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Landkreis Ortenaukreis - EU-weite Vergabe v. Leistungen im freigest. Verkehr im offenen Verfahren

Landratsamt Ortenaukreis · Offenburg, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 102-25-07-Hu/Riveröffentlicht 28.10.2025erstmals 28.10.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 460 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Baden-Württemberg (3 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
4
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (52 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (104 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 12 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Der Landkreis Ortenaukreis (Amt für Straßenverkehr & ÖPNV) schreibt Leistungen der Personenbeförderung im freigestellten Werkstattverkehr aus. Bedient werden folgende Werkstätten: - Albert-Schweitzer-Werkstätten, Im Seewinkel 3, 77652 Offenburg - Albert-Schweitzer-Werkstätten, Otto-Hahn-Str. 7, 77652 Offenburg - Albert-Schweitzer-Werkstätten, Kinzigstr. 32 a, 77652 Offenburg - Albert-Schweitzer-Werkstätten, Eckener Str. 7, 77652 Offenburg - Reha Werkstatt, Im Unteren Angel 21a, 77652 Offenburg - Reha Werkstatt, Zähringer Str. 23, 77652 Offenburg

Gegenstand nach CPV

Lose4 Lose

Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1

Zur Vergabe kommen Personenbeförderungsleistungen für Menschen mit Behinderung von deren Wohnsitz zu Werkstätten und zurück. Es handelt sich dabei um nicht nach dem PBefG genehmigungspflichtige Personenbeförderungen im freigestellten Werkstattverkehr auf dem Gebiet des Ortenaukreises. Eingesetzt in Los 1 werden 1 PKW, 1 PKW-E und 2 RB. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang und Details ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere dem Beförderungsvertrag nebst Anlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung). Es können Leistungsanpassungen nach § 6 Beförderungsvertrag (Anhang 1) erfolgen. Dabei hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers Begleitpersonal einzusetzen, vgl. § 6 Abs. 8 Beförderungsvertrag. Hinweis zu repräsentativen Tarifverträgen: In Ergänzung zur "Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene" wird darauf hingewiesen, dass derzeit vom Land Baden-Württemberg folgende Tarifverträge im Bereich des Personenverkehrs auf der Straße als repräsentativ festgestellt sind: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg vom 17. Oktober 2005, zuletzt geändert am 23. November 2021, in Verbindung mit dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 30. Mai 2023, in Verbindung mit dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe Baden-Württemberg vom 04. Juli 1986. - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20. März 2002. - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg vom 13. November 2001, zuletzt geändert am 24. April 2024. In der aktuellen Fassung des Manteltarifvertrags privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg i.V.m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe (jeweils WBO und ver.di) wird der fachliche Geltungsbereich dieser Tarifverträge auch auf alle freigestellten Verkehre - wie den hier vorliegenden freigestellten Werkstattverkehr - erstreckt. Die Vergabestelle geht daher davon aus, dass eine Vergütung mindestens auf dem Niveau dieser Tarifverträge erfolgen muss. Hinweis: Die Ausschlussgründe sind im Angebotsformular (Anhang 2 zum Verfahrensleitfaden) aufgeführt.

––
2
Los 2

Zur Vergabe kommen Personenbeförderungsleistungen für Menschen mit Behinderung von deren Wohnsitz zu Werkstätten und zurück. Es handelt sich dabei um nicht nach dem PBefG genehmigungspflichtige Personenbeförderungen im freigestellten Werkstattverkehr auf dem Gebiet des Ortenaukreises. Eingesetzt in Los 2 werden 1 PKW, 1 PKW-E und 1 RB. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang und Details ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere dem Beförderungsvertrag nebst Anlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung). Es können Leistungsanpassungen nach § 6 Beförderungsvertrag (Anhang 1) erfolgen. Dabei hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers Begleitpersonal einzusetzen, vgl. § 6 Abs. 8 Beförderungsvertrag. In Los 2 ist dabei voraussichtlich bereits mit Leistungsbeginn Begleitpersonal einzusetzen. Hinweis zu repräsentativen Tarifverträgen: In Ergänzung zur "Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene" wird darauf hingewiesen, dass derzeit vom Land Baden-Württemberg folgende Tarifverträge im Bereich des Personenverkehrs auf der Straße als repräsentativ festgestellt sind: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg vom 17. Oktober 2005, zuletzt geändert am 23. November 2021, in Verbindung mit dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 30. Mai 2023, in Verbindung mit dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe Baden-Württemberg vom 04. Juli 1986. - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20. März 2002. - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg vom 13. November 2001, zuletzt geändert am 24. April 2024. In der aktuellen Fassung des Manteltarifvertrags privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg i.V.m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe (jeweils WBO und ver.di) wird der fachliche Geltungsbereich dieser Tarifverträge auch auf alle freigestellten Verkehre - wie den hier vorliegenden freigestellten Werkstattverkehr - erstreckt. Die Vergabestelle geht daher davon aus, dass eine Vergütung mindestens auf dem Niveau dieser Tarifverträge erfolgen muss. Hinweis: Die Ausschlussgründe sind im Angebotsformular (Anhang 2 zum Verfahrensleitfaden) aufgeführt.

