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Leistungen der Technischen Ausrüstung - Kurzbezeichnung der Vergabeeinheit: IB-MSundNEA

Landeshauptstadt München, Baureferat · München, Bayern

Aktenzeichen BauR I-40179-2024veröffentlicht 21.05.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 842 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
147 Monate23.09.2024 – 31.12.2036
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
München81671, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 106 Tage (446 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Konzept des Bieters zur Projektumsetzung40 %
  • Schlüsselpersonal10 %
  • Honorarangebot bzw. Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Fragen bis 11:00 Uhr
    an Landeshauptstadt München, Baureferat
    vor 28 Monaten
  3. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über meinauftrag.rib.de
    vor 28 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    vor 28 Monaten
  5. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 26 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2036
    vor 25 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Ingenieurleistungen Planung und Bauleitung (HOAI, LP 1 bis 9) für Starkstromanlagen bis 10 kV / 50 Hz (Mittelspannung - MS) mit Mittelspannungsschaltanlagen für die Allgemein- und Notstromversorgung mit zugehöriger Automatisierungstechnik, mit zentraler Netzersatzanlage (NEA) für den gesamten Streckenabschnitt.

Die Landeshauptstadt München, vertreten durch das Baureferat, beabsichtigt, folgende Leistungen der Technischen Ausrüstung zu beauftragen:

• Mittelspannungsanlagen (Transformatoren, Transformatorenstationen, 10 kV-Schaltanlagen, Mittelspannungsnetz) für die beiden unabhängigen Netze MSP-AV und MSP-SV • Sicherheitsstromversorgungsanlage (Dieselaggregat) • Niederspannungsanlagen für das Gebäude der Netzersatzanlage.

Die bestehende U-Bahn-Linie U4/5 endet derzeit am U-Bahnhof Laimer Platz, der am 24.03.1988 eröffnet wurde. Die U-Bahn-Linie U5 West nach Pasing (U5-West) ist die westliche Verlängerung dieser U-Bahn-Linie. Die Maßnahme umfasst eine Tunnellänge von 3.754 m und 3 Bahnhöfe einschließlich zugehöriger Bauwerke und Anlagen an der Oberfläche sowie Errichtung eines Betriebsgebäudes zur Unterbringung einer Netzersatzanlage.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Konzept des Bieters zur Projektumsetzung40 %
Schlüsselpersonal10 %
Honorarangebot bzw. Preis50 %
Qualität
Konzept des Bieters zur ProjektumsetzungFür die Angebotswertung hat der Bieter in Textform in einem Konzept seine planerische und organisatorische Herangehensweise in Bezug auf die Aufgabenstellung darzustellen. Dabei soll insbesondere auf folgende Themen eingegangen werden: Auf Basis der zur Verfügung gestellten Unterlagen sollen die erwarteten Schwierigkeiten analysiert und die eigene Herangehensweise zur Lösung der aus der Aufgabenstellung erwachsenden Probleme beschrieben werden. Dabei soll auf Projekte eingegangen werden, die in der Vergangenheit realisiert wurden. Es soll eine ausführliche Auseinandersetzung mit der konkreten Aufgabenstellung erfolgen und ein nachvollziehbarer Bezug zur konkreten Aufgabenstellung hergestellt werden. Es soll eine Auseinandersetzung mit der Frage erfolgen, wie der Bieter sich rasch und gewissenhaft auf inhaltlich-fachlich hohem Niveau in das laufende Planungsgeschehen einarbeiten wird. Erläutert werden sollen Vorgehensweisen zur Erreichung einer vertrauensvollen Zusammenarbeit sowie Kommunikation im Planungsteam mit den anderen Projektbeteiligten und dem Auftraggeber. Außerdem soll dargestellt werden, wie eine laufende Abstimmung sichergestellt wird. Der Auftraggeber verlangt keine Ausarbeitung der Planungsaufgabe in Form von Plänen, ingenieurtechnischen Entwürfen, Zeichnungen, Berechnungen oder anderen Unterlagen, die eine Erbringung von Ingenieurleistungen für das hiesige Bauvorhaben im engeren Sinne beinhalten oder sich schon als Lösung der planerischen Aufgabe darstellen. In die Wertung gehen Darstellungen des Bieters zu diesem Kriterium im Gesamten ein. Die Bewertung wird in einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert.
Qualität
SchlüsselpersonalDer Bieter soll in Textform darstellen, welche Personen er im Auftragsfall für die folgenden Schlüsselpositionen einsetzen wird: • Projektleitung (zugleich Projektbevollmächtigte*r), • Stellvertretende Projektleitung, • Fachlich Verantwortliche*r für Planung • Funktional Verantwortliche*r für Ausschreibung • Funktional Verantwortliche*r für Bauüberwachung Je Schlüsselposition ist eine Person zu benennen; eine Person kann dabei für mehrere Schlüsselpositionen benannt werden. Diese Personen werden im Folgenden auch als Schlüsselpersonal oder Schlüsselbearbeiter*innen bezeichnet. Der oder dem Projektbevollmächtigten obliegt als Projektleiter*in die Federführung für die Projektabwicklung und die Erledigung wesentlicher Leistungen. Für die Schlüsselbearbeiter*innen sollen die beruflichen Qualifikationen und Erfahrungen dargelegt wer-den, aus der sich die Befähigung für die hier vorgesehene Funktion ergibt. Auch soll die Verfügbarkeit der Schlüsselbearbeiter*innen in aussagekräftiger Weise schlüssig dargestellt werden. Angaben zur Kapazität und zur Organisation der Präsenz während der Bauüberwachung werden gefordert (auf die vertragliche Verpflichtung zur arbeitstäglichen Präsenz wird hingewiesen). Aufbau, Umfang, Form usw. der Darstellung sind dem Bieter nach freier Wahl überlassen. Die benannten Personen werden nicht einzeln, sondern das Schlüsselpersonal wird im Gesamten (als „Team“) gewertet. Für die Angebotswertung im Kriterium Schlüsselpersonal wird die Qualifikation, Erfahrung und Verfügbarkeit des Schlüsselpersonals sowie die insgesamt im Auftragsfall verfügbare Kapazität in einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert.
Preis
Honorarangebot bzw. Preis

