Lehr- und Versuchsgut Köllitsch, Neubau Lehrwerkstatt Schweinehaltung
Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale, Zentralstelle Vergabe- und Vertragsmanagement · Dresden, Sachsen
Aktenzeichen 23D750001veröffentlicht 30.11.2023DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 38 Monate
- 08.04.2024 – 31.05.2027
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 38 Monate08.04.2024 – 31.05.2027
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigsachsen-vergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 104 Tage (584 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (739 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 10 %, Leistung und Qualität 90 %.
- Projektorganisation25 %
- Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung20 %
- Projektmanagement25 %
- Fachspezifische Anforderungen20 %
- Preis10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 1,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −0,9 Punkte |
| 25 % teurer | −2 Punkte |
| 50 % teurer | −3,3 Punkte |
| 100 % teurer | −5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 35 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 34 Monaten
- Vertragsbeginnvor 31 MonatenLaufzeit bis 31.05.2027
- Heute
Beschreibung
Gebäudeplanung, Technische Ausrüstung AG 7 (Stallplanung), Ingenieurbauwerke
Beschreibung des Loses
Der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement plant, die Schweinehaltung am Standort des Lehr- und Versuchsguts (LVG) Köllitsch für die Bereiche überbetriebliche berufliche Bildung (Tier- und Landwirt), angewandte Forschung sowie effiziente und tiergerechte Bewirtschaftung grundlegend zu modernisieren. Übergeordnete Zielstellungen sind dabei Bildung, Demonstration und Innovation: - Errichtung einer modernen und beispielgebenden Basis für die berufliche Bildung in der Schweinehaltung (Zucht und Mast) - Möglichkeit zur Unterweisung und Demonstration zukunftsweisender Lösungen (Tierwohl und tiergerechte Haltung, Managements, Arbeitssicherheit, Umweltschutzes, ...) und verschiedenartiger Systemlösungen für Bildungs- und Schulungszwecke (Fütterungsverfahren, Bewegungsbuchten, Fußbodengestaltung, Klimatisierung, Ausgestaltung Deckbereich) -Erprobungsbasis im Rahmen der anwendungsorientierten Forschung zur Schweinehaltung -Demonstration einer modernen und tierschutzgerechten Schweinehaltung für die breite Öffentlichkeit. Gegenstand dieses Verfahrens sind die Gebäude- und Stallplanung (Punkt 1/ TO 1). Auf Grund der besonderen Spezifika des Stallbaues werden Gebäudeplanung, Stalltechnik und JGS-Anlagen zusammen an einen Auftragnehmer vergeben. Zu erstellen ist eine Entwurfsunterlage (EW-Bau) nach RLBau Sachsen Abschnitt E auf Grundlage der Qualifizierten Bedarfsanmeldung (QBedAn) mit Arbeitsstand Juni 2022 (siehe Anlage 1). Die erforderlichen Inhalte der EW-Bau sind im Abschnitt F der RLBau definiert. Es ist vorgesehen das im Rahmen des VgV-Verfahrens ermittelte Ingenieurbüro im Anschluss nach Genehmigung der EW-Bau auch mit der Erstellung der Ausführungsunterlagen und der anschließenden Baudurchführung weiter zu beauftragen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Projektorganisation
- Qualität
- Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung
- Qualität
- Projektmanagement
- Qualität
- Fachspezifische Anforderungen
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
1) BERUFLICHE BEFÄHIGUNG: 1.1) Es ist zugelassen wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu führen und bei einer Architektenkammer eingetragen ist und nach § 65 SächsBO Bauvorlagebereichtigung besitzt. Der Nachweis der Bauvorlagebereichtigung ist durch Vorlage des Eintrag bei einer Archi … ganz lesenkürzer
