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Landkreis Ortenaukreis-EU-weite Vergabe v. Leistungen im freigestellten Verkehr im offenen Verfahren

Landratsamt Ortenaukreis · Offenburg, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 102-26-04-Hu/Riveröffentlicht 15.04.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 177 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Baden-Württemberg (3 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
46 Monate14.09.2026 – 25.07.2030, bis zu 1 Verlängerung
Lose
9Angebot auf bis zu 9, Zuschlag höchstens 9 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (52 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (104 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über deutsche-evergabe.de
    vor 6 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    vor 6 Monaten
  4. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 4 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 25.07.2030
    vor 55 Tagen
  6. Heute

Beschreibung

Der Landkreis Ortenaukreis (Amt für Straßenverkehr & ÖPNV) schreibt Leistungen der Personenbeförderung im freigestellten Schülerverkehr aus. Bedient werden folgende Schulen mit ihren jeweiligen Außenklassen: • Astrid-Lindgren-Schule Hesselhurst, Mürelweg 3, 77731 Willstätt (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung) • Brüder-Grimm-Schule Lahr, Mauerweg 2 77933 Lahr (Förderschwerpunkt Sprache) • Georg-Wimmer-Schule, Otto-Hahn-Straße 4, 77933 Lahr (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)

Lose9 Lose · Angebot auf bis zu 9 · Zuschlag höchstens 9 je Bieter

Alle 9 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1

Los 1: Astrid-Lindgren-Schule, Willstätt und Außenklasse GS Goldscheuer Zur Vergabe kommen Personenbeförderungsleistungen im freigestellten Verkehr im Landkreis Ortenaukreis zu Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren. Eingesetzt in Los 1 werden 3 PKW und 3 PKW-E. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang und Details ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere dem Beförderungsvertrag nebst Anlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung). Es können Leistungsanpassungen nach § 6 Beförderungsvertrag (Anhang 1) erfolgen. Hinweis zu repräsentativen Tarifverträgen: In Ergänzung zur "Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene" wird darauf hingewiesen, dass derzeit vom Land Baden-Württemberg folgende Tarifverträge im Bereich des Personenverkehrs auf der Straße als repräsentativ festgestellt sind: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg vom 17. Oktober 2005, zuletzt geändert am 23. November 2021, in Verbindung mit dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 30. Mai 2023, in Verbindung mit dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe Baden-Württemberg vom 04. Juli 1986. - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20. März 2002. - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg vom 13. November 2001, zuletzt geändert am 24. April 2024. In der aktuellen Fassung des Manteltarifvertrags privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg i.V.m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe (jeweils WBO und ver.di) wird der fachliche Geltungsbereich dieser Tarifverträge auch auf alle freigestellten Verkehre - wie den hier vorliegenden freigestellten Werkstattverkehr - erstreckt. Die Vergabestelle geht daher davon aus, dass eine Vergütung mindestens auf dem Niveau dieser Tarifverträge erfolgen muss.

46 Monate–
2
Los 2

Los 2: Astrid-Lindgren-Schule, Willstätt und Außenklassen GS Goldscheuer, Berufliche Schule Kehl und Hebelschule Kehl Zur Vergabe kommen Personenbeförderungsleistungen für Menschen mit Behinderung von deren Wohnsitz zu Werkstätten und zurück. Es handelt sich dabei um nicht nach dem PBefG genehmigungspflichtige Personenbeförderungen im freigestellten Werkstattverkehr auf dem Gebiet des Ortenaukreises. Eingesetzt in Los 2 werden 4 PKW und 3 PKW-E. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang und Details ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere dem Beförderungsvertrag nebst Anlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung). Es können Leistungsanpassungen nach § 6 Beförderungsvertrag (Anhang 1) erfolgen. Hinweis zu repräsentativen Tarifverträgen: In Ergänzung zur "Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene" wird darauf hingewiesen, dass derzeit vom Land Baden-Württemberg folgende Tarifverträge im Bereich des Personenverkehrs auf der Straße als repräsentativ festgestellt sind: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg vom 17. Oktober 2005, zuletzt geändert am 23. November 2021, in Verbindung mit dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 30. Mai 2023, in Verbindung mit dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe Baden-Württemberg vom 04. Juli 1986. - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20. März 2002. - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg vom 13. November 2001, zuletzt geändert am 24. April 2024. In der aktuellen Fassung des Manteltarifvertrags privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg i.V.m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe (jeweils WBO und ver.di) wird der fachliche Geltungsbereich dieser Tarifverträge auch auf alle freigestellten Verkehre - wie den hier vorliegenden freigestellten Werkstattverkehr - erstreckt. Die Vergabestelle geht daher davon aus, dass eine Vergütung mindestens auf dem Niveau dieser Tarifverträge erfolgen muss.

