Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitDienstleistungen

Leitung von Gemeinschaftsunterkünften und Durchführung von unterbringungsnaher Migrationssozialarbeit

Landkreis Havelland - Der Landrat - · Rathenow, Brandenburg

Aktenzeichen DI-ZVSt-SP-EU-11/2024veröffentlicht 20.11.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 830 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Brandenburg.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Brandenburg (72 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

gilt für alle 4 Lose · bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 5-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.01.2025 – 31.12.2025, bis zu 5 Verlängerungen
Lose
4
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 78 Tage (10 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (39 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 24 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2025
    vor 22 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Das Amt für Ausländerangelegenheiten beabsichtigt Verträge über die Leitung von Gemeinschaftsunterkünften inkl. Durchführung von unterbringungsnaher Migrationssozialarbeit sowie Verträge für die Durchführung von unterbringungsnaher Migrationssozialarbeit für dezentral untergebrachte Personen und die Durchführung von Migrationssozialarbeit als Fachberatungsdienst abzuschließen.

Die Grundlaufzeit der Verträgt beträgt ein Jahr und beginnt am 01.01.2025.

Lose4 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Leitung der Gemeinschaftsunterkunft in Falkensee und Durchführung von unterbringungs- naher Migrationssozialarbeit

Für die Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft in 14612 Falkensee, An der Lake 1, sucht der Landkreis Havelland ab dem 1. Januar 2025 folgenden Personaleinsatz: - 1 VZÄ (Vollzeitäquivalent) Heimleitung - 2 VZÄ Sozialarbeit Eine VZÄ entspricht dabei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Wochenstunden. Alle genauen Angaben zur Ausgeschriebenen Leistung finden Sie in den 4.01 Leistungsbeschreibung_Los 1. Bitte beachten Sie auch die Dokumente 4.02 Zuschlagskriterien_Los 1 und Los 2 und 4.03 Eignungskriterien.

1 Jahr–
2
Leitung der Gemeinschaftsunterkunft Nauen und Durchführung von unterbringungsnaher Migrationssozialarbeit

Für die Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft in 14641 Nauen, Waldemardamm 22 sucht der Auftraggeber ab dem 1.1.2025 folgenden Personaleinsatz: - 1 VZÄ (Vollzeitäquivalent) Heimleitung - 3 VZÄ Sozialarbeit Eine VZÄ entspricht dabei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Wochenstunden. Schwerpunkte der zu erbringenden Leistungen sind die Leitung der Gemeinschaftsunterkunft und die unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit (soziale Beratung und Betreuung). Alle genauen Angaben zur ausgeschriebenen Leistung finden Sie im Do. 4.01 Leistungsbeschreibung_Los 2. Bitte beachten Sie auch die Dokumente 4.02 Zuschlagskriterien_Los 1 und Los 2 und 4.03 Eignungskriterien.

1 Jahr–
3
Los 3: Unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit für dezentral untergebrachte Personen

Vertragsgegenstand ist die Durchführung der unterbringungsnahen Migrationssozialarbeit überwiegend in aufsuchender Form für die nach § 4 LAufnG im Landkreis Havelland aufgenommenen und in derzeit ca. 250 (Übergangs-) Wohnungen untergebrachten Personen. Hierzu zählen insbesondere: - Personen im Rechtskreis des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) - Rechtskreiswechsler im Jahr des Rechtskreiswechsels - Spätaussiedler und Kontingentflüchtlinge im Aufnahmejahr ggf. darüber hinaus für den Zeitraum der Erstanmeldung (u.a. Einwohnermeldeamt, Krankenversicherung, Anmeldung beim Leistungsträger, Kontoeröffnung). Die Übergangswohnungen befinden sich überwiegend im Westhavelland, in den Städten Rathenow, Premnitz und Rhinow; außerhalb dieser Kommunen zumeist in ländlichen Gemeinden. Der Auftragnehmer hat Personal mit 4 Vollzeitäquivalenten (VzÄ) einzusetzen, welches über die erforderlichen Kompetenzen und Fachkenntnisse, grundsätzlich über die Qualifikation einer/s staatlich anerkannten Sozialarbeiter/-in oder einer/s staatlich anerkannten Sozialpädagoge/-in i. S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a des Brandenburgischen Sozialberufsgesetzes nachweislich verfügt bzw. sich in einer derartigen Qualifikation befindet oder sich vertraglich dazu bereit erklärt. Alle genauen Angaben zur ausgeschriebenen Leistung finden Sie im Dok. 4.01 Leistungsbeschreibung_Los 3. Bitte beachten Sie auch die Dok. 4.02 Zuschlagskriterien_Los 3 und die 4.03 Eignungskriterien.

