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Frist abgelaufennationalDienstleistungen

Leistungen zur Baumkontrolle für den Bundesforstbetrieb Havel-Oder-Spree (VOEK 202-23)

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Berlin

Aktenzeichen VOEK 202-23veröffentlicht 24.04.2023Öffentliche Ausschreibung

Angebotsfristseit 1252 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
keine Angabe
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Berlin
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Diese Bekanntmachung ist eine Kurzmeldung. Laufzeit, Lose, Eignungs- und Zuschlagskriterien stehen nur in den Unterlagen auf der Vergabeplattform.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Obergrenze: Nationales Verfahren: Der Gesamtwert liegt unter dem jeweiligen EU-Schwellenwert (216.000 € für Liefer- und Dienstleistungen, 5.404.000 € für Bauleistungen). Ausnahme: kleine Lose eines EU-weiten Auftrags.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 43 Monaten
  2. Fragen bis 12:00 Uhr
    vor 41 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 41 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Leistungen zur Baumkontrolle. --- Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht müssen Bäume des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Oder-Havel [WSA O-H], im jährlichen Turnus mindestens einmal kontrolliert werden. Dies schließt sowohl die im Eigentum des WSA O-H befindlichen Bäume als auch Bäume Dritter mit ein, welche z. B. einen Betriebsweg, die Wasserstraße oder sonstige Flächen gefährden können, auf denen das WSA O-H einen Verkehr eröffnet oder zugelassen hat. Der Auftragnehmer [AN] erhält vom Auftraggeber [AG] einen Nachweis darüber, dass er die vertraglich beschriebenen Leistungen im Auftrag des WSA Oder-Havel/Bundes ausführt. Das Betreten von Liegenschaften Dritter ist zu vermeiden. Sollte dieses in Ausnahmefällen unumgänglich sein, sind die Liegenschaftseigentümer/-nutzer vorab durch den AN mit Schreiben zu informieren. Es soll sich keinesfalls widerrechtlich Zugang verschafft werden. --- Die Baumkontrollen sollen gemäß Leitfaden Baumkontrolle an Bundeswasserstraßen, unter Berücksichtigung des „BfG - Arbeitsblatts Astschnitt“ und „BfG - Leitbild der Gehölzunterhaltung“ an Bundeswasserstraßen durchgeführt werden. --- Es sind z. Zt. ca. 5.000 ein- und mehrstämmige Bäume an den Bundeswasserstraßen des ABz Schwedt zu kontrollieren. Ca. 3.000 Bäume sind nur wasserseitig zugänglich und ca. 2.000 Bäume landseitig erreichbar. --- Der Kontrollabschnitt erstreckt sich über den gesamten Außenbezirk Schwedt an den Bundeswasserstraßen: Oder [Od]: 681,500 km - 704,100 km Westoder [WOd]: 000,120 km - 017,100 km Hohensaaten-Friedrichsthaler Wasserstraße [HFW]: 103,000 km - 134,956 km --- Alle genannten Abschnitte der Bundeswasserstraße liegen im Bereich des Nationalparks „Unteres Odertal“ (Oder vollständig, HFW und Westoder linkes Ufer außer in den direkten Ortslagen) HFW rechtes Ufer vollständig (ausgenommen Bereiche beim ABz Schwedt und alle Oderdeichanlagen). Große Bereiche sind nur zu Fuß über die Deichanlagen zugänglich. Zuwege müssen vom AN erkundet werden. --- Einrichtungsplätze auf Landflächen können vom AG nicht gestellt werden. Liegeflächen für schwimmende Geräte und Lagerschiffe sind im beschränkten Umfang vorhanden. --- Im Bereich der Maßnahme gilt die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) in der derzeit gültigen Fassung einschließlich der zusätzlich erlassenen Ergänzungen, Anordnungen und Bekanntmachungen. Für den Zeitraum der Durchführung der Maßnahme besteht der öffentliche Schiffsverkehr auf den Bundeswasserstraßen weiter. Dem durchgehenden Schifffahrtsverkehr ist die Durchfahrt zu gewähren. Der Aufwand wird nicht gesondert vergütet. Verkehrsregelungen auf Bundeswasserstraßen, die zu Beeinträchtigungen des Schiffsverkehrs führen oder führen können, sind hoheitliche Aufgaben und werden dem AN nicht übertragen. Auf die zugelassenen Abmessungen der Wasserfahrzeuge des AN sowie auf die Kennzeichnung dieser bei Tag und Nacht ist zu achten. Außerdem sind baustellenbezogene strom- und schifffahrtspolizeiliche Auflagen des WSA Oder-Havel zu beachten. Die Schleusenabmessungen und Brückenhöhen sind zu beachten, wenn erforderlich sind Sondererlaubnisse zu beantragen. Die zulässigen Abmessungen für Fahrzeuge und Verbände, Tauchtiefen und Abladetiefen sind der aktuellen Fassung der Binnenschifffahrtsstraßen - Ordnung [BinSchStrO] zu entnehmen. --- Weitere Angaben sind den zusätzlichen Vertragsbedingungen, der Leistungsbeschreibung, den ergänzenden Vertragsbedingungen, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.

Gegenstand nach CPV

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3d0c248e-cf45-4759-89d2-506df5bca2bc.