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offenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvertrag über die Herstellung, Lieferung und Montage von Fahrradabstellanlagen

DB InfraGO AG · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 26FEA89370veröffentlicht 30.10.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristin 23 Tagen · Fragen bis 23.11.2026, 10:00 Uhr

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monate
Lose
4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, Sonstige, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Berlin10557, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichbieterportal.noncd.db.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Tagen
  2. Heute
  3. Fragen bis 10:00 Uhr
    in 16 Tagen
  4. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über bieterportal.noncd.db.de
    in 23 Tagen
  5. Bindefrist endet
    1 Monat ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 53 Tagen

Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner

Beschreibung

Die „Bike & Ride-Offensive“ der DB InfraGO AG unterstützt Kommunen im Kontext der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) beim Ausbau von Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen. In direkter Nähe zu Bahnhöfen sollen an zahlreichen Standorten neue Abstellmöglichkeiten für Fahrräder entstehen. Ziel ist es, den Wechsel vom Auto zu „Bike & Ride“ zu erleichtern, indem Bahnhöfe stärker auf die Bedürfnisse von Radfahrenden ausgerichtet und ausreichend sichere sowie gut strukturierte Stellplätze angeboten werden. Um die geplanten Kapazitäten zügig und effizient realisieren zu können, ist eine weitgehende Standardisierung sowohl der Prozesse als auch der Fahrradabstellanlagen vorgesehen. In diesem Zusammenhang führt die DB InfraGO AG – als Serviceleistung für interessierte Kommunen – die vorliegende europaweite Ausschreibung im offenen Verfahren zur Vergabe eines Rahmenvertrags durch. Gegenstand des geplanten Rahmenvertrags ist die Herstellung, Lieferung und Vor-Ort-Montage der standardisierter Anlagentypen, insbesondere Reihenbügelanlagen (Hoch-Tief-Einsteller, ein- und beidseitig) sowie Doppelstockparkeranlagen (Hoch-Tief-Einsteller, ein- und beidseitig). Den Kommunen als zukünftigen Bestellern wird dadurch die Möglichkeit eröffnet, Leistungen zur Lieferung und Montage standardisierter Fahrradabstellanlagen unmittelbar aus dem Rahmenvertrag abzurufen. Ziel ist es, den Ausschreibungsaufwand sowie den Planungs- und Montageaufwand auf kommunaler Ebene signifikant zu reduzieren und die Umsetzung der Maßnahmen zu beschleunigen. Bislang haben sich Kommunen bei rund 1.000 Bahnhöfen im Rahmen der „Bike & Ride-Offensive“ registriert und ihr Interesse an der Schaffung zusätzlicher Fahrradabstellanlagen bekundet. An über 300 Bahnhöfen wurden die neuen Anlagen bereits errichtet. Hinweis: Bereits Anfang 2025 wurde ein vierjähriger Rahmenvertrag über die Lieferung und Errichtung von Standard-Fahrradsammelschließanlagen sowie Überdachungen mit der Kienzler Stadtmobiliar GmbH abgeschlossen. Die im Rahmen dieser Ausschreibung vorgesehenen Fahrradabstellanlagen müssen mit den Systemen des genannten Lieferanten kompatibel sein. Die entsprechenden Abmessungen sind in Anlage 6 der Vergabeunterlagen definiert. Die Bike+Ride-Offensive ist ein umfassendes Unterstützungsangebot für Kommunen. Die DB InfraGO AG unterstützt in Form von Beratung, Flächensuche und -Bereitstellung sowie Ausschreibung von Rahmenverträgen für Fahrradabstellanlagen. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) bietet Kommunen eine finanzielle Förderung von Vorhaben der Bike+Ride-Offensive als eigenen Förderschwerpunkt innerhalb der Kommunalrichtlinie, die Bestandteil der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) ist. Die NKI ist derzeit in ihrer Laufzeit bis Ende 2027 begrenzt, eine Verlängerung über 2027 hinaus ist möglich, aber derzeit noch nicht beschlossen. Technische Informationen sowie Zeichnungen zu den Standard-Anlagentypen (Fahrradsammelschließanlagen und Überdachungen) finden Sie unter folgendem Link: https://bikeandride.bahnhof.de/bikeandride/Die-5-Standardanlagen. Es wird eine Rahmenvertragsvereinbarung je Los geschlossen. Kündigungsoption: Vereinbart wird eine Option auf einseitige Kündigung des Auftraggebers zum Ablauf des zweiten bzw. dritten Jahres der Laufzeit. Der Auftraggeber wird die Kündigung spätestens 3 Monate vor dem Ablauf des zweiten oder dritten Jahres der Laufzeit aussprechen. Bereits zustande gekommene Einzelverträge bleiben von der Kündigung des Rahmenvertrags unberührt.

Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Reihenbügelanlagen Nord

Die „Bike & Ride-Offensive“ der DB InfraGO AG unterstützt Kommunen im Kontext der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) beim Ausbau von Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen. In direkter Nähe zu Bahnhöfen sollen an zahlreichen Standorten neue Abstellmöglichkeiten für Fahrräder entstehen. Ziel ist es, den Wechsel vom Auto zu „Bike & Ride“ zu erleichtern, indem Bahnhöfe stärker auf die Bedürfnisse von Radfahrenden ausgerichtet und ausreichend sichere sowie gut strukturierte Stellplätze angeboten werden. Um die geplanten Kapazitäten zügig und effizient realisieren zu können, ist eine weitgehende Standardisierung sowohl der Prozesse als auch der Fahrradabstellanlagen vorgesehen. In diesem Zusammenhang führt die DB InfraGO AG – als Serviceleistung für interessierte Kommunen – die vorliegende europaweite Ausschreibung im offenen Verfahren zur Vergabe eines Rahmenvertrags durch. Gegenstand des geplanten Rahmenvertrags ist die Herstellung, Lieferung und Vor-Ort-Montage der standardisierter Anlagentypen, insbesondere Reihenbügelanlagen (Hoch-Tief-Einsteller, ein- und beidseitig) sowie Doppelstockparkeranlagen (Hoch-Tief-Einsteller, ein- und beidseitig). Den Kommunen als zukünftigen Bestellern wird dadurch die Möglichkeit eröffnet, Leistungen zur Lieferung und Montage standardisierter Fahrradabstellanlagen unmittelbar aus dem Rahmenvertrag abzurufen. Ziel ist es, den Ausschreibungsaufwand sowie den Planungs- und Montageaufwand auf kommunaler Ebene signifikant zu reduzieren und die Umsetzung der Maßnahmen zu beschleunigen. Bislang haben sich Kommunen bei rund 1.000 Bahnhöfen im Rahmen der „Bike & Ride-Offensive“ registriert und ihr Interesse an der Schaffung zusätzlicher Fahrradabstellanlagen bekundet. An über 300 Bahnhöfen wurden die neuen Anlagen bereits errichtet. Hinweis: Bereits Anfang 2025 wurde ein vierjähriger Rahmenvertrag über die Lieferung und Errichtung von Standard-Fahrradsammelschließanlagen sowie Überdachungen mit der Kienzler Stadtmobiliar GmbH abgeschlossen. Die im Rahmen dieser Ausschreibung vorgesehenen Fahrradabstellanlagen müssen mit den Systemen des genannten Lieferanten kompatibel sein. Die entsprechenden Abmessungen sind in Anlage 6 definiert. Die Bike+Ride-Offensive ist ein umfassendes Unterstützungsangebot für Kommunen. Die DB InfraGO AG unterstützt in Form von Beratung, Flächensuche und -bereitstellung sowie Ausschreibung von Rahmenverträgen für Fahrradabstellanlagen. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) bietet Kommunen eine finanzielle Förderung von Vorhaben der Bike+Ride-Offensive als eigenen Förderschwerpunkt innerhalb der Kommunalrichtlinie, die Bestandteil der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) ist. Die NKI ist derzeit in ihrer Laufzeit bis Ende 2027 begrenzt, eine Verlängerung über 2027 hinaus ist möglich, aber derzeit noch nicht beschlossen. Technische Informationen sowie Zeichnungen zu den Standard-Anlagentypen (Fahrradsammelschließanlagen und Überdachungen) finden Sie unter folgendem Link: https://bikeandride.bahnhof.de/bikeandride/Die-5-Standardanlagen

