Landschaftsplan Amt Odervorland
Amt Odervorland · Briesen (Mark), Brandenburg
Aktenzeichen 01-511000-2024-01veröffentlicht 01.08.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 265 Tsd. €
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 265 Tsd. €
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Briesen (Mark)15518, Landkreis Oder-Spree, Brandenburg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 06.11.2026
- Veröffentlichungvor 27 Monaten
- Fragen bis 00:00 Uhrvor 26 Monatenan Amt Odervorland
- Teilnahmeanträge bis 15:00 Uhrvor 26 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung/Vergabe ist die Neuaufstellung des Landschaftsplans (LP) für das Amt Odervorland. Der Geltungsbereich erstreckt sich über das gesamte Amtsgebiet, bestehend aus Gemeinden Berkenbrück, Briesen (Mark), Jacobsdorf und Steinhöfel. Die Ausschreibung erfolgt im Rahmen einer Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV. Leistungsgegenstand sind die vollständigen Grundleistungen des Leistungsbildes Landschaftsplan gemäß § 23 HOAI für die Leistungsphasen 1 bis 4. Zusätzlich werden besondere Leistungen gemäß der Leistungsbeschreibung beauftragt. Die Neuaufstellung des Landschaftsplanes erfolgt nach § 11 (2) BNatSchG. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Amtsgebiet, bestehend aus den Gemeinden Berkenbrück, Briesen (Mark), Jacobsdorf und Steinhöfel und hat somit eine Fläche von rund 34.057 ha. Aufgrund von Veränderungen in der naturräumlichen Ausstattung des Amtsgebietes und veränderter Flächennutzungen im Verlauf der letzten 25 Jahre sowie aufgrund veränderter rechtlicher und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen müssen die Zielvorstellungen des Landschaftsplanes an die künftig zu erwartende Entwicklung des Amtes bzw. der Gemeinden ganzheitlich angepasst werden. Wesentliche Aufgaben des Landschaftsplans umfassen: - Fachplan für Naturschutz und Landschaftspflege einschließlich Biologischer Vielfalt - Fachbeitrag zur Flächennutzungsplanung - Informationsgrundlage für die Beurteilung der Umweltverträglichkeit von Vorhaben - zielgerichtete Lenkung von Kompensationsmaßnahmen und landwirtschaftlichen Fördermitteln - Zusammenführung sektoraler Fachplanungen (z.B. FFH-Managementplanung, Gewässer- entwicklungskonzepte, Hochwasserrisikomanagement, Erholungsplanung, Klimaanpassungs- konzepte) Um seine vielfältigen Funktionen erfüllen zu können, muss der Landschaftsplan auf aktuellen Erfassungen zum Zustand von Natur und Landschaft beruhen, die Zielvorstellungen müssen die aktuellen Fach-Themen aufgreifen und integrierende Lösungsvorschläge unterbreiten. Inhalte der Landschaftsplanung sind gem. § 9 BNatSchG die Darstellung und Begründung der konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und der ihrer Verwirklichung dienen-den Erfordernisse und Maßnahmen. Hierzu soll der Landschaftsplan Angaben enthalten über - den vorhandenen und den zu erwartenden Zustand von Natur und Landschaft, - die konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, - die Beurteilung des vorhandenen und zu erwartenden Zustands von Natur und Landschaft nach Maßgabe dieser Ziele einschließlich der sich daraus ergebenden Konflikte, - die Erfordernisse und Maßnahmen zur Umsetzung der konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege Dabei sind Themen wie Biotopverbund, Natura 2000, Ausgleich und Ersatz, Landwirtschaftsförderung, Wasserrahmenrichtlinie, Hochwasserrisikomanagement, Klimaanpassung und Erneuerbare Energien zu berücksichtigen. Die inhaltliche Bearbeitung zum Landschaftsplan orientiert sich an den in § 9 BNatSchG und in § 5 des BbgNatSchAG festgelegten Inhalten des Landschaftsplans.
