Landkreis Göppingen - Vergabe Digitale Alarmierung
Landkreis Göppingen · Göppingen, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2022/583veröffentlicht 29.11.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Lose
- 3
- Hauptleistung
- Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
- CPV 32000000
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Alle Ausschreibungen: Elektroinstallation in Baden-Württemberg (51 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 1 €
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Göppingen73033, Landkreis Göppingen, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 23 Monaten
- Heute
Beschreibung
Der Landkreis Göppingen als Auftraggeber (AG) beabsichtigt die Alarmierung der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) im Landkreis Göppingen zu modernisieren.
Lose3 Lose
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Digitales Alarmierungssystem und Service während der Gewährleistung Der Landkreis Göppingen als Auftraggeber (AG) beabsichtigt die Alarmierung der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) im Landkreis Göppingen zu modernisieren. Dabei soll die bisherige analoge Alarmierung im 4m Band durch ein digitales Gleichwellen-POCSAG-Alarmierungsnetz im 2m-Band ersetzt werden. Die eingesetzten Komponenten des neuen Alarmierungssystems (DAG, DAU) müssen über eine aktuelle BOS-Prüfnummer verfügen. Insgesamt sind im Landkreis Göppingen 40 Standorte mit digitalen Alarmumsetzern (DAU) geplant. Die Vergabe erfolgt in drei Losen. - Los 1: Digitales Alarmierungssystem und Service während der Gewährleistung - Los 2: Antennentechnik - Los 3: Elektroinstallationen Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung mit zugehörigen Anlagen zu entnehmen. | – | – |
| 2 | Antennentechnik Der Landkreis Göppingen als Auftraggeber (AG) beabsichtigt die Alarmierung der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) im Landkreis Göppingen zu modernisieren. Dabei soll die bisherige analoge Alarmierung im 4m Band durch ein digitales Gleichwellen-POCSAG-Alarmierungsnetz im 2m-Band ersetzt werden. Die eingesetzten Komponenten des neuen Alarmierungssystems (DAG, DAU) müssen über eine aktuelle BOS-Prüfnummer verfügen. Insgesamt sind im Landkreis Göppingen 40 Standorte mit digitalen Alarmumsetzern (DAU) geplant. Die Vergabe erfolgt in drei Losen. - Los 1: Digitales Alarmierungssystem und Service während der Gewährleistung - Los 2: Antennentechnik - Los 3: Elektroinstallationen Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung mit zugehörigen Anlagen zu entnehmen. | – | – |
| 3 | Elektroinstallationen Der Landkreis Göppingen als Auftraggeber (AG) beabsichtigt die Alarmierung der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) im Landkreis Göppingen zu modernisieren. Dabei soll die bisherige analoge Alarmierung im 4m Band durch ein digitales Gleichwellen-POCSAG-Alarmierungsnetz im 2m-Band ersetzt werden. Die eingesetzten Komponenten des neuen Alarmierungssystems (DAG, DAU) müssen über eine aktuelle BOS-Prüfnummer verfügen. Insgesamt sind im Landkreis Göppingen 40 Standorte mit digitalen Alarmumsetzern (DAU) geplant. Die Vergabe erfolgt in drei Losen. - Los 1: Digitales Alarmierungssystem und Service während der Gewährleistung - Los 2: Antennentechnik - Los 3: Elektroinstallationen Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung mit zugehörigen Anlagen zu entnehmen. | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gewichtung (dezimal, genau) 1s. Vergabeunterlagen
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenkürzer
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ5DPG Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hie … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ5DPG Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten; (2) Die Vergabeunterlagen sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Bieter müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind. (3) Die Anlage zur Leistungsbeschreibung "Standortbeschreibungen" sowie "Mitnutzungshinweise" werden erst nach Übersendung der Geheimhaltungserklärung (Anlage V2b) übermittelt.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | EuroBOS GmbH, Koblenz | 3 |
| 2 | Blickle Leitstellen- & Kommunikationstechnik GmbH & Co. KG, Ludwigsburg | 3 |
| 3 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 73033 Göppingen
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 320 (Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Elektroinstallation in Baden-Württemberg (51 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens5 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 19.04.2024
- 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist 19.04.2024
- 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 10.05.2024 auf 13.05.2024 verschoben
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 19.04.2024 auf 10.05.2024 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 86630b5e-4cf2-4ec1-a2ff-17433a1ca05d.