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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Leasingfahrzeuge

AOK NordWest - Die Gesundheitskasse. · Hagen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 17366_1veröffentlicht 29.04.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 738 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Hagen.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (472 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 2 Lose · in 13 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
36 Monate
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Hagen58079, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (35 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (198 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Preis70 %
  • Qualitätskriterium30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 06.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 18 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Leistungsgegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit maximal drei Vertragspartnern je Los über die Beschaffung von voraussichtlich 102 Leasingfahrzeugen für die AOK Nordwest in den Regionen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe mit einer Laufzeit von 36 Monaten. Es handelt sich sowohl um Limousinen mit Elektromotor (Los 1), als auch um Kombifahrzeuge mit Elektromotor (Los 2). Die Laufleistung der Fahrzeuge beträgt jeweils 10.000, 15.000 oder 20.000 km p.a.. Die Vergütung erfolgt über gleichbleibende monatliche Raten, sowohl ohne Sonderzahlung zu Beginn des Leasingvertrags als auch ohne Schlussrate. Das Modell des Restwertleasings findet keine Anwendung. Die Fahrzeuge werden in mehreren Chargen über die gesamte Vertragslaufzeit bestellt, es sind jedoch auch Abrufe einzelner Fahrzeuge möglich.

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Limousinen mit Elektromotor

Die Beschaffung der hier ausgeschriebenen Leasingfahrzeuge erfolgt mithilfe einer Rahmenvereinbarung mit maximal drei Vertragspartnern je Los. Einzelabrufe werden bei dem jeweiligen Bedarf in Form eines "Mini-Wettbewerbs" zwischen den Vertragspartnern vergeben. Ziel der Rahmenvereinbarung ist es, zunächst drei wirtschaftliche und leistungsfähige Rahmenvertragspartner je Los für die Lieferung qualitativ hochwertiger Fahrzeuge zu ermitteln, die dann zum jeweiligen Beschaffungszeitpunkt zur Abgabe eines finalen Angebots aufgefordert werden. Sofern weniger als drei zuschlagsfähige Angebote vorliegen, kann die Rahmenvereinbarung auch mit weniger als drei Vertragspartnern geschlossen werden. Entscheidend für die Auswahl der drei Anbieter in Phase 1 ist neben dem Preisangebot auch die Qualität des angebotenen Produktes. Der Ablauf der Qualitätsbewertung und die Gewichtung der einzelnen Qualitätskriterien ist der Anlage 04_Bewertungskriterien zu entnehmen (Wichtig: Die Qualitätsbewertung findet nur in Phase 1 statt). Die in Phase 1 genannte fiktive Leasingrate soll den maximalen Preis bis zum Leasingbeginn des Fahrzeuges bilden. So darf die in Phase 2 angebotene finale Leasingrate, die in Phase 1 genannte fiktive Leasingrate zwar unterschreiten, jedoch nicht überschreiten. Die abschließende Auftragsvergabe erfolgt im Rahmen des Abschlusses von Einzelverträgen in Phase 2. Der Zuschlag der Charge wird jeweils dem Vertragspartner erteilt, der die günstigste Leasingrate in Phase 2 anbietet. Soll eine neue Charge bestellt werden startet der Abruf bei Phase 2.

36 Monate–
2
Kombis mit Elektromotor

Die Beschaffung der hier ausgeschriebenen Leasingfahrzeuge erfolgt mithilfe einer Rahmenvereinbarung mit maximal drei Vertragspartnern je Los. Einzelabrufe werden bei dem jeweiligen Bedarf in Form eines "Mini-Wettbewerbs" zwischen den Vertragspartnern vergeben. Ziel der Rahmenvereinbarung ist es, zunächst drei wirtschaftliche und leistungsfähige Rahmenvertragspartner je Los für die Lieferung qualitativ hochwertiger Fahrzeuge zu ermitteln, die dann zum jeweiligen Beschaffungszeitpunkt zur Abgabe eines finalen Angebots aufgefordert werden. Sofern weniger als drei zuschlagsfähige Angebote vorliegen, kann die Rahmenvereinbarung auch mit weniger als drei Vertragspartnern geschlossen werden. Entscheidend für die Auswahl der drei Anbieter in Phase 1 ist neben dem Preisangebot auch die Qualität des angebotenen Produktes. Der Ablauf der Qualitätsbewertung und die Gewichtung der einzelnen Qualitätskriterien ist der Anlage 04_Bewertungskriterien zu entnehmen (Wichtig: Die Qualitätsbewertung findet nur in Phase 1 statt). Die in Phase 1 genannte fiktive Leasingrate soll den maximalen Preis bis zum Leasingbeginn des Fahrzeuges bilden. So darf die in Phase 2 angebotene finale Leasingrate, die in Phase 1 genannte fiktive Leasingrate zwar unterschreiten, jedoch nicht überschreiten. Die abschließende Auftragsvergabe erfolgt im Rahmen des Abschlusses von Einzelverträgen in Phase 2. Der Zuschlag der Charge wird jeweils dem Vertragspartner erteilt, der die günstigste Leasingrate in Phase 2 anbietet. Soll eine neue Charge bestellt werden startet der Abruf bei Phase 2.

36 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis70 %
Qualitätskriterium30 %
Qualität
Qualitätskriterium

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
36 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühes … ganz lesen134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXVHYDHYT418W9JX Die Höchstabnahmemenge der Fahrzeuge beträgt: für Los 1: 92 Fahrzeuge für Los 2: 10 Fahrzeuge (I) Für die Ausführung des Auftrages gelten die nachfolgend aufgeführten besonderen Bedingungen: - Ergänzenden Vertragsbedingungen der AOK NordWest (II) Eignungsnach … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXVHYDHYT418W9JX Die Höchstabnahmemenge der Fahrzeuge beträgt: für Los 1: 92 Fahrzeuge für Los 2: 10 Fahrzeuge (I) Für die Ausführung des Auftrages gelten die nachfolgend aufgeführten besonderen Bedingungen: - Ergänzenden Vertragsbedingungen der AOK NordWest (II) Eignungsnachweise: (a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen). (b) Im Fall der Eignungsleihe beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen). (c) Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen). (III) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de. Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten. Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Autozentrum Nord GmbH, Flensburg; Emil Frey Küstengarage GmbH, Rendsburg; Autohaus Ulmen GmbH & Co. KG, Düsseldorf5
2Autozentrum Nord GmbH, Flensburg; Autohaus Ulmen GmbH & Co. KG, Düsseldorf; Autohaus Berkemeier GmbH, Münster5

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.221vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (1.416 Lose mit Angabe)
447.469 €Zuschlagswert im Median
265.270 € – 748.815 €mittlere Hälfte, 425 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 15.10.2024
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 15.10.2024 auf 29.10.2024 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 83757293-5b0a-48fe-9b4c-689d7d7ec37b.