Beschreibung des Loses
Die zu erbringenden Leistungen werden folgend detailliert dargestellt, aufgeschlüsselt in die Grundleistungen und besonderen Leistungen nach § 23 und Anlagen 4 und 9 der HOAI: Leistungsphase 1: Klären d. Aufgabenstellung u. Ermitteln d. Leistungsumfangs (Anlage 4 HOAI) a) Zusammenstellen und Prüfen der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten planungsrelevanten Unterlagen b) Ortsbesichtigungen c) Abgrenzen des Planungsgebiets d) Konkretisieren weiteren Bedarfs an Daten und Unterlagen e) Beraten zum Leistungsumfang für ergänzende Untersuchungen und Fachleistungen f) Aufstellen eines verbindlichen Arbeitsplans unter Berücksichtigung der sonstigen Fachbeiträge Besondere Leistungen zu Leistungsphase 1 (Anlage 9 HOAI) Leistungen zur Vorbereitung und inhaltlichen Ergänzung b) Digitalisieren von Unterlagen c) Anpassen von Dateiformaten d) Erarbeiten einer einheitlichen Planungsgrundlage aus unterschiedlichen Unterlagen Hinweis: Die vorliegenden Landschaftspläne liegen eingescannt in diversen Formaten vor. Vorhandene Flächennutzungs- und Bebauungspläne sind georeferenziert über das Geoportal nutzbar. Leistungsphase 2: Ermitteln der Planungsgrundlagen (Anlage 4 HOAI) a) Ermitteln und Beschreiben der planungsrelevanten Sachverhalte auf Grundlage vorhandener Unterlagen und Daten b) Landschaftsbewertung nach den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege c) Bewerten von Flächen und Funktionen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes hinsichtlich ihrer Eignung, Leistungsfähigkeit, Empfindlichkeit und Vorbelastung d) Bewerten geplanter Eingriffe in Natur und Landschaft e) Feststellen von Nutzungs- und Zielkonflikten f) Zusammenfassendes Darstellen der Erfassung und Bewertung Leistungsphase 3: Vorläufige Fassung (Anlage 4 HOAI) a) Formulieren von örtlichen Zielen und Grundsätzen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft einschließlich Erholungsvorsorge b) Darlegen der angestrebten Flächenfunktionen und Flächennutzungen sowie der örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Umsetzung der konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege c) Erarbeiten von Vorschlägen zur Übernahme in andere Planungen, insbesondere in die Bauleitpläne d) Hinweise auf Folgeplanungen und -maßnahmen e) Mitwirken bei der Beteiligung der nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten Verbände f) Mitwirken bei der Abstimmung der Vorläufigen Fassung mit der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde g) Abstimmen der Vorläufigen Fassung mit dem Auftraggeber Leistungsphase 4: Abgestimmte Fassung (Anlage 4 HOAI) Darstellen des Landschaftsplans in der mit dem Auftraggeber abgestimmten Fassung in Text und Karte. Folgende besondere Leistungen sind über alle Leistungsphasen vorgesehen: Verfahrensbegleitende und projektsteuernde besondere Leistungen (Anlage 9 HOAI) a) Vorbereiten und Durchführen des Scopings b) Vorbereiten, Durchführen, Auswerten und Dokumentieren der formellen Beteiligungsverfahren g) Erstellen von Sitzungsvorlagen, Arbeitsheften und anderen Unterlagen i) Ausarbeiten der Beratungsunterlagen der Gemeinde zu Stellungnahmen im Rahmen der formellen Beteiligungsverfahren, Gliederung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen und Erarbeitung von Abwägungsvorschlägen j) Leistungen für die Drucklegung, Erstellen von Mehrausfertigungen m) Mitteilen des Ergebnisses der Prüfung der Stellungnahmen an die Beteiligten n) Benachrichtigen von Bürgern und Behörden, die Stellungnahmen abgegeben haben, über das Abwägungsergebnis o) Erstellen der Verfahrensdokumentation q) Mitwirken an der Öffentlichkeitsarbeit des Auftraggebers einschließlich Mitwirken an Informationsschriften und öffentlichen Diskussionen