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vergebenEU-weitLieferleistungen

Lieferung einer Containeranlage

Stadtverwaltung Neuwied · Neuwied, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen 2026-17veröffentlicht 21.03.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 198 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Neuwied.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Rheinland-Pfalz (343 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
6 Monate28.09.2026 – 05.04.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (9 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 35 %, Leistung und Qualität 65 %.

  • Preis35 %
  • Qualität35 %
  • Qualität30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,2 Punkte
25 % teurer−7 Punkte
50 % teurer−11,7 Punkte
100 % teurer−17,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 7 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 7 Monaten
  4. Bindefrist endet
    50 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 5 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 05.04.2027
    vor 38 Tagen
  6. Heute

Beschreibung

Der Auftrag umfasst das Planen, Fertigen, Liefern und den Aufbau der komplett funktions- und betriebsfertigen Anlage einschließlich aller notwendigen Abnahmen der Gewerke und der haustechnischen Anlagen mit allen Teilen und Einrichtungen, die für den ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb der Anlage erforderlich sind. Der Auftrag umfasst auch die Ausführungsplanung, die Errichtung mit TGA/elektrotechnischer Ausstattung, die Qualitätssicherung, die baubegleitende Dokumentation, die Abnahmen und die Schlussdokumentation gemäß den Vorgaben der VOB/C, sowie die Leistungs- und Garantienachweise.

Hauptmassen: -Containeranlage inkl. aller Definitionen gem. LV -Mietzeit 36 Monate -An- und Abtransport

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 35Angebotspreis 35%: Punktevergabe nach folgender Formel: Gesamthonorar des niedrigsten Angebotes /Gesamthonorar des zu bewertenden Angebotes x 35 = Punktzahl. Die Punktzahl wird auf die Zehntelstelle gerundet.
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 35Ausführungszeitraum 35%: Bieter werden gebeten, verbindliche und nachvollziehbare Angaben zu den voraussichtlichen Liefer- und Ausführungszeiten zu machen. Varianten, die eine frühere Lieferung ermöglichen (z. B. durch bestimmte Farb- oder Ausstattungsoptionen), sind transparent im Angebot zu benennen und zu dokumentieren. Der vom Auftraggeber im Rahmen des Zuschlags festgelegte Bauzeitenplan wird verbindlicher Bestandteil des späteren Vertrags. Eine vom Bieter angebotene Verkürzung der Ausführungszeit ist im Angebot nachvollziehbar zu begründen und wird im Rahmen der Angebotswertung berücksichtigt. Aus der angebotenen Verkürzung allein entsteht jedoch kein Anspruch auf Aufnahme dieser Fristen in den Vertrag oder auf eine entsprechende Vertragsänderung. Schnellester Liefertermin erhält Höchstpunktzahl, andere zeitlich gestaffelt weniger Punkte. Nachweisführung: Die angegebenen Liefer- und Ausführungszeiten müssen nachvollziehbar dokumentiert sein (z. B. durch Zeitpläne, Lieferzusagen, Kapazitätsnachweise). Unklare oder unvollständige Angaben können zu Punktabzügen führen.
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 30Referenzen: Die Anzahl vergleichbarer Referenzobjekte dient als Indikator für die Erfahrung und Leistungsfähigkeit des Bieters bei der Umsetzung von Projekten, die in Art, Umfang und Komplexität der ausgeschriebenen Leistung entsprechen. Zur Bewertung sind von jedem Bieter für jedes Referenzobjekt strukturierte Steckbriefe vorzulegen, die folgende Informationen enthalten: Fotos und/oder Zeichnungen des Projekt Bezeichnung und Art des Projekts Leistungsumfang und technische Details Projektzeitraum (Beginn und Abschluss) Auftraggeber Nachweis der erfolgreichen Durchführung (z. B. Abnahmeprotokoll, Bestätigung AG o.ä.) Nur vollständig ausgefüllte und belegte Steckbriefe fließen in die Bewertung ein. Eine höhere Anzahl vergleichbarer, vollständig dokumentierter Referenzobjekte führt zu einer höheren Punktzahl, da dies die Fachkompetenz und Zuverlässigkeit des Bieters unterstreicht. Die Bewertung erfolgt auf einer Skala von 0 bis 30 Punkten, basierend auf der Anzahl der vorgelegten vergleichbaren Referenzobjekte, die die erfolgreiche Durchführung ähnlicher Projekte nachweisen.

