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Laatzen Gebäudereinigung

Stadt Laatzen · Laatzen, Niedersachsen

Aktenzeichen 5424280/SRveröffentlicht 22.12.2024erstmals 22.12.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 638 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 22.12.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.07.2025 – 30.06.2029
Lose
11
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Laatzen30880, Region Hannover, Niedersachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 130 Tage (13 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (22 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 06.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 22 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 22 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    vor 21 Monaten
  4. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 21 Monaten
  5. Öffnung der Angebote 23:59 Uhr
    vor 21 Monaten
  6. Bindefrist endet
    115 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 17 Monaten
  7. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2029
    vor 16 Monaten
  8. Heute

Beschreibung

Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in verschiedenen Objekten mit ca. 85.200 m² Reinigungsfläche und ca. 22.800 m² Glasfläche.

Lose11 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 Unterhalts- und Grundreinigung

Unterhalts- und Grundreinigung in diversen Objekten mit ca. 5.500 m² Reinigungsfläche

4 Jahre–
2
Los 2 Unterhalts- und Grundreinigung

Unterhalts- und Grundreinigung in diversen Objekten mit ca. 5.600 m² Reinigungsfläche

4 Jahre–
3
Los 3 Unterhalts- und Grundreinigung

Glas- und Rahmenreinigung in diversen Objekten mit ca. 10.000 m² Glasfläche

4 Jahre–
4
Los 4 Unterhalts- und Grundreinigung

Unterhalts- und Grundreinigung in diversen Objekten mit ca. 4.800 m²

4 Jahre–
5
Los 5 Unterhalts- und Grundreinigung

Unterhalts- und Grundreinigung in diversen Objekten mit ca. 21.500 m²

4 Jahre–
6
Los 6 Unterhalts- und Grundreinigung

Unterhalts- und Grundreinigung in diversen Objekten mit ca. 21.000 m²

4 Jahre–
7
Los 7 Unterhalts- und Grundreinigung

Unterhalts- und Grundreinigung in diversen Objekten mit ca. 9.900 m²

4 Jahre–
8
Los 8 Unterhalts- und Grundreinigung

Unterhalts- und Grundreinigung in diversen Objekten mit ca. 4.000 m²

4 Jahre–
9
Los 9 Unterhalts- und Grundreinigung

Unterhalts- und Grundreinigung in diversen Objekten mit ca. 2.900 m²

4 Jahre–
10
Los A

Glas- und Rahmenreinigung in verschiedenen Objekten mit ca. 12.500 m² Glasfläche

4 Jahre–
11
Los B Glas und Rahmenreinigung

Glasreinigung in diversen Objekten mit ca. 10.300 m² Glasfläche

4 Jahre–

Bedingungen3 Gruppen von Losen

Lose 1, 2, 3, 4, 7, 8, 9

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis
Die preisliche Auswertung erfolgt in Form des Vergleiches der Angebotsentgelte bezogen auf das Gesamtnettoentgelt für ein Jahr auf Basis der Blätter „Preisblatt“ (in Euro)“ hinsichtlich der Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis für alle Objekte des Angebotes/Loses, inklusive aller für den Auftraggeber anfallenden Kosten (wie zum Beispiel auch eventueller Sozialprämien), zusammen. Bewertungsmaßstab für den Preis ist die Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis für alle Objekte eines Loses zusammen. Der niedrigste Preis wird mit der höchsten Punktzahl (10 Punkte) bewertet. Die weiteren Angebote werden nach folgender Formel mit Punkten bewertet: P = 10 – ((Preis des jeweiligen Angebotes – niedrigster Preis) x 10 / niedrigster Preis). Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. 10 Punkte erhält das für den Zuschlag zugelassene Angebot mit dem niedrigsten Preis. „0“ Punkte erhalten Angebote, die doppelt so teuer oder mehr als doppelt so teuer als das preislich niedrigste für die Wertung zugelassene Angebot sind Näheres siehe Vergabeunterlagen
Qualität
Flächenleistung UnterhaltsreinigungFür die Unterhaltsreinigung die Gesamtjahresreinigungsfläche der Unterhaltsreinigung einer Gebäudeart eines Loses durch die Gesamtproduktivjahresstundenzahl der Unterhaltsreinigung eines Loses (ohne Zusatzzeiten Müllentsorgung, soweit diese separat ausgewiesen wird) inklusive eventueller Schließzeiten (soweit separat ausgewiesen) für die jeweilige Gebäudeart. Es werden hierbei nicht die Flächenleistungswerte einzelner Räume oder Raumgruppen gewertet Hierzu werden die Punkte nach folgender Formel berechnet: Punktzahl = 10-[(K-U)*10/(O-U)] (K= kalkulierte Flächenleistung, U = jeweils untere Flächenleistung, O = jeweils obere Flächenleistung). Maximale Punktzahl für jede Gebäudeart und jedes Unterkriterium sind 10 Punkte. Minimale Punktzahl sind 0 Punkte Näheres siehe Vergabeunterlagen
Qualität
Flächenleistung GrundreinigungDie Gesamtjahresreinigungsfläche der Grundreinigung eines Loses durch die Gesamtreinigungsstunden der Grundreinigung des Loses. Hierzu werden die Punkte nach folgender Formel berechnet: Punktzahl = 10-[(K-U)*10/(O-U)] (K= kalkulierte Flächenleistung, U = jeweils untere Flächenleistung, O = jeweils obere Flächenleistung). Maximale Punktzahl sind 10 Punkte. Minimale Punktzahl sind 0 Punkte Näheres siehe Vergabeunterlagen
Qualität
Qualitätssichernde Maßnahmen zu Kontrollen, Aufsicht und Kontrolle Objektlteitungsstunden, Aufsicht und Kontrolle Bereichseitungsstunden, Krisenmanagement - ReaktionszeitKontrollen: Es werden die vom Bieter angebotenen Qualitätskontrollen der Eigenkontrollen für die Unterhaltsreinigung je Objekt zu 25 % gewertet. Aufsicht und Kontrolle Objektlteitungsstunden: Es werden die vom Bieter angebotenen Stunden des Objektleiters zu 50 % gewertet. Aufsicht und Kontrolle Bereichseitungsstunden: Es werden die vom Bieter angebotenen Stunden der Bereichsleitung zu 20 % gewertet Krisenmanagement - Reaktionszeit: Es wird die vom Auftragnehmer im Angebot zugesicherte Reaktionszeit der Niederlassungsleitung oder, wenn kein Niederlassungsleitung vorhanden, vor Ort ist, der Geschäftsführung für die persönliche Teilnahme an einem Krisengespräch vor Ort beim Auftraggeber zu 5 % gewertet

