Leitung von Gemeinschaftsunterkünften und Durchführung von unterbringungsnaher Migrationssozialarbeit
Landkreis Havelland - Der Landrat - · Rathenow, Brandenburg
Aktenzeichen DI-ZVSt-SP-EU-11/2024veröffentlicht 20.11.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 01.01.2025 – 31.12.2025
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Brandenburg.
- Baumkontrollen für die Landeshauptstadt PotsdamLandeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement · PotsdamFrist 09.11.2026
- Externe Baumkontrolle B- und L-Straßen SM Eberswalde 2027Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Dienststätte Eberswalde · HoppegartenFrist 08.12.2026
- Verkehrssicherungsmaßnahmen an kommunalen BäumenStadtverwaltung Hohen Neuendorf · Hohen NeuendorfFrist 12.11.2026
- Thermische Entsorgung von Vererdungssubstrat der Kläranlage WerderWasser- und Abwasserzweckverband Werder-Havelland · Werder (Havel)Frist 07.12.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Brandenburg (72 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endete voraussichtlich am
gilt für alle 4 Lose · bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 5-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Jahr01.01.2025 – 31.12.2025, bis zu 5 Verlängerungen
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Rathenow14712, Landkreis Havelland, Brandenburg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 78 Tage (10 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (39 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 24 Monaten
- Vertragsbeginnvor 22 MonatenLaufzeit bis 31.12.2025
- Heute
Beschreibung
Das Amt für Ausländerangelegenheiten beabsichtigt Verträge über die Leitung von Gemeinschaftsunterkünften inkl. Durchführung von unterbringungsnaher Migrationssozialarbeit sowie Verträge für die Durchführung von unterbringungsnaher Migrationssozialarbeit für dezentral untergebrachte Personen und die Durchführung von Migrationssozialarbeit als Fachberatungsdienst abzuschließen.
Die Grundlaufzeit der Verträgt beträgt ein Jahr und beginnt am 01.01.2025.
Lose4 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Leitung der Gemeinschaftsunterkunft in Falkensee und Durchführung von unterbringungs- naher Migrationssozialarbeit Für die Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft in 14612 Falkensee, An der Lake 1, sucht der Landkreis Havelland ab dem 1. Januar 2025 folgenden Personaleinsatz: - 1 VZÄ (Vollzeitäquivalent) Heimleitung - 2 VZÄ Sozialarbeit Eine VZÄ entspricht dabei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Wochenstunden. Alle genauen Angaben zur Ausgeschriebenen Leistung finden Sie in den 4.01 Leistungsbeschreibung_Los 1. Bitte beachten Sie auch die Dokumente 4.02 Zuschlagskriterien_Los 1 und Los 2 und 4.03 Eignungskriterien. | 1 Jahr | – |
| 2 | Leitung der Gemeinschaftsunterkunft Nauen und Durchführung von unterbringungsnaher Migrationssozialarbeit Für die Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft in 14641 Nauen, Waldemardamm 22 sucht der Auftraggeber ab dem 1.1.2025 folgenden Personaleinsatz: - 1 VZÄ (Vollzeitäquivalent) Heimleitung - 3 VZÄ Sozialarbeit Eine VZÄ entspricht dabei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Wochenstunden. Schwerpunkte der zu erbringenden Leistungen sind die Leitung der Gemeinschaftsunterkunft und die unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit (soziale Beratung und Betreuung). Alle genauen Angaben zur ausgeschriebenen Leistung finden Sie im Do. 4.01 Leistungsbeschreibung_Los 2. Bitte beachten Sie auch die Dokumente 4.02 Zuschlagskriterien_Los 1 und Los 2 und 4.03 Eignungskriterien. | 1 Jahr | – |
