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Landkreis Lörrach - Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen in vier Losen

Landkreis Lörrach · Lörrach, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2023/1333veröffentlicht 29.08.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Baden-Württemberg (15 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 4 Lose · in 8 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre01.01.2024 – 31.12.2026
Lose
4
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Konzept "Personaleinsatz"35 %
  • Konzept "Qualitätsmanagement"35 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 34 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die vergabegegenständliche Leistung umfasst die Bewachung von Gemeinschaftsunterkünften (GU) zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen, Inobhutnahmestellen für unbegleitete Minderjährige Ausländer (UMA) im Gebiet des Landkreises Lörrach sowie den Sicherheitsdienst im Landratsamt Lörrach. Die Vergabe erfolgt in vier Losen.

Gegenstand nach CPV

Lose4 Lose

Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Gemeinschaftsunterkünfte in Kandern (103 Plätze), Efringen-Kirchen (115), Huttingen (61), Weil am Rhein/Haltingen (96) und Rümmingen (60)

Die vergabegegenständliche Leistung umfasst die Bewachung von Gemeinschaftsunterkünften (GU) zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen, Inobhutnahmestellen für unbegleitete Minderjährige Ausländer (UMA) im Gebiet des Landkreises Lörrach sowie den Sicherheitsdienst im Landratsamt Lörrach. Die Vergabe erfolgt in vier Losen, die sich wie folgt aufteilen: - Los 1: Gemeinschaftsunterkünfte in Kandern (103 Plätze), Efringen-Kirchen (115), Huttingen (61), Weil am Rhein/Haltingen (96) und Rümmingen (60) - Los 2: Landratsamt Lörrach - Sozialdezernat und Ausländerbehörde sowie Gemeinschaftsunterkunft in Lörrach-Brombach (240) - Los 3: Gemeinschaftsunterkünfte in Steinen (70), Rheinfelden (257) und zwei Unterkünfte in Schopfheim (230) - Los 4: Zwei Inobhutnahmestellen in Lörrach (36) und eine in Schönau (100) Grundsätzlich sind die jeweiligen Unterkünfte in den einzelnen Losen mit einem 24-Stunden/7-Tagedienst zu bewachen. Abweichungen davon sind möglich, wie zum Beispiel eine Bewachung nur zu Nachtzeiten. Im Landratsamt Lörrach ist regelmäßig während der gesamten Öffnungszeiten Bewachungspersonal für bestimmte Bereiche (Sozialdezernat und Ausländerbehörde) zu stellen. Abweichungen hiervon sind möglich. Zudem umfasst die Leistungserbringung die - ggf. bewaffnete - Begleitung der Abholung von Barmitteln für den Weg von der Bank zur Unterkunft sowie deren Auszahlung an die Bewohner der Unterkünfte an den vorgegebenen Auszahlungstagen. Aufgrund der nicht absehbaren Entwicklung der Flüchtlingsströme sowie der Sicherheitslage in den kommenden Monaten kann der Umfang der zu erbringenden Leistungen stark schwanken. Dabei kann die Bewachung einzelner Objekte vollständig entfallen. Zudem können auch neue Objekte hinzukommen. Dies wird sowohl in der Leistungsbeschreibung als auch in den Vertragsentwürfen entsprechend berücksichtigt. Der Auftraggeber legt daher besonderen Wert auf Flexibilität beim Auftragnehmer. Der Vertrag über die Bewachungsleistungen beginnt voraussichtlich am 1. Januar 2024 und läuft bis 31. Dezember 2026 (feste Grundvertragslaufzeit). Es besteht eine einseitige Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers um weitere zwölf Monate. Zudem hat der Auftraggeber das Recht, das Vertragsverhältnis vorzeitig mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen.

3 Jahre–
2
Landratsamt Lörrach - Sozialdezernat und Ausländerbehörde sowie Gemeinschaftsunterkunft in Lörrach-Brombach (240)