46 Monate–
3
Los 3

Los 3: Brüder-Grimm-Schule Lahr Zur Vergabe kommen Personenbeförderungsleistungen für Menschen mit Behinderung von deren Wohnsitz zu Werkstätten und zurück. Es handelt sich dabei um nicht nach dem PBefG genehmigungspflichtige Personenbeförderungen im freigestellten auf dem Gebiet des Ortenaukreises. Eingesetzt in Los 3 werden 4 PKW und 3 PKW-E. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang und Details ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere dem Beförderungsvertrag nebst Anlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung). Es können Leistungsanpassungen nach § 6 Beförderungsvertrag (Anhang 1) erfolgen. Hinweis zu repräsentativen Tarifverträgen: In Ergänzung zur "Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene" wird darauf hingewiesen, dass derzeit vom Land Baden-Württemberg folgende Tarifverträge im Bereich des Personenverkehrs auf der Straße als repräsentativ festgestellt sind: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg vom 17. Oktober 2005, zuletzt geändert am 23. November 2021, in Verbindung mit dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 30. Mai 2023, in Verbindung mit dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe Baden-Württemberg vom 04. Juli 1986. - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20. März 2002. - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg vom 13. November 2001, zuletzt geändert am 24. April 2024. In der aktuellen Fassung des Manteltarifvertrags privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg i.V.m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe (jeweils WBO und ver.di) wird der fachliche Geltungsbereich dieser Tarifverträge auch auf alle freigestellten Verkehre - wie den hier vorliegenden freigestellten Werkstattverkehr - erstreckt. Die Vergabestelle geht daher davon aus, dass eine Vergütung mindestens auf dem Niveau dieser Tarifverträge erfolgen muss.

46 Monate–
4
Los 4

Los 4: Brüder-Grimm-Schule Lahr Zur Vergabe kommen Personenbeförderungsleistungen für Menschen mit Behinderung von deren Wohnsitz zu Werkstätten und zurück. Es handelt sich dabei um nicht nach dem PBefG genehmigungspflichtige Personenbeförderungen im freigestellten Werkstattverkehr auf dem Gebiet des Ortenaukreises. Eingesetzt in Los 4 werden 2 PKW und 2 PKW-E .Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang und Details ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere dem Beförderungsvertrag nebst Anlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung). Es können Leistungsanpassungen nach § 6 Beförderungsvertrag (Anhang 1) erfolgen. Dabei hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers Begleitpersonal einzusetzen, vgl. § 6 Abs. 8 Beförderungsvertrag. Hinweis zu repräsentativen Tarifverträgen: In Ergänzung zur "Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene" wird darauf hingewiesen, dass derzeit vom Land Baden-Württemberg folgende Tarifverträge im Bereich des Personenverkehrs auf der Straße als repräsentativ festgestellt sind: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg vom 17. Oktober 2005, zuletzt geändert am 23. November 2021, in Verbindung mit dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 30. Mai 2023, in Verbindung mit dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe Baden-Württemberg vom 04. Juli 1986. - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20. März 2002. - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg vom 13. November 2001, zuletzt geändert am 24. April 2024. In der aktuellen Fassung des Manteltarifvertrags privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg i.V.m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe (jeweils WBO und ver.di) wird der fachliche Geltungsbereich dieser Tarifverträge auch auf alle freigestellten Verkehre - wie den hier vorliegenden freigestellten Werkstattverkehr - erstreckt. Die Vergabestelle geht daher davon aus, dass eine Vergütung mindestens auf dem Niveau dieser Tarifverträge erfolgen muss.