1) BERUFLICHE BEFÄHIGUNG: 1.1) Es ist zugelassen wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu führen und bei einer Architektenkammer eingetragen ist und nach § 65 SächsBO Bauvorlagebereichtigung besitzt. Der Nachweis der Bauvorlagebereichtigung ist durch Vorlage des Eintrag bei einer Architektenkammer zu führen. Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch den Bewerber nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann, a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben. 1.2) Es ist zugelassen wer berechtigt ist die Berufsbezeichnung Master oder Dipl.-Ing. der Fachrichtung Technische Gebäudeausrüstung oder vergleichbar zu führen. Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch den Bewerber nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann, a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben. 2.) EINTRAGUNG HANDELSREGISTER (bei Eintragungspflicht): Hierzu Angabe von Register, Zeitpunkt der Eintragung und Nummer. 3.) WEITERE ANGABEN/ERKLÄRUNGEN: 3.1) Angaben zur Identität Rechtform des Unternehmens (Name, Anschrift, Kontaktdaten wie Tel.Nr., Fax Nr., Email, usw.) 3.2) Erklärung, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Ggf. Angaben zur Selbstreinigung nach § 125 GWB. 3.3) Neben Einzelunternehmen sind aus Bietergemeinschaften (BG) zugelassen. Zusätzlich siehe unter Abschnitt " Zusätzliche Informationen - Nr. 4.3" der Auftragsbekanntmachung. Rechtsform von BG: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder BG (ARGE)- Kriterium
1.) SPEZIFISCHER JAHRESUMSATZ: Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten 3 Geschäftsjahren in Euro netto je Geschäftsjahr. 2.) NACHWEIS BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG: Erklärung und Vorlage Nachweis über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung. Der Biet … ganz lesenkürzer
1.) SPEZIFISCHER JAHRESUMSATZ: Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten 3 Geschäftsjahren in Euro netto je Geschäftsjahr. 2.) NACHWEIS BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG: Erklärung und Vorlage Nachweis über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung. Der Bieter ist verpflichtet als Nachweis über das Bestehen des Versicherungsschutzes zur Abdeckung aller Schadens- und/oder Regressansprüche wegen Personen- und sonstigen Schäden eine entsprechende Bescheinigung des Versicherungsunternehmens (nicht Makler) vorzulegen. >>MINDESTANFORDERUNG: Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3.000.000,00 EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) von 3.000.000,00 EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens (nicht Makler) erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens (nicht Makler) erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. 3.) RECHTLICH UND WIRTSCHAFTLICHE VERKNÜPFUNGEN: Erklärung, über das Bestehen von rechtlich und wirtschaftlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen mit Angabe, ob wirtschaftliche Verknüpfungen vorliegen, unter Benennung der Unternehmen und Beschreibung zur Art und Weise der Verknüpfung. Erklärung, dass der Auftrag unabhängig von anderen Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird.- Kriterium
1.) REFERENZEN: Erklärung zu geeigneten Referenzen über ausgeführte wesentliche Dienstleistungen. Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Hierzu ist der den Ausschreibungsunterlagen beigefü … ganz lesenkürzer
1.) REFERENZEN: Erklärung zu geeigneten Referenzen über ausgeführte wesentliche Dienstleistungen. Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Hierzu ist der den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Referenzbogen (Formblatt 901R-AI EU) zu nutzen. Geforderte Angaben zu den Referenzen siehe Formblatt 901R-AI EU zzgl. aussagekräftiger Projektdarstellung je Referenz. Zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs werden auch Referenzen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre zurückliegen, sofern dies im Folgenden so bestimmt. >>MINDESTANFORDERUNGEN: Zum Nachweis der Erfahrungen bei vergleichbaren Planungsleistungen sind vom Bewerber mindestens drei Referenzprojekte nachzuweisen, die folgende Mindestkriterien erfüllen: a)mindestens 1 Referenz für Gebäude die vorzugsweise nicht der Gebäudenummer 7200/7300 nach Bauwerkszuordnungskatalog entspricht mit Gesamtbaukosten > 3.000.000,00 EUR brutto ; b) mindestens 1 Referenz für Stallplanung inklusive Jauche-Gülle-Sickersaftan-Anlagen; c) mindestens eine Referenz aus den Bereich Ingenieurbauwerke für Stallbauten Mistplatte oder/und Güllebehälter; d) bei allen Referenzen erfolgte die Fertigstellung (nutzungsfähige Übergabe) ab dem 01.01.2016 bis spätestens zum Einreichungstermin gem. Auftragsbekanntmachung. 