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ohne Zuschlag beendetEU-weitPlanung

Leistungen „Bestandsaufnahme und Beweissicherung“ für den Neubau für Ministerielle Nutzung sowie ein Wohnungsbau mit gewerblicher Nutzung auf dem Postblockareal-Süd, Berlin-Mitte - VOEK 220-23

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Berlin, Berlin

Aktenzeichen VOEK 220-23veröffentlicht 24.09.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 1168 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Laut Vergabemeldung wurde dieses Verfahren ohne Zuschlag beendet, zum Beispiel aufgehoben. Oft schreibt die Vergabestelle die Leistung neu aus.

Ohne Zuschlag beendet. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Planung in Berlin (148 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung

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Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
20 Monate02.10.2023 – 01.06.2025
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10623, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Qualifikation und Erfahrung des angebotenen Projektteams40 %
  • Projektorganisationskonzept20 %
  • Preis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 01.06.2025
    vor 37 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Bestandsaufnahme und der Beweissicherung für den Neubau für Ministerielle Nutzung sowie ein Wohnungsbau mit gewerblicher Nutzung auf dem Postblockareal-Süd, Berlin-Mitte.

Beschreibung des Loses

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben („BImA“) beabsichtigt, auf dem Grundstück Postblock Süd einen Neubau für ministerielle Nutzung zu errichten. Am südlichen Rand des Grundstückes ist, vorbehaltlich der Erteilung des Beschaffungsauftrags, geplant, entsprechend der Ausweisung dieses Bereiches im B-Plan als Mischgebiet, ein Gebäude mit Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss und Wohnungen in den Obergeschossen zu errichten. Die planungsrechtliche Grundlage für die Umsetzung der hier geplanten Entwicklungen bildet der festgesetzte Bebauungsplan I-216. Das gesamte Grundstück ist 12.379 m² groß und umfasst das Flurstück 85 auf Flur 621. Nach dem gültigen Bebauungsplan I-216 ist bei dieser Grundstücksgröße und einer höchstzulässigen Geschossflächenzahl (GFZ) von 4,5 in nördlichen Bereich und 4,0 im südlichen Bereich an der Zimmerstraße eine maximale Bebauung mit 53.832 m² Geschossfläche insgesamt für Ministerial- und Wohnbau realisierbar. Der Neubau des Ministeriums soll überwiegend auf der Sondergebietsfläche gemäß B-Plan zwischen Wilhelmstraße, der Bebauung des E-Werks und Charlie Living entstehen, während der Wohnungsbau, ergänzt um gewerbliche Nutzungen im Erdgeschoss, auf dem Mischgebietsteil des Wettbewerbsgebiets an der Zimmerstraße entstehen soll. Ministerialgebäude und Wohngebäude sollen als zwei voneinander unabhängige Gebäude konzipiert werden, die gemeinsam als eine Baumaßnahme realisiert werden, allerdings zeitlich gestaffelt. Nach derzeitigem Planungsstand soll mit dem Ministerialgebäude begonnen und zunächst die Fläche des Wohngebäudes für die Baustelleneinrichtung genutzt werden. Im nächsten Schritt soll das Wohngebäude errichtet werden, parallel zur Ausbauphase Ministerialgebäude. Die Fertigstellung könnte dann annähernd gleichzeitig sein. Die beiden Gebäude sollen im Betrieb unabhängig voneinander funktionieren. Eine spätere Realteilung der beiden Teilgrundstücke soll möglich sein. Eine vertikale Überlagerung der Nutzungen (zum Beispiel Tiefgarage, Haustechnik etc.) ist daher ausgeschlossen. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Bestandsaufnahme und der Beweissicherung. Art und Umfang der Leistung ergeben sich im Übrigen aus den bereitgestellten Vergabeunterlagen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualifikation und Erfahrung des angebotenen Projektteams40 %
Projektorganisationskonzept20 %
Preis40 %
Qualität
Qualifikation und Erfahrung des angebotenen Projektteams
Qualität
Projektorganisationskonzept
Preis
40

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
02.10.2023
Vertragsende
01.06.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber d … ganz lesenEs gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes ( http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. -- Für den Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen ist keine Registrierung erforderlich. Vor Abg … ganz lesenDie Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes ( http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. -- Für den Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen ist keine Registrierung erforderlich. Vor Abgabe von Angeboten ist jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Die Registrierung ist kostenlos. Ein elektronisches Signaturzertifikat ist nicht notwendig. Interessierten Unternehmen wird allerdings empfohlen, sich frühzeitig auf der Vergabeplattform zu registrieren und die Teilnahme am hiesigen Vergabeverfahren zu aktivieren, um automatisch über Informationen zum Vergabeverfahren eine gesonderte Benachrichtigung zu erhalten. Ungeachtet dessen sind die Bieter verpflichtet, sich während des gesamten Vergabeverfahrens regelmäßig und eigenverantwortlich über den aktuellen Sachstand (z. B. neue Bieterinformationen und/oder neue Unterlagen) der Ausschreibung zu informieren. Sie haben selbstständig regelmäßig zu überprüfen, ob neue Mitteilungen an der bezeichneten Stelle hinterlegt wurden. Eine separate Information der Bieter durch die Auftraggeberin erfolgt nicht. Die Mitteilungen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind bei der Ausarbeitung der Angebote zugrunde zu legen. -- Die bereitgestellten Vergabeunterlagen sind vom Bieter unverzüglich eingehend zu prüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten oder sind die Vergabeunterlagen unvollständig, so hat der Bieter die Auftraggeberin hierauf unverzüglich in Textform über die Vergabeplattform hinzuweisen. Es wird auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, nach der ein Bieter, der einen entsprechenden Hinweis unterlässt, die Berufung auf diesen Umstand zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr möglich ist (Präklusion). -- Bieterfragen: Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (https://www.evergabe-online.de) bis spätestens zum 18.08.2023 einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Auftraggeberin wird rechtzeitig eingehende Fragen sowie ergänzende und berichtigende Angaben spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist in Form eines Fragen- und Antwortkataloges auf der oben genannten Vergabeplattform veröffentlichen. Die Auftraggeberin ist auch um die Beantwortung nicht rechtzeitig eingehender Fragen bemüht, kann deren Beantwortung allerdings nicht mehr zusichern. Sofern sich an den Vergabeunterlagen aufgrund der Beantwortung von Fragen Änderungen ergeben sollten, behält sich die Auftraggeberin vor, entsprechende aktualisierte Fassungen der jeweiligen Dokumente auf der Vergabeplattform der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen. Wie bereits oben erwähnt haben sich die Bieter zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann ggf. zum Ausschluss des Angebotes führen. -- Die den Bietern übermittelten anonymisierten Fragen und Antworten werden verbindlicher Teil der Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Erstellung der Erstellung der Angebote zu berücksichtigen. -- Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899-610-1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr -- Übermittlung der Angebote: Die Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) bis zum Ende der Angebotsfrist abzugeben. Auf elektronischem Wege übermi …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2024): Leistungen „Bestandsaufnahme und Beweissicherung“ für den Neubau für Ministerielle Nutzung sowie ein Wohnungsbau mit gewerblicher Nutzung auf dem Postblockareal-Süd, Berlin-Mitte

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162vergebene Aufträge
59Angebote je Los im Median (641 Lose mit Angabe)
989.911 €Zuschlagswert im Median
453.875 € – 1,53 Mio. €mittlere Hälfte, 20 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 28.08.2023

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 86aba2c4-9552-4f1e-8e0f-6c9ebdec0150.