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Landkreis Göppingen - Vergabe Digitale Alarmierung

Landkreis Göppingen · Göppingen, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2022/583veröffentlicht 29.11.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 908 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Elektroinstallation in Baden-Württemberg (51 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
1 €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
3
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Der Landkreis Göppingen als Auftraggeber (AG) beabsichtigt die Alarmierung der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) im Landkreis Göppingen zu modernisieren.

Lose3 Lose

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Digitales Alarmierungssystem und Service während der Gewährleistung

Der Landkreis Göppingen als Auftraggeber (AG) beabsichtigt die Alarmierung der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) im Landkreis Göppingen zu modernisieren. Dabei soll die bisherige analoge Alarmierung im 4m Band durch ein digitales Gleichwellen-POCSAG-Alarmierungsnetz im 2m-Band ersetzt werden. Die eingesetzten Komponenten des neuen Alarmierungssystems (DAG, DAU) müssen über eine aktuelle BOS-Prüfnummer verfügen. Insgesamt sind im Landkreis Göppingen 40 Standorte mit digitalen Alarmumsetzern (DAU) geplant. Die Vergabe erfolgt in drei Losen. - Los 1: Digitales Alarmierungssystem und Service während der Gewährleistung - Los 2: Antennentechnik - Los 3: Elektroinstallationen Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung mit zugehörigen Anlagen zu entnehmen.

––
2
Antennentechnik

Der Landkreis Göppingen als Auftraggeber (AG) beabsichtigt die Alarmierung der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) im Landkreis Göppingen zu modernisieren. Dabei soll die bisherige analoge Alarmierung im 4m Band durch ein digitales Gleichwellen-POCSAG-Alarmierungsnetz im 2m-Band ersetzt werden. Die eingesetzten Komponenten des neuen Alarmierungssystems (DAG, DAU) müssen über eine aktuelle BOS-Prüfnummer verfügen. Insgesamt sind im Landkreis Göppingen 40 Standorte mit digitalen Alarmumsetzern (DAU) geplant. Die Vergabe erfolgt in drei Losen. - Los 1: Digitales Alarmierungssystem und Service während der Gewährleistung - Los 2: Antennentechnik - Los 3: Elektroinstallationen Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung mit zugehörigen Anlagen zu entnehmen.

––
3
Elektroinstallationen

Der Landkreis Göppingen als Auftraggeber (AG) beabsichtigt die Alarmierung der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) im Landkreis Göppingen zu modernisieren. Dabei soll die bisherige analoge Alarmierung im 4m Band durch ein digitales Gleichwellen-POCSAG-Alarmierungsnetz im 2m-Band ersetzt werden. Die eingesetzten Komponenten des neuen Alarmierungssystems (DAG, DAU) müssen über eine aktuelle BOS-Prüfnummer verfügen. Insgesamt sind im Landkreis Göppingen 40 Standorte mit digitalen Alarmumsetzern (DAU) geplant. Die Vergabe erfolgt in drei Losen. - Los 1: Digitales Alarmierungssystem und Service während der Gewährleistung - Los 2: Antennentechnik - Los 3: Elektroinstallationen Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung mit zugehörigen Anlagen zu entnehmen.

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (dezimal, genau) 1s. Vergabeunterlagen

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ5DPG Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hie … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YMZ5DPG Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten; (2) Die Vergabeunterlagen sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Bieter müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind. (3) Die Anlage zur Leistungsbeschreibung "Standortbeschreibungen" sowie "Mitnutzungshinweise" werden erst nach Übersendung der Geheimhaltungserklärung (Anlage V2b) übermittelt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1EuroBOS GmbH, Koblenz3
2Blickle Leitstellen- & Kommunikationstechnik GmbH & Co. KG, Ludwigsburg3
3kein Zuschlag angegeben0

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 320 (Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

14vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (14 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 1 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Elektroinstallation in Baden-Württemberg (51 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens5 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 19.04.2024
  3. 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist 19.04.2024
  4. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 10.05.2024 auf 13.05.2024 verschoben
  5. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 19.04.2024 auf 10.05.2024 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 86630b5e-4cf2-4ec1-a2ff-17433a1ca05d.