Leistungen „Bestandsaufnahme und Beweissicherung“ für den Neubau für Ministerielle Nutzung sowie ein Wohnungsbau mit gewerblicher Nutzung auf dem Postblockareal-Süd, Berlin-Mitte - VOEK 220-23
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Berlin, Berlin
Aktenzeichen VOEK 220-23veröffentlicht 24.09.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 20 Monate
- 02.10.2023 – 01.06.2025
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Laut Vergabemeldung wurde dieses Verfahren ohne Zuschlag beendet, zum Beispiel aufgehoben. Oft schreibt die Vergabestelle die Leistung neu aus.
Ohne Zuschlag beendet. Das läuft gerade
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- Fertigungsbegleitung von Straßenbahnen vom Typ Urbanliner für die Berliner VerkehrsbetriebeBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · BerlinFrist 11.12.2026
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endete voraussichtlich am
bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 20 Monate02.10.2023 – 01.06.2025
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Qualifikation und Erfahrung des angebotenen Projektteams40 %
- Projektorganisationskonzept20 %
- Preis40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 37 MonatenLaufzeit bis 01.06.2025
- Veröffentlichungvor 25 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Bestandsaufnahme und der Beweissicherung für den Neubau für Ministerielle Nutzung sowie ein Wohnungsbau mit gewerblicher Nutzung auf dem Postblockareal-Süd, Berlin-Mitte.
Beschreibung des Loses
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben („BImA“) beabsichtigt, auf dem Grundstück Postblock Süd einen Neubau für ministerielle Nutzung zu errichten. Am südlichen Rand des Grundstückes ist, vorbehaltlich der Erteilung des Beschaffungsauftrags, geplant, entsprechend der Ausweisung dieses Bereiches im B-Plan als Mischgebiet, ein Gebäude mit Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss und Wohnungen in den Obergeschossen zu errichten. Die planungsrechtliche Grundlage für die Umsetzung der hier geplanten Entwicklungen bildet der festgesetzte Bebauungsplan I-216. Das gesamte Grundstück ist 12.379 m² groß und umfasst das Flurstück 85 auf Flur 621. Nach dem gültigen Bebauungsplan I-216 ist bei dieser Grundstücksgröße und einer höchstzulässigen Geschossflächenzahl (GFZ) von 4,5 in nördlichen Bereich und 4,0 im südlichen Bereich an der Zimmerstraße eine maximale Bebauung mit 53.832 m² Geschossfläche insgesamt für Ministerial- und Wohnbau realisierbar. Der Neubau des Ministeriums soll überwiegend auf der Sondergebietsfläche gemäß B-Plan zwischen Wilhelmstraße, der Bebauung des E-Werks und Charlie Living entstehen, während der Wohnungsbau, ergänzt um gewerbliche Nutzungen im Erdgeschoss, auf dem Mischgebietsteil des Wettbewerbsgebiets an der Zimmerstraße entstehen soll. Ministerialgebäude und Wohngebäude sollen als zwei voneinander unabhängige Gebäude konzipiert werden, die gemeinsam als eine Baumaßnahme realisiert werden, allerdings zeitlich gestaffelt. Nach derzeitigem Planungsstand soll mit dem Ministerialgebäude begonnen und zunächst die Fläche des Wohngebäudes für die Baustelleneinrichtung genutzt werden. Im nächsten Schritt soll das Wohngebäude errichtet werden, parallel zur Ausbauphase Ministerialgebäude. Die Fertigstellung könnte dann annähernd gleichzeitig sein. Die beiden Gebäude sollen im Betrieb unabhängig voneinander funktionieren. Eine spätere Realteilung der beiden Teilgrundstücke soll möglich sein. Eine vertikale Überlagerung der Nutzungen (zum Beispiel Tiefgarage, Haustechnik etc.) ist daher ausgeschlossen. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Bestandsaufnahme und der Beweissicherung. Art und Umfang der Leistung ergeben sich im Übrigen aus den bereitgestellten Vergabeunterlagen.
