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Leistungen für Lieferung und Abkippen von Wegebaumaterial sowie Wegeinstandsetzung im Bundesforstbetrieb Havel Oder Spree, 4 Lose (Vergabenummer VOEK 582-25)

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen VOEK 582-25veröffentlicht 10.04.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 275 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.

Alle Ausschreibungen: Tiefbau und Straßenbau in Nordrhein-Westfalen (133 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Verträge enden voraussichtlich je Los – Neuausschreibung möglich

  • Los 4: Lieferung von Wegebaumaterial inkl. Wegeinstandsetzung (1.500 lfdm)bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
  • Los 2: Lieferung und gleichmäßiges Abkippen von Wegebaumaterial gem. LB Punkt III.3 auf einer Wegstrecke von 6.440 lfm (1,2 t/lfm). Weg muss zu jeder Zeit mit geländegängigen PKW befahrbar sein. Keine Lieferung mit großen Sattelaufliegern möglich. Allrad-Fahrzeuge erforderlich.bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
  • Los 1: Lieferung und gleichmäßiges Abkippen von Wegebaumaterial gem. LB Punkt III.3 auf einer Wegstrecke von 14.400 lfm (1,4 t/lfm). Weg muss zu jeder Zeit mit geländegängigen PKW befahrbar sein. Keine Lieferung mit großen Sattelaufliegern möglich. Allrad-Fahrzeuge erforderlich.in 5 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung
  • Los 3: Lieferung und gleichmäßiges Abkippen von Wegebaumaterial gem. LB Punkt III.3 auf einer Wegstrecke von 1.595 lfm (1,2 t/lfm). Weg muss zu jeder Zeit mit geländegängigen PKW befahrbar sein. Keine Lieferung mit großen Sattelaufliegern möglich. Allrad-Fahrzeuge erforderlich.in 5 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
1 €
Laufzeit
7 Monate01.05.2026 – 15.12.2026
Lose
4
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 15.12.2026
    vor 6 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Beim Bundesforstbetrieb Havel-Oder-Spree ist die Lieferung und gleichmäßiges Abkippen von Wegebaumaterial in verschiedenen Revieren vorgesehen. Im Los 4 soll Lieferung von Wegebaumaterial inkl. Wegeinstandsetzung erfolgen. Die Maßnahmen wurden nach der geographischen Lage der Reviere und nach Leistungsart in 4 Lose aufgeteilt. Die Leistungsbeschreibung bezieht sich auf eine Dienstleistung, bestehend aus Anlieferung, Verteilung, gleichmäßiges Ausbringen. Die Lieferung und gleichmäßiges Abkippen von Wegebaumaterial erfolgt teilweise in Landschaftsschutzgebieten. Aus diesem Grund und unter Berücksichtigung des Absatzes (4) §45 KrWG, ist die Verwendung von Recycling-Material für das vorliegenden Vergabeverfahren nicht zulässig. Die Firmen sind angehalten sich rechtzeitig (mind. 1 Woche) vor dem Liefertermin mit der Revierleitung zum Ablauf der bevorstehenden Maßnahmen abzustimmen. 4. Die Anfuhr und das Ausbringen des Materials erfolgen außerhalb des öffentlichen Straßennetzes i.d.R. über unbefestigte Zuwegungen. Es muss bei Fahrten innerhalb der betreffenden Liegenschaften der Forstreviere mit zum Teil komplizierten Wegeverhältnissen gerechnet werden. Allradantrieb ist erforderlich – der AG haftet nicht für Störungen und Mehraufwendungen bei Verwendung anderer Transportmittel. Das maximal Gewicht des LKWs inkl. Ladung darf 40 t nicht überschreiten. Zulässig ist der Einsatz von 2, 3- oder 4-Achser LKW mit Anhänger und zulässiger Achslast von max. 11 t. Der Materialauftrag durch Sattelschlepper ist auf Grund des überwiegend vorhandenen

Lose4 Lose

Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Lieferung und gleichmäßiges Abkippen von Wegebaumaterial gem. LB Punkt III.3 auf einer Wegstrecke von 14.400 lfm (1,4 t/lfm). Weg muss zu jeder Zeit mit geländegängigen PKW befahrbar sein. Keine Lieferung mit großen Sattelaufliegern möglich. Allrad-Fahrzeuge erforderlich.

