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vergebenEU-weitPlanungmögliche Doppelmeldung

Leistungen des Technischen Gebäudemanagements am Regierungsflughafen in Berlin

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen VOEK 107-23veröffentlicht 17.09.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 737 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 17.09.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
69 Monate23.12.2024 – 30.09.2030, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (418 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Angebotspreis70 %
  • Eigenes schriftliches Konzept des Bieters30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    vor 25 Monaten
  3. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 24 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2030
    vor 22 Monaten
  5. Bindefrist endet
    67 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 22 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Sämtliche Maßnahmen für einen sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen und umweltrechtskonformen Betrieb der Liegenschaft, der Gebäude und technischen Anlagen, und die Sicherstellung der Betreiberpflichten durch den AN. Der AN ist u.a. für die zyklische, termingerechte Wartung und Inspektion während und nach Ablauf der Herstellergewährleistung für Anlagen der Kostengruppen nach DIN 276: 300 Technische Anlagen aus dem Bereich Bauwerk-Baukonstruktion 330 Außenwände (Außentüren und -fenster, Sonnenschutz) 340 Innenwände (Innentüren und -fenster) 360 Dächer (Dachfenster, Dachöffnungen, etc.) 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen 420 Wärmeversorgungsanlagen 430 Lufttechnische Anlagen 440 Starkstromanlagen 450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen 460 Förderanlagen 470 Nutzungsspezifische Anlagen verantwortlich.

Im Rahmen des Störungsmamagements gewährleistet der AN 24 Stunden täglich, an 365/366 Tagen im Jahr einen Störungsdienst. Die Reaktionszeit beträgt 12 Stunden. Die uneingeschränkte Nutzung der Gebäude und technischen Anlagen mit einer maximalen Ausfallquote von 2% bezogen auf Störungen und technische Unterbrechungen des Dienstbetriebes ist anzustreben. Der AN richtet eine zum Zeitpunkt der Übernahme der Liegenschaft verfügbare und funktionsfähige Zentrale ein oder nutzt eine vorhandene Zentrale. Gesetzliche Anforderungen hinsichtlich von Reaktionszeiten sind für den AN bindend. Sicherzustellen sind Reaktionszeiten für Aufzugsanlagen und sicherheitsrelevante Anlagen von maximal 30 min. Bei außerhalb der vereinbarten Anwesenheit des AN auftretende Störungen und Störungen, deren Beseitigung nicht unter "Kleinreparatur" fallen, ist unverzüglich, spätestens 60 Minuten nach Eingang der Störungsmeldung mit der Störungsbeseitigung zu beginnen. Innerhalb der vereinbarten Anwesenheit ist unverzüglich mt der Störungsbeseitigung zu beginnen. --- Die geforderten Leistungen sind entsprechend der DIN 31051 / EN 13306, DIN 32736, den Richtlinien des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV), der VDMA 24186 und nach den allgemeinen Vorschriften/Normen und anerkannten Regeln der Technik wie: - DGUV V4, Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel bzw. ortsfester elektrischen Anlagen und Betriebsmittel - VDI 2035, Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen - VDI 6022, Hygieneinspektion lüftungstechnische Anlagen - VDI 6023, Trinkwasser-/ Legionellen-Prüfung inkl. Chlorid- und Chlorat-Messung - TrinkwV 2001, Trinkwasseruntersuchung gem. aktueller Fassung - TRBS 1201, Prüfungen/Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen - TRBS 2181, Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln - TRBS 3121, Betrieb von Aufzugsanlagen - BetrSichV, Betriebssicherheitsverordnung - 42. BImschV, Bundesimmissionsschutzverordnung - technische Prüfverordnung des jeweiligen Bundeslandes - DIN VDE 0105-100 Betrieb von elektrischen Anlagen zu erbringen.

Die Erfordernisse des Bundes-Klimaschutzgesetzes sind zu berücksichtigen, dem Einsatz von klima- und umweltfreundlichen Materialien, Betriebs- /Hilfsstoffen, Ersatz-/Austauschteilen etc. ist Vorrang zu geben, soweit Funktionalität und Lebensdauer der technischen Anlagen nicht beeinträchtigt werden.