1 Jahr–
4
Migrationssozialarbeit als Fachberatungsdienst

Vertragsgegenstand ist die Durchführung der Migrationssozialarbeit als Fachberatungsdienst für die nach § 4 LAufnG im Landkreis Havelland aufgenommenen Personen. Hierzu zählen insbesondere: - Personen im Rechtskreis des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) - Rechtskreiswechsler, der aus dem § 4 LAufnG resultierenden Personen - Familiennachzug zu aus dem § 4 LAufnG resultierenden Personen - Spätaussiedler und Kontingentflüchtlinge. Der Auftragnehmer hat Personal mit 3,51 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) einzusetzen, welches über die erforderlichen Kompetenzen und Fachkenntnisse, grundsätzlich über die Qualifikation einer/s staatlich anerkannten Sozialarbeiter/-in oder einer/s staatlich anerkannten Sozialpädagoge/-in i. S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a des Brandenburgischen Sozialberufsgesetzes nachweislich verfügt. 1 VZÄ entspricht dabei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden. Alle genauen Angaben zur ausgeschriebenen Leistung finden Sie im Dok. 4.01 Leistungsbeschreibung_Los 4. Bitte beachten Sie auch die Dok. 4.02 Zuschlagskriterien_Los 4 und 4.03 Eignungskriterien.

