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vergebenEU-weitPlanungmögliche Doppelmeldung

Leistungen des Technischen Gebäudemanagements in 53123 Bonn (VOEK 2-24)

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen VOEK 2-24veröffentlicht 28.03.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 543 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 28.03.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
66 Monate01.07.2025 – 31.12.2030, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (418 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.

  • Wertungspreis80 %
  • Eigenes schriftliches Konzept des Bieters20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−7,3 Punkte
25 % teurer−16 Punkte
50 % teurer−26,7 Punkte
100 % teurer−40 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    vor 18 Monaten
  3. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 18 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2030
    vor 16 Monaten
  5. Bindefrist endet
    57 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 16 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Sämtliche Maßnahmen für einen sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen und umweltrechtskonformen Betrieb der Liegenschaft, der Gebäude und technischen Anlagen, und die Sicherstellung der Betreiberpflichten durch den AN. Der AN ist u.a. für die zyklische, termingerechte Wartung und Inspektion während und nach Ablauf der Herstellergewährleistung für Anlagen der Kostengruppen nach DIN 276: 300 Technische Anlagen aus dem Bereich Bauwerk-Baukonstruktion 330 Außenwände (Außentüren und -fenster, Sonnenschutz) 340 Innenwände (Innentüren und -fenster) 360 Dächer (Dachfenster, Dachöffnungen, etc.) 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen 420 Wärmeversorgungsanlagen 430 Lufttechnische Anlagen 440 Starkstromanlagen 450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen 460 Förderanlagen 470 Nutzungsspezifische Anlagen 480 Gebäude- und Anlagenautomation 540 Technische Anlagen in Außenanlagen verantwortlich.

Im Rahmen des Störungsmanagements gewährleistet der AN 24 Stunden täglich, an 365/366 Tagen im Jahr einen Störungsdienst.

Der AN richtet zum Zeitpunkt der Übernahme der Liegenschaft eine verfügbare und funktionsfähige Zentrale ein oder nutzt eine vorhandene Zentrale. Gesetzliche Anforderungen hinsichtlich von Reaktionszeiten sind für den AN bindend. Sicherzustellen sind Reaktionszeiten für Aufzugsanlagen und sicherheitsrelevante Anlagen von maximal 30 min. Bei außerhalb der vereinbarten Anwesenheit des AN auftretende Störungen und Störungen, deren Beseitigung nicht unter "Kleinreparatur" fallen, ist unverzüglich, spätestens 60 Minuten nach Eingang der Störungsmeldung mit der Störungsbeseitigung zu beginnen. Innerhalb der vereinbarten Anwesenheit ist unverzüglich mt der Störungsbeseitigung zu beginnen. --- Die geforderten Leistungen sind entsprechend der DIN 31051 / EN 13306, DIN 32736, den Richtlinien des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV), der VDMA 24186 zu erbringen und nach den allgemeinen Vorschriften/Normen und anerkannten Regeln der Technik wie: - DGUV V4, Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel bzw. ortsfester elektrischen Anlagen und Betriebsmittel - VDI 2035, Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen - VDI 6022, Hygieneinspektion lüftungstechnische Anlagen - VDI 6023, Trinkwasser-/ Legionellen-Prüfung inkl. Chlorid- und Chlorat-Messung - TrinkwV 2001, Trinkwasseruntersuchung gem. aktueller Fassung - TRBS 1201, Prüfungen/Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen - TRBS 2181, Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln - TRBS 3121, Betrieb von Aufzugsanlagen - BetrSichV, Betriebssicherheitsverordnung - 42. BImschV, Bundesimmissionsschutzverordnung - technische Prüfverordnung des jeweiligen Bundeslandes - DIN VDE 0105-100 Betrieb von elektrischen Anlagen auszuführen.

Die Erfordernisse des Bundes-Klimaschutzgesetzes sind zu berücksichtigen, dem Einsatz von klima- und umweltfreundlichen Materialien, Betriebs- /Hilfsstoffen, Ersatz-/Austauschteilen etc. ist Vorrang zu geben, soweit Funktionalität und Lebensdauer der technischen Anlagen nicht beeinträchtigt werden.