sowie Erstellen der dazu notwendigen Planungsunterlagen und Schriftsätze r) Teilnehmen an Sitzungen von politischen Gremien des Auftraggebers oder an Sitzungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung Vorbereitung und Durchführung des Scopings Im Rahmen des Scoping werden unter Beteiligung der betroffenen Fachbehörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange der Untersuchungsrahmen für die Aufstellung des Landschaftsplans festgelegt. Der Untersuchungsumfang wird hierbei auf die konkreten Planungsbedingungen vor Ort zugeschnitten. Darüber hinaus dient der Verfahrensschritt auch dazu, alle Informationen und aktuellen Datengrundlagen für das Plangebiet zu Umwelt und Naturschutz in Erfahrung zu bringen. Das Scoping soll nach Abschluss der Leistungsphase 2 durchgeführt werden, um einerseits die Vollständigkeit der für die Bestands- und Konfliktanalyse herangezogenen Daten und Informationen überprüfen zu lassen und andererseits Hinweise auf räumliche und thematische Schwerpunkte für das Entwicklungskonzept zu erhalten. Weitere besondere Leistungen bei landschaftsplanerischen Leistungen: (Anlage 9 HOAI) h) Kartieren von Biotoptypen, floristischen oder faunistischen Arten oder Artengruppen Selektive Biotopkartierung Die selektive Biotopkartierung dient der Bestimmung und Abgrenzung gesetzlich geschützter Biotope, die einen besonderen Schutz genießen und daher im Landschaftsplan einer besonderen Darstellung bedürfen. Auf Grundlage der vorliegenden luftbildgestützten Biotopkartierung des Landes Brandenburg erfolgt eine Auswahl der potenziell geschützten Biotope. Diese Biotopflächen werden im Gelände hinsichtlich der definierten Anforderungen der geschützten Biotoptypen überprüft und bewertet. Das Ergebnis wird tabellarisch und im Plan dargestellt. Die Biotoptypen werden entsprechend dem Brandenburger Biotopschlüssel klassifiziert.
Gegenstand nach CPV
- 71400000Stadtplanung und LandschaftsgestaltungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- 1. Gesamtangebotspreis (Gewichtung 60%)Der Gesamtangebotspreis setzt sich gemäß Leistungsbeschreibung bzw. Preisblatt aus den Honorarkosten für Grundleistungen, besonderen Leistungen sowie Nebenkosten, zzgl. der gesetzlichen Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer und ggf. einem gewährten Nachlass zusammen. Die Bewertung des Gesamtangebotspreises erfolgt mit der Formel: Px = (Preis min / Preis x) * 600
- Qualität
- 2. Erfahrung und Kompetenz der Mitarbeiter*innen (Gewichtung 20%)Es werden jeweils bis max. 100 Punkte für a) die Berufserfahrung als Projektleitung allgemein und b) die Berufserfahrung des Projektteams allgemein mit Bezug zum Auftragsgegenstand vergeben. Insgesamt können max. 200 Punkte erreicht werden.
- Qualität
- 3. Präsentation / Konzeption (Gewichtung 20%)Durch den Bieter / die Bieterin ist eine Präsentation / Konzeption inkl. detaillierter Zeitplanung zu erstellen, die die nachstehenden Aspekte und Fragen erläutert und die konzeptionelle Vorgehensweise zur Erarbeitung / Neuaufstellung des Flächennutzungsplans für die Gemeinde Briesen (Mark) darstellt. Die Präsentation / Konzeption inkl. detaillierter Zeitplanung ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Sie ist Grundlage für die Verhandlung und soll als Beamer-Präsentation vorgestellt werden. Die Gliederung soll dabei der Bewertungsmatrix bzw. den Erläuterungen zur Matrix entsprechen. Die Vollständigkeit und Plausibilität der Präsentation / Konzeption ist Grundlage der Bewertung. Gegenstand der Bewertung sind zudem die Antworten des Bieters auf die Fragen des Fachgremiums im Hinblick auf Vollständigkeit und Plausibilität der Auskünfte. Die Bewertung der Präsentation / Konzeption erfolgt auf Basis der Präsentation am Präsentationstag.