48 Monate–
2
Doppelstockparker Nord

Die „Bike & Ride-Offensive“ der DB InfraGO AG unterstützt Kommunen im Kontext der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) beim Ausbau von Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen. In direkter Nähe zu Bahnhöfen sollen an zahlreichen Standorten neue Abstellmöglichkeiten für Fahrräder entstehen. Ziel ist es, den Wechsel vom Auto zu „Bike & Ride“ zu erleichtern, indem Bahnhöfe stärker auf die Bedürfnisse von Radfahrenden ausgerichtet und ausreichend sichere sowie gut strukturierte Stellplätze angeboten werden. Um die geplanten Kapazitäten zügig und effizient realisieren zu können, ist eine weitgehende Standardisierung sowohl der Prozesse als auch der Fahrradabstellanlagen vorgesehen. In diesem Zusammenhang führt die DB InfraGO AG – als Serviceleistung für interessierte Kommunen – die vorliegende europaweite Ausschreibung im offenen Verfahren zur Vergabe eines Rahmenvertrags durch. Gegenstand des geplanten Rahmenvertrags ist die Herstellung, Lieferung und Vor-Ort-Montage der standardisierter Anlagentypen, insbesondere Reihenbügelanlagen (Hoch-Tief-Einsteller, ein- und beidseitig) sowie Doppelstockparkeranlagen (Hoch-Tief-Einsteller, ein- und beidseitig). Den Kommunen als zukünftigen Bestellern wird dadurch die Möglichkeit eröffnet, Leistungen zur Lieferung und Montage standardisierter Fahrradabstellanlagen unmittelbar aus dem Rahmenvertrag abzurufen. Ziel ist es, den Ausschreibungsaufwand sowie den Planungs- und Montageaufwand auf kommunaler Ebene signifikant zu reduzieren und die Umsetzung der Maßnahmen zu beschleunigen. Bislang haben sich Kommunen bei rund 1.000 Bahnhöfen im Rahmen der „Bike & Ride-Offensive“ registriert und ihr Interesse an der Schaffung zusätzlicher Fahrradabstellanlagen bekundet. An über 300 Bahnhöfen wurden die neuen Anlagen bereits errichtet. Hinweis: Bereits Anfang 2025 wurde ein vierjähriger Rahmenvertrag über die Lieferung und Errichtung von Standard-Fahrradsammelschließanlagen sowie Überdachungen mit der Kienzler Stadtmobiliar GmbH abgeschlossen. Die im Rahmen dieser Ausschreibung vorgesehenen Fahrradabstellanlagen müssen mit den Systemen des genannten Lieferanten kompatibel sein. Die entsprechenden Abmessungen sind in Anlage 6 definiert. Die Bike+Ride-Offensive ist ein umfassendes Unterstützungsangebot für Kommunen. Die DB InfraGO AG unterstützt in Form von Beratung, Flächensuche und -bereitstellung sowie Ausschreibung von Rahmenverträgen für Fahrradabstellanlagen. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) bietet Kommunen eine finanzielle Förderung von Vorhaben der Bike+Ride-Offensive als eigenen Förderschwerpunkt innerhalb der Kommunalrichtlinie, die Bestandteil der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) ist. Die NKI ist derzeit in ihrer Laufzeit bis Ende 2027 begrenzt, eine Verlängerung über 2027 hinaus ist möglich, aber derzeit noch nicht beschlossen. Technische Informationen sowie Zeichnungen zu den Standard-Anlagentypen (Fahrradsammelschließanlagen und Überdachungen) finden Sie unter folgendem Link: https://bikeandride.bahnhof.de/bikeandride/Die-5-Standardanlagen