Die vergabegegenständliche Leistung umfasst die Bewachung von Gemeinschaftsunterkünften (GU) zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen, Inobhutnahmestellen für unbegleitete Minderjährige Ausländer (UMA) im Gebiet des Landkreises Lörrach sowie den Sicherheitsdienst im Landratsamt Lörrach. Die Vergabe erfolgt in vier Losen, die sich wie folgt aufteilen: - Los 1: Gemeinschaftsunterkünfte in Kandern (103 Plätze), Efringen-Kirchen (115), Huttingen (61), Weil am Rhein/Haltingen (96) und Rümmingen (60) - Los 2: Landratsamt Lörrach - Sozialdezernat und Ausländerbehörde sowie Gemeinschaftsunterkunft in Lörrach-Brombach (240) - Los 3: Gemeinschaftsunterkünfte in Steinen (70), Rheinfelden (257) und zwei Unterkünfte in Schopfheim (230) - Los 4: Zwei Inobhutnahmestellen in Lörrach (36) und eine in Schönau (100) Grundsätzlich sind die jeweiligen Unterkünfte in den einzelnen Losen mit einem 24-Stunden/7-Tagedienst zu bewachen. Abweichungen davon sind möglich, wie zum Beispiel eine Bewachung nur zu Nachtzeiten. Im Landratsamt Lörrach ist regelmäßig während der gesamten Öffnungszeiten Bewachungspersonal für bestimmte Bereiche (Sozialdezernat und Ausländerbehörde) zu stellen. Abweichungen hiervon sind möglich. Zudem umfasst die Leistungserbringung die - ggf. bewaffnete - Begleitung der Abholung von Barmitteln für den Weg von der Bank zur Unterkunft sowie deren Auszahlung an die Bewohner der Unterkünfte an den vorgegebenen Auszahlungstagen. Aufgrund der nicht absehbaren Entwicklung der Flüchtlingsströme sowie der Sicherheitslage in den kommenden Monaten kann der Umfang der zu erbringenden Leistungen stark schwanken. Dabei kann die Bewachung einzelner Objekte vollständig entfallen. Zudem können auch neue Objekte hinzukommen. Dies wird sowohl in der Leistungsbeschreibung als auch in den Vertragsentwürfen entsprechend berücksichtigt. Der Auftraggeber legt daher besonderen Wert auf Flexibilität beim Auftragnehmer. Der Vertrag über die Bewachungsleistungen beginnt voraussichtlich am 1. Januar 2024 und läuft bis 31. Dezember 2026 (feste Grundvertragslaufzeit). Es besteht eine einseitige Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers um weitere zwölf Monate. Zudem hat der Auftraggeber das Recht, das Vertragsverhältnis vorzeitig mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen.

3 Jahre–
3
Gemeinschaftsunterkünfte in Steinen (70), Rheinfelden (257) und zwei Unterkünfte in Schopfheim (230)

Die vergabegegenständliche Leistung umfasst die Bewachung von Gemeinschaftsunterkünften (GU) zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen, Inobhutnahmestellen für unbegleitete Minderjährige Ausländer (UMA) im Gebiet des Landkreises Lörrach sowie den Sicherheitsdienst im Landratsamt Lörrach. Die Vergabe erfolgt in vier Losen, die sich wie folgt aufteilen: - Los 1: Gemeinschaftsunterkünfte in Kandern (103 Plätze), Efringen-Kirchen (115), Huttingen (61), Weil am Rhein/Haltingen (96) und Rümmingen (60) - Los 2: Landratsamt Lörrach - Sozialdezernat und Ausländerbehörde sowie Gemeinschaftsunterkunft in Lörrach-Brombach (240) - Los 3: Gemeinschaftsunterkünfte in Steinen (70), Rheinfelden (257) und zwei Unterkünfte in Schopfheim (230) - Los 4: Zwei Inobhutnahmestellen in Lörrach (36) und eine in Schönau (100) Grundsätzlich sind die jeweiligen Unterkünfte in den einzelnen Losen mit einem 24-Stunden/7-Tagedienst zu bewachen. Abweichungen davon sind möglich, wie zum Beispiel eine Bewachung nur zu Nachtzeiten. Im Landratsamt Lörrach ist regelmäßig während der gesamten Öffnungszeiten Bewachungspersonal für bestimmte Bereiche (Sozialdezernat und Ausländerbehörde) zu stellen. Abweichungen hiervon sind möglich. Zudem umfasst die Leistungserbringung die - ggf. bewaffnete - Begleitung der Abholung von Barmitteln für den Weg von der Bank zur Unterkunft sowie deren Auszahlung an die Bewohner der Unterkünfte an den vorgegebenen Auszahlungstagen. Aufgrund der nicht absehbaren Entwicklung der Flüchtlingsströme sowie der Sicherheitslage in den kommenden Monaten kann der Umfang der zu erbringenden Leistungen stark schwanken. Dabei kann die Bewachung einzelner Objekte vollständig entfallen. Zudem können auch neue Objekte hinzukommen. Dies wird sowohl in der Leistungsbeschreibung als auch in den Vertragsentwürfen entsprechend berücksichtigt. Der Auftraggeber legt daher besonderen Wert auf Flexibilität beim Auftragnehmer. Der Vertrag über die Bewachungsleistungen beginnt voraussichtlich am 1. Januar 2024 und läuft bis 31. Dezember 2026 (feste Grundvertragslaufzeit). Es besteht eine einseitige Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers um weitere zwölf Monate. Zudem hat der Auftraggeber das Recht, das Vertragsverhältnis vorzeitig mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen.