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Nachweis über den Eintrag in die Handwerksrolle Mindeststandards: Eigenerklärungen Korruption Steuern und Abgaben und Eigenerklärung zu Beteiligung Russlands oder russischer Staatsbürger gem. Verordnung (EU) 2022/576. Soweit erforderlich - Angaben zur Be … ganz lesenaktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Nachweis über den Eintrag in die Handwerksrolle Mindeststandards: Eigenerklärungen Korruption Steuern und Abgaben und Eigenerklärung zu Beteiligung Russlands oder russischer Staatsbürger gem. Verordnung (EU) 2022/576. Soweit erforderlich - Angaben zur Beteiligten einer Bietergemeinschaft mit 531 EU - Angaben zu Unteraufträgen in Formular 532 EU - Eignungsleiheangaben bei Nutzung erforderlicher Mittel von dritten Unternehmen mit Formular 533 EU und Nachweis der Verfügbarkeit der Mittel
Kriterium
Bereichsleitung: Name und Qualifikationsnachweis abgeschlossene Berufsausbildung Gebäudereiniger*In oder Weiterbildung Fachwirt*In Reinigungs-Hygienemanagment oder andere vergleichbare Qualifikation Näheres siehe Vergabeunterlagen
Kriterium
Bereichsleitung: Name und Qualifikationsnachweis zur abgeschlossene Berufsausbildung Gebäudereiniger*In oder andere vergleichbare Qualifikation. - Objektleitung: Name und Berufserfahrungsnachweis der vorgesehenen Objektleitung; Nachweis der Beruflichen Aus- /Weiterbildung zum/zur Fachwirt*In Reinig … ganz lesenBereichsleitung: Name und Qualifikationsnachweis zur abgeschlossene Berufsausbildung Gebäudereiniger*In oder andere vergleichbare Qualifikation. - Objektleitung: Name und Berufserfahrungsnachweis der vorgesehenen Objektleitung; Nachweis der Beruflichen Aus- /Weiterbildung zum/zur Fachwirt*In Reinigungs- und Hygienemanagement (FIGR oder TAW, Gepr. Objektleiter/in (FA/BIV) - Zert. Objektleiter/in (BIV), oder vergleichbar. sowie der Nachweis der Berufserfahrung über: die Reinigungskontrolle, Arbeitszeitkontrolle der eingesetzten Reinigungskräfte, Überwachung des Einsatzes von Reinigungsverfahren, Reinigungsmitteln, Maschinen und Geräten, Reklamationsbearbeitung und Kommunikation mit dem Auftraggeber. Der eingesetzte Objektleiter muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Im Rahmen der Tätigkeit wurde die tägliche Unterhaltsreinigung zu jeder Zeit betreut. Die Berufserfahrung hierzu beträgt mindestens ein Jahr bis zum Angebotsabgabeschluss. Bei Angebotsabgabe für mehrere Lose, ist für je 20 Wochenstunden eine Objektleitung namentlich zu benennen. - Personalqualifikation, a) Angabe der Zahl vorgesehener beschäftigter Gebäudereinigungskräfte b) Eine Übersicht der Schulungen der Reinigungskräfte, die den Auftrag ausführen werden. Die Übersicht enthält Angaben zum Thema der Schulung, zum Referenten/ Unterweisenden, zur Häufigkeit pro Jahr. - Referenzen zu mindestens einem Auftraggeber für eine Referenz zu jeder geforderten Objektart über - mit den hier ausgeschriebenen Leistungen - vergleichbaren Leistungen, die im Auftrag des Auftraggebers bisher vertragsgemäß mindestens ein Jahr lang durchgeführt wurden. Die Leistung muss in den letzten vier Jahren bis zum Angebotsabgabeschluss erbracht worden sein. Die Referenz muss die folgenden Angaben enthalten: - Auftraggeber - Bodenreinigungsfläche des Objektes - Gereinigte Objektarten - Leistungszeit mit Datumsangaben von/bis, - und Mindestwerte an Flächen für eine bestimmte Gebäudeart enthalten. Die genauen Werte sind den Unterlagen zu entnehmen. Die Abgabe mehrerer Referenzen ist möglich. Der Auftraggeber behält sich vor die Referenzen zu überprüfen. Auf entsprechende Aufforderung im Rahmen der Aufklärung ist: Der Name und eine Emailadresse des Referenzgebers anzugeben. Der Auftraggeber wird im Rahmen einer Eigenaufklärung den Referenzgeber einmalig per Email, zur Bestätigung der Referenz auffordern Der Bieter trägt das Risiko, dass der Referenzgeber die Referenz nicht innerhalb von 10 Tagen bestätigt und der Bieter aufgrund der fehlenden Referenzbestätigung ausgeschlossen wird. ODER: Es ist vom Auftragnehmer eine entsprechende Bestätigung der Referenzgeber mit den geforderten Angaben innerhalb der Frist von 10 Tagen vorzulegen. Das Formblatt für die Bestätigung der Referenz durch den Referenzgeber hierzu ist zu verwenden. - Verstöße gegen diese Vorgabe führen zum Ausschluss des Angebotes Näheres siehe Vergabeunterlagen
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2025
Vertragsende
30.06.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Verlängerung zweimalig um jeweils 24 Monate
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
115 Tage
Angebotsöffnung
05.02.2025, 23:59 Uhr. Bieter sind nicht zugelassen
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, wenn: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nic … ganz lesenAuf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, wenn: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
- Bei der Auftragsausführung sind die besonderen Ausführungsbedingungen des MiLoG zu berücksichtigen und einzuhalten und die besonderen Ausführungsbedingungen des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (insbes. Mindestlohnvorgaben … ganz lesen- Bei der Auftragsausführung sind die besonderen Ausführungsbedingungen des MiLoG zu berücksichtigen und einzuhalten und die besonderen Ausführungsbedingungen des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (insbes. Mindestlohnvorgaben nach § 4 NTVergG) und die Berücksichtigung sozialer Kriterien nach § 2 der Niedersächsischen Kernarbeitsnormenverordnung (NKernVO) einzuhalten.