| 3 | Los 3: Unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit für dezentral untergebrachte Personen Vertragsgegenstand ist die Durchführung der unterbringungsnahen Migrationssozialarbeit überwiegend in aufsuchender Form für die nach § 4 LAufnG im Landkreis Havelland aufgenommenen und in derzeit ca. 250 (Übergangs-) Wohnungen untergebrachten Personen. Hierzu zählen insbesondere: - Personen im Rechtskreis des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) - Rechtskreiswechsler im Jahr des Rechtskreiswechsels - Spätaussiedler und Kontingentflüchtlinge im Aufnahmejahr ggf. darüber hinaus für den Zeitraum der Erstanmeldung (u.a. Einwohnermeldeamt, Krankenversicherung, Anmeldung beim Leistungsträger, Kontoeröffnung). Die Übergangswohnungen befinden sich überwiegend im Westhavelland, in den Städten Rathenow, Premnitz und Rhinow; außerhalb dieser Kommunen zumeist in ländlichen Gemeinden. Der Auftragnehmer hat Personal mit 4 Vollzeitäquivalenten (VzÄ) einzusetzen, welches über die erforderlichen Kompetenzen und Fachkenntnisse, grundsätzlich über die Qualifikation einer/s staatlich anerkannten Sozialarbeiter/-in oder einer/s staatlich anerkannten Sozialpädagoge/-in i. S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a des Brandenburgischen Sozialberufsgesetzes nachweislich verfügt bzw. sich in einer derartigen Qualifikation befindet oder sich vertraglich dazu bereit erklärt. Alle genauen Angaben zur ausgeschriebenen Leistung finden Sie im Dok. 4.01 Leistungsbeschreibung_Los 3. Bitte beachten Sie auch die Dok. 4.02 Zuschlagskriterien_Los 3 und die 4.03 Eignungskriterien. | 1 Jahr | – |
| 4 | Migrationssozialarbeit als Fachberatungsdienst Vertragsgegenstand ist die Durchführung der Migrationssozialarbeit als Fachberatungsdienst für die nach § 4 LAufnG im Landkreis Havelland aufgenommenen Personen. Hierzu zählen insbesondere: - Personen im Rechtskreis des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) - Rechtskreiswechsler, der aus dem § 4 LAufnG resultierenden Personen - Familiennachzug zu aus dem § 4 LAufnG resultierenden Personen - Spätaussiedler und Kontingentflüchtlinge. Der Auftragnehmer hat Personal mit 3,51 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) einzusetzen, welches über die erforderlichen Kompetenzen und Fachkenntnisse, grundsätzlich über die Qualifikation einer/s staatlich anerkannten Sozialarbeiter/-in oder einer/s staatlich anerkannten Sozialpädagoge/-in i. S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a des Brandenburgischen Sozialberufsgesetzes nachweislich verfügt. 1 VZÄ entspricht dabei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden. Alle genauen Angaben zur ausgeschriebenen Leistung finden Sie im Dok. 4.01 Leistungsbeschreibung_Los 4. Bitte beachten Sie auch die Dok. 4.02 Zuschlagskriterien_Los 4 und 4.03 Eignungskriterien. | 1 Jahr | – |
Bedingungen3 Gruppen von Losen
Lose 1, 2
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Kosten
- Der Gewichtungsfaktor des Kriteriums "Kosten" beträgt 30%. Der Angebotspreis, der für die Wertung herangezogen wird, ist die Summe der Kosten aller Positionen des Preisblattes inkl. Mehrwertsteuer, die vom Bieter angegeben werden. Es wird ein relativer Bewertungsweg gewählt, der die relativen Preisunterschiede zwischen den Angeboten bewertet und in Punkte umrechnet (lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma). Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung. Das günstigste Angebot erhält die Höchstpunktzahl 3. Die preislich nachfolgenden Bieter bekommen einen Abzug von der Höchstpunktzahl, der ihren Abstand zum Bestbieter berücksichtigt. Die maximal zu erreichende Gesamt-Preispunktzahl beträgt 90.