Eignung4 von 4 angegeben

Kriterium
a) Eigenerklärung, aa) dass für den Bieter kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. bb) dass für den Bieter kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt. Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannte … ganz lesena) Eigenerklärung, aa) dass für den Bieter kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. bb) dass für den Bieter kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt. Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. cc) dass der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z.B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen. dd) dass der Bieter zur Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz bereit ist. Im Fall einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied derselben, im Fall einer Eignungsleihe von jedem Unternehmen, auf dessen Ressourcen sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung beruft, abzugeben. b) Der Bieter hat – soweit aus Platzgründen möglich im Angebotsschreiben an der dafür vorgesehenen Stelle, andernfalls auf einer Anlage zum Angebot – seine Gesellschafts- und Konzernstruktur mindestens insoweit offen zu legen und hieraus nachzuweisen, dass er von keiner gesellschafts-/konzernrechtlichen oder personellen Verflechtung mit anderen Architektur-/Ingenieurbüros oder mit Bau- oder Lieferfirmen betroffen ist, welche geeignet sind, im Auftragsfall bei einem Auftraggeber die Besorgnis eines gegenwärtigen oder künftigen Interessenskonfliktes i. S. v. § 7 Abs. 1 SektVO auszulösen. c) Der Bieter hat mit seinem Angebot den Nachweis über seine berufliche Qualifikation als Dipl.-Ing. TH/ FH/ Univ. bzw. Bachelor/Master an einer Hochschule mit der Fachrichtung Elektrotechnik oder gleichwertig zu erbringen. Sofern es sich beim Bieter um eine juristische Person handelt, ist die Qualifikation des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen nachzuweisen. Ist der Bieter eine Bietergemeinschaft, ist der Nachweis der entsprechenden beruflichen Qualifikation von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Im Fall der Eignungsleihe muss jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung beruft, eine entsprechende berufliche Qualifikation nachweisen. Soweit als Nachweis Eigenerklärungen ausreichen, sind darüber hinaus keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinne zu fordern. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bieters kann die Einreichung der in der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweise inhaltlich übereinstimmen.
Kriterium
Zur Überprüfung der Eignung des Bieters verlangt der Auftraggeber den Nachweis über bereits erbrachte Planungsleistungen bei einem vergleichbaren Bauvorhaben. Diese Referenzleistung muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: A. Mindestanforderungen an das Referenzobjekt Die Referenz ist nachzuweis … ganz lesenZur Überprüfung der Eignung des Bieters verlangt der Auftraggeber den Nachweis über bereits erbrachte Planungsleistungen bei einem vergleichbaren Bauvorhaben. Diese Referenzleistung muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: A. Mindestanforderungen an das Referenzobjekt Die Referenz ist nachzuweisen anhand eines Referenzobjekts, das alle folgenden Kriterien erfüllen muss: • Die anrechenbaren Kosten (Kostengruppe 440 gemäß DIN 276) müssen mindestens 0,5 Mio. EUR netto betragen. • Die Anlagen müssen mindestens in der Honorarzone II liegen. B. Mindestanforderungen an die Leistungserbringung Alle folgenden Leistungen müssen für das vorgenannte Referenzobjekt erbracht und im Referenzzeitraum (siehe C. unten) begonnen und abgeschlossen sein: • Durch den Bieter müssen Planungsleistungen von Sicherheitsstromversorgungsanlagen mit Dieselaggregaten mit einer Nennleistung von 500 kW erbracht worden sein (im Folgenden auch: Kriterium „Dieselaggregat“). • Durch den Bieter müssen Projektierungen von Mittelspannungsanlagen bestehend aus Transformatoren, Transformatorenstationen, 10 kV-Schaltanlagen sowie Mittelspannungsnetze im Ring erbracht worden sein (im Folgenden auch: Kriterium „Mittelspannungsring“). • Die Leistungsphasen 2 bis 3 und 5 bis 8 im Sinne von § 55 HOAI müssen eigenständig erbracht worden sein (im Folgenden auch: Kriterium „Leistungsphasen“). Alle Leistungsphasen müssen erfüllt sein, und für jede Leistungsphase müssen auch die Kriterien Dieselaggregat und Mittelspannungsring jeweils erfüllt sein. Die Erbringung der Leistungsphasen 2 bis 3 und 5 bis 8, und dabei die Erfüllung der Kriterien Dieselaggregat und Mittelspannungsring können aber auch durch mehrere Referenzen nachgewiesen werden. Jede Referenz muss dann die beiden anderen Mindestanforderungen – hinsichtlich Referenzobjekt (siehe oben A.) und Referenzzeitraum (siehe sogleich C.) – erfüllen. C. Referenzzeitraum Die Referenzleistungen müssen im Referenzzeitraum, der vom 01.01.2013 bis zum Ablauf der Angebotsfrist reicht, erbracht worden sein. Die Referenzleistungen sind dabei erbracht, wenn sie begonnen und abgeschlossen wurden. Erfüllt der Bieter diesen Mindeststandard nicht, wird er mangels Eignung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Im Fall der Eignungsleihe muss der Referenznehmer die Leistungen des Leistungsbereiches, für den die Referenz vorgelegt wird, selbst ausführen. Für die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter wird auf Ziffer 2.1.4 verwiesen. Für die Prüfung der Angebote wird auf Ziffer 5.1.12 verwiesen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
23.09.2024
Vertragsende
31.12.2036
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Abschluss des Vertrages zunächst verbindlich im Wesentlichen mit den Leistungen bis zur Entwurfsplanung und Teilen der Ausführungsplanung. Der Auftraggeber beabsichtigt, weitere Leistungen nach § 4 des Vertra … ganz lesenEs erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Abschluss des Vertrages zunächst verbindlich im Wesentlichen mit den Leistungen bis zur Entwurfsplanung und Teilen der Ausführungsplanung. Der Auftraggeber beabsichtigt, weitere Leistungen nach § 4 des Vertrages – dies sind die weiteren Leistungen der Ausführungsplanung, das Vorbereiten der Vergabe, das Mitwirken bei der Vergabe, die Objektüberwachung und die Objektbetreuung einzeln oder im Ganzen abzurufen. Der Abruf erfolgt jeweils gesondert durch schriftliche Mitteilung. Weitere Details sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
18.07.2024, 11:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: siehe Auftrags-/Vergabeunterlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Ve … ganz lesenDer Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance#
Hinweis
Je Bieter ist nur ein Angebot zulässig. Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang des Angebotes liegt beim Bieter. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen stehen auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verf … ganz lesenJe Bieter ist nur ein Angebot zulässig. Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang des Angebotes liegt beim Bieter. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen stehen auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bieter sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf genannten Vergabeplattform zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage informiert. Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert. Die Angebote können ausschließlich von registrierten Bietern über die in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) in Textform eingereicht werden. Zur Einreichung des Angebots ist die (natürliche) Person , die die Abgabe des Angebots erklärt, mit Vor- und Nachname zu benennen. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind nicht erforderlich. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Angebote Formblätter erstellt, mit Ausnahme des Konzepts zur Projektumsetzung und der Darstellung des Schlüsselpersonals. Diese Formblätter sind zu verwenden. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Die in der Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Bietergemeinschaften: a) Bietergemeinschaften müssen das Angebot als Bietergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bietergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bietergemeinschaft mit dem Angebot eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bietergemeinschaft, welches die Bietergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft im Auftragsfall ist darzustellen darzustellen. b) Bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft sind die in der Bekanntmachung genannten Unterlagen für jedes Mitglied vorzulegen. c) Beabsichtigt ein Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte (z.B. Nachunternehmer) zu berufen, so sind die in der Bekanntmachung benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Nach Aufforderung ist zusätzlich die Verpflichtungserklärung des Dritten vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird. Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätige …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.849vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.128 Lose mit Angabe)
179.265 €Zuschlagswert im Median
95.618 € – 351.682 €mittlere Hälfte, 799 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 18.07.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 21c506ae-0839-4c4d-88ac-c96212fe3bc4.