Lieferung und gleichmäßiges Abkippen von Wegebaumaterial gem. LB Punkt III.3 auf einer Wegstrecke von 14.400 lfm (1,4 t/lfm). Weg muss zu jeder Zeit mit geländegängigen PKW befahrbar sein. Keine Lieferung mit großen Sattelaufliegern möglich. Allrad-Fahrzeuge erforderlich.

7 Monate1 €
2
Lieferung und gleichmäßiges Abkippen von Wegebaumaterial gem. LB Punkt III.3 auf einer Wegstrecke von 6.440 lfm (1,2 t/lfm). Weg muss zu jeder Zeit mit geländegängigen PKW befahrbar sein. Keine Lieferung mit großen Sattelaufliegern möglich. Allrad-Fahrzeuge erforderlich.

Lieferung und gleichmäßiges Abkippen von Wegebaumaterial gem. LB Punkt III. Weg muss zu jeder Zeit mit geländegängigen PKW befahrbar sein. Keine Lieferung mit großen Sattelaufliegern möglich. Allrad-Fahrzeuge erforderlich.

4 Monate1 €
3
Lieferung und gleichmäßiges Abkippen von Wegebaumaterial gem. LB Punkt III.3 auf einer Wegstrecke von 1.595 lfm (1,2 t/lfm). Weg muss zu jeder Zeit mit geländegängigen PKW befahrbar sein. Keine Lieferung mit großen Sattelaufliegern möglich. Allrad-Fahrzeuge erforderlich.

Lieferung und gleichmäßiges Abkippen von Wegebaumaterial gem. LB Punkt III.3. Weg muss zu jeder Zeit mit geländegängigen PKW befahrbar sein. Keine Lieferung mit großen Sattelaufliegern möglich. Allrad-Fahrzeuge erforderlich.

7 Monate1 €
4
Lieferung von Wegebaumaterial inkl. Wegeinstandsetzung (1.500 lfdm)

Baustelleneinrichtung An- und Abtransport der erforderlichen Maschinen, Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, welche zur vertragsgemäßen Durchführung der Bauleistungen erforderlich sind, einschl. Vorhaltung für die Dauer der Bauzeit. Die erforderlichen festen Anlagen herstellen (Schutzhütten, Lagerschuppen, Sanitäreinrichtungen und dergl.) soweit erforderlich, anfahren, aufbauen und einrichten. Vorkehrungen des Verkehrssicherungspflichts im gesamten Baustellenbereich (Sperrungen von Waldwegen und die fachgerechte Sicherung von Gefahrenstellen/ Waldwegen).

1 Monat1 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen für jedes Los laut Preisblatt gewertet.100 %
Preis
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen für jedes Los laut Preisblatt gewertet.Preis 100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.05.2026
Vertragsende
15.12.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Leistungsbeginn ist der 01.05.2026. Die Laufzeit des Vertrages endet am 15.12.2026.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines … ganz lesenEs gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen: 1. Angebotsschreiben (Anlage B-01) 2. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03) 3. Vordruck „Bietergemeinschaftserklärung“ (Anlage B-05), falls einschlägig. - Auf Anforderung der Vergabestelle sind einzureichen: 1. Vo … ganz lesenMit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen: 1. Angebotsschreiben (Anlage B-01) 2. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03) 3. Vordruck „Bietergemeinschaftserklärung“ (Anlage B-05), falls einschlägig. - Auf Anforderung der Vergabestelle sind einzureichen: 1. Vordruck „Erklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 1), und „Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 2) 2. Vordruck „Erklärung zur Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 3), und „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 4) 3. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen und Nachweise für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe 4. Nachweis der beruflichen Registrierung (Gewerbeanmeldung, Mitgliedsnachweis Handwerkskammer oder vergleichbar, Eigenerklärung) 5. Nachweis der Betriebs-Haftpflichtversicherung 6. Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen über die Lieferung von Wegebaumaterial und mindestens 3 vergleichbare Referenzen über Wegeinstandsetzung incl. Materiallieferung. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. --- Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4 der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e Vergabe Plattform einzureichen. --- Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden. --- In den Leistungsverzeichnissen müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. --- Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. --- Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1TEW Transport und Erden GmbH Wellmitz, Neißemünde–
2TEW Transport und Erden GmbH Wellmitz, Neißemünde–
3B&B Baugesellschaft mbH, Döbeln–
4Dachs Bau GmbH, Schönefeld–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 06.02.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a985a6b4-74ae-4d8c-8e22-f0e172a13afc.