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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Landesinitiative Ernährungswirtschaft

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen · Hannover, Niedersachsen

Aktenzeichen 0092-DLG/2026-03.234veröffentlicht 24.07.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 64 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Region Hannover.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Niedersachsen (137 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
2,6 Mio. €
Laufzeit
3 Jahre01.01.2027 – 31.12.2029, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Hannover30159, Region Hannover, Niedersachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe.niedersachsen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Maximalvergütung/Jahr30 %
  • Umsetzungskonzept56 %
  • Personalkonzept14 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
    vor 2 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabe.niedersachsen.de
    vor 2 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:01 Uhr
    vor 2 Monaten
  5. Heute
  6. Bindefrist endet
    76 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 12 Tagen
  7. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2029
    in 55 Tagen

Beschreibung

Ausgeschrieben wird eine Geschäftsstelle, die die Landesinitiative (LI) Ernährungswirtschaft fortführen und weiterentwickeln soll. Die Handlungsfelder und Querschnittsthemen der LI Ernährungswirtschaft sowie die Aufgaben der Geschäftsstelle werden in den Ziffern 4 - 8 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) im Einzelnen beschrieben. Zentrale Aufgabe der Landesinitiative ist es, die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen sowie Hoch-schulen und Forschungseinrichtungen zu intensivieren und so den Unternehmen der Ernährungswirtschaft den Zugang zu innovativen Technologien zu erleichtern. Die in den beschriebenen Handlungsfeldern genannten Ziele und Inhalte sind durch geeignete Maßnahmen nachhaltig zu unterstützen und voranzubringen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Maximalvergütung/Jahr30 %
Umsetzungskonzept56 %
Personalkonzept14 %
Preis
Maximalvergütung/JahrDie Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen Maximalvergütung (netto) für Pos. 1 und Pos. 2 des Angebotsvordrucks. Das Angebot mit der niedrigsten Maximalvergütung pro Jahr für Pos. 1 erhält 180 Punkte und das Angebot mit der niedrigsten Maximalvergütung pro Jahr für Pos. 2 erhält 120 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherer Maximalvergütung je Position.
Qualität
Umsetzungskonzepta) Handlungsfelder und Querschnittsthemen Im Rahmen des Angebotes werden konkrete Ausführungen dazu erwartet, welche zentralen Chancen und Risiken der Auftragnehmer in den jeweiligen Handlungsfeldern und Querschnittsthemen für die Unternehmen der niedersächsischen Ernährungswirtschaft sieht. Weiterhin ist darzulegen, wie die Unternehmen über die neuesten Entwicklungen bei technologischen Trends und Fördermöglichkeiten informiert werden sollen. In den einzelnen Unterpunkten erfolgt die Bewertung wie nachfolgend beschrieben. b) Partnerschaften Hier erfolgt die Bewertung der in dem eingereichten Umsetzungskonzept dargelegten Partnerschaften, welche in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) unter Ziffer 5 beschrieben sind. Nähere Informationen sind der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) sowie der Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Qualität
PersonalkonzeptDie Bewertung erfolgt auf der Grundlage der mit dem eingereichten Konzept dargestellten Personalplanungen sowie der Angebotskalkulation (Ziffer 6 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B)). Nähere Informationen sind der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) sowie der Bewertungsmatrix zu entnehmen.