Eignung6 von 6 angegeben

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Die folgenden Mindestkriterien sind zwingend von allen Bietern zu erfüllen: • Vorlage von mindestens drei vergleichbaren Referenzen, die nicht älter als 5 Jahre sind. Dh. Fertigstellung ab 01/2021. • Vorauszahlungsbürgschaft, sofern eine Vorauszahlung gefordert wird, • Technische Gleichwertigkeit gemäß Leistungsbeschreibung,
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Referenzen: Der Bieter muss mit seinem Angebot mindestens drei vergleichbare Referenzen nachweisen, die die erfolgreiche Durchführung von Projekten oder Lieferungen in Bezug auf die ausgeschriebenen Anforderungen dokumentieren.Vergleichbare Referenzen müssen sich auf Projekte beziehen, die in Art, U … ganz lesenReferenzen: Der Bieter muss mit seinem Angebot mindestens drei vergleichbare Referenzen nachweisen, die die erfolgreiche Durchführung von Projekten oder Lieferungen in Bezug auf die ausgeschriebenen Anforderungen dokumentieren.Vergleichbare Referenzen müssen sich auf Projekte beziehen, die in Art, Umfang und Komplexität den Anforderungen der Ausschreibung entsprechen. Die Referenzen müssen dabei die Erfüllung der geforderten Leistungen, insbesondere in den Bereichen ,,Container‘‘ belegen. Die Referenzen sind durch geeignete Nachweise wie z. B. Abschlussbestätigungen, Prüfzertifikate, Auftragsbestätigungen oder Abnahmeprotokolle zu belegen.Angebote, die nicht mindestens drei vergleichbare Referenzen vorlegen, erfüllen das Mindestkriterium nicht und werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Vorauszahlungsbürgschaft: Der Auftragnehmer darf vom Auftraggeber eine Vorauszahlung in Höhe maximal der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn und soweit folgende Bedingungen bzw. Voraussetzungen erfüllt sind: a) Die Vorauszahlung wird erst mit der Übergabe einer Vorauszahlungsbürgschaft eines in D … ganz lesenVorauszahlungsbürgschaft: Der Auftragnehmer darf vom Auftraggeber eine Vorauszahlung in Höhe maximal der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn und soweit folgende Bedingungen bzw. Voraussetzungen erfüllt sind: a) Die Vorauszahlung wird erst mit der Übergabe einer Vorauszahlungsbürgschaft eines in Deutschland zugelassenen bzw. ansässigen Kreditinstituts oder Kreditversicherers an den Auftraggeber und nur in Höhe des durch die Bürgschaft abgesicherten Betrages fällig. Die Bürgschaftsurkunde muss folgende Erklärungen des Bürgen enthalten: „Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht. Auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners. Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend." b) Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur einer Urkunde zu stellen. Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist. c) Anfallende Kosten für die Bürgschaft trägt der Auftragnehmer.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Technische Gleichwertigkeit: Der angebotene Leistungsgegenstand muss in allen wesentlichen technischen Merkmalen vollständig gleichwertig zu der in der Leistungsbeschreibung genannten Referenzlösung sein. Die technische Gleichwertigkeit gilt als erfüllt, wenn sämtliche definierten Leistungsanforderu … ganz lesenTechnische Gleichwertigkeit: Der angebotene Leistungsgegenstand muss in allen wesentlichen technischen Merkmalen vollständig gleichwertig zu der in der Leistungsbeschreibung genannten Referenzlösung sein. Die technische Gleichwertigkeit gilt als erfüllt, wenn sämtliche definierten Leistungsanforderungen, Funktionen und Kompatibilitäten ohne Einschränkungen erfüllt werden. Bieter, deren Angebote die vollständige technische Gleichwertigkeit nicht nachweisen oder nicht erfüllen, erfüllen das Mindestkriterium nicht und werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Nachweisbarkeit der Übereinstimmungen: Der Bieter muss mit seinem Angebot die vollständige Übereinstimmung mit den in der Anlage beigefügten Anforderungen nachweisen. Dies betrifft insbesondere die Anforderungen der Fachbehörden aus: • Brandschutz • Unfallkasse • Gesundheitsamt • Baugenehmigung -Zeichnungen • Technischer Gebäudeausrüstung (HLS+E) Die Nachweisführung muss in Form von entsprechenden technischen Unterlagen, Zertifikaten oder Prüfberichten erfolgen, die die Übereinstimmung der angebotenen Lösung mit den Vorgaben muss dokumentiert werden. Angebote, die den Nachweis der Übereinstimmung nicht erbringen oder bei denen wesentliche Abweichungen von den Anforderungen festgestellt werden, erfüllen das Mindestkriterium nicht und werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