Weitere Leistungen: -Inspektion, Wartung, Instandsetzung, Optimierung -Anlagenorganisation gemäß DIN VDE 0105-100 -Stellen der verantwortlichen Elektrofachkraft -Störungsmanagement -Dokumentieren, Berichten -Entsorgung -ggf. Gewährleistungsüberwachung -Energie-, Stillstandsmanagement / -wartung -Kommunikationsmanagement -alle Wiederholungsprüfungen durch Sachverständige, für alle prüfpflichtigen Anlagen -Nutzung eines CAFM-Systems (mit 3 webbasierten Zugriffslizenzen für die AG, ISO/IEC 27001 konform) Sonstige Leistungen: -Start-Up-Phase/Vertragsauslaufphase -Instandhaltungsmanagement und Bereitschaftsdienst -Objektleiter -Haustechniker weitere Angaben, siehe Ziffer 5.1

Beschreibung des Loses

Fortsetzung aus Ziffer 2.1

Die Start-Up-Phase, Stufe 1, beginnt mit Zuschlag, Stufe 2 am 01.07.2025; der AN hat sich in sämtliche Aufgabenbereiche / Abläufe in Abstimmung mit der AG einzuarbeiten. Für die Übernahme der Liegenschaft hat der AN in ausreichendem Umfang Personal (Start-Up-Team) bereitzustellen, mit welchem ein reibungsloser und vollständiger Übergang der Dienstleistung auf den AN durchgeführt werden kann. Dem Start-Up-Team müssen der vorgesehene Objektleiter und ein mit Liegenschaftsübernahmen erfahrener Projektleiter angehören.

In der Vertragsauslaufphase erfolgt die Objektrückgabe bzw. -übergabe an die AG oder einen neuen Dienstleister. Auf Wunsch der AG sind auch Hersteller, Sachverständige und/oder Fachfirmen zur Übergabe einzubeziehen.

Personal allgemein: Der AN hat sein Personal mit einheitlicher Arbeitskleidung mit angebrachten Firmenlogo und Namensschild auszustatten. Die Arbeitskleidung ist im Rahmen der Start-Up-Phase der AG vorzustellen. Die AG kann verlangen, dass sich das Personal des AN in Absprache der jeweiligen Funktion bzw. dem Ereignis entsprechend kleidet. Alle für die Leistungserbringung notwendigen Befähigungs- und Sachkundenachweise sind der AG während der Start-up Phase unaufgefordert vorzulegen. -- Personalausfällen und damit einhergehenden Leistungseinschränkungen ist sofort durch geeignete Maßnahmen zu begegnen. Der AN sorgt eigenverantwortlich für ausreichend Reservepersonal und meldet dieses Personal liegenschaftsgebunden an.

Der AN setzt in der vertragsgegenständlichen Liegenschaft einen Objektleiter (OL) ein, welcher für die Koordination und Erbringung aller vertragsgegenständlichen Leistungen, die Gesamtaufsicht sowie für Sicherstellung der Qualität und Quantität der Leistungserbringung verantwortlich ist. Der AN benennt einen Stellvertreter des OL für die vollumfängliche Übernahme der Leistungen und Pflichten der Objektleitung bei krankheitsbedingtem Ausfall oder Urlaub. Die Arbeitszeit der Objektleitung beträgt innerhalb des Zeitrahmens 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr 20 Stunden wöchentlich (Abstimmung während der Start-Up-Phase). Anforderungen sind den Eignungskriterien, weitere Aufgaben der Objektleitung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. --- Der AN setzt in der vertragsgegenständlichen Liegenschaft einen Haustechniker (HT) ein. Er benennt einen HT als Vertreter, der bei krankheitsbedingtem Ausfall oder Urlaub die Aufgaben des HT vollumfänglich übernimmt. Im Zeitrahmen von 06:30 Uhr bis 19:00 Uhr sind die vertragsgegenständlichen Leistungen zu erbringen. Der HT hat von Montag bis Freitag 8 Stunden täglich vor Ort präsent zu sein. Anforderungen sind den Eignungskriterien, Aufgaben der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. --- Der AN verpflichtet sich, über den durch Vertrag vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende Aufträge gegen Entgelt zu übernehmen (Zusätzliche Leistungen/ Auftragsleistungen). Dazu können Bau- und Dienstleistungen gehören. Für unterschiedliche Kostenbereiche ist die Angebotsunterbreitung bzw. -einholung geregelt, siehe Leistungsbeschreibung. Bei Fremdleistungen kann der AN einen Managementzuschlag gemäß Leistungsbeschreibung erheben. --- Die AG stellt Fernwärme, Wasser und Elektroenergie und unmöblierte Räume für ein Büro zur Verfügung. Arbeitshilfen, wie z.B. Aufzüge, können benutzt werden. Alle erforderlichen Werkzeuge zur Erbringung der Leistungen sind durch den AN zu stellen. Der AN verpflichtet sich, alle notwendigen Werkzeuge vorzuhalten, um eine schnelle und qualitativ hochwertige Durchführung der Leistungen zu ermöglichen.