Lose 5, 6

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis
Die preisliche Auswertung erfolgt in Form des Vergleiches der Angebotsentgelte bezogen auf das Gesamtnettoentgelt für ein Jahr auf Basis der Blätter „Preisblatt“ (in Euro)“ hinsichtlich der Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis für alle Objekte des Angebotes/Loses, inklusive aller für den Auftraggeber anfallenden Kosten (wie zum Beispiel auch eventueller Sozialprämien), zusammen. Bewertungsmaßstab für den Preis ist die Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis für alle Objekte eines Loses zusammen. Der niedrigste Preis wird mit der höchsten Punktzahl (10 Punkte) bewertet. Die weiteren Angebote werden nach folgender Formel mit Punkten bewertet: P = 10 – ((Preis des jeweiligen Angebotes – niedrigster Preis) x 10 / niedrigster Preis). Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. 10 Punkte erhält das für den Zuschlag zugelassene Angebot mit dem niedrigsten Preis. „0“ Punkte erhalten Angebote, die doppelt so teuer oder mehr als doppelt so teuer als das preislich niedrigste für die Wertung zugelassene Angebot sind Näheres siehe Vergabeunterlagen
Qualität
Flächenleistung UnterhaltsreinigungFür die Unterhaltsreinigung die Gesamtjahresreinigungsfläche der Unterhaltsreinigung einer Gebäudeart eines Loses durch die Gesamtproduktivjahresstundenzahl der Unterhaltsreinigung eines Loses (ohne Zusatzzeiten Müllentsorgung, soweit diese separat ausgewiesen wird) inklusive eventueller Schließzeiten (soweit separat ausgewiesen) für die jeweilige Gebäudeart. Es werden hierbei nicht die Flächenleistungswerte einzelner Räume oder Raumgruppen gewertet Hierzu werden die Punkte nach folgender Formel berechnet: Punktzahl = 10-[(K-U)*10/(O-U)] (K= kalkulierte Flächenleistung, U = jeweils untere Flächenleistung, O = jeweils obere Flächenleistung). Maximale Punktzahl für jede Gebäudeart und jedes Unterkriterium sind 10 Punkte. Minimale Punktzahl sind 0 Punkte Näheres siehe Vergabeunterlagen
Qualität
Flächenleistung GrundreinigungDie Gesamtjahresreinigungsfläche der Grundreinigung eines Loses durch die Gesamtreinigungsstunden der Grundreinigung des Loses. Hierzu werden die Punkte nach folgender Formel berechnet: Punktzahl = 10-[(K-U)*10/(O-U)] (K= kalkulierte Flächenleistung, U = jeweils untere Flächenleistung, O = jeweils obere Flächenleistung). Maximale Punktzahl sind 10 Punkte. Minimale Punktzahl sind 0 Punkte Näheres siehe Vergabeunterlagen
Qualität
Qualitätssichernde Maßnahmen zu Kontrollen, Aufsicht und Kontrolle Objektlteitungsstunden, Aufsicht und Kontrolle Bereichseitungsstunden, Krisenmanagement - ReaktionszeitKontrollen: Es werden die vom Bieter angebotenen Qualitätskontrollen der Eigenkontrollen für die Unterhaltsreinigung je Objekt zu 25 % gewertet. Aufsicht und Kontrolle Objektlteitungsstunden: Es werden die vom Bieter angebotenen Stunden des Objektleiters zu 50 % gewertet. Aufsicht und Kontrolle Bereichseitungsstunden: Es werden die vom Bieter angebotenen Stunden der Bereichsleitung zu 20 % gewertet Krisenmanagement - Reaktionszeit: Es wird die vom Auftragnehmer im Angebot zugesicherte Reaktionszeit der Niederlassungsleitung oder, wenn kein Niederlassungsleitung vorhanden, vor Ort ist, der Geschäftsführung für die persönliche Teilnahme an einem Krisengespräch vor Ort beim Auftraggeber zu 5 % gewertet