48 Monate–
3
Reihenbügelanlagen Süd

Die „Bike & Ride-Offensive“ der DB InfraGO AG unterstützt Kommunen im Kontext der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) beim Ausbau von Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen. In direkter Nähe zu Bahnhöfen sollen an zahlreichen Standorten neue Abstellmöglichkeiten für Fahrräder entstehen. Ziel ist es, den Wechsel vom Auto zu „Bike & Ride“ zu erleichtern, indem Bahnhöfe stärker auf die Bedürfnisse von Radfahrenden ausgerichtet und ausreichend sichere sowie gut strukturierte Stellplätze angeboten werden. Um die geplanten Kapazitäten zügig und effizient realisieren zu können, ist eine weitgehende Standardisierung sowohl der Prozesse als auch der Fahrradabstellanlagen vorgesehen. In diesem Zusammenhang führt die DB InfraGO AG – als Serviceleistung für interessierte Kommunen – die vorliegende europaweite Ausschreibung im offenen Verfahren zur Vergabe eines Rahmenvertrags durch. Gegenstand des geplanten Rahmenvertrags ist die Herstellung, Lieferung und Vor-Ort-Montage der standardisierter Anlagentypen, insbesondere Reihenbügelanlagen (Hoch-Tief-Einsteller, ein- und beidseitig) sowie Doppelstockparkeranlagen (Hoch-Tief-Einsteller, ein- und beidseitig). Den Kommunen als zukünftigen Bestellern wird dadurch die Möglichkeit eröffnet, Leistungen zur Lieferung und Montage standardisierter Fahrradabstellanlagen unmittelbar aus dem Rahmenvertrag abzurufen. Ziel ist es, den Ausschreibungsaufwand sowie den Planungs- und Montageaufwand auf kommunaler Ebene signifikant zu reduzieren und die Umsetzung der Maßnahmen zu beschleunigen. Bislang haben sich Kommunen bei rund 1.000 Bahnhöfen im Rahmen der „Bike & Ride-Offensive“ registriert und ihr Interesse an der Schaffung zusätzlicher Fahrradabstellanlagen bekundet. An über 300 Bahnhöfen wurden die neuen Anlagen bereits errichtet. Hinweis: Bereits Anfang 2025 wurde ein vierjähriger Rahmenvertrag über die Lieferung und Errichtung von Standard-Fahrradsammelschließanlagen sowie Überdachungen mit der Kienzler Stadtmobiliar GmbH abgeschlossen. Die im Rahmen dieser Ausschreibung vorgesehenen Fahrradabstellanlagen müssen mit den Systemen des genannten Lieferanten kompatibel sein. Die entsprechenden Abmessungen sind in Anlage 6 definiert. Die Bike+Ride-Offensive ist ein umfassendes Unterstützungsangebot für Kommunen. Die DB InfraGO AG unterstützt in Form von Beratung, Flächensuche und -bereitstellung sowie Ausschreibung von Rahmenverträgen für Fahrradabstellanlagen. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) bietet Kommunen eine finanzielle Förderung von Vorhaben der Bike+Ride-Offensive als eigenen Förderschwerpunkt innerhalb der Kommunalrichtlinie, die Bestandteil der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) ist. Die NKI ist derzeit in ihrer Laufzeit bis Ende 2027 begrenzt, eine Verlängerung über 2027 hinaus ist möglich, aber derzeit noch nicht beschlossen. Technische Informationen sowie Zeichnungen zu den Standard-Anlagentypen (Fahrradsammelschließanlagen und Überdachungen) finden Sie unter folgendem Link: https://bikeandride.bahnhof.de/bikeandride/Die-5-Standardanlagen

