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Frist abgelaufenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung3 Berichtigungen

Lieferleistung: IT-Hardware-Komponenten für Videokonferenzsysteme in Besprechungsräumen - Vergabe-Nummer: 2370/26

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2370/26veröffentlicht 21.10.2026erstmals 09.09.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 10 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 23.10.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
467 Tsd. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 600 Tsd. €
Laufzeit
4 Jahre
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 999 Unternehmen
Ort der Leistung
Bonn53179, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 59 Tagen
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
    vor 31 Tagen
  3. 3. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 17 Tagen
  4. Angebotsfrist 10:10 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 10 Tagen
  5. Öffnung der Angebote 10:11 Uhr
    Deichmanns Aue 31 -37, 53179 Bonn
    vor 10 Tagen
  6. Heute
  7. Bindefrist endet
    69 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 59 Tagen

Beschreibung

Rahmenvertrag über den Kauf und die Lieferung von IT-Hardware-Komponenten für Videokonferenzsysteme für Besprechungsräume mit verschiedenen Raumgrößen (klein, mittel, groß) an den Standorten des BBR in Berlin, Bonn und Cottbus Circa: - 14 Stück Kollaborativer Touch-Bildschirm Display 65 Zoll (nach Detailbeschreibung gemäß Leistungsaufstellung 3.3.1) - 26 Stück Kollaborativer Touch-Bildschirm Display 75 Zoll (nach Detailbeschreibung gemäß Leistungsaufstellung 3.3.2) - 19 Stück Kollaborativer Touch-Bildschirm Display 86 Zoll (nach Detailbeschreibung gemäß Leistungsaufstellung 3.3.3) - 64 Stück PC Modul zur nahtlosen Integration in das Hauptdisplay - mind. Intel Core i7 / mind. 16 GB RAM / mind. 256 GB SSD (nach Detailbeschreibung gemäß Leistungsaufstellung 3.3.4) - 61 Stück elektr. höhenverstellbares System für Bildschirm mind. 65 Zoll/75 Zoll/85 Zoll (nach Detailbeschreibung gemäß Leistungsaufstellung 3.3.5) - 99 Stück All-in-One-Videokonferenzgerät (nach Detailbeschreibung gemäß Leistungsaufstellung 3.3.6) - 25 Stück USB-Transmitter für Bildschirminhalte Anschlusstyp: USB-A (Plug & Play) (nach Detailbeschreibung gemäß Leistungsaufstellung 3.3.7) - 64 Stück Eingabegerät (Plug & Play) bestehend aus Tastatur & Maus (nach Detailbeschreibung gemäß Leistungsaufstellung 3.3.8)

Vertragslaufzeit Rahmenvertrag: 4 Jahre Laufzeit Einzelauftrag: im jeweiligen Einzelauftrag vereinbarte Zeit Auftragsausführung (Lieferung): unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Zugang des Einzelauftrages

Mit dem Angebot einzureichen: - FB 633 EU (Angebotsschreiben) - B4_Leistungsbeschreibung mit Preisblatt Konferenztechnik - FB 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen) - RUS_Eigenerklärung zur Verordnung_EU_2022-576 - FB 234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) – wenn zutreffend - FB 235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen) – wenn zutreffend Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen: - 236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) – wenn zutreffend

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Preis 100%

Eignung5 von 5 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Eignung zur Berufsausübung: Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unterneh … ganz lesenEignung zur Berufsausübung: Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Teil der Vergabeunterlage ist eine Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022-576, die mit dem Angebot vorzulegen ist. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen.
Allgemeiner Jahresumsatz
Eignung - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages au … ganz lesenEignung - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Eignung - Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die … ganz lesenEignung - Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung

Laufzeit und Umfang3 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 999 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
600.000 €

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
69 Tage
Angebotsöffnung
28.10.2026, 10:11 Uhr. Deichmanns Aue 31 -37, 53179 Bonn. Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Es dürfen keine Personen an dem Öffnungsverfahren teilnehmen
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das Bundeskartellamt- Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn, Tel: +49 228/9499-0, Fax: +49 228/9499-163. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalen … ganz lesenZuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das Bundeskartellamt- Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn, Tel: +49 228/9499-0, Fax: +49 228/9499-163. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachrüftungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 und Artikel 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind aus dem beiliegenden Informationsblatt zu entnehmen. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden. Bitte beac … ganz lesenInformationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 und Artikel 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind aus dem beiliegenden Informationsblatt zu entnehmen. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden. Bitte beachten Sie, dass der freie Download von Teilnahme- und Vergabeunterlagen nur einer ersten Ansicht dient. Um an der Ausschreibung teilnehmen zu können (z. B. um Teilnahmeanträge bzw. Angebote abzugeben), müssen Sie die Teilnahme im Angebotsassistenten beantragen. Nur wenn Sie fristgerecht die Teilnahme an der Ausschreibung beantragen, werden Sie über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen aktiv informiert und können Bieterfragen zur Ausschreibung stellen bzw. die Antworten hierzu erhalten.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 322 (Sendegeräte für den Funksprech- oder Funktelegrafieverkehr, Rundfunk oder Fernsehen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

51vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (24 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens5 Meldungen

  1. 4. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 28.10.2026
  2. 3. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 22.10.2026 auf 28.10.2026 verschoben
  3. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 22.10.2026
  4. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 13.10.2026 auf 22.10.2026 verschoben
  5. BekanntmachungFrist 13.10.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4faf2f90-c1fe-4451-bddc-451c5695d8c1.