1 Jahr–

Bedingungen3 Gruppen von Losen

Lose 1, 2

Zuschlag2 von 2 angegeben

Kosten
Der Gewichtungsfaktor des Kriteriums "Kosten" beträgt 30%. Der Angebotspreis, der für die Wertung herangezogen wird, ist die Summe der Kosten aller Positionen des Preisblattes inkl. Mehrwertsteuer, die vom Bieter angegeben werden. Es wird ein relativer Bewertungsweg gewählt, der die relativen Preisunterschiede zwischen den Angeboten bewertet und in Punkte umrechnet (lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma). Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung. Das günstigste Angebot erhält die Höchstpunktzahl 3. Die preislich nachfolgenden Bieter bekommen einen Abzug von der Höchstpunktzahl, der ihren Abstand zum Bestbieter berücksichtigt. Die maximal zu erreichende Gesamt-Preispunktzahl beträgt 90.
Qualität
KonzeptDer Gewichtungsfaktor des Kriteriums "Konzept" beträgt 70 %. Dem Angebot ist ein Konzept beizufügen. In diesem ist Bezug zu folgenden Unterkriterien zu nehmen: 1. Leitung und soziale Beratung in der Gemeinschaftsunterkunft (Gewichtung = 45 % |max. 135 Punkte) 2. Qualitätssichernde Maßnahmen der Migrationssozialarbeit (Gewichtung = 25 % | max. 75 punkte) Je Unterkriterium können maximal 3 Punkte erreicht werden und insgesamt maximal 6 Punkte. Die vergebenen Punkte werden mit dem angegebenen Gewichtungs- bzw. Relevanzfaktor multipliziert. Über die Summe der gewichteten Punkte wird die Summe der Leistungspunkte ermittelt. Die maximal zu erreichende Gesamt-Leistungspunktzahl im Kriterium Konzept beträgt 210.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2025
Verlängerung
bis zu 5-mal: Die Leistung soll ab dem 1. Januar 2025 erbracht werden. Der Vertrag wird mit einer Grundvertragslaufzeit von einem Jahr bis zum 31. Dezember 2025 geschlossen. Eine ordentliche Kündigung während der Grundlaufzeit ist ausgeschlossen. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt davo … ganz lesenbis zu 5-mal: Die Leistung soll ab dem 1. Januar 2025 erbracht werden. Der Vertrag wird mit einer Grundvertragslaufzeit von einem Jahr bis zum 31. Dezember 2025 geschlossen. Eine ordentliche Kündigung während der Grundlaufzeit ist ausgeschlossen. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt davon unberührt. Es besteht die Möglichkeit, den Vertrag jeweils für ein Jahr zu verlängern. Die Verlängerungsoption tritt in Kraft, wenn nicht einer der Vertragsparteien bis zum 30. Juni des Vorjahres kündigt. Der Vertrag hat eine maximale Laufzeit von 6 Jahren und endet damit spätestens am 31.12.2030.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § … ganz lesenDer Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Los 1: Leitung von Gemeinschaftsunterkünften und Durchführung von unterbringungsnaher Migrationssozialarbeit Gemäß § 1 und § 2 des LAufnG (Landesaufnahmegesetz) sind die Aufnahme, die vorläufige Unterbringung und die migrationsspezifische soziale Unterstützung von Flüchtlingen, spätausgesiedelten un … ganz lesenLos 1: Leitung von Gemeinschaftsunterkünften und Durchführung von unterbringungsnaher Migrationssozialarbeit Gemäß § 1 und § 2 des LAufnG (Landesaufnahmegesetz) sind die Aufnahme, die vorläufige Unterbringung und die migrationsspezifische soziale Unterstützung von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetztes (AsylbLG), hoheitliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgabe nach Weisung übertragen worden. Die Aufnahmeverpflichtung erstreckt sich auf alle Personenkreise gem. § 4 LAufnG. Solange eine Versorgung außerhalb der Gemeinschaftsunterkunft, i.d.R. mit Wohnraum nicht möglich ist, sind die Personen gem. § 9 Abs. 5 LAufnG in Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung vorübergehend aufzunehmen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die hierfür erforderlichen Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnungen) zu errichten und zu unterhalten und die Betreuung des in § 4 LAufnG näher genannten Personenkreises zu gewährleisten. Die Landkreise und kreisfreien Städte sind gem. § 12 Abs. 1 LAufnG verpflichtet, die nach diesem Gesetz aufgenommenen Personen bei der Bewältigung der insbesondere aus ihrer Aufnahme- und Aufenthaltssituation begründeten besonderen Lebenslagen, angepasst an die jeweiliger Wohn- und Unterbringungssituation, durch soziale Beratung und Betreuung (Migrationssozialarbeit) zu unterstützen. Zur Aufgabenwahrnehmung ist ein bedarfsgerechtes und zielgruppenspezifisches fachliches Angebot kontinuierlich zu gewährleisten. Die Aufgabenwahrnehmung gem. § 12 Abs. 1 LAufnG kann auf geeignete Dritte, in der Regel nichtstaatliche Träger der Sozialen Arbeit, übertragen werden. Der Landkreis Havelland überträgt die Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben an den Auftragnehmer. Die Leistung soll ab dem 1. Januar 2025 erbracht werden. Der Vertrag wird mit einer Grundvertragslaufzeit von einem Jahr bis zum 31. Dezember 2025 geschlossen.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXSYYYDY1TMA0V2P Bitte die Teilnahmebestimmungen (Dok. 1.02) sowie die Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Dok. 1.03) beachten!

