Leasingfahrzeuge
AOK NordWest - Die Gesundheitskasse. · Hagen, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 17366_1veröffentlicht 29.04.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 36 Monate
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Hagen.
- Lieferung von Kopierpapier für die Verwaltung und die Hagener Schulen 2027-2029Stadt Hagen - FB für Informationstechnologie und Zentrale Dienste · HagenFrist 07.12.2026
- EU-weite Ausschreibung von Abfall- und Wertstoffbehältern für die HEB GmbH Hagener EntsorgungsbetriebHEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb · HagenFrist 30.11.2026
- Arzneimittel-Rabattverträge ab 01.12.2026 zu diversen Wirkstoffen im Rahmen eines Open-House-VerfahrensAOK NordWest · HagenFrist 02.10.2028
- DFI Anzeiger Okt.2026Hagener Straßenbahn AG · HagenFrist 16.11.2026
Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (472 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 2 Lose · in 13 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 36 Monate
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Hagen58079, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (35 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (198 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.
- Preis70 %
- Qualitätskriterium30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,4 Punkte |
| 25 % teurer | −14 Punkte |
| 50 % teurer | −23,3 Punkte |
| 100 % teurer | −35 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 06.11.2026
- Veröffentlichungvor 18 Monaten
- Heute
Beschreibung
Leistungsgegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit maximal drei Vertragspartnern je Los über die Beschaffung von voraussichtlich 102 Leasingfahrzeugen für die AOK Nordwest in den Regionen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe mit einer Laufzeit von 36 Monaten. Es handelt sich sowohl um Limousinen mit Elektromotor (Los 1), als auch um Kombifahrzeuge mit Elektromotor (Los 2). Die Laufleistung der Fahrzeuge beträgt jeweils 10.000, 15.000 oder 20.000 km p.a.. Die Vergütung erfolgt über gleichbleibende monatliche Raten, sowohl ohne Sonderzahlung zu Beginn des Leasingvertrags als auch ohne Schlussrate. Das Modell des Restwertleasings findet keine Anwendung. Die Fahrzeuge werden in mehreren Chargen über die gesamte Vertragslaufzeit bestellt, es sind jedoch auch Abrufe einzelner Fahrzeuge möglich.
Gegenstand nach CPV
- 34110000PersonenkraftwagenHauptgegenstand
Lose2 Lose
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Limousinen mit Elektromotor Die Beschaffung der hier ausgeschriebenen Leasingfahrzeuge erfolgt mithilfe einer Rahmenvereinbarung mit maximal drei Vertragspartnern je Los. Einzelabrufe werden bei dem jeweiligen Bedarf in Form eines "Mini-Wettbewerbs" zwischen den Vertragspartnern vergeben. Ziel der Rahmenvereinbarung ist es, zunächst drei wirtschaftliche und leistungsfähige Rahmenvertragspartner je Los für die Lieferung qualitativ hochwertiger Fahrzeuge zu ermitteln, die dann zum jeweiligen Beschaffungszeitpunkt zur Abgabe eines finalen Angebots aufgefordert werden. Sofern weniger als drei zuschlagsfähige Angebote vorliegen, kann die Rahmenvereinbarung auch mit weniger als drei Vertragspartnern geschlossen werden. Entscheidend für die Auswahl der drei Anbieter in Phase 1 ist neben dem Preisangebot auch die Qualität des angebotenen Produktes. Der Ablauf der Qualitätsbewertung und die Gewichtung der einzelnen Qualitätskriterien ist der Anlage 04_Bewertungskriterien zu entnehmen (Wichtig: Die Qualitätsbewertung findet nur in Phase 1 statt). Die in Phase 1 genannte fiktive Leasingrate soll den maximalen Preis bis zum Leasingbeginn des Fahrzeuges bilden. So darf die in Phase 2 angebotene finale Leasingrate, die in Phase 1 genannte fiktive Leasingrate zwar unterschreiten, jedoch nicht überschreiten. Die abschließende Auftragsvergabe erfolgt im Rahmen des Abschlusses von Einzelverträgen in Phase 2. Der Zuschlag der Charge wird jeweils dem Vertragspartner erteilt, der die günstigste Leasingrate in Phase 2 anbietet. Soll eine neue Charge bestellt werden startet der Abruf bei Phase 2. | 36 Monate | – |