––
3
Los 3

Zur Vergabe kommen Personenbeförderungsleistungen für Menschen mit Behinderung von deren Wohnsitz zu Werkstätten und zurück. Es handelt sich dabei um nicht nach dem PBefG genehmigungspflichtige Personenbeförderungen im freigestellten auf dem Gebiet des Ortenaukreises. Eingesetzt in Los 3 werden 1 PKW und 2 RB.Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang und Details ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere dem Beförderungsvertrag nebst Anlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung). Es können Leistungsanpassungen nach § 6 Beförderungsvertrag (Anhang 1) erfolgen. Dabei hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers Begleitpersonal einzusetzen, vgl. § 6 Abs. 8 Beförderungsvertrag. Hinweis zu repräsentativen Tarifverträgen: In Ergänzung zur "Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene" wird darauf hingewiesen, dass derzeit vom Land Baden-Württemberg folgende Tarifverträge im Bereich des Personenverkehrs auf der Straße als repräsentativ festgestellt sind: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg vom 17. Oktober 2005, zuletzt geändert am 23. November 2021, in Verbindung mit dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 30. Mai 2023, in Verbindung mit dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe Baden-Württemberg vom 04. Juli 1986. - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20. März 2002. - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg vom 13. November 2001, zuletzt geändert am 24. April 2024. In der aktuellen Fassung des Manteltarifvertrags privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg i.V.m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe (jeweils WBO und ver.di) wird der fachliche Geltungsbereich dieser Tarifverträge auch auf alle freigestellten Verkehre - wie den hier vorliegenden freigestellten Werkstattverkehr - erstreckt. Die Vergabestelle geht daher davon aus, dass eine Vergütung mindestens auf dem Niveau dieser Tarifverträge erfolgen muss. Hinweis: Die Ausschlussgründe sind im Angebotsformular (Anhang 2 zum Verfahrensleitfaden) aufgeführt.

––
4
Los 4

Zur Vergabe kommen Personenbeförderungsleistungen für Menschen mit Behinderung von deren Wohnsitz zu Werkstätten und zurück. Es handelt sich dabei um nicht nach dem PBefG genehmigungspflichtige Personenbeförderungen im freigestellten Werkstattverkehr auf dem Gebiet des Ortenaukreises. Eingesetzt in Los 1 werden 2 PKW und 2 PKW-E .Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang und Details ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere dem Beförderungsvertrag nebst Anlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung). Es können Leistungsanpassungen nach § 6 Beförderungsvertrag (Anhang 1) erfolgen. Dabei hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers Begleitpersonal einzusetzen, vgl. § 6 Abs. 8 Beförderungsvertrag. Hinweis zu repräsentativen Tarifverträgen: In Ergänzung zur "Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene" wird darauf hingewiesen, dass derzeit vom Land Baden-Württemberg folgende Tarifverträge im Bereich des Personenverkehrs auf der Straße als repräsentativ festgestellt sind: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg vom 17. Oktober 2005, zuletzt geändert am 23. November 2021, in Verbindung mit dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 30. Mai 2023, in Verbindung mit dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe Baden-Württemberg vom 04. Juli 1986. - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20. März 2002. - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg vom 13. November 2001, zuletzt geändert am 24. April 2024. In der aktuellen Fassung des Manteltarifvertrags privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg i.V.m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe (jeweils WBO und ver.di) wird der fachliche Geltungsbereich dieser Tarifverträge auch auf alle freigestellten Verkehre - wie den hier vorliegenden freigestellten Werkstattverkehr - erstreckt. Die Vergabestelle geht daher davon aus, dass eine Vergütung mindestens auf dem Niveau dieser Tarifverträge erfolgen muss. Hinweis: Die Ausschlussgründe sind im Angebotsformular (Anhang 2 zum Verfahrensleitfaden) aufgeführt.

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 100Preis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 1-mal: Es besteht die Möglichkeit der einmaligen Verlängerung um zwei weitere Jahre (4+2) bis zum 31.10.2031 nach der näheren Maßgabe von § 18 Beförderungsvertrag.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

187vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (662 Lose mit Angabe)
881.173 €Zuschlagswert im Median
331.763 € – 1,87 Mio. €mittlere Hälfte, 53 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte Informationen
  3. BekanntmachungFrist 05.08.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 801bba32-1710-4f53-8389-ded7d5a18d69.