Der AN verwaltet und beschafft im Rahmen der Wartung alle Kleinteile, Verbrauchs- und Verschleißteile, Verbrauchs- und Verschleißstoffe, Materialien und Betriebsmittel, die für die Durchführung der Leistung erforderlich sind.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Angebotspreis70 %
Eigenes schriftliches Konzept des Bieters30 %
Preis
AngebotspreisAls Wertungspreis gilt die Summe der Gesamtnettopreise laut Leistungsverzeichnis in €.
Qualität
Eigenes schriftliches Konzept des BietersDie Konzeption des Bieters wird als Qualitätskriterium in die Wertung einbezogen. Grundlage für die Konzeption sind die aus dem Vertrag, der Leistungsbeschreibung, der Liegenschaftsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmenden Anforderungen.

Eignung4 von 4 angegeben

Kriterium
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 10 Mio. €; Sachschäden mindestens 10 Mio. €; Vermögensschäden mindestens 1 Mio €, Schlüsselverlustrisikoversicherung: mindestens 500.000,- … ganz lesen- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 10 Mio. €; Sachschäden mindestens 10 Mio. €; Vermögensschäden mindestens 1 Mio €, Schlüsselverlustrisikoversicherung: mindestens 500.000,- €. Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, muss der Bieter unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen. - Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Kriterium
- Eigenerklärung über die Leistungserbringung, -- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und -- dass dem künftigen Objektteam spätestens bei Leistungsbeginn eine der ausgeschriebenen Leistung en … ganz lesen- Eigenerklärung über die Leistungserbringung, -- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und -- dass dem künftigen Objektteam spätestens bei Leistungsbeginn eine der ausgeschriebenen Leistung entsprechende technischen Ausstattung (Maschinen, Werkzeuge, Materialien usw.) zu Verfügung steht, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen -- dass das Unternehmen im Besitz der gültigen Zertifizierung gem. DIN ISO 27001 oder vergleichbar ist, ein ggf. vergleichbares Zertifikat ist zu benennen, die Vergleichbarkeit zu begründen und der Nachweis mit Angebot vorzulegen -- dass die Nachweise der Erfüllung von Mindestanforderungen zur Gewährleistung der Informationssicherheit (s. Formular „Angaben zur CAFM-Software“ – Anlage B-10) des vorgesehenen CAFM-Systems nach Aufforderung vorgelegt werden -- dass zu Beginn der Start-up-Phase ausreichend Personal (mindestens ein Objektleiter und dessen Vertreter sowie ein Haustechniker und dessen Vertreter) vorgehalten wird, welches bereit ist, sich einer - Zuverlässigkeitsprüfung nach §7 LuftSiG (mindestens ein Objektleiter und dessen Vertreter und Haustechniker und dessen Vertreter) und der - erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (Ü2 Sabotageschutz) zu unterziehen -- dass das Personal im Unternehmen tätig ist und vollumfänglich für die Übernahmephase und den anschließenden Regelbetrieb zur Verfügung stehen wird -- dass für den 24h/365-Tage-Regelbetrieb der Liegenschaften ausreichend qualifizierte Mitarbeiter bereitgehalten werden, welche bereit sind, sich einer Zuverlässigkeitsprüfung nach §7 LuftSiG und einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (Ü2 Sabotageschutz) zu unterziehen -- dass sämtliche für den Leistungsumfang notwendigen Fachbetriebszulassungen nach Aufforderung jederzeit vorgelegt werden -- dass die namentliche Benennung von Mitarbeitern (mind. 2 Personen, 1x Stammpersonal + 1x Vertretung), die als Objektleiter eingesetzt werden können, auf Anforderung erfolgt -- dass der Objektleiter und seine Vertretung über einen Abschluss als Diplomingenieur (FH), Bachelor, Staatlich geprüfter Techniker, Meister (DQR/EQR mindestens Niveau 6) in einer dem technischen Gebäudebetrieb