48 Monate–
4
Doppelstockparker Süd

Die „Bike & Ride-Offensive“ der DB InfraGO AG unterstützt Kommunen im Kontext der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) beim Ausbau von Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen. In direkter Nähe zu Bahnhöfen sollen an zahlreichen Standorten neue Abstellmöglichkeiten für Fahrräder entstehen. Ziel ist es, den Wechsel vom Auto zu „Bike & Ride“ zu erleichtern, indem Bahnhöfe stärker auf die Bedürfnisse von Radfahrenden ausgerichtet und ausreichend sichere sowie gut strukturierte Stellplätze angeboten werden. Um die geplanten Kapazitäten zügig und effizient realisieren zu können, ist eine weitgehende Standardisierung sowohl der Prozesse als auch der Fahrradabstellanlagen vorgesehen. In diesem Zusammenhang führt die DB InfraGO AG – als Serviceleistung für interessierte Kommunen – die vorliegende europaweite Ausschreibung im offenen Verfahren zur Vergabe eines Rahmenvertrags durch. Gegenstand des geplanten Rahmenvertrags ist die Herstellung, Lieferung und Vor-Ort-Montage der standardisierter Anlagentypen, insbesondere Reihenbügelanlagen (Hoch-Tief-Einsteller, ein- und beidseitig) sowie Doppelstockparkeranlagen (Hoch-Tief-Einsteller, ein- und beidseitig). Den Kommunen als zukünftigen Bestellern wird dadurch die Möglichkeit eröffnet, Leistungen zur Lieferung und Montage standardisierter Fahrradabstellanlagen unmittelbar aus dem Rahmenvertrag abzurufen. Ziel ist es, den Ausschreibungsaufwand sowie den Planungs- und Montageaufwand auf kommunaler Ebene signifikant zu reduzieren und die Umsetzung der Maßnahmen zu beschleunigen. Bislang haben sich Kommunen bei rund 1.000 Bahnhöfen im Rahmen der „Bike & Ride-Offensive“ registriert und ihr Interesse an der Schaffung zusätzlicher Fahrradabstellanlagen bekundet. An über 300 Bahnhöfen wurden die neuen Anlagen bereits errichtet. Hinweis: Bereits Anfang 2025 wurde ein vierjähriger Rahmenvertrag über die Lieferung und Errichtung von Standard-Fahrradsammelschließanlagen sowie Überdachungen mit der Kienzler Stadtmobiliar GmbH abgeschlossen. Die im Rahmen dieser Ausschreibung vorgesehenen Fahrradabstellanlagen müssen mit den Systemen des genannten Lieferanten kompatibel sein. Die entsprechenden Abmessungen sind in Anlage 6 definiert. Die Bike+Ride-Offensive ist ein umfassendes Unterstützungsangebot für Kommunen. Die DB InfraGO AG unterstützt in Form von Beratung, Flächensuche und -bereitstellung sowie Ausschreibung von Rahmenverträgen für Fahrradabstellanlagen. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) bietet Kommunen eine finanzielle Förderung von Vorhaben der Bike+Ride-Offensive als eigenen Förderschwerpunkt innerhalb der Kommunalrichtlinie, die Bestandteil der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) ist. Die NKI ist derzeit in ihrer Laufzeit bis Ende 2027 begrenzt, eine Verlängerung über 2027 hinaus ist möglich, aber derzeit noch nicht beschlossen. Technische Informationen sowie Zeichnungen zu den Standard-Anlagentypen (Fahrradsammelschließanlagen und Überdachungen) finden Sie unter folgendem Link: https://bikeandride.bahnhof.de/bikeandride/Die-5-Standardanlagen

48 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 3

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Preis (Summe Los 1)100 % Die Wertung erfolgt ausschließlich nach dem niedrigsten wertbaren Preis. Der Auftraggeber behält sich gemäß § 30 Abs. 3 VgV das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben: Der Auftraggeber behält sich vor, die Lose 1, 2, 3 und 4 zusammenzufassen und den Zuschlag auf alle vier Lose an einen Bieter zu erteilen, sofern das Angebot dieses Bieters unter Berücksichtigung eines angebotenen Gesamtrabatts insgesamt wirtschaftlicher ist als die Summe der jeweils wirtschaftlichsten Angebote bei getrennter Wertung der einzelnen Lose. Details siehe Bewertungsmatrix.