Weitere Leistungen: -Inspektion, Wartung, Instandsetzung, Optimierung -Stellen der verantwortlichen Elektrofachkraft -Störungsmanagement -Dokumentieren, Berichten -Entsorgung -ggf. Gewährleistungsüberwachung -Energie-, Stillstandsmanagement / -wartung -Kommunikationsmanagement -alle Wiederholungsprüfungen durch Sachverständige, für alle prüfpflichtigen Anlagen -Nutzung eines CAFM-Systems (mit 5 webbasierten Zugriffslizenzen für die AG, ISO/IEC 27001 konform) Sonstige Leistungen: -Start-Up-Phase/Vertragsauslaufphase -Instandhaltungsmanagement und Bereitschaftsdienst -Stellung des erforderlichen Personals: 3 Objektleiter + 1 Vertreter, 2 Haustechniker + 1 Vertreter, 7 Haushandwerker + 1 Vertreter (Anforderungen s. Ziffer 5.1.9) Eignungskriterien)

Weiterführende Angaben siehe Ziffer 5.1.

Beschreibung des Loses

Fortsetzung aus Ziffer 2.1

Die Start-Up-Phase, Stufe 1, beginnt ab Zuschlag, Stufe 2 am 01.10.2025, der Regelbetrieb am 01.01.2026. Der AN hat sich in sämtliche Aufgabenbereiche / Abläufe in Abstimmung mit der AG einzuarbeiten. Für die Übernahme der Liegenschaft hat der AN in ausreichendem Umfang Personal (Start-Up-Team) bereitzustellen, mit welchem ein reibungsloser und vollständiger Übergang der Dienstleistung auf den AN durchgeführt werden kann. Dem Start-Up-Team müssen die vorgesehenen Objektleiter und ein mit Liegenschaftsübernahmen erfahrener Projektleiter angehören.

In der Vertragsauslaufphase erfolgt die Objektrückgabe bzw. -übergabe an die AG oder einen neuen Dienstleister. Auf Wunsch der AG sind auch Hersteller, Sachverständige und/oder Fachfirmen zur Übergabe einzubeziehen.

Personal allgemein: Der AN hat sein Personal mit einheitlicher Arbeitskleidung mit angebrachten Firmenlogo und Namensschild auszustatten. Die Arbeitskleidung ist im Rahmen der Start-Up-Phase der AG vorzustellen.

Alle für die Leistungserbringung notwendigen Befähigungs- und Sachkundenachweise sind der AG während der Start-up Phase unaufgefordert vorzulegen. -- Personalausfällen und damit einhergehenden Leistungseinschränkungen ist sofort durch geeignete Maßnahmen zu begegnen. Der AN sorgt eigenverantwortlich für ausreichend Reservepersonal und meldet dieses Personal liegenschaftsgebunden an.

Der AN setzt in der vertragsgegenständlichen Liegenschaft drei Objektleiter (OL- je einen für BMEL/BMAS/BMG) ein, welche für die Koordination und Erbringung aller vertragsgegenständlichen Leistungen, die Gesamtaufsicht sowie für Sicherstellung der Qualität und Quantität der Leistungserbringung verantwortlich sind. Der AN benennt einen Stellvertreter, der bei Bedarf bei alle Nutzern einspringen kann. Die Objektleitung für BMEL und BMAS muss im Zeitrahmen von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr 8 Stunden, der OL für das BMG 4 Stunden von Montag bis Freitag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr, präsent sein. Anforderungen sind den Eignungskriterien, weitere Aufgaben der Objektleitung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. --- Der AN setzt in der vertragsgegenständlichen Liegenschaft zwei Haustechniker (HT), jeweils einen für das BMEL und das BMAS ein, und benennt einen Vertreter. Von Montag bis Freitag besteht im Zeitraum von 06:00 Uhr bis 19:00 Uhr Präsenzpflicht von 8 Stunden. Anforderungen sind den Eignungskriterien, Aufgaben der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. --- Der AN setzt 7 Haushandwerker und einen Vertreter ein, je drei für das BMEL und BMAS sowie einen für das BMG. Die Präsenzpflicht von Montag bis Freitag beträgt 8 Stunden, im Zeitraum von 06:00 Uhr bis 19:00 Uhr. --- Der AN verpflichtet sich, über den durch Vertrag vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende Aufträge gegen Entgelt zu übernehmen (Zusätzliche Leistungen/ Auftragsleistungen). Dazu können Bau- und Dienstleistungen gehören. Für unterschiedliche Kostenbereiche ist die Angebotsunterbreitung bzw. -einholung geregelt, siehe Leistungsbeschreibung. Bei Fremdleistungen kann der AN einen Managementzuschlag von 12 % erheben. --- Dem AN stehen Räumlichkeiten (Werkstatt, Umkleide, Lager) für seine Vertragserfüllung unentgeltlich zur Verfügung.

