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Landkreis Biberach - Vergabe von Postdienstleistungen im Offenen Verfahren nach VgV

Landratsamt Biberach · Biberach, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 1veröffentlicht 19.12.2023DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 1023 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Biberach.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
3
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 81 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (29 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Konzept zur Leistungserbringung und Qualitätssicherung25 %
  • Konzept zum Reklamations- und Beseitigungsmanagement25 %
  • Sozialkonzept20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 35 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 34 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Der Landkreis Biberach schreibt die digitale (digitaler Postausgang) und physische (physischer Postausgang) Vergabe von Postdienstleistungen für das Landratsamt im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens in drei Losen aus.

Gegenstand nach CPV

Lose3 Lose

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
2
Digitaler Postausgang

Die vergabegegenständliche Leistung umfasst u.a. Ausdruck, Faltung, Kuvertierung, Frankierung sowie die bundesweite und internationale Beförderung und Zustellung von Postsendungen aller Art des Auftraggebers, die über einen digitalen Postausgang an den AN übermittelt werden. Zudem umfasst die vergabegegenständliche Leistung die Abholung (Physischer Postausgang), Frankierung sowie die bundesweite und internationale Beförderung und Zustellung von Postsendungen aller Art des Auftraggebers. Umfasst sind insbesondere Standardbriefsendungen bis zu einem Einzelgewicht von 2.000 Gramm sowie Dialogpost. Die vergabegegenständlichen Leistungen werden in drei Losen vergeben: Los 1: Digitale Übermittlung der Ausgangspost an den AN (Digitaler Postausgang); Ausdruck, Faltung, Kuvertierung, Frankierung sowie Beförderung und Zustellung von Postsendungen bis 2000 g (gewöhnliche Briefsendungen national und international) Los 2: Abholung (Physischer Postausgang), Frankierung, Beförderung und Zustellung von Postsendungen bis 2000 g (gewöhnliche Briefsendungen national und international, Einschreibesendungen, Nachnahmesendungen) und Dialogpost Los 3: Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefen mit PZU Die Einzelheiten zu den zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Leistungsverzeichnissen (Anlage 2a bis 2c zu diesem Leitfaden) sowie den Vertragsentwürfen (Anlage 3a bis 3c zu diesem Leitfaden).

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3
Physischer Postausgang

Die vergabegegenständliche Leistung umfasst u.a. Ausdruck, Faltung, Kuvertierung, Frankierung sowie die bundesweite und internationale Beförderung und Zustellung von Postsendungen aller Art des Auftraggebers, die über einen digitalen Postausgang an den AN übermittelt werden. Zudem umfasst die vergabegegenständliche Leistung die Abholung (Physischer Postausgang), Frankierung sowie die bundesweite und internationale Beförderung und Zustellung von Postsendungen aller Art des Auftraggebers. Umfasst sind insbesondere Standardbriefsendungen bis zu einem Einzelgewicht von 2.000 Gramm sowie Dialogpost. Die vergabegegenständlichen Leistungen werden in drei Losen vergeben: Los 1: Digitale Übermittlung der Ausgangspost an den AN (Digitaler Postausgang); Ausdruck, Faltung, Kuvertierung, Frankierung sowie Beförderung und Zustellung von Postsendungen bis 2000 g (gewöhnliche Briefsendungen national und international) Los 2: Abholung (Physischer Postausgang), Frankierung, Beförderung und Zustellung von Postsendungen bis 2000 g (gewöhnliche Briefsendungen national und international, Einschreibesendungen, Nachnahmesendungen) und Dialogpost Los 3: Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefen mit PZU Die Einzelheiten zu den zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Leistungsverzeichnissen (Anlage 2a bis 2c zu diesem Leitfaden) sowie den Vertragsentwürfen (Anlage 3a bis 3c zu diesem Leitfaden).

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4
Postzustellungsaufträge

Die vergabegegenständliche Leistung umfasst u.a. Ausdruck, Faltung, Kuvertierung, Frankierung sowie die bundesweite und internationale Beförderung und Zustellung von Postsendungen aller Art des Auftraggebers, die über einen digitalen Postausgang an den AN übermittelt werden. Zudem umfasst die vergabegegenständliche Leistung die Abholung (Physischer Postausgang), Frankierung sowie die bundesweite und internationale Beförderung und Zustellung von Postsendungen aller Art des Auftraggebers. Umfasst sind insbesondere Standardbriefsendungen bis zu einem Einzelgewicht von 2.000 Gramm sowie Dialogpost. Die vergabegegenständlichen Leistungen werden in drei Losen vergeben: Los 1: Digitale Übermittlung der Ausgangspost an den AN (Digitaler Postausgang); Ausdruck, Faltung, Kuvertierung, Frankierung sowie Beförderung und Zustellung von Postsendungen bis 2000 g (gewöhnliche Briefsendungen national und international) Los 2: Abholung (Physischer Postausgang), Frankierung, Beförderung und Zustellung von Postsendungen bis 2000 g (gewöhnliche Briefsendungen national und international, Einschreibesendungen, Nachnahmesendungen) und Dialogpost Los 3: Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefen mit PZU Die Einzelheiten zu den zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Leistungsverzeichnissen (Anlage 2a bis 2c zu diesem Leitfaden) sowie den Vertragsentwürfen (Anlage 3a bis 3c zu diesem Leitfaden).

