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Landeshauptstadt Schwerin - Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft Werkstraße 209

Landeshauptstadt Schwerin - Der Oberbürgermeister · Schwerin, Mecklenburg-Vorpommern

Aktenzeichen 2025010058veröffentlicht 14.04.2025erstmals 14.04.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 541 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.07.2025 – 30.06.2026, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Schwerin19053, Mecklenburg-Vorpommern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 78 Tage (24 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (30 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 19 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Landeshauptstadt Schwerin - Der Oberbürgermeister
    vor 18 Monaten
  4. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 18 Monaten
  5. Öffnung der Angebote 09:00 Uhr
    vor 18 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2026
    vor 16 Monaten
  7. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 16 Monaten
  8. Heute

Beschreibung

Die Landeshauptstadt Schwerin schreibt die Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft Werkstraße 209 in 19061 Schwerin mit einer Kapazität von 192 Plätzen aus. In der Gemeinschaftsunterkunft werden durch das Land zugewiesene Flüchtlinge sowie direkt in der Unterkunft ankommende ukrainische Kriegsflüchtlinge untergebracht. Die Unterkunft wird durchgehend mit zwei Wachleuten bewacht. Die Bewachung umfasst die Aufgaben des Objektschutzes mit Wach- und Streifendienst. Der Vertrag umfasst gem. § 2 folgende Aufgaben: a) Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft, b) Sicherung des Objektes und des Geländes, c) Schutz der Heimbewohner, d) Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit innerhalb der Unterkunft und auf dem zugehörigen Gelände, e) Zutrittskontrolle und Führen von Nachweisen über Besucher in der Gemeinschaftsunterkunft, f) Unterstützung des Betreibers bei der Umsetzung der Heimordnung, g) Führen von Anwesenheitslisten (insbesondere am Wochenende und an Feiertagen) gem. Rahmenvereinbarung mit dem Betreiber. h) Führen von Bestelllisten für die Verpflegung der Bewohner und Bewohnerinnen (insbesondere am Wochenende und an Feiertagen) gem. Rahmenvereinbarung mit dem Betreiber. Die Bestelllisten sind der Auftraggeberin in Abstimmung mit dem Betreiber zu Beginn jeden Monats für den zurückliegenden Monat als Basis für die Rechnungsprüfung zu übergeben.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Einzureichende Unterlagen: - rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen … ganz lesenEinzureichende Unterlagen: - rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, gültig und nicht älter als 6 Monate - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): von der zuständigen Behörde (Krankenkasse) ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, gültig und nicht älter als 6 Monate - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan und gültig und nicht älter als 6 Monate - Eigenerklärung zur Eignung FB 124
Kriterium
Einzureichende Unterlagen: - erweitertes Führungszeugnis des einzusetzenden Bewachungspersonals (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): nach § 41 Abs. 1 Nr. 9 BZRG - fachliche Qualifikation des Bewachungspersonals (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen): Die ein … ganz lesenEinzureichende Unterlagen: - erweitertes Führungszeugnis des einzusetzenden Bewachungspersonals (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): nach § 41 Abs. 1 Nr. 9 BZRG - fachliche Qualifikation des Bewachungspersonals (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen): Die eingesetzten Wachkräfte haben folgende Qualifikation zu erfüllen: a) Fachkraft für Schutz und Sicherheit b) IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft, IHK-geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft oder Servicekraft für Schutz und Sicherheit oder c) Mitarbeiter mit einer Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 1a S. 2 GewO. In jeder Schicht ist mindestens eine qualifizierte Wachkraft mit einer der unter Buchst. b) genannten Qualifikationen einzusetzen. Alternativ kann auch eine Wachkraft mit der Qualifikation gem. Buchst. a) eingesetzt werden. Nur ausnahmsweise können vorübergehend Mitarbeiter mit einem Unterrichtungsnachweis nach § 34a Abs. 1a S. 1 GewO eingesetzt werden (ein Einsatz solcher Wachkräfte ist der Auftraggeberin stets unverzüglich anzuzeigen). Diese Wachkräfte haben jedoch spätestens 6 Monate nach ihrem Einsatzbeginn die erfolgreiche Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 1a S. 2 GewO nachzuweisen. Ein Schichtleiter im tarifrechtlichen Sinn ist nicht gefordert. Im Übrigen haben alle Wachkräfte über a) mindestens zweijährige Berufserfahrung b) Erfahrungen im Umgang mit ausländischen Personen c) Erste - Hilfe Ausbildung d) Fremdsprachenkenntnisse, mindestens Grundkenntnisse in einer asylrelevanten Sprache (vornehmlich Englisch oder Französisch, Arabisch oder Russisch) zu verfügen. Die entsprechenden Nachweise sind der Auftraggeberin auf Verlangen vorzulegen. - siehe § 3 des Vertrages