Die AG stellt Fernwärme, Wasser und Elektroenergie unentgeltlich zur Verfügung. Arbeitshilfen, wie z.B. Aufzüge, können benutzt werden.

Alle erforderlichen Werkzeuge zur Erbringung der Leistungen sind durch den AN zu stellen. Der AN verpflichtet sich, alle notwendigen Werkzeuge vorzuhalten, um eine schnelle und qualitativ hochwertige Durchführung der Leistungen zu ermöglichen.

Der AN verwaltet und beschafft alle Kleinteile, Verbrauchs- und Verschleißteile, Verbrauchs- und Verschleißstoffe, Materialien und Betriebsmittel, die für die Durchführung der Leistung erforderlich sind. --- Der AN gewährleistet die Verschwiegenheit seines Personals (s. Anlage C-07).

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Wertungspreis80 %
Eigenes schriftliches Konzept des Bieters20 %
Preis
WertungspreisWertungspreis ist die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise in € einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Leistungsverzeichnis.
Qualität
Eigenes schriftliches Konzept des BietersGrundlage für das (schriftliche) Konzept sind die aus dem Vertrag, der Leistungs- und Liegenschaftsbeschreibung sowie aus dem Leistungsverzeichnis zu entnehmenden Anforderungen.

Eignung4 von 4 angegeben

Kriterium
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 5 Mio. €; Sachschäden mindestens 5 Mio. €; Vermögensschäden mindestens 0,5 Mio €, Schlüsselverlustrisikoversicherung: mindestens 100.000,- … ganz lesen- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 5 Mio. €; Sachschäden mindestens 5 Mio. €; Vermögensschäden mindestens 0,5 Mio €, Schlüsselverlustrisikoversicherung: mindestens 100.000,- €. Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, muss der Bieter unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen. - Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Kriterium
Eigenerklärung über die Leistungserbringung, dass --das Unternehmen ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt --dem künftigen Objektteam die technische Ausstattung (Maschinen, Werkzeug, Materialien usw.) zur Verfügung steht zur sachgerechten Ausführ … ganz lesenEigenerklärung über die Leistungserbringung, dass --das Unternehmen ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt --dem künftigen Objektteam die technische Ausstattung (Maschinen, Werkzeug, Materialien usw.) zur Verfügung steht zur sachgerechten Ausführung der Leistung unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen --ab der Start-up-Phase ausreichend qualifiziertes Personal bereitgehalten wird, welches bereits nach § 9 SÜG, Absatz 1 Nr. 1 und 2 (sog. Ü2) sicherheitsüberprüft bzw. bereit ist, sich dieser Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen Dazu zählen mindestens: -drei Objektleiter -zwei Haustechniker, davon ein Haustechniker der Fachrichtung Versorgungstechnik und ein Haustechniker der Fachrichtung Elektrotechnik oder jeweils vergleichbar -die Vertretung der Haustechniker und der Objektleiter -sieben Haushandwerker und ein Vertreter --für den 24h/365-Tage-Regelbetrieb ausreichend qualifizierte Mitarbeiter mit einer Ü2 bereitgehalten werden --sämtliche für den Leistungsumfang notwendige Fachbetriebszulassungen nach Aufforderung der AG jederzeit vorgelegt werden --Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt werden, soweit möglich und wirtschaftlich --das eingesetzte Personal die Gebäudeleittechnik- und CAFM-Programme des AN fachgerecht nutzen/bedienen kann --das Unternehmen das Zertifikat gem. ISO 27001 oder vergleichbar besitzt --der Erfüllungsnachweis von Mindestanforderungen zur Gewährleistung der Informationssicherheit (Anlage B-08) des vorgesehenen CAFM-Systems nach Aufforderung vorgelegt wird Eigenerklärungen zum eigenen Personal des AN, dass --Objektleiter und Vertreter einen Abschluss als Diplomingenieur (FH), Bachelor, Staatlich geprüfter Techniker, Meister (DQR/EQR mind. Niveau 6) in einer Fachrichtung Elektrotechnik, Versorgungstechnik, Gebäudetechnik, Facility-Management oder vergleichbar haben --Objektleiter und Vertreter über -mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Technischen Gebäudemanagement (TGM) mit vergleichbarem Aufgaben- und Verantwortungsbereich verfügen -sehr gute Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift (C1 nach GER) -hilfsbereites, höfliches