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Nachweis über den Eintrag in die Handwerksrolle Mindeststandards: Eigenerklärungen Korruption Steuern und Abgaben und Eigenerklärung zu Beteiligung Russlands oder russischer Staatsbürger gem. Verordnung (EU) 2022/576. Soweit erforderlich - Angaben zur Be … ganz lesenaktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Nachweis über den Eintrag in die Handwerksrolle Mindeststandards: Eigenerklärungen Korruption Steuern und Abgaben und Eigenerklärung zu Beteiligung Russlands oder russischer Staatsbürger gem. Verordnung (EU) 2022/576. Soweit erforderlich - Angaben zur Beteiligten einer Bietergemeinschaft mit 531 EU - Angaben zu Unteraufträgen in Formular 532 EU - Eignungsleiheangaben bei Nutzung erforderlicher Mittel von dritten Unternehmen mit Formular 533 EU und Nachweis der Verfügbarkeit der Mittel
Kriterium
Bereichsleitung: Name und Qualifikationsnachweis abgeschlossene Berufsausbildung Gebäudereiniger*In oder Weiterbildung Fachwirt*In Reinigungs-Hygienemanagment oder andere vergleichbare Qualifikation Näheres siehe Vergabeunterlagen
Kriterium
Bereichsleitung: Name und Qualifikationsnachweis zur abgeschlossene Berufsausbildung Gebäudereiniger*In oder andere vergleichbare Qualifikation. - Objektleitung: Name und Berufserfahrungsnachweis der vorgesehenen Objektleitung; Nachweis der Beruflichen Aus- /Weiterbildung zum/zur Fachwirt*In Reinigu … ganz lesenBereichsleitung: Name und Qualifikationsnachweis zur abgeschlossene Berufsausbildung Gebäudereiniger*In oder andere vergleichbare Qualifikation. - Objektleitung: Name und Berufserfahrungsnachweis der vorgesehenen Objektleitung; Nachweis der Beruflichen Aus- /Weiterbildung zum/zur Fachwirt*In Reinigungs- und Hygienemanagement (FIGR oder TAW, Gepr. Objektleiter/in (FA/BIV) - Zert. Objektleiter/in (BIV), oder vergleichbar. sowie der Nachweis der Berufserfahrung über: die Reinigungskontrolle, Arbeitszeitkontrolle der eingesetzten Reinigungskräfte, Überwachung des Einsatzes von Reinigungsverfahren, Reinigungsmitteln, Maschinen und Geräten, Reklamationsbearbeitung und Kommunikation mit dem Auftraggeber. Der eingesetzte Objektleiter muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Im Rahmen der Tätigkeit wurde die tägliche Unterhaltsreinigung zu jeder Zeit betreut. Die Berufserfahrung hierzu beträgt mindestens ein Jahr bis zum Angebotsabgabeschluss. Bei Angebotsabgabe für mehrere Lose, ist für je 20 Wochenstunden eine Objektleitung namentlich zu benennen. - Name und Berufserfahrung des Vorarbeiters /der Vorarbeiterin: Name und Qualifikationsnachweis des/ der für den zu vergebenden Auftrag vorgesehenen unbefristet angestellten Vorarbeiters*In sowie der Nachweis über eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren (730 Tage) in der Tätigkeit als Vorarbeiter*In in einem Objekt mit mindestens 3 weiteren Reinigungskräften bis zum Angebotsabgabeschluss. Personalqualifikation, a) Angabe der Zahl vorgesehener beschäftigter