3 Jahre–
4
Zwei Inobhutnahmestellen in Lörrach (36) und eine in Schönau (100)

Die vergabegegenständliche Leistung umfasst die Bewachung von Gemeinschaftsunterkünften (GU) zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen, Inobhutnahmestellen für unbegleitete Minderjährige Ausländer (UMA) im Gebiet des Landkreises Lörrach sowie den Sicherheitsdienst im Landratsamt Lörrach. Die Vergabe erfolgt in vier Losen, die sich wie folgt aufteilen: - Los 1: Gemeinschaftsunterkünfte in Kandern (103 Plätze), Efringen-Kirchen (115), Huttingen (61), Weil am Rhein/Haltingen (96) und Rümmingen (60) - Los 2: Landratsamt Lörrach - Sozialdezernat und Ausländerbehörde sowie Gemeinschaftsunterkunft in Lörrach-Brombach (240) - Los 3: Gemeinschaftsunterkünfte in Steinen (70), Rheinfelden (257) und zwei Unterkünfte in Schopfheim (230) - Los 4: Zwei Inobhutnahmestellen in Lörrach (36) und eine in Schönau (100) Grundsätzlich sind die jeweiligen Unterkünfte in den einzelnen Losen mit einem 24-Stunden/7-Tagedienst zu bewachen. Abweichungen davon sind möglich, wie zum Beispiel eine Bewachung nur zu Nachtzeiten. Im Landratsamt Lörrach ist regelmäßig während der gesamten Öffnungszeiten Bewachungspersonal für bestimmte Bereiche (Sozialdezernat und Ausländerbehörde) zu stellen. Abweichungen hiervon sind möglich. Zudem umfasst die Leistungserbringung die - ggf. bewaffnete - Begleitung der Abholung von Barmitteln für den Weg von der Bank zur Unterkunft sowie deren Auszahlung an die Bewohner der Unterkünfte an den vorgegebenen Auszahlungstagen. Aufgrund der nicht absehbaren Entwicklung der Flüchtlingsströme sowie der Sicherheitslage in den kommenden Monaten kann der Umfang der zu erbringenden Leistungen stark schwanken. Dabei kann die Bewachung einzelner Objekte vollständig entfallen. Zudem können auch neue Objekte hinzukommen. Dies wird sowohl in der Leistungsbeschreibung als auch in den Vertragsentwürfen entsprechend berücksichtigt. Der Auftraggeber legt daher besonderen Wert auf Flexibilität beim Auftragnehmer. Der Vertrag über die Bewachungsleistungen beginnt voraussichtlich am 1. Januar 2024 und läuft bis 31. Dezember 2026 (feste Grundvertragslaufzeit). Es besteht eine einseitige Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers um weitere zwölf Monate. Zudem hat der Auftraggeber das Recht, das Vertragsverhältnis vorzeitig mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen.

3 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 300
Qualität
Konzept "Personaleinsatz"Gewichtung (Punkte, genau) 350
Qualität
Konzept "Qualitätsmanagement"Gewichtung (Punkte, genau) 350

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2024
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
Der Vertrag über die Bewachungsleistungen beginnt voraussichtlich am 1. Januar 2024 und läuft bis 31. Dezember 2026 (feste Grundvertragslaufzeit). Es besteht eine einseitige Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers um weitere zwölf Monate.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZHB77 Bei den Angaben zum Wert der im Rahmen dieses Verfahrens vergebenen Aufträge, zum Wert des höchsten zulässigen Angebots sowie zum Wert des bezuschlagten Angebots handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1HSS Security GmbH, Villingen-Schwenningen2
2HSS Security GmbH, Villingen-Schwenningen3
3Echo Security, Brigachtal3
4Kahl Sicherheit Consulting GmbH, Ravensburg1

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Landkreis Lörrach
Anschrift
Palmstraße 3, 79539 Lörrach
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB

Bei uns erfasst

8Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 797 (Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

82vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (91 Lose mit Angabe)
1,37 Mio. €Zuschlagswert im Median
357.450 € – 1,92 Mio. €mittlere Hälfte, 21 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7112a8f2-e7b9-4f0b-8e42-abc0ac92d238.