- Qualität
- KonzeptDer Gewichtungsfaktor des Kriteriums "Konzept" beträgt 70 %. Dem Angebot ist ein Konzept beizufügen. In diesem ist Bezug zu folgenden Unterkriterien zu nehmen: 1. Leitung und soziale Beratung in der Gemeinschaftsunterkunft (Gewichtung = 45 % |max. 135 Punkte) 2. Qualitätssichernde Maßnahmen der Migrationssozialarbeit (Gewichtung = 25 % | max. 75 punkte) Je Unterkriterium können maximal 3 Punkte erreicht werden und insgesamt maximal 6 Punkte. Die vergebenen Punkte werden mit dem angegebenen Gewichtungs- bzw. Relevanzfaktor multipliziert. Über die Summe der gewichteten Punkte wird die Summe der Leistungspunkte ermittelt. Die maximal zu erreichende Gesamt-Leistungspunktzahl im Kriterium Konzept beträgt 210.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2025
- Vertragsende
- 31.12.2025
- Verlängerung
bis zu 5-mal: Die Leistung soll ab dem 1. Januar 2025 erbracht werden. Der Vertrag wird mit einer Grundvertragslaufzeit von einem Jahr bis zum 31. Dezember 2025 geschlossen. Eine ordentliche Kündigung während der Grundlaufzeit ist ausgeschlossen. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt davo … ganz lesenkürzer
bis zu 5-mal: Die Leistung soll ab dem 1. Januar 2025 erbracht werden. Der Vertrag wird mit einer Grundvertragslaufzeit von einem Jahr bis zum 31. Dezember 2025 geschlossen. Eine ordentliche Kündigung während der Grundlaufzeit ist ausgeschlossen. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt davon unberührt. Es besteht die Möglichkeit, den Vertrag jeweils für ein Jahr zu verlängern. Die Verlängerungsoption tritt in Kraft, wenn nicht einer der Vertragsparteien bis zum 30. Juni des Vorjahres kündigt. Der Vertrag hat eine maximale Laufzeit von 6 Jahren und endet damit spätestens am 31.12.2030.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § … ganz lesenkürzer
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Los 1: Leitung von Gemeinschaftsunterkünften und Durchführung von unterbringungsnaher Migrationssozialarbeit Gemäß § 1 und § 2 des LAufnG (Landesaufnahmegesetz) sind die Aufnahme, die vorläufige Unterbringung und die migrationsspezifische soziale Unterstützung von Flüchtlingen, spätausgesiedelten un … ganz lesenkürzer
Los 1: Leitung von Gemeinschaftsunterkünften und Durchführung von unterbringungsnaher Migrationssozialarbeit Gemäß § 1 und § 2 des LAufnG (Landesaufnahmegesetz) sind die Aufnahme, die vorläufige Unterbringung und die migrationsspezifische soziale Unterstützung von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetztes (AsylbLG), hoheitliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgabe nach Weisung übertragen worden. Die Aufnahmeverpflichtung erstreckt sich auf alle Personenkreise gem. § 4 LAufnG. Solange eine Versorgung außerhalb der Gemeinschaftsunterkunft, i.d.R. mit Wohnraum nicht möglich ist, sind die Personen gem. § 9 Abs. 5 LAufnG in Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung vorübergehend aufzunehmen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die hierfür erforderlichen Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnungen) zu errichten und zu unterhalten und die Betreuung des in § 4 LAufnG näher genannten Personenkreises zu gewährleisten. Die Landkreise und kreisfreien Städte sind gem. § 12 Abs. 1 LAufnG verpflichtet, die nach diesem Gesetz aufgenommenen Personen bei der Bewältigung der insbesondere aus ihrer Aufnahme- und Aufenthaltssituation begründeten besonderen Lebenslagen, angepasst an die jeweiliger Wohn- und Unterbringungssituation, durch soziale Beratung und Betreuung (Migrationssozialarbeit) zu unterstützen. Zur Aufgabenwahrnehmung ist ein bedarfsgerechtes und zielgruppenspezifisches fachliches Angebot kontinuierlich zu gewährleisten. Die Aufgabenwahrnehmung gem. § 12 Abs. 1 LAufnG kann auf geeignete Dritte, in der Regel nichtstaatliche Träger der Sozialen Arbeit, übertragen werden. Der Landkreis Havelland überträgt die Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben an den Auftragnehmer. Die Leistung soll ab dem 1. Januar 2025 erbracht werden. Der Vertrag wird mit einer Grundvertragslaufzeit von einem Jahr bis zum 31. Dezember 2025 geschlossen.- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXSYYYDY1TMA0V2P Bitte die Teilnahmebestimmungen (Dok. 1.02) sowie die Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Dok. 1.03) beachten!
Los 3
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Kosten
- Der Gewichtungsfaktor des Kriteriums "Kosten" beträgt 30%. Der Angebotspreis, der für die Wertung herangezogen wird, ist die Summe der Kosten aller Positionen des Preisblattes inkl. Mehrwertsteuer, die vom Bieter angegeben werden. Es wird ein relativer Bewertungsweg gewählt, der die relativen Preisunterschiede zwischen den Angeboten bewertet und in Punkte umrechnet (lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma). Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung. Das günstigste Angebot erhält die Höchstpunktzahl 3. Die preislich nachfolgenden Bieter bekommen einen Abzug von der Höchstpunktzahl, der ihren Abstand zum Bestbieter berücksichtigt. Die maximal zu erreichende Gesamt-Preispunktzahl beträgt 90.
