Landschaftspflegerische Begleitplanung für die Errichtung einer passiven Gigabit-Netzinfrastruktur im Ortenaukreis
Breitband Ortenau GmbH & Co. KG · Offenburg, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 25-05_BOKG_LBP2veröffentlicht 03.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 6 Monate
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Ortenaukreis.
- GS Leutesheim, Planung TA Elektrotechnik LPH 1-8Stadt Kehl - Zentrale Vergabestelle · KehlFrist 10.11.2026
- GS Leutesheim, Planung TA Heizung-Lüftung-Sanitär LPH 1-8Stadt Kehl - Zentrale Vergabestelle · KehlFrist 10.11.2026
- "Schulzentrum Ichenheim", ArchitektenleistungenGemeinde Neuried, Rathaus · Neuried-AltenheimFrist 30.11.2026
- VgV Regenklärbecken Gewerbegebiet LangenwinkelStadt Lahr · LahrFrist 16.11.2026
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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 6 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Offenburg77652, Ortenaukreis, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 107 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (11 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
- Angebotspreis90 %
- Stundenlohnarbeiten10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 16 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Versorgung mit hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Gigabit-Netzen) zum schnellen Austausch von Informationen und Wissen ist zu einem wichtigen Standortfaktor und damit zu einer Aufgabe der Daseinsvorsorge geworden. Die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG ("Auftraggeber" oder "AG" genannt) beabsichtigt in den Ausbaugebieten in den Gemeinden Zell am Harmersbach, Oberharmersbach, Oberwolfach, Hofstetten, Wolfach, Nordrach, Mühlenbach, Fischerbach, Biberach, Ottenhöfen die nachhaltige und zukunftsorientierte Versorgung mit leistungsfähigen, auf Glasfasern basierten Breitbandanschlüssen mit einer Leistung von mindestens 1 Gigabit/s zu realisieren.
Beschreibung des Loses
Es soll ein Landschaftsarchitekt beauftragt werden, der die Landschaftspflegerische Begleitplanung in enger Abstimmung mit dem "Amt für Umweltschutz" - dazu zählt der Naturschutz, das Wasserrecht und das Bodenschutzrecht - in den zuvor aufgezählten Gemeinden des Ortenaukreises durchführt. Es ist eine Abstimmung unter anderem zwischen dem Naturschutz und dem Bodenschutzrecht zu berücksichtigen. Es handelt sich dabei um kein klassisches Genehmigungsverfahren, sondern lediglich um eine mit dem Amt für Umweltschutz abgestimmte Planung. Ziel der beauftragten Leistungen ist die Erlangung der "Genehmigung" für die Verlegung der Breitbandtrasse in dem Zuständigkeitsbereich des Amtes für Umweltschutz. Hierfür sollen alle Abstimmungen und Planungsleistungen erbracht werden.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- AngebotspreisGesamtbetrag (netto) für die Leistungen der landschaftspflegerischen Begleitplanung und der optionalen Leistung ökologische Baubegleitung gem. Blatt "Angebotspreis" der Anlage 16. Näheres s. Ziff. 7 der Vergabeunterlage.
- Preis
- StundenlohnarbeitenGesamtbetrag (netto) der Stundenlohnarbeiten gem. Blatt "Stundenlohnarbeiten" der Anlage 16. Näheres s. Ziff. 7 der Vergabeunterlage.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 6 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Bei der Leistung ökologische Baubegleitung (s. in der Leistungsbeschreibung unter Ziff. 4.5 der Vergabeunterlage) handelt es sich um eine optionale Leistung, die mit dem Angebot anzubieten ist Sofern diese Leistung erforderlich wird, wird der Auftraggeber die Leistung ökologische Baubegleitung optio … ganz lesenkürzer
Bei der Leistung ökologische Baubegleitung (s. in der Leistungsbeschreibung unter Ziff. 4.5 der Vergabeunterlage) handelt es sich um eine optionale Leistung, die mit dem Angebot anzubieten ist Sofern diese Leistung erforderlich wird, wird der Auftraggeber die Leistung ökologische Baubegleitung optional und für jedes Ausbaugebiet gesondert beim Auftragnehmer beauftragen. Die Abrechnung erfolgt sodann anhand der tatsächlich erbrachten Leistungen und den angebotenen Stundensätzen. Ein Anspruch auf Beauftragung dieser optionalen Leistung besteht seitens des Auftragnehmers nicht (Näheres s. Vergabeunterlage)- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es sind die Angaben, Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160, 161 GWB zu beachten. § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag od … ganz lesenkürzer
Es sind die Angaben, Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160, 161 GWB zu beachten. § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9C5379 a) Mit dem Angebot sind zusätzlich die unter Ziff. 8 der Vergabeunterlage genannten Unterlagen und Nachweise vom Bieter einzureichen. b) Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Soweit sich e … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9C5379 a) Mit dem Angebot sind zusätzlich die unter Ziff. 8 der Vergabeunterlage genannten Unterlagen und Nachweise vom Bieter einzureichen. b) Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Soweit sich eine Bietergemeinschaft an diesem Verfahren beteiligen möchte, ist mit dem Angebot die Erklärung der Bietergemeinschaft (Anlage 13) vorzulegen. Im Übrigen wird diesbezüglich auf Ziff. 6.10 der Vergabeunterlage verwiesen. c) Eignungsleihe: Zum Nachweis der Eignung kann ein Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Es wird auf § 47 VgV verwiesen. Für den Fall der Eignungsleihe hat der Bewerber daher die entsprechenden Erklärungen des eignungsleihenden Unternehmens einzureichen. Im Übrigen wird diesbezüglich auf Ziff. 6.11 der Vergabeunterlage verwiesen. d) Nachunternehmereinsatz: Bei beabsichtigtem Nachunternehmereinsazu (Mit oder Ohne Eignungsleihe) hat der Bieter die Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Anlage 14) mit dem Angebot vorzulegen. Im Übrigen wird diesbbezüglich auf Ziff. 6.12 der Vergabeunterlage verwiesen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Helbig Umweltplanung, Leonberg | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 77652 Offenburg
- Kontakt
- info@
breitband-ortenau.de - Auskünfte
- WIRTSCHAFTSRAT Recht Bremer Woitag Rechtsanwaltsgesellschaft mbHinfo@
wr-recht.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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- IGP Ingenieurgesellschaft für Technische Ausrüstung mbH15 Zuschläge
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- Weber-Ingenieure GmbH13 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 23.06.2025
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0e1fd896-655f-425c-abb2-85f9a8889174.