Los 3

Zuschlag2 von 2 angegeben

Kosten
Der Gewichtungsfaktor des Kriteriums "Kosten" beträgt 30%. Der Angebotspreis, der für die Wertung herangezogen wird, ist die Summe der Kosten aller Positionen des Preisblattes inkl. Mehrwertsteuer, die vom Bieter angegeben werden. Es wird ein relativer Bewertungsweg gewählt, der die relativen Preisunterschiede zwischen den Angeboten bewertet und in Punkte umrechnet (lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma). Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung. Das günstigste Angebot erhält die Höchstpunktzahl 3. Die preislich nachfolgenden Bieter bekommen einen Abzug von der Höchstpunktzahl, der ihren Abstand zum Bestbieter berücksichtigt. Die maximal zu erreichende Gesamt-Preispunktzahl beträgt 90.
Qualität
KonzeptDer Gewichtungsfaktor des Kriteriums "Konzept" beträgt 70 %. Dem Angebot ist ein Konzept beizufügen. In diesem ist Bezug zu folgenden Unterkriterien zu nehmen: 1. Leitung und soziale Beratung in der Gemeinschaftsunterkunft (Gewichtung = 45 % |max. 135 Punkte) 2. Qualitätssichernde Maßnahmen der Migrationssozialarbeit (Gewichtung = 25 % | max. 75 punkte) Je Unterkriterium können maximal 3 Punkte erreicht werden und insgesamt maximal 6 Punkte. Die vergebenen Punkte werden mit dem angegebenen Gewichtungs- bzw. Relevanzfaktor multipliziert. Über die Summe der gewichteten Punkte wird die Summe der Leistungspunkte ermittelt. Die maximal zu erreichende Gesamt-Leistungspunktzahl im Kriterium Konzept beträgt 210.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2025
Verlängerung
bis zu 5-mal: Die Leistung soll ab dem 1. Januar 2025 erbracht werden. Der Vertrag wird mit einer Grundvertragslaufzeit von einem Jahr bis zum 31. Dezember 2025 geschlossen. Eine ordentliche Kündigung während der Grundlaufzeit ist ausgeschlossen. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt davo … ganz lesenbis zu 5-mal: Die Leistung soll ab dem 1. Januar 2025 erbracht werden. Der Vertrag wird mit einer Grundvertragslaufzeit von einem Jahr bis zum 31. Dezember 2025 geschlossen. Eine ordentliche Kündigung während der Grundlaufzeit ist ausgeschlossen. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt davon unberührt. Es besteht die Möglichkeit, den Vertrag jeweils für ein Jahr zu verlängern. Die Verlängerungsoption tritt in Kraft, wenn nicht einer der Vertragsparteien bis zum 30. Juni des Vorjahres kündigt. Der Vertrag hat eine maximale Laufzeit von 6 Jahren und endet damit spätestens am 31.12.2030.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § … ganz lesenDer Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Dem Landkreis Havelland ist die Aufnahme und Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen vom Land Brandenburg als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen worden. Es besteht die Verpflichtung, die nach § 4 LAufnG aufgenommenen Personen bei der Bewältigung ihrer besonderen Lebenslagen du … ganz lesenDem Landkreis Havelland ist die Aufnahme und Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen vom Land Brandenburg als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen worden. Es besteht die Verpflichtung, die nach § 4 LAufnG aufgenommenen Personen bei der Bewältigung ihrer besonderen Lebenslagen durch soziale Beratung und Betreuung (Migrationssozialarbeit) zu unterstützen. Gemäß § 12 LAufnG ist ein bedarfs- gerechtes und zielgruppenspezifisches, fachliches Angebot kontinuierlich zu gewährleisten. Diese Aufgabe kann auf geeignete Dritte, in der Regel nichtstaatliche Träger der Sozialen Arbeit, übertragen werden. Der Landkreis Havelland beabsichtigt, die unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit für dezentral in (Übergangs-) Wohnungen untergebrachte Personen, für die nach § 4 Landesaufnahmegesetz (LAufnG) eine Aufnahme- und Unterbringungsverpflichtung besteht, an einen nichtstaatlichen Träger der Sozialen Arbeit zu vergeben. Die Leistung soll ab dem 1. Januar 2025 erbracht werden. Der Vertrag wird mit einer Grundvertragslaufzeit von einem Jahr bis zum 31. Dezember 2025 geschlossen.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXSYYYDY1TMA0V2P Bitte die Teilnahmebestimmungen (Dok. 1.02) sowie die Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Dok. 1.03) beachten!