Eignung9 von 9 angegeben

Versorgungssicherheit
Die Bietereigenerklärung (siehe Vergabeunterlagen) ist auszufüllen und zu unterzeichnen. (Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen. Das Nichtvorliegen der Erklärungen/Nachweise kann zum Ausschluss führen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Die Lieferantenselbstauskunft (siehe Vergabeunterlagen) ist auszufüllen und zu unterzeichnen. (Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen. Das Nichtvorliegen der Erklärungen/Nachweise kann zum Ausschluss führen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.)
Finanzkennzahlen
Ein Wirtschaftsauskunft (z.B.CreditReform,D&B), der nicht älter als 3 Monate ist, ist vorzulegen. (Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen. Das Nichtvorliegen der Erklärungen/Nachweise kann zum Ausschluss führen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.)
Versorgungssicherheit
Die werkseigene Produktionskontrolle (WPK) erfolgt nach DIN EN 1090-1:2010-07 oder vergleichbar. Bitte Zertifikat/Nachweis einreichen. (Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen. Das Nichtvorliegen der Erklärungen/Nachweise kann zum Ausschluss führen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.)
Versorgungssicherheit
Liegt eine Eignungsleiehe vor, muss das Formular Anhang B2 Eignungsleihe eingereicht werden. (siehe Vergabeunterlagen)
Versorgungssicherheit
Bietergemeinschaftserklärung: Liegt eine Bietergemeinschaft vor, muss das Formular Anhang B5 Bietergemeinschaft eingereicht werden. (siehe Vergabeunterlagen)
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Der Auftragnehmer ist für die Herstellung von Bauteilen aus Stahl in den Ausführungsklassen 2 (EXC 2) zertifiziert. Bitte Zertifikat einreichen. (Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen. Das Nichtvorliegen der Erklärungen/Nachweise kann zum Ausschluss führen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
bieterportal.noncd.db.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
1 Monat
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zug … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt Ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Schätz- und Höchstmengen Die geschätzte Menge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen wird (Schätzmenge), beträgt im Los 1: 4.200 Stellplätze im Los 2: 9.800 Stellplätze im Los 3: 4.200 Stellplätze im Los 4: 9.800 Stellplätze Die Höchstmenge der Leistungen, di … ganz lesenSchätz- und Höchstmengen Die geschätzte Menge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen wird (Schätzmenge), beträgt im Los 1: 4.200 Stellplätze im Los 2: 9.800 Stellplätze im Los 3: 4.200 Stellplätze im Los 4: 9.800 Stellplätze Die Höchstmenge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt: im Los 1: 8.400 Stellplätze im Los 2: 19.600 Stellplätze im Los 3: 8.400 Stellplätze im Los 4: 19.600 Stellplätze Es handelt sich bei den hier festgelegten Mengen bzw. Werten nicht um Mindestabnahmemengen oder -werte. Eine bestimmte Liefer-/Leistungsmenge wird vom Auftraggeber nicht garantiert. Es besteht daher in Hinblick auf diese Werte bzw. Mengen keinerlei Anspruch eines Auftragnehmers auf Beauftragung bzw. Vergütung. Vergabe-Nr. 26FEA89370 ACHTUNG: aus systemtechnischen Gründen musste die Vergabe auf dem Bieterportal der Deutschen Bahn AG als ein nationales Offenes Verfahren nach DB Richtlinie und als Sektorenauftraggeber veröffentlicht werden. Es handelt sich jedoch um ein EU-weites Offenes Verfahren auf Basis dieser Bekanntmachung und deren Inhalte. Für die Vergabe tritt die DB InfraGO AG als Öffentlicher Auftraggeber des Rahmenvertrages auf, ist aber selbst nicht bestellberechtigt. Bestellberechtigt sind die Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Die Vorschriften des 4. Teils des GWB und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) kommen für diese Ausschreibung zur Anwendung. Es wird eine Rahmenvereinbarung pro Los geschlossen.
Hinweis
Vergabe-Nr. im Bieterportal der Deutschen BAHN AG 26FEA89370 ACHTUNG: aus systemtechnischen Gründen musste die Vergabe auf dem Bieterportal der Deutschen Bahn AG als ein nationales Offenes Verfahren nach DB Richtlinie und als Sektorenauftraggeber veröffentlicht werden. Es handelt sich jedoch um ein … ganz lesenVergabe-Nr. im Bieterportal der Deutschen BAHN AG 26FEA89370 ACHTUNG: aus systemtechnischen Gründen musste die Vergabe auf dem Bieterportal der Deutschen Bahn AG als ein nationales Offenes Verfahren nach DB Richtlinie und als Sektorenauftraggeber veröffentlicht werden. Es handelt sich jedoch um ein EU-weites Offenes Verfahren auf Basis dieser Bekanntmachung und deren Inhalte. Für die Vergabe tritt die DB InfraGO AG als Öffentlicher Auftraggeber des Rahmenvertrages auf, ist aber selbst nicht bestellberechtigt. Bestellberechtigt sind die Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Die Vorschriften des 4. Teils des GWB und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) kommen für diese Ausschreibung zur Anwendung. Es wird eine Rahmenvereinbarung pro Los geschlossen.