Eignung5 von 5 angegeben

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeun … ganz lesenUm die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Der Bieter hat durch Vorlage entsprechender Zeugnisse und Eigenerklärungen/Lebensläufe nachzuweisen, dass die eingesetzte Geschäftsführung und die Themenverantwortlichen (vgl. Ziffer 6 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B)) über ein einschlägiges abgeschlossenes Hochschulstudium (Master/Diplom/Magister) verfügen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Durch Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung hat der Bieter zuzusichern, dass er das angegebene Personal bei der Leistungserbringung einsetzen wird und im Falle eines Personalwechsels eine in Bezug auf die Qualifikation und Erfahrung adäquate Nachfolgereglung erfolgt.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Der Bieter hat durch Vorlage entsprechender Zeugnisse und Eigenerklärungen/Lebensläufe nachzuweisen, dass die eingesetzte Geschäftsführung und die Themenverantwortlichen (vgl. Ziffer 6 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B)) über ein einschlägiges abgeschlossenes Hochschulstudium (Mast … ganz lesenDer Bieter hat durch Vorlage entsprechender Zeugnisse und Eigenerklärungen/Lebensläufe nachzuweisen, dass die eingesetzte Geschäftsführung und die Themenverantwortlichen (vgl. Ziffer 6 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B)) über ein einschlägiges abgeschlossenes Hochschulstudium (Master/Diplom/Magister) verfügen sowie dass die eingesetzte Geschäftsführung oder mindestens 50 % der Themenverantwortlichen über gute Kenntnisse der Ernährungswirtschaft in Niedersachsen verfügen. Idealerweise verfügen die Themenverantwortlichen auch über Erfahrungen in dem jeweiligen Handlungsfeld, welche durch geeignete Nachweise wie Referenzen oder Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe nachzuweisen sind. Der Auftraggeber erwartet, dass sich alle Themenverantwortlichen mindestens gute Kenntnisse über die Ernährungswirtschaft in Niedersachsen aneignen. Eventuell eingereichte Referenzprojekte müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht abgeschlossen sein. Wegen des gewünschten starken Fokus auf den Wissens- und Technologietransfer in der Ernährungsindustrie muss der Bieter zwingend als Experte für den aktiven Technologietransfer über ausgewiesene Fachkompetenz für innovative Lebensmittel (Produktentwicklung und Verfahrenstechnik) sowie für Lebensmittelsicherheit und idealerweise auch über Erfahrungen in der Akquise von Fördermitteln verfügen. Zum Nachweis der Erfahrungen und der Expertise sind entsprechende Referenzen in dem Dokument "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" anzugeben. Die Referenzprojekte müssen zum Zeit-punkt der Angebotsabgabe noch nicht abgeschlossen sein. Der (Konsortial-)Partner (vgl. Ziffer 5 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B)) muss über ergänzende Kompetenzen zur Bearbeitung der unter Ziffer 4 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) genannten Handlungsfelder verfügen, vorzugsweise im Bereich der Lebensmittelbiotechnologie, der Lebensmittelmolekularbiologie, der Lebensmittelchemie in Verbindung mit Bioökonomie oder ausgewiesene Kompetenzen der Transferkette. Mit Angebotsabgabe ist eine entsprechende Absichtserklärung des (Konsortial-)Partners über die angestrebte Partnerschaft vorzulegen. Zum Nachweis der zuvor genannten Qualifikationen des Bieters sowie des (Konsortial-)Partners, haben der Bieter und der (Konsortial-)Partner eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten. Sollte der Platz dort nicht ausreichen, können die Angaben auf einer gesonderten Anlage getätigt werden.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, d … ganz lesenZur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2029
Verlängerung
bis zu 1-mal: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2027. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 36 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Auftraggeber kann diese Option bis spätestens drei Monate vor Vertragsend … ganz lesenbis zu 1-mal: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2027. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 36 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Auftraggeber kann diese Option bis spätestens drei Monate vor Vertragsende durch eine schriftliche Anzeige beim Auftragnehmer ausüben. Ein Anspruch des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber auf Ausübung der Option besteht nicht. Wird die Option nicht ausgeübt, endet der Vertrag nach 36 Monaten. Bei Ausübung der Option endet der Vertrag automatisch nach insgesamt 60 Monaten, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.niedersachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
76 Tage
Angebotsöffnung
04.09.2026, 10:01 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: -Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) -Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen … ganz lesenLeistung: -Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) -Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. -Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands. Der Bieter hat mit seinen Angebotsunterlagen eine Angebotskalkulation vorzulegen (vgl. Ziffer 1.6. der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A)). Weiterhin hat der Bieter mit seinen Angebotsunterlagen ein Umsetzungskonzept sowie ein Personalkonzept inkl. Angebotskalkulation vorzulegen (vgl. Ziffer 1.15. der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A)).
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHRKDE#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 850 (Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

27vergebene Aufträge
1,5Angebote je Los im Median (14 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 9 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Niedersachsen (137 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 04.09.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2a5b779f-f384-4065-a8ea-68778e235dbb.