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Landkreis Fulda, Schülerbeförderung zu/von dem Kompetenzzentrum und der Außenstelle der Martin-Luther-Schule Petersberg

Kreisausschuss des Landkreises Fulda - Zentrale Vergabestelle · Fulda, Hessen

Aktenzeichen 1300 V 357/23veröffentlicht 23.01.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 984 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Hessen.

Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Hessen (5 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.08.2024 – 31.07.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Fulda36037, Landkreis Fulda, Hessen
Einreichung
elektronisch: Zulässigtender24.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 83 Tage (67 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (118 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 34 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über tender24.de
    vor 32 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 32 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2026
    vor 27 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Nach § 161 Hessisches Schulgesetz (HSchG) hat der Landkreis Fulda aus nachfolgenden Einzugsgebieten die Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr zu/von dem Kompetenzzentrum für Sprache und Erziehung sowie der Außenstelle der Martin-Luther-Schule Buseck, An der Röthe 15, 36100 Petersberg sicherzustellen.

Anzahl der zu befördernden Schüler/innen: - bis max. 64 Schüler/innen

einzusetzende Fahrzeuge: - Kleinbusse, 8 Sitzplätze (ohne Fahrpersonal)

Bediengebiet: - Gesamtes Kreisgebiet des Landkreises Fulda - Einzugsbereich des Kompetenzzentrums

Beförderungsbedarf: - Täglich eine Hinfahrt zum Unterrichtsbeginn um 08:00 Uhr (Ankunft ab 07:45 Uhr) - Täglich zwei Rückfahrten

Die schultäglichen Rückfahrten zu unterschiedlichen Unterrichtsendzeiten sind individuell nach Schüleraufkommen - unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen der Tourenplanung laut Leistungsbeschreibung - so zusammenzustellen, dass möglichst wenige Fahrzeuge im Einsatz sind.

Der künftige Auftragnehmer befördert - im Auftrag des Auftraggebers - schulwegunfähige Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen aus dem Einzugsgebiet (gesamter Landkreis Fulda) zu/von dem Kompetenzzentrum für Sprache und Erziehung und der Außenstelle der Martin-Luther-Schule Petersberg in eigener Verantwortung.