Gebäudereinigungskräfte b) Eine Übersicht der Schulungen der Reinigungskräfte, die den Auftrag ausführen werden. Die Übersicht enthält Angaben zum Thema der Schulung, zum Referenten/ Unterweisenden, zur Häufigkeit pro Jahr. - Referenzen zu mindestens einem Auftraggeber für eine Referenz zu jeder geforderten Objektart über - mit den hier ausgeschriebenen Leistungen - vergleichbaren Leistungen, die im Auftrag des Auftraggebers bisher vertragsgemäß mindestens ein Jahr lang durchgeführt wurden. Die Leistung muss in den letzten vier Jahren bis zum Angebotsabgabeschluss erbracht worden sein. Die Referenz muss die folgenden Angaben enthalten: - Auftraggeber - Bodenreinigungsfläche des Objektes - Gereinigte Objektarten - Leistungszeit mit Datumsangaben von/bis, - und Mindestwerte an Flächen für eine bestimmte Gebäudeart enthalten. Die genauen Werte sind den Unterlagen zu entnehmen. Die Abgabe mehrerer Referenzen ist möglich. Der Auftraggeber behält sich vor die Referenzen zu überprüfen. Auf entsprechende Aufforderung im Rahmen der Aufklärung ist: Der Name und eine Emailadresse des Referenzgebers anzugeben. Der Auftraggeber wird im Rahmen einer Eigenaufklärung den Referenzgeber einmalig per Email, zur Bestätigung der Referenz auffordern Der Bieter trägt das Risiko, dass der Referenzgeber die Referenz nicht innerhalb von 10 Tagen bestätigt und der Bieter aufgrund der fehlenden Referenzbestätigung ausgeschlossen wird. ODER: Es ist vom Auftragnehmer eine entsprechende Bestätigung der Referenzgeber mit den geforderten Angaben innerhalb der Frist von 10 Tagen vorzulegen. Das Formblatt für die Bestätigung der Referenz durch den Referenzgeber hierzu ist zu verwenden. - Verstöße gegen diese Vorgabe führen zum Ausschluss des Angebotes Näheres siehe Vergabeunterlagen
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2025
Vertragsende
30.06.2029
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Verlängerung zweimalig um jeweils 24 Monate
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
115 Tage
Angebotsöffnung
05.02.2025, 23:59 Uhr. Bieter sind nicht zugelassen
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, wenn: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nic … ganz lesenAuf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, wenn: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
- Bei der Auftragsausführung sind die besonderen Ausführungsbedingungen des MiLoG zu berücksichtigen und einzuhalten und die besonderen Ausführungsbedingungen des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (insbes. Mindestlohnvorgaben … ganz lesen- Bei der Auftragsausführung sind die besonderen Ausführungsbedingungen des MiLoG zu berücksichtigen und einzuhalten und die besonderen Ausführungsbedingungen des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (insbes. Mindestlohnvorgaben nach § 4 NTVergG) und die Berücksichtigung sozialer Kriterien nach § 2 der Niedersächsischen Kernarbeitsnormenverordnung (NKernVO) einzuhalten.