Los 4

Zuschlag2 von 2 angegeben

Kosten
Der Gewichtungsfaktor des Kriteriums "Kosten" beträgt 30%. Der Angebotspreis, der für die Wertung herangezogen wird, ist die Summe der Kosten aller Positionen des Preisblattes inkl. Mehrwertsteuer, die vom Bieter angegeben werden. Es wird ein relativer Bewertungsweg gewählt, der die relativen Preisunterschiede zwischen den Angeboten bewertet und in Punkte umrechnet (lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma). Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung. Das günstigste Angebot erhält die Höchstpunktzahl 3. Die preislich nachfolgenden Bieter bekommen einen Abzug von der Höchstpunktzahl, der ihren Abstand zum Bestbieter berücksichtigt. Die maximal zu erreichende Gesamt-Preispunktzahl beträgt 90.
Qualität
KonzeptDer Gewichtungsfaktor des Kriteriums "Konzept" beträgt 70 %. Dem Angebot ist ein Konzept beizufügen. In diesem ist Bezug zu folgenden Unterkriterien zu nehmen: 1. Leitung und soziale Beratung in der Gemeinschaftsunterkunft (Gewichtung = 45 % |max. 135 Punkte) 2. Qualitätssichernde Maßnahmen der Migrationssozialarbeit (Gewichtung = 25 % | max. 75 punkte) Je Unterkriterium können maximal 3 Punkte erreicht werden und insgesamt maximal 6 Punkte. Die vergebenen Punkte werden mit dem angegebenen Gewichtungs- bzw. Relevanzfaktor multipliziert. Über die Summe der gewichteten Punkte wird die Summe der Leistungspunkte ermittelt. Die maximal zu erreichende Gesamt-Leistungspunktzahl im Kriterium Konzept beträgt 210.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2025
Verlängerung
bis zu 5-mal: Die Leistung soll ab dem 1. Januar 2025 erbracht werden. Der Vertrag wird mit einer Grundvertragslaufzeit von einem Jahr bis zum 31. Dezember 2025 geschlossen. Eine ordentliche Kündigung während der Grundlaufzeit ist ausgeschlossen. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt davo … ganz lesenbis zu 5-mal: Die Leistung soll ab dem 1. Januar 2025 erbracht werden. Der Vertrag wird mit einer Grundvertragslaufzeit von einem Jahr bis zum 31. Dezember 2025 geschlossen. Eine ordentliche Kündigung während der Grundlaufzeit ist ausgeschlossen. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt davon unberührt. Es besteht die Möglichkeit, den Vertrag jeweils für ein Jahr zu verlängern. Die Verlängerungsoption tritt in Kraft, wenn nicht einer der Vertragsparteien bis zum 30. Juni des Vorjahres kündigt. Der Vertrag hat eine maximale Laufzeit von 6 Jahren und endet damit spätestens am 31.12.2030.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § … ganz lesenDer Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Dem Landkreis Havelland ist die Aufnahme und Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen vom Land Brandenburg als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen worden. Es besteht die Verpflichtung, die nach § 4 LAufnG aufgenommenen Personen bei der Bewältigung ihrer besonderen Lebenslagen du … ganz lesenDem Landkreis Havelland ist die Aufnahme und Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen vom Land Brandenburg als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen worden. Es besteht die Verpflichtung, die nach § 4 LAufnG aufgenommenen Personen bei der Bewältigung ihrer besonderen Lebenslagen durch soziale Beratung und Betreuung (Migrationssozialarbeit) zu unterstützen. Gemäß § 12 LAufnG i. V. m. § 13 LAufnGDV Anlage 4 Nr. 2.2 soll die Migrationssozialarbeit auch als Fachberatungsdienst erfolgen. Der Landkreis Havelland beabsichtigt, die Migrationssozialarbeit als Fachberatungsdienst an einen nicht-staatlichen Träger der Sozialen Arbeit zu vergeben. Die Leistung soll ab dem 1. Januar 2025 erbracht werden. Der Vertrag wird mit einer Grundvertragslaufzeit von einem Jahr bis zum 31. Dezember 2025 geschlossen.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXSYYYDY1TMA0V2P Bitte die Teilnahmebestimmungen (Dok. 1.02) sowie die Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Dok. 1.03) beachten!

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Landkreis Havelland - Der Landrat -

Alle 9 offenen Ausschreibungen von Landkreis Havelland - Der Landrat -, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 850 (Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

12vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (18 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 2 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Brandenburg (72 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 30.07.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7fc982ca-97a1-4076-bc61-b4e426f1231f.