Gegenstand nach CPV
- 71500000Dienstleistungen im BauwesenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Qualifikation und Erfahrung des angebotenen Projektteams
- Qualität
- Projektorganisationskonzept
- Preis
- 40
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 02.10.2023
- Vertragsende
- 01.06.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber d … ganz lesenkürzer
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes ( http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. -- Für den Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen ist keine Registrierung erforderlich. Vor Abg … ganz lesenkürzer
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes ( http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. -- Für den Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen ist keine Registrierung erforderlich. Vor Abgabe von Angeboten ist jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Die Registrierung ist kostenlos. Ein elektronisches Signaturzertifikat ist nicht notwendig. Interessierten Unternehmen wird allerdings empfohlen, sich frühzeitig auf der Vergabeplattform zu registrieren und die Teilnahme am hiesigen Vergabeverfahren zu aktivieren, um automatisch über Informationen zum Vergabeverfahren eine gesonderte Benachrichtigung zu erhalten. Ungeachtet dessen sind die Bieter verpflichtet, sich während des gesamten Vergabeverfahrens regelmäßig und eigenverantwortlich über den aktuellen Sachstand (z. B. neue Bieterinformationen und/oder neue Unterlagen) der Ausschreibung zu informieren. Sie haben selbstständig regelmäßig zu überprüfen, ob neue Mitteilungen an der bezeichneten Stelle hinterlegt wurden. Eine separate Information der Bieter durch die Auftraggeberin erfolgt nicht. Die Mitteilungen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind bei der Ausarbeitung der Angebote zugrunde zu legen. -- Die bereitgestellten Vergabeunterlagen sind vom Bieter unverzüglich eingehend zu prüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten oder sind die Vergabeunterlagen unvollständig, so hat der Bieter die Auftraggeberin hierauf unverzüglich in Textform über die Vergabeplattform hinzuweisen. Es wird auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, nach der ein Bieter, der einen entsprechenden Hinweis unterlässt, die Berufung auf diesen Umstand zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr möglich ist (Präklusion). -- Bieterfragen: Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (https://www.evergabe-online.de) bis spätestens zum 18.08.2023 einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Auftraggeberin wird rechtzeitig eingehende Fragen sowie ergänzende und berichtigende Angaben spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist in Form eines Fragen- und Antwortkataloges auf der oben genannten Vergabeplattform veröffentlichen. Die Auftraggeberin ist auch um die Beantwortung nicht rechtzeitig eingehender Fragen bemüht, kann deren Beantwortung allerdings nicht mehr zusichern. Sofern sich an den Vergabeunterlagen aufgrund der Beantwortung von Fragen Änderungen ergeben sollten, behält sich die Auftraggeberin vor, entsprechende aktualisierte Fassungen der jeweiligen Dokumente auf der Vergabeplattform der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen. Wie bereits oben erwähnt haben sich die Bieter zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann ggf. zum Ausschluss des Angebotes führen. -- Die den Bietern übermittelten anonymisierten Fragen und Antworten werden verbindlicher Teil der Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Erstellung der Erstellung der Angebote zu berücksichtigen. -- Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899-610-1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr -- Übermittlung der Angebote: Die Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) bis zum Ende der Angebotsfrist abzugeben. Auf elektronischem Wege übermi …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Fasanenstraße 87, 10623 Berlin
- Website
- bundesimmobilien.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Häufige Zuschlagsempfänger
- DB Engineering & Consulting GmbH17 Zuschläge
- ZETCON Ingenieure GmbH13 Zuschläge
- LPI Ingenieurgesellschaft mbH9 Zuschläge
- KMS IG AG8 Zuschläge
- gbl Gesellschaft für Bauüberwachung - und -logistik mbH8 Zuschläge
- GTU Mobility GmbH & Co. KG7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 28.08.2023
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 86aba2c4-9552-4f1e-8e0f-6c9ebdec0150.