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Landkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH: Laborautomaten Hämostaseologie

Landkreis Mittweida Krankenhaus GmbH · Mittweida, Sachsen

Aktenzeichen 2025_134_MTveröffentlicht 19.09.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 384 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen.

Alle Ausschreibungen: Labor- und Messgeräte in Sachsen (5 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
10 Jahre
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (7 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis50 %
  • Technischer Wert50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 14 Monaten
  2. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.de
    vor 13 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 09:15 Uhr
    vor 13 Monaten
  4. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 11 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die Landkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH beabsichtigt im Labor des Krankenhaus Mittweida die Neubeschaffung von einem Laborautomaten im Bereich der Hämostaseologie (Gerinnungsdiagnostik) . Dabei soll der Laborautomat als Kauf beschafft werden, zusätzlich erfolgt eine Preisermittlung je Befund (Preis pro Befund).

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis50 %
Technischer Wert50 %
Preis
Das Zuschlagskriterium „Preis“ berechnet sich als Summe aus Angebotspreis (=Kaufpreis der Laborautomaten), den Kosten für Service und Wartung sowie den Folgekosten. Zur Wertung der Folgekosten wird der geforderte und anzubietende „Preis pro Befund“ (Preis p.B.) mit der jährlichen Befundzahl von 850 Befunden/p.a. für D-Dimer (DD), von 1250 Befunden/p.a. für Fibrinogen (FIB), von 550 Befunden/p.a. für Thrombinzeit (TZ), von 13.500 Befunden/p.a. für aPTT (PTT) und 13.800 Befunden/p.a. für Quick/INR (TZW/INR) multipliziert und über einen Zeitraum von 5 Jahren betrachtet. Folgekosten = (850 ∗ Preis p. B. DD + 1250 ∗ Preis p. B. FIB + 550 Preis p. B. TZ + 13.500 Preis p. B. PTT + 13.800 Preis p. B. TZW + 90 ∗ Preis p. B. AT) ∗ 5 Jahre Insgesamt können für das Zuschlagskriterium „Preis“ maximal 100 Punkte erreicht werden. Diese 100 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma. Einzelheiten zur Berechnung und zur Berücksichtigung dieser Kostenpositionen / Gewichtung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (gemäß Teilnahmebedingungen in Verbindung mit Leistungsverzeichnis) .
Qualität
Technischer WertDie Bewertung der Angebote erfolgt anhand des Zuschlagskriteriums „Technischer Wert“ (B-Kriterien). Die zugrunde liegenden Anforderungen sind im Leistungsverzeichnis in der Spalte "Kriterium" unterteilt in: - A-Kriterien (Ausschlusskriterien): Mit „A“ gekennzeichnete Anforderungen sind zwingend zu erfüllen. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss des Angebots von der Bewertung. - B-Kriterien (Bewertungskriterien): Bei den mit Zahlenangaben gekennzeichneten Kriterien handelt es sich um Bewertungskriterien als Unterkriterien für das Zuschlagskriterium „Technischer Wert". Die Zahlenangaben kennzeichnen die für das jeweilige Unterkriterium erreichbare Punktzahl. Die angegebene Punktzahl wird bei uneingeschränkter Erfüllung der jeweiligen Forderung bzw. der Angabe „ja“ vergeben. Bei Nichterfüllung bzw. der Angabe „nein“ werden Null Punkte vergeben. Sind bei einem Unterkriterium mehrere Zahlenangaben hinterlegt (z.B. Messzeit für Parameter „TZW": 20-10-5-0 Punkte), so werden die hier eingetragenen Werte unter allen Bietern verglichen. Am Beispiel der Messzeit erhält der Bieter mit der schnellsten Messzeit je 20 Punkte, der zweitplatzierte 10 Punkte und der drittplatzierte 5 Punkte. Alle anderen Bieter erhalten 0 Punkte. Die Details zur Berechnung der erreichten Punktzahl sowie die Gewichtung entnehmen Sie den Vergabeunterlagen (gemäß Teilnahmebedingungen in Verbindung mit Leistungsverzeichnis)

