Lieferung, Einbau, Erweiterung und Betrieb einer akustischen Fahrgastinformation (FGI)
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft · Berlin, Berlin
Aktenzeichen BEK-2026-0012veröffentlicht 27.03.2026LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Laufzeit
- 31 Monate
- 23.03.2026 – 09.10.2028
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Offene Ausschreibungen derselben Leistung
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 31 Monate23.03.2026 – 09.10.2028
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Wurden Sie nicht aufgefordert, bekunden Sie Ihr Interesse direkt bei der Vergabestelle.
Vorabinformation über eine Direktvergabe: Einwände sind nur innerhalb der in der Meldung genannten Frist möglich.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 119 Tage (220 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (459 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 8 MonatenLaufzeit bis 09.10.2028
- Veröffentlichungvor 7 Monaten
- Heute
Beschreibung
Im Rahmen des Projekts FGIa wurde die Firma Trapeze Germany GmbH im Zuge eines europaweiten Vergabeverfahrens mit der Lieferung und Integration von Systemkomponenten zur Fahrgastinformation und barrierefreien Kommunikation in Fahrzeugen beauftragt. Die Leistungen umfassten sowohl Hardware (z. B. Accesspoints, Switche) als auch Software und deren Einbau durch zertifizierte Subunternehmen. Das Projekt FGI akustisch (FGIa) besteht aus zwei Teilkomponenten, dem "sprechenden Fahrzeug" und der "sprechenden App". Funktional dienen die Komponenten dazu, an Haltestellen eine Ansage von Linie und Ziel anzufordern (auch bilingual), dem Fahrer einen Mitnahme- oder Ausstiegswunsch zu signalisieren und Nutzenden weitere Unterstützung gemäß dem Zwei-Sinne-Prinzip an der Haltestelle und während der Fahrt zu bieten. Das "sprechende Fahrzeug" wird über zusätzliche Hardware, der "Akustikbox" die eine Außenansage von Linie und Ziel an den Fahrzeugen umgesetzt. Als "sprechende App" wird die "INTROS App" neu beschafft. Für die Kommunikation der Nutzenden (INTROS-App) mit den Fahrzeugen (Akustikbox) dient die Bluetooth-Kommunikation. Dafür sind in den Fahrzeugen neue Bluetooth-Accesspoints (BAPs) einzusetzen.
Beschreibung des Loses
Es fand ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (Liefer-/Dienstleistung (SektVO)) statt. Der Preis (Preisblatt) ging zu 40%, die Qualität (Bewertungskriterien, Konzepte und Proof of Concept) zu 60% in die abschließende Bewertung ein.
Notwendigkeit der Auftragsänderung: Im Zuge der technischen Feinplanung und der Pflichtenhefterstellung wurde festgestellt, dass die ursprünglich vorgesehene Ausstattung (ein Accesspoint pro Fahrzeug, Nutzung vorhandener Switche) nicht ausreicht, um die geforderte Funktionalität der INTROS-App sicherzustellen. Insbesondere die barrierefreie Nutzung durch sehbehinderte Personen - etwa durch Mitnahme- und Ausstiegswünsche - ist ohne zusätzliche Komponenten nicht gewährleistet. Die nachträglich erforderlichen Leistungen umfassen: • zusätzliche Bluetooth-Accesspoints (inkl. Verkabelung) zur flächendeckenden WLAN-Versorgung im Fahrzeug und TRAM • zusätzliche Switche zur Erweiterung der Netzwerkkapazität • IP-basierte Verkabelung zur Anbindung der neuen Komponenten Diese Leistungen waren nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen, sind jedoch zur vollständigen Umsetzung der Projektziele zwingend erforderlich geworden, um die Umstellung auf digitale Medien zu ermöglichen. Verschärft wird hier die Notwendigkeit zur Nachrüstung durch Verzögerungen in der Auslieferung neuer Urbanliner, was zu längeren Betriebszeiten einzelner TRAM-Modelle führt. Die TRAM-Fahrzeuge der Baureihen GT6 und Flexity werden nun länger fahren, als zu Projektstart abzusehen war. Sie sind jetzt ebenfalls vollwertig auszubauen und mit einer IT-Netzwerkausstattung zu versehen.
Gegenstand nach CPV
- 48219500Switch- oder Router-SoftwarepaketHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 23.03.2026
- Vertragsende
- 09.10.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Optionszeitraum: 01.10.2028-30.09.2030 01.10.2030-30.09.2032 01.10.2032-30.09.2034
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an den öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an den öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Venrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch denöffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 5 /5 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Technische und wirtschaftliche Gründe gegen einen Anbieterwechsel Ein Wechsel des Auftragnehmers ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a GWB aus technischen Gründen nicht möglich, da: • die neuen Komponenten vollständig in die bestehende Systemarchitektur von Trapeze integriert werden müssen • nur … ganz lesenkürzer
Technische und wirtschaftliche Gründe gegen einen Anbieterwechsel Ein Wechsel des Auftragnehmers ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a GWB aus technischen Gründen nicht möglich, da: • die neuen Komponenten vollständig in die bestehende Systemarchitektur von Trapeze integriert werden müssen • nur Trapeze über die erforderlichen Schnittstellenkenntnisse und Systemzugänge verfügt • die Gewährleistung für das Gesamtsystem nur bei durchgängiger Umsetzung durch Trapeze erhalten bleibt Zudem wäre ein Anbieterwechsel gemäß Buchstabe b mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten verbunden, insbesondere durch: • doppelte Einweisungen und Schulungen • parallele Wartungs- und Supportstrukturen • verlängerte Projektlaufzeiten durch zusätzliche Abstimmungen • Risiken für die Betriebssicherheit und Systemstabilität Wahrung des Gesamtcharakters und Preisgrenze Die geplante Erweiterung verändert nicht den Gesamtcharakter des ursprünglichen Auftrags, da: • die Leistungen funktional und technisch im direkten Zusammenhang mit dem ursprünglichen Auftrag stehen • keine neuen Leistungsbereiche oder Technologien eingeführt werden • die Erweiterung ausschließlich der Erfüllung der ursprünglichen Projektziele dient Die Preisgrenze von 50 % des ursprünglichen Auftragswertes wird eingehalten. Eine entsprechende Wirtschaftlichkeitsprüfung wurde durchgeführt und dokumentiert. Die Voraussetzungen für eine zulässige Auftragsänderung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB sind erfüllt. Die Beauftragung der Firma Trapeze Germany GmbH im Wege der Direktvergabe ist: • technisch notwendig • wirtschaftlich sinnvoll • rechtlich zulässig • und zur Sicherstellung der Barrierefreiheit und Systemfunktionalität im Projekt FGIa unabdingbar.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin
- Kontakt
- einkauf.itd1@
bvg.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 482 (Softwarepaket für Vernetzung, Internet und Intranet) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 98be761e-3f06-4ac6-a390-751c26649a3b.