Lengerich Gebäudereinigung
Stadt Lengerich · Lengerich, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 5423587/SRveröffentlicht 07.11.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 3 Jahre
- 14.07.2025 – 30.06.2028
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Jahre14.07.2025 – 30.06.2028, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Lengerich49525, Kreis Steinfurt, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 06.11.2026
- Veröffentlichungvor 24 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 23 Monaten
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 23 Monatennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 23:59 Uhrvor 23 Monaten
- Bindefrist endetvor 17 Monaten164 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 16 MonatenLaufzeit bis 30.06.2028
- Heute
Beschreibung
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in verschiedenen Objekten mit ca. 27.800 m² Reinigungsfläche und ca. 10.600 m² Glasfläche.
Lose3 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 Unterhalts- und Grundreinigung Unterhalts- und Grundreinigung in diversen Objekten mit ca. 15.500 m² Reinigungsfläche | 3 Jahre | – |
| 2 | Los 2 Unterhalts- und Grundreinigung Unterhalts- und Grundreinigung in diversen Objekten mit ca. 12.300 m² Reinigungsfläche | 3 Jahre | – |
| 3 | Los A: Glas- und Rahmenreinigung in verschiedenen Objekten Glas- und Rahmenreinigung in verschiedenen Objekten mit ca. 10.600 m² Glasfläche | 3 Jahre | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Lose 1, 2
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Preis
- Die preisliche Auswertung erfolgt in Form des Vergleiches der Angebotsentgelte bezogen auf das Gesamtnettoentgelt für ein Jahr auf Basis der Blätter „Preisblatt“ (in Euro)“ hinsichtlich der Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis für alle Objekte des Angebotes/Loses, inklusive aller für den Auftraggeber anfallenden Kosten (wie zum Beispiel auch eventueller Sozialprämien), zusammen. Bewertungsmaßstab für den Preis ist die Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis für alle Objekte eines Loses zusammen. Der niedrigste Preis wird mit der höchsten Punktzahl (10 Punkte) bewertet. Die weiteren Angebote werden nach folgender Formel mit Punkten bewertet: P = 10 – ((Preis des jeweiligen Angebotes – niedrigster Preis) x 10 / niedrigster Preis). Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. 10 Punkte erhält das für den Zuschlag zugelassene Angebot mit dem niedrigsten Preis. „0“ Punkte erhalten Angebote, die doppelt so teuer oder mehr als doppelt so teuer als das preislich niedrigste für die Wertung zugelassene Angebot sind Näheres siehe Vergabeunterlagen
- Qualität
- Flächenleistung UnterhaltsreinigungFür die Unterhaltsreinigung die Gesamtjahresreinigungsfläche der Unterhaltsreinigung einer Gebäudeart eines Loses durch die Gesamtproduktivjahresstundenzahl der Unterhaltsreinigung eines Loses (ohne Zusatzzeiten Müllentsorgung, soweit diese separat ausgewiesen wird) inklusive eventueller Schließzeiten (soweit separat ausgewiesen) für die jeweilige Gebäudeart. Es werden hierbei nicht die Flächenleistungswerte einzelner Räume oder Raumgruppen gewertet Hierzu werden die Punkte nach folgender Formel berechnet: Punktzahl = 10-[(K-U)*10/(O-U)] (K= kalkulierte Flächenleistung, U = jeweils untere Flächenleistung, O = jeweils obere Flächenleistung). Maximale Punktzahl für jede Gebäudeart und jedes Unterkriterium sind 10 Punkte. Minimale Punktzahl sind 0 Punkte Näheres siehe Vergabeunterlagen
- Qualität
- Flächenleistung GrundreinigungDie Gesamtjahresreinigungsfläche der Grundreinigung eines Loses durch die Gesamtreinigungsstunden der Grundreinigung des Loses. Hierzu werden die Punkte nach folgender Formel berechnet: Punktzahl = 10-[(K-U)*10/(O-U)] (K= kalkulierte Flächenleistung, U = jeweils untere Flächenleistung, O = jeweils obere Flächenleistung). Maximale Punktzahl sind 10 Punkte. Minimale Punktzahl sind 0 Punkte Näheres siehe Vergabeunterlagen