- Qualität
- KonzeptDer Gewichtungsfaktor des Kriteriums "Konzept" beträgt 70 %. Dem Angebot ist ein Konzept beizufügen. In diesem ist Bezug zu folgenden Unterkriterien zu nehmen: 1. Leitung und soziale Beratung in der Gemeinschaftsunterkunft (Gewichtung = 45 % |max. 135 Punkte) 2. Qualitätssichernde Maßnahmen der Migrationssozialarbeit (Gewichtung = 25 % | max. 75 punkte) Je Unterkriterium können maximal 3 Punkte erreicht werden und insgesamt maximal 6 Punkte. Die vergebenen Punkte werden mit dem angegebenen Gewichtungs- bzw. Relevanzfaktor multipliziert. Über die Summe der gewichteten Punkte wird die Summe der Leistungspunkte ermittelt. Die maximal zu erreichende Gesamt-Leistungspunktzahl im Kriterium Konzept beträgt 210.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2025
- Vertragsende
- 31.12.2025
- Verlängerung
bis zu 5-mal: Die Leistung soll ab dem 1. Januar 2025 erbracht werden. Der Vertrag wird mit einer Grundvertragslaufzeit von einem Jahr bis zum 31. Dezember 2025 geschlossen. Eine ordentliche Kündigung während der Grundlaufzeit ist ausgeschlossen. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt davo … ganz lesenkürzer
bis zu 5-mal: Die Leistung soll ab dem 1. Januar 2025 erbracht werden. Der Vertrag wird mit einer Grundvertragslaufzeit von einem Jahr bis zum 31. Dezember 2025 geschlossen. Eine ordentliche Kündigung während der Grundlaufzeit ist ausgeschlossen. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt davon unberührt. Es besteht die Möglichkeit, den Vertrag jeweils für ein Jahr zu verlängern. Die Verlängerungsoption tritt in Kraft, wenn nicht einer der Vertragsparteien bis zum 30. Juni des Vorjahres kündigt. Der Vertrag hat eine maximale Laufzeit von 6 Jahren und endet damit spätestens am 31.12.2030.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § … ganz lesenkürzer
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Dem Landkreis Havelland ist die Aufnahme und Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen vom Land Brandenburg als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen worden. Es besteht die Verpflichtung, die nach § 4 LAufnG aufgenommenen Personen bei der Bewältigung ihrer besonderen Lebenslagen du … ganz lesenkürzer
Dem Landkreis Havelland ist die Aufnahme und Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen vom Land Brandenburg als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen worden. Es besteht die Verpflichtung, die nach § 4 LAufnG aufgenommenen Personen bei der Bewältigung ihrer besonderen Lebenslagen durch soziale Beratung und Betreuung (Migrationssozialarbeit) zu unterstützen. Gemäß § 12 LAufnG ist ein bedarfs- gerechtes und zielgruppenspezifisches, fachliches Angebot kontinuierlich zu gewährleisten. Diese Aufgabe kann auf geeignete Dritte, in der Regel nichtstaatliche Träger der Sozialen Arbeit, übertragen werden. Der Landkreis Havelland beabsichtigt, die unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit für dezentral in (Übergangs-) Wohnungen untergebrachte Personen, für die nach § 4 Landesaufnahmegesetz (LAufnG) eine Aufnahme- und Unterbringungsverpflichtung besteht, an einen nichtstaatlichen Träger der Sozialen Arbeit zu vergeben. Die Leistung soll ab dem 1. Januar 2025 erbracht werden. Der Vertrag wird mit einer Grundvertragslaufzeit von einem Jahr bis zum 31. Dezember 2025 geschlossen.- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXSYYYDY1TMA0V2P Bitte die Teilnahmebestimmungen (Dok. 1.02) sowie die Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Dok. 1.03) beachten!
Los 4
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Kosten
- Der Gewichtungsfaktor des Kriteriums "Kosten" beträgt 30%. Der Angebotspreis, der für die Wertung herangezogen wird, ist die Summe der Kosten aller Positionen des Preisblattes inkl. Mehrwertsteuer, die vom Bieter angegeben werden. Es wird ein relativer Bewertungsweg gewählt, der die relativen Preisunterschiede zwischen den Angeboten bewertet und in Punkte umrechnet (lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma). Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung. Das günstigste Angebot erhält die Höchstpunktzahl 3. Die preislich nachfolgenden Bieter bekommen einen Abzug von der Höchstpunktzahl, der ihren Abstand zum Bestbieter berücksichtigt. Die maximal zu erreichende Gesamt-Preispunktzahl beträgt 90.