Eignung9 von 9 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
A) Vorlage mit dem Angebot: (a) Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation, (b) Erklärung zur Zahlung von Steuern und Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversi-cherung, (c) Erklärung zur Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft, d) Erklärung, dass nachweislich keine schw … ganz lesenA) Vorlage mit dem Angebot: (a) Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation, (b) Erklärung zur Zahlung von Steuern und Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversi-cherung, (c) Erklärung zur Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft, d) Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässig-keit als Bieter in Frage stellt B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: (a) Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (sofern zutreffend), (b)Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen bei-tragspflichtig ist), (c)Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (so-weit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt), Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer der Eintragung in das amtliche Verzeichnis oder des Zertifizierungssystems (präqualifizierte gem. § 48 Abs. 8 VgV zertifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 LD (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) (a) entfällt für gem. § 48 Abs. 8 VgV zertifizierte Un-ternehmen, soweit die Zertifizierungsunterlagen entsprechende Urkunden beinhalten. Als aus-reichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbe-schränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, er-kennt der öffentliche Auftraggeber einen Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Her-kunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters an. Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wett-bewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zu-treffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber eine von der zuständigen Behörde des Herkunfts-lands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung an. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften haben die Erklärungen und Nachweise für jedes Mitglied gesondert zu erfolgen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleich-wertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder bedient er sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen und es ist deren jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen ist nachzuweisen, dass dem Bieter die Kapazitäten der anderen Unter-nehmen zur Verfügung stehen. Liegen bei einem Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die Ausschlussgründe nach § 123 oder 124 GWB vor, muss der Bieter dieses ersetzen. Nimmt der Bieter hinsichtlich der Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähig-keit im Rahmen der Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen abzugeben. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro netto wird der Auftraggeber bei der Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gespeichert sind.
Anteil der Unterauftragsvergabe
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanziel-le, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür v … ganz lesenBeabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanziel-le, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kon-taktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Vorlage mit dem Angebot: Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen): Versicherungssumme von mindestens 1 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden; Vorlage einer entsprechenden Versicherungspolice oder – soweit eine solche Versicher … ganz lesenVorlage mit dem Angebot: Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen): Versicherungssumme von mindestens 1 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden; Vorlage einer entsprechenden Versicherungspolice oder – soweit eine solche Versicherung noch nicht besteht - Vorlage einer verbindlichen Zusage eines Haftpflichtversicherers, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung in entsprechender Höhe abgeschlossen wird. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Nachweis der Haftpflichtversicherung für jedes Mitglied getrennt zu führen. Alternativ kann eine Bestätigung durch eine Versicherungsgesellschaft eingereicht werden, dass im Falle einer Auftragsvergabe an die Bewer-ber-/Bietergemeinschaft eine auftragsbezogene Versicherung in der vorgegebenen Deckungshöhe abgeschlossen wird, die die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft abdeckt.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
A) Vorlage mit dem Angebot: Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten … ganz lesenA) Vorlage mit dem Angebot: Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten und Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen Die Erklärungen gem. A) (a) und (b) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer der Eintragung in das amtliche Verzeichnis oder des Zertifizierungssystems (präqualifizierte gem. § 48 Abs. 8 VgV zertifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 LD (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt für zertifizierte Unternehmen, soweit die Zertifizierungsunterlagen entsprechende Urkunden beinhalten. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften haben die Erklärungen und Nachweise für jedes Mitglied gesondert zu erfolgen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder bedient er sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen und es ist deren jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen ist nachzuweisen, dass dem Bieter die Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen. Liegen bei einem Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die Ausschlussgründe nach § 123 oder 124 GWB vor, muss der Bieter dieses ersetzen. Eine Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit ist nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, für die die-se Kapazitäten benötigt werden.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
A) Vorlage mit dem Angebot: Erklärung zu bestehenden Eintragungen in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister (soweit zutreffend) Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Angabe … ganz lesenA) Vorlage mit dem Angebot: Erklärung zu bestehenden Eintragungen in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister (soweit zutreffend) Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer der Eintragung in das amtliche Verzeichnis oder des Zertifizierungssystems (gem. § 48 Abs. 8 VgV zertifizierte Un-ternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 LD (liegt den Aus-schreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt für zertifizierte Unternehmen, soweit die Zertifizierungsunterlagen entsprechende Urkunden beinhalten. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Beschei-nigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften haben die Erklärungen und Nachweise für jedes Mitglied gesondert zu erfolgen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder bedient er sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen und es ist deren jeweilige Nummer im Zertifizierungsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Liegen bei diesem Unternehmen Ausschlussgründe gem. §123 GWB oder § 124 GWB vor, hat der Bie-ter dieses Unternehmen zu ersetzen. Auf gesondertes Verlangen ist nachzuweisen, dass dem Bieter die Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
A) Vorlage mit dem Angebot: (a) Erklärung, in den letzten drei Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt zu haben. B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: mindestens drei Referenznachweise mit Angaben zu Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführ … ganz lesenA) Vorlage mit dem Angebot: (a) Erklärung, in den letzten drei Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt zu haben. B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: mindestens drei Referenznachweise mit Angaben zu Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung, Die Erklärungen gem. A) (a) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer der Eintragung in das amtliche Verzeichnis oder des Zertifizierungssystems (präqualifizierte gem. § 48 Abs. 8 VgV zertifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 LD (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigener-klärung (EEE) abzugeben. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. (b) entfällt für zertifizierte Unternehmen, soweit die Zertifizierungsunterlagen entsprechende Urkunden beinhalten. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften haben die Erklärungen und Nachweise für jedes Mitglied gesondert zu erfolgen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder bedient er sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen und es ist deren jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen ist nachzuweisen, dass dem Bieter die Kapazitäten der anderen Unter-nehmen zur Verfügung stehen. Eine Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
A) Vorlage mit Angebot: Angabe des Umsatzes, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlosse-nen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleich-bar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen B) Vorlage … ganz lesenA) Vorlage mit Angebot: Angabe des Umsatzes, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlosse-nen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleich-bar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: Bankerklärungen, aus denen sich der Umsatz gemäß A) ergibt Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer der Eintragung in das amtliche Verzeichnis oder des Zertifizierungssystems (präqualifizierte gem. § 48 Abs. 8 VgV zertifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 LD (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt für gem. § 48 Abs. 8 VgV zertifizierte Unternehmen, soweit die Zertifizierungsunterlagen entsprechende Urkunden bein-halten. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften haben die Erklärungen und Nachweise für jedes Mitglied gesondert zu erfolgen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder bedient er sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen und es ist deren jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen ge-mäß dem Formblatt 124 LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen ist nachzuweisen, dass dem Bieter die Kapazitäten der anderen Unter-nehmen zur Verfügung stehen. Liegen bei einem Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die Ausschlussgründe nach § 123 oder 124 GWB vor, muss der Bieter dieses ersetzen. Nimmt der Bieter hinsichtlich der Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähig-keit im Rahmen der Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen abzugeben. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften haben die Erklärungen und Nachweise für jedes Mitglied gesondert zu erfolgen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbe … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Insolvenz, Zahlungsunfähigkeit, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Betrug oder Subventionsbetrug