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Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 300
Qualität
Konzept zur Leistungserbringung und QualitätssicherungGewichtung (Punkte, genau) 250
Qualität
Konzept zum Reklamations- und BeseitigungsmanagementGewichtung (Punkte, genau) 250
Qualität
SozialkonzeptGewichtung (Punkte, genau) 200

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
1. Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere U … ganz lesen1. Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen. Sofern ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" entsprechend. 2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen, (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), (4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (5) Eigenerklärung, dass die Bestimmungen zum Postgeheimnis und Datenschutz vom Unternehmen gewahrt werden und die Beschäftigten schriftlich zur Einhaltung der datenschutzrechtlich gebotenen Vertraulichkeit verpflichtet werden. 3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: (1) Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch von der Komplementär-GmbH) (2) Nachweis über die erforderliche Lizenz für die gewerbsmäßige Beförderung von Briefsendungen mit einem Einzelgewicht von nicht mehr als 1.000 g gem. § 5 Postgesetz
Kriterium
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. (2) Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung Hinweise der Vergabestelle: Mit dem Angebot ist noch keine Erklärung der Versicherung einzureichen. Die geforderte Betriebshaftpflichtversicherung ist von Bietergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen.
Kriterium
(1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (2) Angabe zu Referenzen: Der Bieter hat folgende Mindestreferenzen vorzulegen: (2a) Los 1: Eigenerklärung zu mindestens einem … ganz lesen(1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (2) Angabe zu Referenzen: Der Bieter hat folgende Mindestreferenzen vorzulegen: (2a) Los 1: Eigenerklärung zu mindestens einem Referenzauftrag über erbrachte Postdienstleistungen in den letzten drei Jahren. Die Referenzleistung muss digitale Abholung (digitaler Postausgang), Ausdruck, Faltung, Kuvertierung, Frankierung sowie Beförderung und Zustellung von Briefen beinhalten. Die Leistungserbringung muss für einen ununterbrochenen Zeitraum von einem Jahr erbracht worden sein. Es werden auch einschlägige Postdienstleistungen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen, sofern die Leistungszeit zumindest teilweise nach dem 31. Dezember 2020 liegt. (2b) Los 2: Eigenerklärung zu mindestens einem Referenzauftrag über erbrachte Postdienstleistungen in den letzten drei Jahren. Die Referenzleistung muss Abholung (physischer Postausgang), Frankierung sowie Beförderung und Zustellung von Briefen beinhalten. Die Leistungserbringung muss für einen ununterbrochenen Zeitraum von einem Jahr erbracht worden sein. Es werden auch einschlägige Postdienstleistungen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen, sofern die Leistungszeit zumindest teilweise nach dem 31. Dezember 2020 liegt. (2c) Los 3: Eigenerklärung zu mindestens einem Referenzauftrag über erbrachte Postdienstleistungen in den letzten drei Jahren. Die Referenzleistung muss Abholung (physischer Postausgang), Beförderung und Zustellung von Briefen mit Postzustellungsurkunde beinhalten. Die Leistungserbringung muss für einen ununterbrochenen Zeitraum von einem Jahr erbracht worden sein. Es werden auch einschlägige Postdienstleistungen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen, sofern die Leistungszeit zumindest teilweise nach dem 31. Dezember 2020 liegt. Hinweis der Vergabestelle: Die geforderten Mindestreferenzen im Los 1, Los 2 und Los 3 sind von Bietergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen. Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags - kurze Beschreibung des Leistungsumfangs - Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner - Zeitraum der Leistungserbringung - Sendungsvolumen Die Vorlage von mehr als einer Referenz je Los ist nicht erwünscht.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
angegeben
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Siehe Vergabeunterlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZHH2C

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 641 (Post- und Kurierdienste) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

42vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (69 Lose mit Angabe)
459.592 €Zuschlagswert im Median
206.409 € – 611.023 €mittlere Hälfte, 11 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 19.01.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2d429a34-67e8-4eb0-9af2-cd289c60da6f.