46 Monate–
5
Los 5

Los 5: Georg-Wimmer-Schule, 77933 Lahr Zur Vergabe kommen Personenbeförderungsleistungen für Menschen mit Behinderung von deren Wohnsitz zu Werkstätten und zurück. Es handelt sich dabei um nicht nach dem PBefG genehmigungspflichtige Personenbeförderungen im freigestellten Werkstattverkehr auf dem Gebiet des Ortenaukreises. Eingesetzt in Los 5 werden 3 PKW und 2 PKW-E .Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang und Details ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere dem Beförderungsvertrag nebst Anlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung). Es können Leistungsanpassungen nach § 6 Beförderungsvertrag (Anhang 1) erfolgen. Hinweis zu repräsentativen Tarifverträgen: In Ergänzung zur "Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene" wird darauf hingewiesen, dass derzeit vom Land Baden-Württemberg folgende Tarifverträge im Bereich des Personenverkehrs auf der Straße als repräsentativ festgestellt sind: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg vom 17. Oktober 2005, zuletzt geändert am 23. November 2021, in Verbindung mit dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 30. Mai 2023, in Verbindung mit dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe Baden-Württemberg vom 04. Juli 1986. - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20. März 2002. - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg vom 13. November 2001, zuletzt geändert am 24. April 2024. In der aktuellen Fassung des Manteltarifvertrags privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg i.V.m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe (jeweils WBO und ver.di) wird der fachliche Geltungsbereich dieser Tarifverträge auch auf alle freigestellten Verkehre - wie den hier vorliegenden freigestellten Werkstattverkehr - erstreckt. Die Vergabestelle geht daher davon aus, dass eine Vergütung mindestens auf dem Niveau dieser Tarifverträge erfolgen muss.

46 Monate–
6
Los 6

Los 6: Georg-Wimmer-Schule, 77933 Lahr Zur Vergabe kommen Personenbeförderungsleistungen für Menschen mit Behinderung von deren Wohnsitz zu Werkstätten und zurück. Es handelt sich dabei um nicht nach dem PBefG genehmigungspflichtige Personenbeförderungen im freigestellten Werkstattverkehr auf dem Gebiet des Ortenaukreises. Eingesetzt in Los 6 werden 3 PKW und 3 PKW-E .Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang und Details ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere dem Beförderungsvertrag nebst Anlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung). Es können Leistungsanpassungen nach § 6 Beförderungsvertrag (Anhang 1) erfolgen. Dabei hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers Begleitpersonal einzusetzen, vgl. § 6 Abs. 8 Beförderungsvertrag. Hinweis zu repräsentativen Tarifverträgen: In Ergänzung zur "Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene" wird darauf hingewiesen, dass derzeit vom Land Baden-Württemberg folgende Tarifverträge im Bereich des Personenverkehrs auf der Straße als repräsentativ festgestellt sind: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg vom 17. Oktober 2005, zuletzt geändert am 23. November 2021, in Verbindung mit dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 30. Mai 2023, in Verbindung mit dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe Baden-Württemberg vom 04. Juli 1986. - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20. März 2002. - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg vom 13. November 2001, zuletzt geändert am 24. April 2024. In der aktuellen Fassung des Manteltarifvertrags privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg i.V.m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe (jeweils WBO und ver.di) wird der fachliche Geltungsbereich dieser Tarifverträge auch auf alle freigestellten Verkehre - wie den hier vorliegenden freigestellten Werkstattverkehr - erstreckt. Die Vergabestelle geht daher davon aus, dass eine Vergütung mindestens auf dem Niveau dieser Tarifverträge erfolgen muss.

46 Monate–
7
Los 7

Los 7: Georg-Wimmer-Schule, 77933 Lahr Zur Vergabe kommen Personenbeförderungsleistungen für Menschen mit Behinderung von deren Wohnsitz zu Werkstätten und zurück. Es handelt sich dabei um nicht nach dem PBefG genehmigungspflichtige Personenbeförderungen im freigestellten Werkstattverkehr auf dem Gebiet des Ortenaukreises. Eingesetzt in Los 7 werden 3 PKW und 2 PKW-E. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang und Details ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere dem Beförderungsvertrag nebst Anlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung). Es können Leistungsanpassungen nach § 6 Beförderungsvertrag (Anhang 1) erfolgen. Dabei hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers Begleitpersonal einzusetzen, vgl. § 6 Abs. 8 Beförderungsvertrag. Hinweis zu repräsentativen Tarifverträgen: In Ergänzung zur "Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene" wird darauf hingewiesen, dass derzeit vom Land Baden-Württemberg folgende Tarifverträge im Bereich des Personenverkehrs auf der Straße als repräsentativ festgestellt sind: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg vom 17. Oktober 2005, zuletzt geändert am 23. November 2021, in Verbindung mit dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 30. Mai 2023, in Verbindung mit dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe Baden-Württemberg vom 04. Juli 1986. - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20. März 2002. - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg vom 13. November 2001, zuletzt geändert am 24. April 2024. In der aktuellen Fassung des Manteltarifvertrags privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg i.V.m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe (jeweils WBO und ver.di) wird der fachliche Geltungsbereich dieser Tarifverträge auch auf alle freigestellten Verkehre - wie den hier vorliegenden freigestellten Werkstattverkehr - erstreckt. Die Vergabestelle geht daher davon aus, dass eine Vergütung mindestens auf dem Niveau dieser Tarifverträge erfolgen muss.

