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Landkreis Limburg-Weilburg, Amt für Abfallwirtschaft, Niederstein Süd, 65614 Beselich

Landkreis Limburg-Weilburg - Amt für Abfallwirtschaft · Beselich, Hessen

Aktenzeichen A113-2026veröffentlicht 06.09.2026erstmals 07.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 54 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Hessen.

Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Hessen (7 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
0 €
Laufzeit
4 Jahre01.01.2027 – 31.12.2030, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 2 Monaten
  3. Angebotsfrist 09:30 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 54 Tagen
  4. Öffnung der Angebote 09:30 Uhr
    vor 54 Tagen
  5. Bindefrist endet
    53 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 1 Tag
  6. Heute
  7. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2030
    in 54 Tagen

Beschreibung

Mobile Sammlung und Entsorgung von rund 70 Mg/a Schadstoffen im Landkreis Limburg-Weilburg

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
siehe Block A der Vergabeunterlagen

Eignung12 von 12 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Befähigung zur Berufsausübung (mit dem Angebot; mittels Eigenerklärung) — Eigenerklärung: Ich/Wir bin/sind im Handels-, Berufs- oder Firmenregister eingetragen, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise eine Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung gem. § 44 Abs. … ganz lesenBefähigung zur Berufsausübung (mit dem Angebot; mittels Eigenerklärung) — Eigenerklärung: Ich/Wir bin/sind im Handels-, Berufs- oder Firmenregister eingetragen, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise eine Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung gem. § 44 Abs. 1 VgV. Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen: ● Aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise die Nachweise gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 6 Monate) – sofern dieser nicht über eine kostenfreie Datenbank von der Vergabestelle abrufbar ist.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschäftigte (mit dem Angebot; mittels Eigenerklärung): durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Geschäftsjahren (2023–2025).
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung Russlandbezug (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Verpflichtungserklärung HVTG (mit dem Angebot; mittels Eigenerklärung): Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG).
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (mit dem Angebot; mittels Eigenerklärung) — Mindestanforderung an Referenzen: ● (1) Wertbar sind Referenzen öffentlicher Auftraggeber. ● (2) Die Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Vergleichbar sind Leistungen der mobile … ganz lesenTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit (mit dem Angebot; mittels Eigenerklärung) — Mindestanforderung an Referenzen: ● (1) Wertbar sind Referenzen öffentlicher Auftraggeber. ● (2) Die Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Vergleichbar sind Leistungen der mobilen Schadstoffsammlung. ● (3) Wertbar sind Referenzen für ein Einzugsgebiet (je Auftrag) von mindestens 150.000 Einwohnern. ● (4) Wertbar sind Referenzen, die über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren (36 Monaten) innerhalb der letzten 5 Jahre erbracht wurden. Die Mindestanforderung an Referenzen ist erfüllt, wenn mindestens 2 der angegebenen Referenzen die o. a. Kriterien (1) bis (4) kumulativ erfüllen. Wenn Sie mehr Referenzen angeben wollen, können Sie diese gerne formlos einreichen. Der AG behält sich vor, einzelne Referenzangaben bei den benannten Auftraggebern zu prüfen.
Allgemeiner Jahresumsatz
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (mit dem Angebot; mittels Eigenerklärung) — allgemeiner Jahresumsatz: Jahresumsätze des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023–2025). Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsp … ganz lesenWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (mit dem Angebot; mittels Eigenerklärung) — allgemeiner Jahresumsatz: Jahresumsätze des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023–2025). Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen: ● Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten drei Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt. Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, ist stattdessen eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch keine vorläufige Bilanz vor, ist für dieses Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen. Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht seines Sitzstaates nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt die Unterlagen daher nicht vor, hat er die Gründe hierfür anzugeben. ● Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als ein Jahr) vorlegen. ● Junge Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG, deren Gründung nicht länger als acht Jahre zurückliegt, sowie Unternehmen, die die oben genannten Nachweise aus anderen berechtigten Gründen nicht vollständig erbringen können, können gemäß § 45 Abs. 5 VgV stattdessen folgende alternative Nachweise vorlegen: ○ Geschäftsplan oder testierte Eröffnungsbilanz mit Liquiditätsplanung ○ Bankbestätigung über eine bestehende Kreditlinie oder verbindliche Finanzierungszusage ○ Nachweis vorhandener Investorenmittel oder Förderzusagen öffentlicher Stellen ○ Bürgschaft einer geeigneten Bank oder Versicherung in entsprechender Höhe Die Eignung des Bieters wird auf Grundlage einer Gesamtwürdigung der vorgelegten Nachweise beurteilt.
Spezifischer Jahresumsatz
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (mit dem Angebot; mittels Eigenerklärung) — spezifischer Jahresumsatz: Jahresumsätze des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023–2025) in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (mit dem Angebot; mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung über das Vorliegen einer Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder vergleichbar, oder Eigenerklärung über das Vorliegen eines branche … ganz lesenTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit (mit dem Angebot; mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung über das Vorliegen einer Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder vergleichbar, oder Eigenerklärung über das Vorliegen eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer akkreditierten Stelle oder vergleichbar. Der Bieter kann entweder die Eigenerklärung zur Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder alternativ die Eigenerklärung im Bereich Qualitätssicherung einreichen. Verfügt der Bieter über keine der genannten Zertifizierungen, kann er vergleichbare Standards benennen, wie er die Qualität sichert bzw. die Einhaltung umweltrechtlicher Anforderungen sicherstellt. Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen: ● Vorlage der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder eines gleichwertigen Nachweises, ODER eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer akkreditierten Stelle oder vergleichbar oder eines gleichwertigen Nachweises.
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (mit dem Angebot; mittels Eigenerklärung): weitere Eigenerklärungen und Angaben zur Leistungserbringung.
Anteil der Unterauftragsvergabe
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (mit dem Angebot; mittels Eigenerklärung): ggf. Eigenerklärung zu Nachunternehmerleistungen sowie ggf. Eigenerklärung zu Art und Umfang von Leistungen, für die sich der Bewerber/Bieter anderer Unternehmen zur Eignungsleihe bedienen wird.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Insolvenz