und repräsentatives Auftreten in allen Situationen -ausgeprägte service-orientierte Einstellung -Führungsqualität -Kenntnis der ISO-Zertifikate 9001/14001 und aller einschlägigen Gesetze, Normen, Richtlinien, auch der Bereiche Umweltmanagement und Nachhaltigkeit -Umfassende Kenntnisse der Arbeitssicherheit -sehr gute Kenntnisse der MSR-/GLT-Technik -gute Kenntnisse der einschlägigen Hard- und Software -kaufmännische Kenntnisse und Verantwortung -Bereitschaft der Verantwortungsübernahme für die Brandmeldeanlage (Einweisung erfolgt) verfügen. --Ein Haustechniker (HT) und Vertreter Meister/in der Elektrotechnik gemäß EQR/DQR (mind. Niveau 6) oder vergleichbar sind --Ein HT Meister/in eines Gewerkes der Versorgungstechnik (HLS/GLT) oder vergleichbar gemäß EQR/DQR (mind. Niveau 6) ist. --Die HT und der Vertreter über -mind. 3 Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Position -sehr gute Deutsch-Kenntnisse in Wort+Schrift (muttersprachliches Niveau) -hilfsbereites, höfliches, repräsentatives Auftreten, serviceorientierte Einstellung -Kenntnis der ISO-Zertifikate 9001 und 14001 -gute Kenntnisse der Arbeitssicherheit und MSR-/GLT-Technik -Schaltberechtigung für MS-Schaltanlagen (mind. ein HT) -Berechtigung zur Personenbefreiung f. Aufzugsanlagen -die Qualifikation als Fachkraft für Feststellanlagen (mind. ein HT+Vertreter) -die Berufung zur verantwortlichen Elektrofachkraft (mind. eines HT) verfügen. --7 Haushandwerker (HHW) und ein Vertreter über einen Abschluss nach mind. 3-jähriger Berufsausbildung (DQR/EQR mind. Niveau 4) in einem handwerklichen Beruf verfügen: -vier Personen im Bereich Elektro o. vergleichbar -zwei Personen im Bereich HLS o. vergleichbar -eine Person im Bereich Metallbau o. vergleichbar -ein Vertreter, der über eine der vorgenannten Qualifikationen verfügt -die HHW über mind. 3 Jahre Berufserfah …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2025
Vertragsende
31.12.2030
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
3.2 Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung der AG um fünf Jahre verlängert werden, maximal bis 31.12.2035.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
57 Tage
Angebotsöffnung
Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf elektronischem Weg.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 s … ganz lesen1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind bis spätestens 11.04.2025 unter Mitteilung von: Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Reisepass-oder Personalausweis-Nr., Ausstellungsdatum, -ort und Name der Firma, per E-Mail unter dem in den Bewerbungsbedingungen (Anlage A-01) benannten Kontakt zu vereinbaren. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. Ortsbesichtigungen werden im Zeitraum vom 01.04. bis 16.04. 2025, ohne Wochenenden, angeboten. 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 29.04.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
Hinweis
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 s … ganz lesen1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind bis spätestens 11.04.2025 unter Mitteilung von: Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Reisepass-oder Personalausweis-Nr., Austellungsdatum, -ort und Name der Firma, per E-Mail unter dem in den Bewerbungsbedingungen (Anlage A-01) benannten Kontakt zu vereinbaren. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. Ortsbesichtigungen werden im Zeitraum vom 01.04. bis 16.04. 2025, ohne Wochenenden, angeboten. 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 29.04.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 716 (Technische Tests, Analysen und Beratung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

87vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (130 Lose mit Angabe)
554.248 €Zuschlagswert im Median
198.665 € – 7,93 Mio. €mittlere Hälfte, 25 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Planung in Nordrhein-Westfalen (345 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 20.05.2025
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 13.05.2025
  4. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 13.05.2025 auf 20.05.2025 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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