich den Austausch eines einzelnen technischen Produkts darstellen, sondern einen größeren Eingriff in die Gesamtorganisation der Druckerei bedeuten. Sämtliche bestehenden Produktionsroutinen, Vorlagenstrukturen, Automatisierungsregeln und Workflowprozesse müssten neu aufgebaut, angepasst, getestet und validiert werden. Das wiederum birgt die Gefahr zeitweiser Produktivitätsverluste, es ist zudem mit zusätzlichem Schulungsaufwand und einer erhöhten Fehleranfälligkeit insbesondere in den ersten Wochen/Monaten zu rechnen. Die Produktfestlegung ist gerechtfertigt und aus den zuvor beschriebenen objektiven und auftragsbezogenen Gründen erforderlich. Die Bestimmung erfolgt willkürfrei und ohne Diskriminierung anderer Wirtschaftsteilnehmer. Sie ist daher zulässig gem. § 31 Abs. 6 S. 1 VgV. Gleichzeitig stellt dies ein technisches Alleinstellungsmerkmal der Software PRISMAprepare des Herstellers Canon i.S.d. § 14 Abs. 4 Nr. 2 S. 1 Nr. b) VgV dar. Diese Ausschließlichkeit ist nicht selbst begründet. Vielmehr ist diese der allgemeinen Marktsituation im Bereich des Produktionsdrucks geschuldet, was im Folgenden noch näher betrachtet wird. Daraus folgt auch, dass die ebenfalls zu beschaffenden Drucksysteme für den Produktionsdruck mit der Software PRISMAprepare kompatibel sein müssen. Die bestehende Produktionsumgebung der Druckerei basiert auf einem integrierten Gesamtsystem aus Druckhardware, Druckserver-, Workflow- und Vorstufensoftware. Die eingesetzte Software PRISMAprepare ist dabei nicht isoliert zu betrachten, sondern unmittelbar auf die technischen Funktionalitäten der vorhandenen Canon-Produktionssysteme abgestimmt. Zur Sicherstellung der Betriebsfähigkeit und der weiteren Nutzung der bereits aufgebauten Produktionsumgebung ist es erforderlich, dass die zusätzlich zu beschaffende Hardware sämtliche durch PRISMAprepare erzeugten produktionsrelevanten Steuerungsinformationen vollständig und reproduzierbar verarbeiten kann. Der im Hause etablierte Webshop PRISMAdirect ist das übergreifende Workflow- und Verbindungselement zur Anbindung aller städtischen Referate und Bereiche (inkl. z.B. der städtischen Kindergärten) an die Druckerei. Der Webshop ist in intensiver Detailarbeit (sowohl von Seiten der Canon Deutschland GmbH als auch vor allem durch Mitarbeiter der Druckerei) entstanden und gewachsen und umfasst mittlerweile nicht nur den Bereich Druckvorlagen und Übertragung von individuellen Druckaufträgen, sondern auch den kompletten Bereich der Büromittelverwaltung und Ausgabe. Individuelle (nicht wiederkehrende) Druckaufträge werden von den Referaten über das Webprotal des Webshops übertragen. Hierbei werden vorbereitete PDF-Dateien oder auch erstellte Microsoft Office Dateien individuell im Portal hochgeladen und die notwendigen Druckinformationen über einen online Druckauftrag (Job-Ticket) übermittelt. Hierbei gibt es die Möglichkeit, vorausgewählte Parameter zu nutzen (z.B. Erstellung einer DIN A4 Broschüre); in diesem Fall müssen auch hier nur Stückzahl und die Bezeichnung des Auftraggebers mit der Druckdatei verknüpft werden. Alle anderen Informationen sind programmiert und hinterlegt und werden automatisch hinzugefügt. Der Einsatz der Software PRISMAdirect ist daher fortzuführen. Daraus folgt, dass bei der Ersatzbeschaffung der Webshop-Software Lizenzen der Software PRISMAdirect zu beschaffen sind.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.12.2026
Vertragsende
30.11.2031
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 5 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fri … ganz lesenNach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 5 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXPTYR0DG3X#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 302 (Computeranlagen und Zubehör) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

421vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (353 Lose mit Angabe)
378.753 €Zuschlagswert im Median
157.478 € – 918.643 €mittlere Hälfte, 70 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 24c2d236-26a5-4431-a993-5b434ad9fa43.