- Qualität
- Reinigungs(Qualitäts)kontrollenEs werden die vom Bieter angebotenen Reinigungskontrollen der Eigenkontrollen für die Unterhaltsreinigung je Objekt gewertet. Es wird nur die gem. den Vergabeunterlagen angegebene maximale Anzahl an Kontrollen (siehe Preisblatt) je Objekt hierbei berücksichtigt. Es ist jedoch mindestens 1 Kontrolle je Objekt anzubieten. Der Bieter kann mehr Kontrollen anbieten, diese werden Vertragsbestandteil. Die maximale Anzahl ist im Preisblatt der Datei aufgeführt. Die Kontrollen gehen mit einer unterschiedlichen Gewichtung in die Wertung. Hierzu werden sie mit dem Gewichtungsfaktor (siehe Preisblatt) multipliziert. Die Gewichtung ist abhängig vom Objekt und kann dem Preisblatt entnommen werden. Die sich daraus ergebende Wertungspunktzahl geht in die Wertung für das Wertungskriterium „Reinigungskontrollen“ als Punktezahl ein. Die so ermittelten gewichteten Punktzahlen für die Kontrollen werden anschließend für die jeweilige Gebäudeart nach ihrem Anteil an der Gesamtanzahl der zu reinigenden Räume der Kontrollen bei der Ermittlung der (gewichteten) Gesamtpunkte für die Reinigungskontrollen berücksichtigt (siehe Preisblatt). Die Wertung der so ermittelten gewichteten Gesamtpunktzahl für die Kontrollen wird anschließend nach folgender Formel durchgeführt: 10/ (Pmax / P) Hierbei gilt Pmax: höchste maximale gewichtete Punktzahl Reinigungskontrollen P: bewertete gewichtete Punktzahl Reinigungskontrollen Näheres siehe Vergabeunterlagen
- Qualität
- ReaktionszeitEs wird die vom Auftragnehmer im Angebot zugesicherte Reaktionszeit der Niederlassungsleitung oder, wenn keine Niederlassungsleitung vorhanden, vor Ort ist, der Geschäftsführung für die persönliche Teilnahme an einem Krisengespräch vor Ort beim Auftraggeber gewertet. Näheres siehe Vergabeunterlagen
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Nachweis über den Eintrag in die Handwerksrolle Mindeststandards: Eigenerklärungen Korruption Steuern und Abgaben und Eigenerklärung zu Beteiligung Russlands oder russischer Staatsbürger gem. Verordnung (EU) 2022/576. Soweit erforderlich - Angaben zur Be … ganz lesenkürzer
aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Nachweis über den Eintrag in die Handwerksrolle Mindeststandards: Eigenerklärungen Korruption Steuern und Abgaben und Eigenerklärung zu Beteiligung Russlands oder russischer Staatsbürger gem. Verordnung (EU) 2022/576. Soweit erforderlich - Angaben zur Beteiligten einer Bietergemeinschaft mit 531 EU - Angaben zu Unteraufträgen in Formular 532 EU - Eignungsleiheangaben bei Nutzung erforderlicher Mittel von dritten Unternehmen mit Formular 533 EU und Nachweis der Verfügbarkeit der Mittel, soweit notwendig Erläuterungen zur Stundensatzkalkulation hinsichtlich der Beschäftigungsarten. Näheres siehe Vergabeunterlagen.- Kriterium
- Bereichsleitung: Name und Qualifikationsnachweis abgeschlossene Berufsausbildung Gebäudereiniger*In oder Weiterbildung Fachwirt*In Reinigungs-Hygienemanagment oder andere vergleichbare Qualifikation. Näheres siehe Vergabeunterlagen
- Kriterium
Bereichsleitung: Name und Qualifikationsnachweis abgeschlossene Berufsausbildung Gebäudereiniger*In oder Weiterbildung Fachwirt*In Reinigungs- Hygienemanagment oder andere vergleichbare Qualifikation. - Objektleitung: Name und Berufserfahrungsnachweis der vorgesehenen Objektleitung; Nachweis der Be … ganz lesenkürzer