2.) BESCHÄFTIGTENZAHL: Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens, aufgegliedert in Berufsgruppen und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren. 3.) NUTZUNG KAPAZITÄTEN ANDERER UNTERNEHMEN: Erklärung zur Inanspruchnahmen von Kapazitäten andere Unternehmen mit Bezeichnung der zu vergebenden Teilleistungen bzw. der in Anspruch genommenen Kapazität und Angabe des Namen des Unterauftragnehmers bzw. des anderen Unternehmens (Formblatt). Nur in Fällen von Eignungsleihe ist mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich vom anderen Unternehmen ein separater Bewerberbogen mit den verlangten Informationen und Unterlagen vorzulegen. In allen anderen Fällen fordert der Auftraggeber erforderliche Erklärungen und Nachweise zur Eignung der Dritten ggf. von den Bewerbern/Bietern, die in die engere Wahl kommen gesondert ab und behält sich vor, die Eignung der Dritten für die von ihnen zu erbringenden Leistungen zu prüfen. 4.) VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG ANDERER UNTERNEHMEN: Sofern sich Kapazitäten anderer Unternehmen bedient wird (Unteraufträge/Eignungsleihe) ist mit dem Teilnahmeantrag für jedes Unternehmen die den Vergabeunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung (Formblatt) unter Beschreibung der (Teil)Leistungen und der Verpflichtung der Bereitstellung der Kapazitäten im Auftragsfall abzugeben. Gemäß § 47 (3) VgV verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers/Bieters, sofern dieser die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt (Eignungsleihe). Des Weiteren verlangt er die Auftragsausführung des anderen Unternehmens für Leistungen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe. 5.) STUDIEN- UND AUSBILDUNGSNACHWEISE SOWIE BESCHEINIGUNG ÜBER DIE ERLAUBNIS ZUR BERUFSAUSÜBUNG: Nachweis der beruflichen Befähigung durch Vorlage der Studien- und Ausbildungsnachweise / Bescheinigung über die Erlaubnis zur Berufsausübung für den Inhaber / Inhaberin oder die Führungskräfte des Unternehmens. Führungkräfte sind dabei verantwortliche Personen die im Auftragsfall die Leistungserbringung leiten und steuern. Anforderungen siehe unter Abschnitt "Eignung zur Berufsausübung - Nr. 1" der Auftragsbekanntmachung. 6.) TECHNISCHE FACHKRÄFTE (PROJEKTTEAM): Erklärung zum Personaleinsatz und Benennung des für die Auftragsdurchführung vorgesehen Personals (mit Angabe der Aufgabe/Funktion, berufl. Qualifikation und Berufserfahrung). Hierfür ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt 921-AI EU zu verwenden.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 08.04.2024
- Vertragsende
- 31.05.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Zunächst Beauftragung der Leistungen der Leistungsphasen 2, 3 und 4 gemäß HOAI Anlage 10, Anlage 12 und Anlage 15, mit der Option der stufenweisen Beauftragung weiterer Leistungen der folgenden Leistungsphasen 5 bis 8. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- sachsen-vergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Ve … ganz lesenkürzer
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance# 1.Rückfragen an die Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Bietercockpit (www.sachsen-vergabe.de). 2.) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung). 3.) Nicht erwünscht sind allgemeine … ganz lesenkürzer
#Besonders geeignet für:freelance# 1.Rückfragen an die Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Bietercockpit (www.sachsen-vergabe.de). 2.) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung). 3.) Nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren u. weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers/Bieters sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt. 4.) Enthalten die Bekanntmachung o. die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche o. verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers/Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber/Bieter den AG unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber/Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert.- Hinweis
1) Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden: 3 Die Bewerber werden nach den in der Matrix Bewerberauswahl aufgeführten Auswahhlkriterien bewertet. Die Rangfolge richten sich nach den erreichten Punkten. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und wird die gepla … ganz lesenkürzer
1) Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden: 3 Die Bewerber werden nach den in der Matrix Bewerberauswahl aufgeführten Auswahhlkriterien bewertet. Die Rangfolge richten sich nach den erreichten Punkten. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und wird die geplante Höchstzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, wird die Auswahl unter diesen Bewerbern durch Los getroffen (§75 Abs. 6 VgV). 2.) Sämtlichen Vergabeunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei auf der Vergabeplattform http://www.sachsen-vergabe.de zum Download bereitgestellt. Ggf. erforderliche Nachsendungen und Änderungen von Vergabeunterlagen werden ebenfalls in diesem Portal in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. 3.) Die einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen u. zu speichern. Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.sachsen-vergabe.de) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen. Zur Einreichung des Teilnahmeantrags muss auf der Plattform der Vor- und Nachname der Person, die die Teilnahmeantragsabgabe erklärt, angegeben werden. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene o. qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) o. formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. 4.) Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen, Nachweisen und ggf. weiteren Unterlagen. 4.1) Ein Unternehmen, das in eigenem Namen am Vergabeverfahren teilnimmt u. nicht die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, um die Eignungskriterien zu erfüllen, muss nur einen Bewerberbogen mit ggf. geforderten Anlagen als Teilnahmeantrag abgeben. 4.2) Ein Unternehmen, das in eigenem Namen am Vergabeverfahren teilnimmt, aber die Kapazitäten eines oder mehrerer anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, muss in Fällen von Eignungsleihe seinen eigenen Bewerberbogen und dessen Anlagen zusammen mit jeweils einem separaten Bewerberbogen für jedes einzelne hierfür in Anspruch genommenen Unternehmen mit den verlangten Informationen und Unterlagen an den öffentlichen Auftraggeber als Teilnahmeantrag übermitteln. 4.3.) Bei Bewerbergemeinschaft (BG), ist für jedes Mitglied ein separater Bewerberbogen mit den verlangten Informationen vorzulegen. Das vertretungsberechtigte Mitglied der BG lädt seinen Bewerberbogen mit den geforderten Unterlagen als Teilnahmeantrag hoch und legt die Bewerberbögen u. ggf. weitere Unterlagen der übrigen Mitglieder der BG (als Eigenerklärungen) als Anlage bei. Die gestellten Anforderungen an die Fachkunde und Leistungsfähigkeit gelten als erfüllt, wenn die betreffenden Nachweise von einem o. mehreren Mitgliedsunternehmen erbracht werden u. in ihrer Summe die gestellten Anforderungen erfüllen. Ausgenommen davon sind der zuführende Negativnachweis bzgl. der Ausschlussgründe gem. §§ 123,124 GWB sowie der Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung. Diese Anforderungen sind von jedem Mitgliedsunternehmen einzeln zu erfüllen. 5.) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung sind auch Teilnahmeanträge/Angebote unterschiedl. Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft (BG) bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros u. von Nachauftragnehmern können das Ausscheiden aller Mitglieder der BG sowie aller Bieter mit gleichen Nachauftragnehmern zur Folge haben.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Riesaer Str. 7h, 01129 Dresden
- Website
- sib.sachsen.de
- Kontakt
- vergaben.ai@
sib.smf.sachsen.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Sachsen (19 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Bauconzept Planungsgesellschaft mbH5 Zuschläge
- Bauplanung Bautzen GmbH5 Zuschläge
- BÜERO WEIDEMÜLLER - Hochbauplanung3 Zuschläge
- Drees & Sommer SE3 Zuschläge
- Planungsbüro Roth GmbH3 Zuschläge
- Weise Planungsgesellschaft mbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 08.01.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0bd2cdc1-bab0-45a0-b35c-0de0c1787cb4.