46 Monate–
8
Los 8

Los 8: Georg-Wimmer-Schule, 77933 Lahr Zur Vergabe kommen Personenbeförderungsleistungen für Menschen mit Behinderung von deren Wohnsitz zu Werkstätten und zurück. Es handelt sich dabei um nicht nach dem PBefG genehmigungspflichtige Personenbeförderungen im freigestellten Werkstattverkehr auf dem Gebiet des Ortenaukreises. Eingesetzt in Los 8 werden 2 PKW und 1 PKW-E .Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang und Details ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere dem Beförderungsvertrag nebst Anlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung). Es können Leistungsanpassungen nach § 6 Beförderungsvertrag (Anhang 1) erfolgen. Dabei hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers Begleitpersonal einzusetzen, vgl. § 6 Abs. 8 Beförderungsvertrag. Hinweis zu repräsentativen Tarifverträgen: In Ergänzung zur "Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene" wird darauf hingewiesen, dass derzeit vom Land Baden-Württemberg folgende Tarifverträge im Bereich des Personenverkehrs auf der Straße als repräsentativ festgestellt sind: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg vom 17. Oktober 2005, zuletzt geändert am 23. November 2021, in Verbindung mit dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 30. Mai 2023, in Verbindung mit dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe Baden-Württemberg vom 04. Juli 1986. - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20. März 2002. - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg vom 13. November 2001, zuletzt geändert am 24. April 2024. In der aktuellen Fassung des Manteltarifvertrags privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg i.V.m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe (jeweils WBO und ver.di) wird der fachliche Geltungsbereich dieser Tarifverträge auch auf alle freigestellten Verkehre - wie den hier vorliegenden freigestellten Werkstattverkehr - erstreckt. Die Vergabestelle geht daher davon aus, dass eine Vergütung mindestens auf dem Niveau dieser Tarifverträge erfolgen muss.

46 Monate–
9
Los 9

Los 9: Georg-Wimmer-Kindergarten, 77933 Lahr Zur Vergabe kommen Personenbeförderungsleistungen für Menschen mit Behinderung von deren Wohnsitz zu Werkstätten und zurück. Es handelt sich dabei um nicht nach dem PBefG genehmigungspflichtige Personenbeförderungen im freigestellten Werkstattverkehr auf dem Gebiet des Ortenaukreises. Eingesetzt in Los 9 werden 1 PKW und 1 PKW-E .Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang und Details ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere dem Beförderungsvertrag nebst Anlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung). Es können Leistungsanpassungen nach § 6 Beförderungsvertrag (Anhang 1) erfolgen. Dabei hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers Begleitpersonal einzusetzen, vgl. § 6 Abs. 8 Beförderungsvertrag. Hinweis zu repräsentativen Tarifverträgen: In Ergänzung zur "Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene" wird darauf hingewiesen, dass derzeit vom Land Baden-Württemberg folgende Tarifverträge im Bereich des Personenverkehrs auf der Straße als repräsentativ festgestellt sind: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg vom 17. Oktober 2005, zuletzt geändert am 23. November 2021, in Verbindung mit dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 30. Mai 2023, in Verbindung mit dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe Baden-Württemberg vom 04. Juli 1986. - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20. März 2002. - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg vom 13. November 2001, zuletzt geändert am 24. April 2024. In der aktuellen Fassung des Manteltarifvertrags privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg i.V.m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe (jeweils WBO und ver.di) wird der fachliche Geltungsbereich dieser Tarifverträge auch auf alle freigestellten Verkehre - wie den hier vorliegenden freigestellten Werkstattverkehr - erstreckt. Die Vergabestelle geht daher davon aus, dass eine Vergütung mindestens auf dem Niveau dieser Tarifverträge erfolgen muss.