28.09.2026
Vertragsende
05.04.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
50 Tage
Angebotsöffnung
21.04.2026, 10:00 Uhr. Die Öffnung der Angebote wird gem. § 55 VgV von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -Vergabekammer-, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Ve … ganz lesenDer Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance# #Besonders auch geeignet für:selbst# #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
[1.] Landestariftreuegesetz - LTTG Rheinland-Pfalz - Landesgesetz zur Schaffung tariftreuerechtlicher Regelungen – Rheinland-Pfalz Zweites Landesgesetz zur Änderung des Landestariftreuegesetzes vom 8. März 2016: Die Bieter/Bewerber haben die Verpflichtung das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland- … ganz lesen[1.] Landestariftreuegesetz - LTTG Rheinland-Pfalz - Landesgesetz zur Schaffung tariftreuerechtlicher Regelungen – Rheinland-Pfalz Zweites Landesgesetz zur Änderung des Landestariftreuegesetzes vom 8. März 2016: Die Bieter/Bewerber haben die Verpflichtung das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz zu beachten und einzuhalten. Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätztem Netto-Auftragswert von 20.000 Euro nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei der Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen. Im Hinblick auf das v. g. Landesgesetz machen wir darauf aufmerksam, dass gemäß § 6 Nachweise und Kontrollen LTTG dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung nach §§ 3 Mindestentgelt und 4 Tariftreuepflicht auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen ist und im Falle der Missachtung nach § 7 LTTG sanktioniert wird. Im Kontext zu § 7 Sanktionen LTTG wird um die Einhaltung der Verpflichtungen nach §§ 3 bis 6 zu sichern, für einen schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H. des Auftragswertes vereinbart. In diesem Zusammenhang ist das beauftragte Unternehmen zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch ein Nachunternehmen begangen wird und das beauftragte Unternehmen den Verstoß kannte oder kennen musste. Des Weiteren wird vereinbart, dass die mindestens grob fahrlässige und erhebliche Nichterfüllung einer Verpflichtung nach §§ 3 bis 6 durch das beauftragte Unternehmen den öffentlichen Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Bei Fehlen der Mindestentgelterklärung bei Angebotsabgabe und Nichtvorlage derselben nach Aufforderung durch den Auftraggeber ordnet § 3 Abs. 1 LTTG an, das Angebot von der Wertung auszuschließen. Bei Fehlen der Tariftreueerklärung bei Angebotsabgabe und Nichtvorlage derselben nach Aufforderung durch den Auftraggeber ordnet § 4 Abs. 6 LTTG an, das Angebot von der Wertung auszuschließen. Bieter/Bewerber mit Sitz im Inland, sowie deren Nachunternehmer mit Sitz im Inland, Verleiher von Arbeitskräften mit Sitz im Inland haben gemäß den Vorgaben des LTTG Rheinland-Pfalz eine Verpflichtungserklärung abzugeben. ies gilt auch, falls ein Bieter/Bewerber beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz im Inland beschäftigt sind. [2].Der Bewerber hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Erklärung BMWK“ auszufüllen und als Teil der Angebotsunterlagen abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleihergem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Der Angebotsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.subreport.de bzw. iTWO tender) eingestellt. [3.] Die Angebotsunterlagen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formularesind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.subreport.de) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Angebot auf die Plattform hochzuladen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. [4]. Unteraufträge: Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Dritten ausführen zu lassen, hat er diese Leistungen in seinem Angebot zu benennen, sowie die vorgeschlagenen Unterauftragnehmer mit Namen, gesetzlichen Vertretern und Kontaktdaten, anzugeben. Hierzu ist der Vordruck „235 Verzeichnis der Leistungen Kapazitäten anderer Unternehmen“ …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 442 (Bauerzeugnisse) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

22vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 7 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 21.04.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung aead3030-e27e-4c94-9020-85535a370f7a.