Lose 2, 4

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Preis (Summe Los 2)Der Preis (Summe des Preisblattes des Los 2) geht komplett in die Wertung mit ein. Es kann ein Bonus durch eine breitere Radeinfassung erlangt werden, der vom Preis abgezogen wird und somit ein Bewertungspreis ergibt. Der Auftraggeber behält sich gemäß § 30 Abs. 3 VgV das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben: Der Auftraggeber behält sich vor, die Lose 1, 2, 3 und 4 zusammenzufassen und den Zuschlag auf alle vier Lose an einen Bieter zu erteilen, sofern das Angebot dieses Bieters unter Berücksichtigung eines angebotenen Gesamtrabatts insgesamt wirtschaftlicher ist als die Summe der jeweils wirtschaftlichsten Angebote bei getrennter Wertung der einzelnen Lose. Details siehe Bewertungsmatrix.
Qualität
Radeinfassungen für Reifenbreiten / BonusRadeinfassung >=60 mm und < 70 mm bekommen einen Bonus von 10 % Radeinfassungen >=70 mm bekommen einen Bonus von 20 % Der Bonus wird bezogen auf den Durchschnitt der Gesamtpreise im Preisblatt Los 2.

Eignung9 von 9 angegeben

Versorgungssicherheit
Die Bietereigenerklärung (siehe Vergabeunterlagen) ist auszufüllen und zu unterzeichnen. (Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen. Das Nichtvorliegen der Erklärungen/Nachweise kann zum Ausschluss führen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Die Lieferantenselbstauskunft (siehe Vergabeunterlagen) ist auszufüllen und zu unterzeichnen. (Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen. Das Nichtvorliegen der Erklärungen/Nachweise kann zum Ausschluss führen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.)
Finanzkennzahlen
Ein Wirtschaftsauskunft (z.B.CreditReform,D&B), der nicht älter als 3 Monate ist, ist vorzulegen. (Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen. Das Nichtvorliegen der Erklärungen/Nachweise kann zum Ausschluss führen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.)
Versorgungssicherheit
Die werkseigene Produktionskontrolle (WPK) erfolgt nach DIN EN 1090-1:2010-07 oder vergleichbar. Bitte Zertifikat/Nachweis einreichen. (Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen. Das Nichtvorliegen der Erklärungen/Nachweise kann zum Ausschluss führen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.)
Versorgungssicherheit
Liegt eine Eignungsleiehe vor, muss das Formular Anhang B2 Eignungsleihe eingereicht werden. (siehe Vergabeunterlagen)
Versorgungssicherheit
Bietergemeinschaftserklärung: Liegt eine Bietergemeinschaft vor, muss das Formular Anhang B5 Bietergemeinschaft eingereicht werden. (siehe Vergabeunterlagen)
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Der Auftragnehmer ist für die Herstellung von Bauteilen aus Stahl in den Ausführungsklassen 2 (EXC 2) zertifiziert. Bitte Zertifikat einreichen. (Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen. Das Nichtvorliegen der Erklärungen/Nachweise kann zum Ausschluss führen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
bieterportal.noncd.db.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
1 Monat