Lose 10, 11

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Die preisliche Auswertung erfolgt in Form des Vergleiches der Angebotsentgelte bezogen auf das Gesamtnettoentgelt für ein Jahr auf Basis der Blätter „Preisblatt“ (in Euro)“ hinsichtlich der Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis für alle Objekte des Angebotes/Loses, inklusive aller für den Auftraggeber anfallenden Kosten (wie zum Beispiel auch Steigerkosten etc.), zusammen. Bewertungsmaßstab für den Preis ist die Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis für alle Objekte eines Loses zusammen. Der niedrigste Preis wird mit der höchsten Punktzahl (10 Punkte) bewertet. Die weiteren Angebote werden nach folgender Formel mit Punkten bewertet: P = 10 – ((Preis des jeweiligen Angebotes – niedrigster Preis) x 10 / niedrigster Preis). Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. 10 Punkte erhält das für den Zuschlag zugelassene Angebot mit dem niedrigsten Preis. „0“ Punkte erhalten Angebote, die doppelt so teuer oder mehr als doppelt so teuer als das preislich niedrigste für die Wertung zugelassene Angebot sind.
Qualität
FlächenleistungFür die Glasreinigung erfolgt die Auswertung für die die Gesamtjahresreinigungsfläche der Glasreinigung eines Loses durch die Gesamtreinigungsstunden der Glasreinigung des Loses (für die jeweilige Reinigungsart mit/ohne Rahmen) dividiert. Für eine bestimmte Flächenleistung (m²/h) gibt es die höchste Punktzahl (10 Punkte). Die Punktzahl sinkt mit zunehmender Flächenleistung (siehe Anlage Bewertungsschema Kriterium Flächenleistung). Hierzu werden die Punkte nach folgender Formel berechnet: Punktzahl = 10-[(K-U)*10/(OU)] (K= kalkulierte Flächenleistung, U = jeweils untere Flächenleistung, O = jeweils obere Flächenleistung. Maximale Punktzahl für sind 10 Punkte. Minimale Punktzahl sind 0 Punkte Näheres siehe Vergabeunterlagen