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2030
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag einmalig um ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption). Die Beauftragung endet somit spätestens zum 31.12.2031.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
53 Tage
Angebotsöffnung
15.09.2026, 09:30 Uhr
Sicherheiten
verlangt: Beschreibung der Sicherheitsleistung: Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter rechtsverbindlich, dass er im Falle der Beauftragung eine Sicherheit für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz sowie Erstattung von Überzahlungen ge … ganz lesenverlangt: Beschreibung der Sicherheitsleistung: Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter rechtsverbindlich, dass er im Falle der Beauftragung eine Sicherheit für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz sowie Erstattung von Überzahlungen gemäß den vertraglichen Regelungen stellen und über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Die Sicherheit kann im Falle der Beauftragung durch Übergabe der Bürgschaftserklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts gemäß dem dem Vertrag beiliegenden Muster erbracht werden.

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: siehe Vergabeunterlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3 Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen … ganz lesenZur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig ist, soweit der Bieter: ● den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; ● Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt hat; ● Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt hat; ● mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, verstreichen ließ. Der Antrag ist offensichtlich unzulässig, wenn das Antrags- oder Beschwerderecht offensichtlich missbräuchlich geltend gemacht wird (§ 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig. Das Nachprüfungsverfahren wird vornehmlich in Textform geführt. Anträge, Stellungnahmen und sonstige Erklärungen sind über die von der Vergabekammer benannten elektronischen Übermittlungswege einzureichen. Die Aktenübermittlung und -einsicht erfolgt grundsätzlich elektronisch. Auf abweichende Vorgaben der zuständigen Vergabekammer wird hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Name
Landkreis Limburg-Weilburg - Amt für Abfallwirtschaft
Anschrift
Niederstein-Süd, 65614 Beselich
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

1Bekanntmachungen
0Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

96vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (136 Lose mit Angabe)
250.500 €Zuschlagswert im Median
100.165 € – 1,6 Mio. €mittlere Hälfte, 17 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Hessen (7 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 08.09.2026 auf 15.09.2026 verschoben
  2. BekanntmachungFrist 08.09.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2dab6262-486b-4863-9387-5e269200278e.