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
10 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
20.10.2025, 09:15 Uhr. gem. §55 VgV
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, PF 10 13 64, 04013 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerüg … ganz lesenDie Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (§ 135 Abs. 2 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Mit dem Angebot ist das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung Russland Sanktionen" vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt für jedes Mitglied gesondert einzureichen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder bedient er sich zum Nachw … ganz lesenMit dem Angebot ist das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung Russland Sanktionen" vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt für jedes Mitglied gesondert einzureichen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder bedient er sich zum Nachweis seiner Eignung anderer Unternehmen, so ist das Formblatt auch für jedes dieser anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Auf Angebote von Bietern, die einen Bezug zu Russland im Sinne der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-VO) haben, wird wegen des gem. Art. 5k der Sanktions-VO geltenden Zuschlagsverbotes der Zuschlag nicht erteilt. Bieterfragen und Anfragen für weitere Auskünfte / Informationen sind bis spätestens 10.10.2025 über Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Beantwortung erfolgt ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 384 (Instrumente zum Prüfen von physikalischen Eigenschaften) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

47vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (46 Lose mit Angabe)
251.837 €Zuschlagswert im Median
179.603 € – 428.123 €mittlere Hälfte, 22 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 20.10.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0197f818-2a5a-4f96-8526-7a1036f6e31b.