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zug … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt Ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Schätz- und Höchstmengen Die geschätzte Menge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen wird (Schätzmenge), beträgt im Los 1: 4.200 Stellplätze im Los 2: 9.800 Stellplätze im Los 3: 4.200 Stellplätze im Los 4: 9.800 Stellplätze Die Höchstmenge der Leistungen, di … ganz lesenSchätz- und Höchstmengen Die geschätzte Menge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen wird (Schätzmenge), beträgt im Los 1: 4.200 Stellplätze im Los 2: 9.800 Stellplätze im Los 3: 4.200 Stellplätze im Los 4: 9.800 Stellplätze Die Höchstmenge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt: im Los 1: 8.400 Stellplätze im Los 2: 19.600 Stellplätze im Los 3: 8.400 Stellplätze im Los 4: 19.600 Stellplätze Es handelt sich bei den hier festgelegten Mengen bzw. Werten nicht um Mindestabnahmemengen oder -werte. Eine bestimmte Liefer-/Leistungsmenge wird vom Auftraggeber nicht garantiert. Es besteht daher in Hinblick auf diese Werte bzw. Mengen keinerlei Anspruch eines Auftragnehmers auf Beauftragung bzw. Vergütung. Vergabe-Nr. 26FEA89370 ACHTUNG: aus systemtechnischen Gründen musste die Vergabe auf dem Bieterportal der Deutschen Bahn AG als ein nationales Offenes Verfahren nach DB Richtlinie und als Sektorenauftraggeber veröffentlicht werden. Es handelt sich jedoch um ein EU-weites Offenes Verfahren auf Basis dieser Bekanntmachung und deren Inhalte. Für die Vergabe tritt die DB InfraGO AG als Öffentlicher Auftraggeber des Rahmenvertrages auf, ist aber selbst nicht bestellberechtigt. Bestellberechtigt sind die Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Die Vorschriften des 4. Teils des GWB und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) kommen für diese Ausschreibung zur Anwendung. Es wird eine Rahmenvereinbarung pro Los geschlossen.
Hinweis
Vergabe-Nr. im Bieterportal der Deutschen BAHN AG 26FEA89370 ACHTUNG: aus systemtechnischen Gründen musste die Vergabe auf dem Bieterportal der Deutschen Bahn AG als ein nationales Offenes Verfahren nach DB Richtlinie und als Sektorenauftraggeber veröffentlicht werden. Es handelt sich jedoch um ein … ganz lesenVergabe-Nr. im Bieterportal der Deutschen BAHN AG 26FEA89370 ACHTUNG: aus systemtechnischen Gründen musste die Vergabe auf dem Bieterportal der Deutschen Bahn AG als ein nationales Offenes Verfahren nach DB Richtlinie und als Sektorenauftraggeber veröffentlicht werden. Es handelt sich jedoch um ein EU-weites Offenes Verfahren auf Basis dieser Bekanntmachung und deren Inhalte. Für die Vergabe tritt die DB InfraGO AG als Öffentlicher Auftraggeber des Rahmenvertrages auf, ist aber selbst nicht bestellberechtigt. Bestellberechtigt sind die Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Die Vorschriften des 4. Teils des GWB und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) kommen für diese Ausschreibung zur Anwendung. Es wird eine Rahmenvereinbarung pro Los geschlossen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Europaplatz 1, 10557 Berlin
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

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14vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (16 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 1 Meldungen plausibel angegeben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4ea7d829-4f71-4cf4-bbc7-734b22cb4997.