Eignung4 von 4 angegeben
- Kriterium
1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - Aktueller Nachweis, dass der Bieter / die Bieterin Mitglied in einer Architekten- oder Ingenieur-kammer eingetragen ist, in dem er / sie ansässig ist. - Als Nachweis der fachlichen Eignung der projektleitenden Fachkraft ist mindestens der Studien-absc … ganz lesenkürzer
1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - Aktueller Nachweis, dass der Bieter / die Bieterin Mitglied in einer Architekten- oder Ingenieur-kammer eingetragen ist, in dem er / sie ansässig ist. - Als Nachweis der fachlichen Eignung der projektleitenden Fachkraft ist mindestens der Studien-abschluss (Diplom oder Master) in einschlägiger Fachrichtung (z.B. Stadt- und Regionalplanung, Architektur oder vergleichbar) durch eine Kopie zu belegen. 2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung/Berufshaftpflichtversicherung wäh-rend der gesamten Vertragslaufzeit besteht. Die Deckungssummen der Berufs- und Betriebs-haftpflichtversicherung müssen je Einzelschadensfall mindestens in folgender Höhe abgeschlos-sen werden: - Für Personenschäden: 1.500.000 EUR - Für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden: 300.000 EUR Diese Deckungssummen müssen in jedem Jahr mindestens 1,5-fach zur Verfügung stehen. - Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens für die vergangenen 3 Jahre. 3. Technische Leistungsfähigkeit - Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich wird. 4. Eignungsleihe Der Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapa-zitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Legt der Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV vor, so muss diese auch die Anga-ben enthalten, die für die Überprüfung nach Satz 1 erforderlich sind. Der Auftraggeber schreibt vor, dass der Bieter ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, ersetzen muss. Er kann vorschreiben, dass der Bieter auch ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, ersetzen muss. Der Auftraggeber kann dem Bieter dafür eine Frist setzen. Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen. Die vorgenannten Absätze gelten auch für Bewerber- oder Bietergemeinschaften.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 12 WEEKS
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Im Fall eines Zuschlags werden Vertragsbestandteile: - die Vergabeunterlagen gem. der Auflistung in der Aufforderung zur Angebotsabgabe gemäß Formular 2.1 EU, Nachträge oder Änderungen der Vergabeunterlagen sowie Antworten auf Bieterfragen, die die Vergabestelle den Bieter*innen im Laufe … ganz lesenkürzer
Leistung: Im Fall eines Zuschlags werden Vertragsbestandteile: - die Vergabeunterlagen gem. der Auflistung in der Aufforderung zur Angebotsabgabe gemäß Formular 2.1 EU, Nachträge oder Änderungen der Vergabeunterlagen sowie Antworten auf Bieterfragen, die die Vergabestelle den Bieter*innen im Laufe des Vergabeverfahrens zur Verfügung stellt, soweit sie Änderungen, Nachträge oder Ergänzungen der ursprünglichen Vergabeunterlagen enthalten; - das Angebot des AN auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung mit den zugehörigen Anlagen; - die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) - in der bei Veröffentlichung der Vergabe- und Vertragsunterlagen gültigen Fassung- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:freelance#
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP9YR26PPL
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Amt Odervorland
- Anschrift
- Bahnhofstraße 3-4, 15518 Briesen (Mark)
- Kontakt
- bauamt@
amt-odervorland.de
Bei uns erfasst
- Neubau Amtssitz Briesen - Rohbau17.10.2023
- Neubau Amtssitz Briesen - Baustelleneinrichtung17.10.2023
- Neubau Amtssitz Briesen - Aufzug17.10.2023
- Neubau Amtssitz Briesen - Leitungsbau17.10.2023
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 02.09.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 09e6119e-d6dd-4816-9bae-791dc3ba073e.