Eignung4 von 4 angegeben

Kriterium
Unternehmensangaben Nachweise zur Kalkulation und Zuverlässigkeit Beschreibung: aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Nachweis über den Eintrag in die Handwerksrolle Mindeststandards: Eigenerklärungen Korruption Steuern und Abgaben und Eigenerklärung zu Beteiligung Russlands oder russischer … ganz lesenUnternehmensangaben Nachweise zur Kalkulation und Zuverlässigkeit Beschreibung: aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Nachweis über den Eintrag in die Handwerksrolle Mindeststandards: Eigenerklärungen Korruption Steuern und Abgaben und Eigenerklärung zu Beteiligung Russlands oder russischer Staatsbürger gem. Verordnung (EU) 2022/576. Soweit erforderlich - Angaben zur Beteiligten einer Bietergemeinschaft mit 531 EU - Angaben zu Unteraufträgen in Formular 532 EU - Eignungsleiheangaben bei Nutzung erforderlicher Mittel von dritten Unternehmen mit Formular 533 EU und Nachweis der Verfügbarkeit der Mittel
Kriterium
Referenzen zu mindestens einem Auftraggeber für eine Referenz zu jeder geforderten Objektart über - mit den hier ausgeschriebenen Leistungen - vergleichbaren Leistungen, die im Auftrag des Auftraggebers bisher vertragsgemäß mindestens ein Jahr lang durchgeführt wurden. Die Leistung muss in den letzt … ganz lesenReferenzen zu mindestens einem Auftraggeber für eine Referenz zu jeder geforderten Objektart über - mit den hier ausgeschriebenen Leistungen - vergleichbaren Leistungen, die im Auftrag des Auftraggebers bisher vertragsgemäß mindestens ein Jahr lang durchgeführt wurden. Die Leistung muss in den letzten vier Jahren bis zum Angebotsabgabeschluss erbracht worden sein. Die Referenz muss die folgenden Angaben enthalten: - Auftraggeber - Bodenreinigungsfläche des Objektes - Gereinigte Objektarten - Leistungszeit mit Datumsangaben von/bis, - Rechnungswert in Euro und Mindestwerte an Flächen für eine bestimmte Gebäudeart enthalten. Die genauen Werte sind den Unterlagen zu entnehmen. Die Abgabe mehrerer Referenzen ist möglich. Der Auftraggeber behält sich vor die Referenzen zu überprüfen. Auf entsprechende Aufforderung im Rahmen der Aufklärung ist: Der Name und eine Emailadresse des Referenzgebers anzugeben. Der Auftraggeber wird im Rahmen einer Eigenaufklärung den Referenzgeber einmalig per Email, zur Bestätigung der Referenz auffordern Der Bieter trägt das Risiko, dass der Referenzgeber die Referenz nicht innerhalb von 10 Tagen bestätigt und der Bieter aufgrund der fehlenden Referenzbestätigung ausgeschlossen wird. ODER: Es ist vom Auftragnehmer eine entsprechende Bestätigung der Referenzgeber mit den geforderten Angaben innerhalb der Frist von 10 Tagen vorzulegen. Das Formblatt für die Bestätigung der Referenz durch den Referenzgeber hierzu ist zu verwenden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2025
Vertragsende
30.06.2029
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Verlängerung zweimalig um jeweils 24 Monate
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
115 Tage
Angebotsöffnung
05.02.2025, 23:59 Uhr. Bieter sind nicht zugelassen
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, wenn: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nic … ganz lesenAuf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, wenn: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
- Bei der Auftragsausführung sind die besonderen Ausführungsbedingungen des MiLoG zu berücksichtigen und einzuhalten und die besonderen Ausführungsbedingungen des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (insbes. Mindestlohnvorgaben … ganz lesen- Bei der Auftragsausführung sind die besonderen Ausführungsbedingungen des MiLoG zu berücksichtigen und einzuhalten und die besonderen Ausführungsbedingungen des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (insbes. Mindestlohnvorgaben nach § 4 NTVergG) und die Berücksichtigung sozialer Kriterien nach § 2 der Niedersächsischen Kernarbeitsnormenverordnung (NKernVO) einzuhalten.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

294vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (566 Lose mit Angabe)
394.488 €Zuschlagswert im Median
229.891 € – 928.613 €mittlere Hälfte, 140 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Niedersachsen (28 offen)

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Verlauf des Verfahrens23 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Vergabebekanntmachung
  3. Vergabebekanntmachung
  4. Vergabebekanntmachung
  5. Vergabebekanntmachung
  6. Vergabebekanntmachung
  7. Vergabebekanntmachung
  8. BekanntmachungFrist 26.03.2025
  9. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – VeröffentlichungFrist 05.02.2025
  10. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 05.02.2025 auf 12.02.2025 verschoben
  11. BekanntmachungFrist 05.02.2025
  12. BekanntmachungFrist 09.01.2025
  13. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist 18.12.2024
  14. BekanntmachungFrist 18.12.2024
  15. BekanntmachungFrist 03.12.2024
  16. BekanntmachungFrist 21.11.2024
  17. BekanntmachungFrist 27.11.2024
  18. Vergabebekanntmachung
  19. BekanntmachungFrist 20.11.2024
  20. BekanntmachungFrist 09.10.2024
  21. BekanntmachungFrist 06.08.2024
  22. BekanntmachungFrist 18.07.2024
  23. BekanntmachungFrist 10.07.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ecd85c36-98bb-4072-855a-8fc470131fb6.