| 2 | Kombis mit Elektromotor Die Beschaffung der hier ausgeschriebenen Leasingfahrzeuge erfolgt mithilfe einer Rahmenvereinbarung mit maximal drei Vertragspartnern je Los. Einzelabrufe werden bei dem jeweiligen Bedarf in Form eines "Mini-Wettbewerbs" zwischen den Vertragspartnern vergeben. Ziel der Rahmenvereinbarung ist es, zunächst drei wirtschaftliche und leistungsfähige Rahmenvertragspartner je Los für die Lieferung qualitativ hochwertiger Fahrzeuge zu ermitteln, die dann zum jeweiligen Beschaffungszeitpunkt zur Abgabe eines finalen Angebots aufgefordert werden. Sofern weniger als drei zuschlagsfähige Angebote vorliegen, kann die Rahmenvereinbarung auch mit weniger als drei Vertragspartnern geschlossen werden. Entscheidend für die Auswahl der drei Anbieter in Phase 1 ist neben dem Preisangebot auch die Qualität des angebotenen Produktes. Der Ablauf der Qualitätsbewertung und die Gewichtung der einzelnen Qualitätskriterien ist der Anlage 04_Bewertungskriterien zu entnehmen (Wichtig: Die Qualitätsbewertung findet nur in Phase 1 statt). Die in Phase 1 genannte fiktive Leasingrate soll den maximalen Preis bis zum Leasingbeginn des Fahrzeuges bilden. So darf die in Phase 2 angebotene finale Leasingrate, die in Phase 1 genannte fiktive Leasingrate zwar unterschreiten, jedoch nicht überschreiten. Die abschließende Auftragsvergabe erfolgt im Rahmen des Abschlusses von Einzelverträgen in Phase 2. Der Zuschlag der Charge wird jeweils dem Vertragspartner erteilt, der die günstigste Leasingrate in Phase 2 anbietet. Soll eine neue Charge bestellt werden startet der Abruf bei Phase 2. | 36 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Qualitätskriterium
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 36 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühes … ganz lesenkürzer
134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXVHYDHYT418W9JX Die Höchstabnahmemenge der Fahrzeuge beträgt: für Los 1: 92 Fahrzeuge für Los 2: 10 Fahrzeuge (I) Für die Ausführung des Auftrages gelten die nachfolgend aufgeführten besonderen Bedingungen: - Ergänzenden Vertragsbedingungen der AOK NordWest (II) Eignungsnach … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXVHYDHYT418W9JX Die Höchstabnahmemenge der Fahrzeuge beträgt: für Los 1: 92 Fahrzeuge für Los 2: 10 Fahrzeuge (I) Für die Ausführung des Auftrages gelten die nachfolgend aufgeführten besonderen Bedingungen: - Ergänzenden Vertragsbedingungen der AOK NordWest (II) Eignungsnachweise: (a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen). (b) Im Fall der Eignungsleihe beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen). (c) Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen). (III) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de. Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten. Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Autozentrum Nord GmbH, Flensburg; Emil Frey Küstengarage GmbH, Rendsburg; Autohaus Ulmen GmbH & Co. KG, Düsseldorf | 5 |
| 2 | Autozentrum Nord GmbH, Flensburg; Autohaus Ulmen GmbH & Co. KG, Düsseldorf; Autohaus Berkemeier GmbH, Münster | 5 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 58079, 58079 Hagen
- Website
- aok.de
- Kontakt
- vergabestelle@
nw.aok.de
Bei uns erfasst
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Alle 1 offenen Ausschreibungen von AOK NordWest - Die Gesundheitskasse., dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (472 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Rosenbauer Deutschland GmbH57 Zuschläge
- Carl Henkel GmbH & Co. KG39 Zuschläge
- BTL Brandschutz Technik GmbH Leipzig38 Zuschläge
- MAN Truck & Bus Deutschland GmbH34 Zuschläge
- Wietmarscher Ambulanz und Sonderfahrzeug GmbH33 Zuschläge
- RKF-Bleses GmbH30 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 15.10.2024
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 15.10.2024 auf 29.10.2024 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 83757293-5b0a-48fe-9b4c-689d7d7ec37b.