Bereichsleitung: Name und Qualifikationsnachweis abgeschlossene Berufsausbildung Gebäudereiniger*In oder Weiterbildung Fachwirt*In Reinigungs- Hygienemanagment oder andere vergleichbare Qualifikation. - Objektleitung: Name und Berufserfahrungsnachweis der vorgesehenen Objektleitung; Nachweis der Beruflichen Aus- /Weiterbildung zum/zur Fachwirt Reinigungs- und Hygienemanagement oder vergleichbar, alternativ Gepr. Objektleiter/in (FA/BIV) - Zert. Objektleiter/in (BIV), Objektleitung Grundausbildung Stufe 1 – 3 (7-tägig) (FIGR) oder vergleichbar. Als vergleichbar werden anerkannt Aus-/ Weiterbildungsmaßnahmen welche die Lehrinhalte in mindestens 7 Tagen Präsenzunterricht von 09:00 bis 16:00 Uhr, oder mit mindestens 54 Unterrichtseinheiten vermitteln, alternativ: Nachweis der Berufserfahrung über: die Reinigungskontrolle, Arbeitszeitkontrolle der eingesetzten Reinigungskräfte, Überwachung des Einsatzes von Reinigungsverfahren, Reinigungsmitteln, Maschinen und Geräten, Reklamationsbearbeitung und Kommunikation mit dem Auftraggeber. Der eingesetzte Objektleiter muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Im Rahmen der Tätigkeit wurde die tägliche Unterhaltsreinigung zu jeder Zeit in mindestens 2 Liegenschaften betreut. Die Berufserfahrung hierzu beträgt mindestens ein Jahr bis zum Angebotsabgabeschluss. - Personalqualifikation a) Angabe der Zahl vorgesehener beschäftigter Gebäudereinigungskräfte b) Eine Übersicht der Schulungen der Reinigungskräfte, die den Auftrag ausführen werden. Die Übersicht enthält Angaben zum Thema der Schulung, zum Referenten/ Unterweisenden, zur Häufigkeit pro Jahr. - Referenzen zu mindestens einem Auftraggeber für eine Referenz zu jeder geforderten Objektart über - mit den hier ausgeschriebenen Leistungen - vergleichbaren Leistungen, die im Auftrag des Auftraggebers bisher vertragsgemäß mindestens ein Jahr lang durchgeführt wurden. Die Leistung muss in den letzten vier Jahren bis zum Angebotsabgabeschluss erbracht worden sein. Die Referenz muss die folgenden Angaben enthalten: - Auftraggeber - Bodenreinigungsfläche des Objektes - Gereinigte Objektarten - Leistungszeit mit Datumsangaben von/bis, - Rechnungswert in Euro und Mindestwerte an Flächen für eine bestimmte Gebäudeart enthalten. Die genauen Werte sind den Unterlagen zu entnehmen. Die Abgabe mehrerer Referenzen ist möglich. Der Auftraggeber behält sich vor die Referenzen zu überprüfen. Auf entsprechende Aufforderung im Rahmen der Aufklärung ist: Der Name und eine Emailadresse des Referenzgebers anzugeben. Der Auftraggeber wird im Rahmen einer Eigenaufklärung den Referenzgeber einmalig per Email, zur Bestätigung der Referenz auffordern Der Bieter trägt das Risiko, dass der Referenzgeber die Referenz nicht innerhalb von 10 Tagen bestätigt und der Bieter aufgrund der fehlenden Referenzbestätigung ausgeschlossen wird. ODER: Es ist vom Auftragnehmer eine entsprechende Bestätigung der Referenzgeber mit den geforderten Angaben innerhalb der Frist von 10 Tagen vorzulegen. Das Formblatt für die Bestätigung der Referenz durch den Referenzgeber hierzu ist zu verwenden. - Einsatz des QMS-Systems Ko-CLEAN Siehe auch Vergabeunterlagen! Verstöße gegen diese Vorgabe führen zum Ausschluss des Angebotes Näheres siehe Vergabeunterlagen- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe, Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 14.07.2025
- Vertragsende
- 30.06.2028
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
- Verlängerung zweimalig um jeweils 12 Monate
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 164 Tage
- Angebotsöffnung
- 18.12.2024, 23:59 Uhr. Bieter sind nicht zugelassen
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bezirksregierung Münster, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, wenn: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nic … ganz lesenkürzer
Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, wenn: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
— Einhaltung des vergabespezifischen Mindestlohns nach § 2 TVgG und beachtung des MiLoG - Nutzung des digitalen Qualitätsmesssystems Ko- CLEAN digital der Kommunal Agentur NRW, vor Zuschlagserteilung ist der Nutzungsvertrag unterzeichnet über die Vergabeplattform einzureichen. - Bei der Auftragsausf … ganz lesenkürzer