46 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 100Preis

Eignung5 von 5 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei gemeinnützigen Vereinen in das Vereinsregister. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist die Erklärung nicht abzugeben. Auf Verlangen ist eine formlose Erklärung vorzulegen, aus der … ganz lesenEigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei gemeinnützigen Vereinen in das Vereinsregister. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist die Erklärung nicht abzugeben. Auf Verlangen ist eine formlose Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen mit folgenden Mindestdeckungssummen: - Personen- und/oder Sachschäden … ganz lesenEigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen mit folgenden Mindestdeckungssummen: - Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 10 Mio. Hinweis: Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Es gelten folgende Mindestanforderungen: Vorlage von mindestens einer Referenz (Eigenerklärung) über vergleichbare Leistungserbringung (Regelmäßige Personenbeförderungsleistungen von Menschen mit Behinderung in Form von Werkstatt- oder Schülerverkehren mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen) üb … ganz lesenEs gelten folgende Mindestanforderungen: Vorlage von mindestens einer Referenz (Eigenerklärung) über vergleichbare Leistungserbringung (Regelmäßige Personenbeförderungsleistungen von Menschen mit Behinderung in Form von Werkstatt- oder Schülerverkehren mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen) über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens drei Monaten aus den letzten drei Jahren seit Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung in diesem Verfahren (also seit 01.01.2023). Hinweis: Der o.g. Drei-Monats¬Zeitraum der Leistungserbringung muss vollständig im Referenzzeitraum - also nach dem 31.12.2022 - liegen. Weitere Details zu den Referenzen können als Anlage beigefügt werden. Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer) - Leistungszeitraum - Bezeichnung der Referenz und Nennung des beförderten Personenkreises sowie der Art der eingesetzten Fahrzeuge - Besetztkilometer aller Fahrten pro Jahr Hinweise: Die Einreichung von mehr als drei Referenzen je Bieter/Bietergemeinschaft ist nicht erwünscht. Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
14.09.2026
Vertragsende
25.07.2030
Verlängerung
bis zu 1-mal: Es besteht die Möglichkeit der einmaligen Verlängerung um zwei weitere Jahre (4+2) bis zum letzten Schultag des Schuljahres 2031/2032 in Baden-Württemberg nach der näheren Maßgabe von § 18 Beförderungsvertrag.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
15.05.2026, 12:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem in der EU-Bekanntmachung genannten Link frei zugänglich abrufbar. Der Bieter hat alle von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten di … ganz lesenDie Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem in der EU-Bekanntmachung genannten Link frei zugänglich abrufbar. Der Bieter hat alle von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Rückfragen der Bieter sowie die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bietern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt. Die Bieter sind angehalten regelmäßig den aktuellen Stand der Bieterfragen sowie die Informationen der Vergabestelle einzusehen. Den Bietern obliegt zudem sicherzustellen, dass die Unterlagen auf der Vergabeplattform regelmäßig, insbesondere vor Angebotsabgabe, auf Änderungen oder Ergänzungen geprüft werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich über die Vergabeplattform veröffentlicht werden. Mündliche und telefonische Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. Die den Bietern zur Verfügung gestellten Antworten und Bieterinformationen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Angebotserstellung sowie bei Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu beachten. Den Bietern wird empfohlen sich auf der Vergabeplattform zu registrieren. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer hat die am 01.07.2013 in Kraft getretenen Regelungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes in Baden-Württemberg (LTMG) zu beachten. In dieser Hinsicht haben der Auftragnehmer sowie die von ihm eingebundenen Nachunternehmen und Verleihunternehmen die "Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene" mit Einreichung des Angebots abzugeben. Unberührt bleiben etwaige weitergehende Verpflichtungen des Auftragnehmers zur Zahlung von höheren Entgelten, die sich aus Tarifverträgen und gesetzlichen Vorgaben ergeben, die der Auftragnehmer anzuwenden hat.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Letzte vergleichbare Vergabe (2025): Landkreis Ortenaukreis - EU-weite Vergabe v. Leistungen im freigest. Verkehr im offenen Verfahren

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187vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (662 Lose mit Angabe)
881.173 €Zuschlagswert im Median
331.763 € – 1,87 Mio. €mittlere Hälfte, 53 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 15.05.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 65635850-4e72-49a6-af89-cb7c32be240f.