entsprechenden Fachrichtung: Elektrotechnik, Versorgungstechnik, Gebäudetechnik, Facility-Management oder einer vergleichbaren Fachrichtung verfügen; eine ggf. vergleichbare Fachrichtung ist zu benennen und die Vergleichbarkeit zu begründen -- dass der Objektleiter und seine Vertretung über mind. 5 Jahre Berufserfahrung im vergleichbaren Aufgaben- und Verantwortungsbereich verfügen und die entsprechenden Nachweise (Projektlebenslauf, aus dem bisher betreute Objekte, Funktionen und Aufgaben hervorgehen) auf Anforderung vorgelegt werden -- dass die namentliche Benennung der vorgesehenen Haustechniker (1x Stammpersonal + 1x Vertretung), auf Anforderung erfolgt -- dass der Haustechniker und seine Vertretung über einen Abschluss nach mindestens 3-jähriger Berufsausbildung (DQR/EQR mindestens Niveau 4) in der Elektrotechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung verfügen; eine ggf. vergleichbare Fachrichtung ist zu benennen und die Vergleichbarkeit zu begründen -- dass der Haustechniker und seine Vertretung über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Position verfügen und der Nachweis dafür (Projektlebenslauf, aus dem bisher betreute Objekte, Funktionen und Aufgaben hervorgehen) auf Anforderung vorgelegt werden -- dass für einen Haustechniker und seine Vertretung der schriftliche Nachweis über die Berechtigung für das Arbeiten an Feststellanlagen - Fachkraft für Feststellanlagen - auf Anforderung vorgelegt wird -- dass für einen Haustechniker und seine Vertretung der Nachweis der Verantwortlichen Elektrofachkraft auf Anforderung vorgelegt wird -- dass für einen Haustechniker und …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
23.12.2024
Vertragsende
30.09.2030
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung der AG zwei Mal um jeweils 2 Jahre verlängert werden, also maximal bis 30.09.2034.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
67 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 s … ganz lesen1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab bis spätestens 01.10.2024, 14:00 Uhr, für maximal 2 Personen unter Mitteilung folgender Angaben: Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Reisepass-oder Personalausweis-Nr., Ausgestellt am, Ausgestellt in, Name der Firma, E-Mail unter: Einkauf-TGM@bundesimmobilien.de zu vereinbaren. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. Ortsbesichtigungen werden im Zeitraum vom 08.10. bis 11.10 2024 und am 14.10. und 15.10.2024 angeboten. 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 17.10.2024 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Hinweis
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 s … ganz lesen1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab bis spätestens 01.10.2024, 14:00 Uhr, für maximal 2 Personen unter Mitteilung folgender Angaben: Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Reisepass-oder Personalausweis-Nr., Ausgestellt am, Ausgestellt in, Name der Firma, E-Mail unter: Einkauf-TGM@bundesimmobilien.de zu vereinbaren. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. Ortsbesichtigungen werden im Zeitraum vom 08.10. bis 11.10 2024 und am 14.10. und 15.10.2024 angeboten. 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 17.10.2024 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 716 (Technische Tests, Analysen und Beratung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

87vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (130 Lose mit Angabe)
554.248 €Zuschlagswert im Median
198.665 € – 7,93 Mio. €mittlere Hälfte, 25 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 31.10.2024 auf 07.11.2024 verschoben
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 31.10.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3cf4f140-ed4a-46d2-a912-fb2a1fa3584d.