— Einhaltung des vergabespezifischen Mindestlohns nach § 2 TVgG und beachtung des MiLoG - Nutzung des digitalen Qualitätsmesssystems Ko- CLEAN digital der Kommunal Agentur NRW, vor Zuschlagserteilung ist der Nutzungsvertrag unterzeichnet über die Vergabeplattform einzureichen. - Bei der Auftragsausführung sind die besonderen Ausführungsbedingungen des MiLoG zu berücksichtigen und einzuhalten. Hinsichtlich ihrer konkreten Ausgestaltung wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen Näheres siehe Vergabeunterlagen
Los 3
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Die preisliche Auswertung erfolgt in Form des Vergleiches der Angebotsentgelte bezogen auf das Gesamtnettoentgelt für ein Jahr auf Basis der Blätter „Preisblatt“ (in Euro)“ hinsichtlich der Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis für alle Objekte des Angebotes/Loses, inklusive aller für den Auftraggeber anfallenden Kosten (wie zum Beispiel auch eventueller Sozialprämien), zusammen. Bewertungsmaßstab für den Preis ist die Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis für alle Objekte eines Loses zusammen. Der niedrigste Preis wird mit der höchsten Punktzahl (10 Punkte) bewertet. Die weiteren Angebote werden nach folgender Formel mit Punkten bewertet: P = 10 – ((Preis des jeweiligen Angebotes – niedrigster Preis) x 10 / niedrigster Preis). Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. 10 Punkte erhält das für den Zuschlag zugelassene Angebot mit dem niedrigsten Preis. „0“ Punkte erhalten Angebote, die doppelt so teuer oder mehr als doppelt so teuer als das preislich niedrigste für die Wertung zugelassene Angebot sind Näheres siehe Vergabeunterlagen
- Qualität
- FlächenleistungFür die Glasreinigung wird die Gesamtjahresreinigungsfläche der Glasreinigung eines Loses durch die Gesamtreinigungsstunden der Glasreinigung des Loses (für die jeweilige Reinigungsart mit /ohne Rahmen) dividiert. Für eine bestimmte Flächenleistung (m²/h) gibt es die höchste Punktzahl (10 Punkte). Die Punktzahl sinkt mit zunehmender Flächenleistung (siehe Anlage Bewertungsschema Kriterium Flächenleistung). Hierzu werden die Punkte nach folgender Formel berechnet: Punktzahl = 10-[(K-U)*10/(OU)] (K= kalkulierte Flächenleistung, U = jeweils untere Flächenleistung, O = jeweils obere Flächenleistung. Maximale Punktzahl für sind 10 Punkte. Minimale Punktzahl sind 0 Punkte Näheres siehe Vergabeunterlagen
Eignung4 von 4 angegeben
- Kriterium
aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Nachweis über den Eintrag in die Handwerksrolle Mindeststandards: Eigenerklärungen Korruption Steuern und Abgaben und Eigenerklärung zu Beteiligung Russlands oder russischer Staatsbürger gem. Verordnung (EU) 2022/576. Soweit erforderlich - Angaben zur Be … ganz lesenkürzer
aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Nachweis über den Eintrag in die Handwerksrolle Mindeststandards: Eigenerklärungen Korruption Steuern und Abgaben und Eigenerklärung zu Beteiligung Russlands oder russischer Staatsbürger gem. Verordnung (EU) 2022/576. Soweit erforderlich - Angaben zur Beteiligten einer Bietergemeinschaft mit 531 EU - Angaben zu Unteraufträgen in Formular 532 EU - Eignungsleiheangaben bei Nutzung erforderlicher Mittel von dritten Unternehmen mit Formular 533 EU und Nachweis der Verfügbarkeit der Mittel, soweit notwendig Erläuterungen zur Stundensatzkalkulation hinsichtlich der Beschäftigungsarten. Näheres siehe Vergabeunterlagen.- Kriterium
Referenzen zu mindestens einem Auftraggeber für eine Referenz zu jeder geforderten Objektart über - mit den hier ausgeschriebenen Leistungen - vergleichbaren Leistungen, die im Auftrag des Auftraggebers bisher vertragsgemäß mindestens ein Jahr lang durchgeführt wurden. Die Leistung muss in den letzt … ganz lesenkürzer