- Qualität
- KonzeptDer Gewichtungsfaktor des Kriteriums "Konzept" beträgt 70 %. Dem Angebot ist ein Konzept beizufügen. In diesem ist Bezug zu folgenden Unterkriterien zu nehmen: 1. Leitung und soziale Beratung in der Gemeinschaftsunterkunft (Gewichtung = 45 % |max. 135 Punkte) 2. Qualitätssichernde Maßnahmen der Migrationssozialarbeit (Gewichtung = 25 % | max. 75 punkte) Je Unterkriterium können maximal 3 Punkte erreicht werden und insgesamt maximal 6 Punkte. Die vergebenen Punkte werden mit dem angegebenen Gewichtungs- bzw. Relevanzfaktor multipliziert. Über die Summe der gewichteten Punkte wird die Summe der Leistungspunkte ermittelt. Die maximal zu erreichende Gesamt-Leistungspunktzahl im Kriterium Konzept beträgt 210.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2025
- Vertragsende
- 31.12.2025
- Verlängerung
bis zu 5-mal: Die Leistung soll ab dem 1. Januar 2025 erbracht werden. Der Vertrag wird mit einer Grundvertragslaufzeit von einem Jahr bis zum 31. Dezember 2025 geschlossen. Eine ordentliche Kündigung während der Grundlaufzeit ist ausgeschlossen. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt davo … ganz lesenkürzer
bis zu 5-mal: Die Leistung soll ab dem 1. Januar 2025 erbracht werden. Der Vertrag wird mit einer Grundvertragslaufzeit von einem Jahr bis zum 31. Dezember 2025 geschlossen. Eine ordentliche Kündigung während der Grundlaufzeit ist ausgeschlossen. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt davon unberührt. Es besteht die Möglichkeit, den Vertrag jeweils für ein Jahr zu verlängern. Die Verlängerungsoption tritt in Kraft, wenn nicht einer der Vertragsparteien bis zum 30. Juni des Vorjahres kündigt. Der Vertrag hat eine maximale Laufzeit von 6 Jahren und endet damit spätestens am 31.12.2030.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § … ganz lesenkürzer
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Dem Landkreis Havelland ist die Aufnahme und Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen vom Land Brandenburg als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen worden. Es besteht die Verpflichtung, die nach § 4 LAufnG aufgenommenen Personen bei der Bewältigung ihrer besonderen Lebenslagen du … ganz lesenkürzer
Dem Landkreis Havelland ist die Aufnahme und Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen vom Land Brandenburg als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen worden. Es besteht die Verpflichtung, die nach § 4 LAufnG aufgenommenen Personen bei der Bewältigung ihrer besonderen Lebenslagen durch soziale Beratung und Betreuung (Migrationssozialarbeit) zu unterstützen. Gemäß § 12 LAufnG i. V. m. § 13 LAufnGDV Anlage 4 Nr. 2.2 soll die Migrationssozialarbeit auch als Fachberatungsdienst erfolgen. Der Landkreis Havelland beabsichtigt, die Migrationssozialarbeit als Fachberatungsdienst an einen nicht-staatlichen Träger der Sozialen Arbeit zu vergeben. Die Leistung soll ab dem 1. Januar 2025 erbracht werden. Der Vertrag wird mit einer Grundvertragslaufzeit von einem Jahr bis zum 31. Dezember 2025 geschlossen.- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXSYYYDY1TMA0V2P Bitte die Teilnahmebestimmungen (Dok. 1.02) sowie die Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Dok. 1.03) beachten!
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Living Quarter TPTL gGmbH, Berlin | 5 |
| 2 | Living Quarter TPTL gGmbH, Berlin | 5 |
| 3 | Internationaler Bund (IB), IB Berlin-Brandenburg gGmbH, Region Nordwest, Berlin | 2 |
| 4 | Internationaler Bund (IB), IB Berlin-Brandenburg gGmbH, Region Nordwest, Berlin | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow
- Kontakt
- vergabestelle@
havelland.de - Auskünfte
- Landkreis Havelland - Der Landrat -vergabestelle@
havelland.de
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- Austausch der vorhandenen Bandbibliothek des Sicherungssystems am Standort RathenowLandkreis Havelland - Der Landrat - · 14712 RathenowFrist 20.11.2026
- Entsorgung belasteter Erdstoff (ASN 17 05 03* und 17 01 06*)Landkreis Havelland - Der Landrat - · 14712 RathenowFrist 16.11.2026
Alle 9 offenen Ausschreibungen von Landkreis Havelland - Der Landrat -, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 850 (Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- IB Berlin-Brandenburg gGmbH2 Zuschläge
- Soziale Arbeit Mittelmark e.V.2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 30.07.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7fc982ca-97a1-4076-bc61-b4e426f1231f.