Die tatsächlich zu befördernden Schülerinnen und Schüler stehen erst kurz vor Beginn eines jeden Schuljahres fest.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
- Nachweis über die Eintragung im Handelsregister durch eine schriftliche Eigenerklärung mit Registernummer oder einen aktuellen Handelsregisterauszug (Kopie oder Ausdruck aus dem elektronischen Register) Nachweise können in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR, AVPQ), als Einzel … ganz lesen- Nachweis über die Eintragung im Handelsregister durch eine schriftliche Eigenerklärung mit Registernummer oder einen aktuellen Handelsregisterauszug (Kopie oder Ausdruck aus dem elektronischen Register) Nachweise können in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR, AVPQ), als Einzelnachweise oder vorläufig als Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter als Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) vorgelegt werden. Präqualifikationsnachweise werden zugelassen und anerkannt, wenn Sie in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. - Die Beförderungsleistungen sind ausschließlich von Unternehmern durchzuführen, die im Besitz einer gültigen Genehmigung zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung gemäß Personenbeförderungsgesetz (PeBfG) sind. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Genehmigung vor Auftragserteilung sich vorlegen zu lassen. - Der Auftragnehmer darf nur zuverlässige und für die Schülerbeförderung geeignete Fahrer einsetzen. Die Fahrer haben den Anforderungen des § 48 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV) zu genügen. Die Fahrer haben alle für sie einschlägigen Vorschriften zu beachten. Mit Zustimmung des Auftraggebers kann der Auftragnehmer für Kleinbusse auch Fahrer einsetzen, die die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 FeV nicht besitzen, wenn die Fahrer folgende Voraussetzungen erfüllen: o Sie müssen das 23. Lebensjahr vollendet haben o Sie müssen nachweisen, dass sie innerhalb der letzten 5 Jahre zwei Jahre lang ein Fahrzeug der Klasse D oder B (mit Personenbeförderung) geführt haben. o Sie müssen im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis sein. - Als Fahrpersonal kommen nur Personen in Frage, die belastbar und bereit sind, sich mit dem alters-, entwicklungs- oder behinderungsbedingten Besonderheiten der Schülerinnen und Schüler angemessen und kindgerecht auseinander zu setzen. Weiterhin ist sicheres Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift erforderlich. Das Personal muss über die Besonderheiten der Beförderung und über die Besonderheiten einzelner Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden. Nach Möglichkeit ist eine Kontinuität im Fahrpersonal zu gewährleisten. - Auf Verlangen des Auftraggebers darf der Auftragnehmer bestimmtes Beförderungspersonal nicht mehr einsetzen, wenn der Auftraggeber Gründe feststellt, die gegen die Eignung oder die Zuverlässigkeit sprechen. - Die besondere Unterweisung und Schulung des Personals hinsichtlich der Anforderungen im Schulverkehr hat der Auftragnehmer mindestens einmal im Jahr durchzuführen und dem Auftraggeber mit der Vorlage der Fahrpläne zum jeweiligen Schuljahresbeginn nachzuweisen. - Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass das Fahrpersonal die Bestimmungen in § 9 BO-Kraft (Verhalten bei Krankheit) einhält.
Kriterium
- Erklärung über den Gesamtumsatz bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind durch eine schriftliche Eigenerklärung oder durch eine schriftliche Bestätigung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftspr … ganz lesen- Erklärung über den Gesamtumsatz bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind durch eine schriftliche Eigenerklärung oder durch eine schriftliche Bestätigung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. - Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft durch eine schriftliche Eigenerklärung oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft. - Der Wirtschaftsteilnehmer hat eine Betriebshaftpflichtversicherung /Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Nachweis erfolgt über eine schriftliche Eigenerklärung oder eine Versicherungsbescheinigung der zuständigen Versicherung. - Der Bieter kommt seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nach. Nachweis durch Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen. - Der Bieter zahlt ordnungsgemäß Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen. Nachweis durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse bzw. Bescheinigung der Krankenkasse. Nachweise können in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR, AVPQ), als Einzelnachweise oder vorläufig als Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter als Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) vorgelegt werden. Präqualifikationsnachweise werden zugelassen und anerkannt, wenn Sie in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Kriterium
- mind. 2 bis max. 5 Referenzen über vergleichbare Aufträge in den letzten 3 Jahren, die jeweils in Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung entsprechen, durch Vorlage einer schriftlichen Beschreibung (Referenzliste) zu jeder Referenz mit folgenden Angaben: Art und Umfang der Leistung, Empfänger … ganz lesen- mind. 2 bis max. 5 Referenzen über vergleichbare Aufträge in den letzten 3 Jahren, die jeweils in Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung entsprechen, durch Vorlage einer schriftlichen Beschreibung (Referenzliste) zu jeder Referenz mit folgenden Angaben: Art und Umfang der Leistung, Empfänger, Kontaktdaten und Ansprechperson des Auftraggebers, Auftragswert und Leistungszeitraum. Nachweise können in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR, AVPQ), als Einzelnachweise oder vorläufig als Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter als Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) vorgelegt werden. Präqualifikationsnachweise werden zugelassen und anerkannt, wenn Sie in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Die eingesetzten Fahrzeuge dürfen nicht älter als 12 Jahre sein und müssen für den Schülerverkehr uneingeschränkt geeignet sein. Das Durchschnittsalter der eingesetzten Schulbusse darf nicht älter als 8 Jahre sein.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2024
Vertragsende
31.07.2026
Verlängerung
Dieser Vertrag hat eine Vertragslaufzeit vom 01.08.2024 bis zum 31.07.2026 (Schuljahr 2024/25 und 2025/26). Es besteht eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Schuljahr (Schuljahre 2026/27, 2027/28), somit endet der Vertrag spätestens am 31.07.2028. Die Verlängerung muss vom Auft … ganz lesenDieser Vertrag hat eine Vertragslaufzeit vom 01.08.2024 bis zum 31.07.2026 (Schuljahr 2024/25 und 2025/26). Es besteht eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Schuljahr (Schuljahre 2026/27, 2027/28), somit endet der Vertrag spätestens am 31.07.2028. Die Verlängerung muss vom Auftraggeber bis zum 30.04. eines Jahres erklärt werden. Der Vertrag verlängert sich für den Fall, dass wegen eines bereits zum Ende der Vertragslaufzeit eingeleiteten, jedoch noch nicht abgeschlossenen Vergabeverfahrens kein direkt anschließender Folgeauftrag erteilt werden konnte, automatisch um jeweils ein Monat bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Folgeauftrag in Kraft tritt, längstens jedoch um ein Jahr. Die Regelung greift sinngemäß auch, wenn ein bereits zum Ende der Vertragslaufzeit eingeleitetes Vergabeverfahren aufgehoben und wiederholt werden muss.
Optionen
Der Auftraggeber hat das einseitige Optionsrecht, den Vertrag zweimalig um jeweils ein weiteres Schuljahr zu verlängern.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
tender24.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
27.02.2024, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren gem. § 160 GWB nur auf Antrag ein. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erk … ganz lesenDie Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren gem. § 160 GWB nur auf Antrag ein. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB). Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst#
Hinweis
Beabsichtigt der Wirtschaftsteilnehmer zur Erfüllung der Leistung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu bilden, ist das Formblatt 234 vorzulegen. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer zur Erfüllung der Leistung Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, ist das Formblatt 235 vorzulegen. Als Nachweis übe … ganz lesenBeabsichtigt der Wirtschaftsteilnehmer zur Erfüllung der Leistung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu bilden, ist das Formblatt 234 vorzulegen. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer zur Erfüllung der Leistung Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, ist das Formblatt 235 vorzulegen. Als Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB wird neben der Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) auch vorläufig die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) akzeptiert. Die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ist von nationalen Bietern vorzulegen. Ggf. Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesamtschuldnerisch haftend - Datenschutzhinweis: Gemäß DSGVO Art. 6 Abs. 1b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens die uns zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten verarbeitet. Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten erhalten Sie von Ihrem/Ihrer zuständigen Sachbearbeiter/in.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

148vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (284 Lose mit Angabe)
806.710 €Zuschlagswert im Median
548.533 € – 3,76 Mio. €mittlere Hälfte, 19 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 27.02.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5a8d513f-b83d-40b4-8161-1816d2d4dee8.