Referenzen zu mindestens einem Auftraggeber für eine Referenz zu jeder geforderten Objektart über - mit den hier ausgeschriebenen Leistungen - vergleichbaren Leistungen, die im Auftrag des Auftraggebers bisher vertragsgemäß mindestens ein Jahr lang durchgeführt wurden. Die Leistung muss in den letzten vier Jahren bis zum Angebotsabgabeschluss erbracht worden sein. Die Referenz muss die folgenden Angaben enthalten: - Auftraggeber - Bodenreinigungsfläche des Objektes - Gereinigte Objektarten - Leistungszeit mit Datumsangaben von/bis, - Rechnungswert in Euro und Mindestwerte an Flächen für eine bestimmte Gebäudeart enthalten. Die genauen Werte sind den Unterlagen zu entnehmen. Die Abgabe mehrerer Referenzen ist möglich. Der Auftraggeber behält sich vor die Referenzen zu überprüfen. Auf entsprechende Aufforderung im Rahmen der Aufklärung ist: Der Name und eine Emailadresse des Referenzgebers anzugeben. Der Auftraggeber wird im Rahmen einer Eigenaufklärung den Referenzgeber einmalig per Email, zur Bestätigung der Referenz auffordern Der Bieter trägt das Risiko, dass der Referenzgeber die Referenz nicht innerhalb von 10 Tagen bestätigt und der Bieter aufgrund der fehlenden Referenzbestätigung ausgeschlossen wird. ODER: Es ist vom Auftragnehmer eine entsprechende Bestätigung der Referenzgeber mit den geforderten Angaben innerhalb der Frist von 10 Tagen vorzulegen. Das Formblatt für die Bestätigung der Referenz durch den Referenzgeber hierzu ist zu verwenden. Verstöße gegen diese Vorgabe führen zum Ausschluss des Angebotes Näheres siehe Vergabeunterlagen- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe, Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 14.07.2025
- Vertragsende
- 30.06.2028
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
- Verlängerung zweimalig um jeweils 12 Monate
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 164 Tage
- Angebotsöffnung
- 18.12.2025, 23:59 Uhr. Bieter sind nicht zugelassen
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bezirksregierung Münster, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, wenn: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nic … ganz lesenkürzer
Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, wenn: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- — Einhaltung des vergabespezifischen Mindestlohns nach § 2 TVgG - Bei der Auftragsausführung sind die besonderen Ausführungsbedingungen des MiLoG zu berücksichtigen und einzuhalten. Hinsichtlich ihrer konkreten Ausgestaltung wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen Näheres siehe Vergabeunterlagen
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Stadt Lengerich
- Anschrift
- 49525 Lengerich
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Nordrhein-Westfalen (59 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Rudolf Weber Gebäudereingung und Gebäudedienste GmbH + Co. KG35 Zuschläge
- Wackler Service Group GmbH & Co. KG32 Zuschläge
- Gies Dienstleistungen GmbH23 Zuschläge
- CLEAN Excellence GmbH22 Zuschläge
- Winkels Servicegesellschaft mbH22 Zuschläge
- SB Professional Cleaning GmbH20 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens23 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Vergabebekanntmachung
- Vergabebekanntmachung
- Vergabebekanntmachung
- Vergabebekanntmachung
- Vergabebekanntmachung
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 26.03.2025
- 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist 05.02.2025
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 05.02.2025 auf 12.02.2025 verschoben
- BekanntmachungFrist 05.02.2025
- BekanntmachungFrist 09.01.2025
- 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist 18.12.2024
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 18.12.2024
- BekanntmachungFrist 03.12.2024
- BekanntmachungFrist 21.11.2024
- BekanntmachungFrist 27.11.2024
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 20.11.2024
- BekanntmachungFrist 09.10.2024
- BekanntmachungFrist 06.08.2024
- BekanntmachungFrist 18.07.2024
- BekanntmachungFrist 10.07.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1b1bd0b2-de08-4a4e-9039-2260b5dafa1c.