Kriterium
Einzureichende Unterlagen: - Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte)/Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (sofern zur Eintragung verpflichtet) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, … ganz lesenEinzureichende Unterlagen: - Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte)/Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (sofern zur Eintragung verpflichtet) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, aktuell - Gewerbeanmeldung, -ummeldung (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, aktuell - Handels-/Berufs-/Partnerschaftsregisterauszug (sofern zur Eintragung verpflichtet) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, aktuell und nicht älter als 1 Jahr - Eigenerklärung zur Eignung FB 124 - Angabe zur Größe des Wirtschaftsteilnehmers (Formular "Bietererklärungen_Stand 18.11.2024") - Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 13 TVgG M-V (Formular "Bietererklärungen_Stand 18.11.2024" Anlage 1) - Erklärung nach § 8 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Vergaberechtlicher Mindestlohn) und Erklärung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Nachunternehmen) (Formular "Erklärungen_Stand_August_2024") - Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach Maßgabe von § 15 TVgG M-V (Kontrollen) und § 16 TVgG M-V (Sanktionen) (Formular "Verpflichtungen_Stand_August_2024") - Eigenerklaerung EU-Sanktionen VO 2022_576 - 2022-11
Kriterium
Einzureichende Unterlagen: - Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten mit gesonderter Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen) - Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung g … ganz lesenEinzureichende Unterlagen: - Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten mit gesonderter Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen) - Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): geeignet und vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung - Eigenerklärung zur Eignung FB 124
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2025
Vertragsende
30.06.2026
Verlängerung
bis zu 1-mal: Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.07.2025 und endet am 30.06.2026. Es verlängert sich danach auf unbestimmte Zeit, sofern und solange es nicht von einer Vertragspartei gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils drei Monate zum Monatsende. Die Vertragslaufzeit endet spätestens am 31.12.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
15.05.2025, 09:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Einzureichende Unterlagen: - Beantwortung des Fragenkatalogs (max. 1 Seite pro Frage) (mit dem Angebot vorzulegen) - erweitertes Führungszeugnis des einzusetzenden Bewachungspersonals (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): nach § 41 Abs. 1 Nr. 9 BZRG - fachl … ganz lesenLeistung: Einzureichende Unterlagen: - Beantwortung des Fragenkatalogs (max. 1 Seite pro Frage) (mit dem Angebot vorzulegen) - erweitertes Führungszeugnis des einzusetzenden Bewachungspersonals (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): nach § 41 Abs. 1 Nr. 9 BZRG - fachliche Qualifikation des Bewachungspersonals (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen) - Haftpflichtversicherung gem. § 14 der Bewachungsverordnung (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): siehe § 6 (4) des Vertrages - Nachweis über den Anschluss an eine vom Verband der Sachversicherer (VdS) anerkannte Notruf- und Service-Leitstelle (NSL) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): siehe § 2 (4) des Vertrages siehe Auftrags-/Vergabeunterlagen - Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Mitarbeiter schriftlich über ihre Verschwiegenheitspflicht zu belehren. - siehe § 3 (7) des Vertrages
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag … ganz lesenDie Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YT45PTP0F Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt (über das Bietertool) eingereicht werden. Angebote, die per E-Mail oder über die Funktion Kommunikation eingehen, werden aufgrund der Nichteinhaltung der Form gemäß § 57 Absatz 1 Nr. 1 VgV ausgeschlossen. Sprache(n) … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXSQYY6YT45PTP0F Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt (über das Bietertool) eingereicht werden. Angebote, die per E-Mail oder über die Funktion Kommunikation eingehen, werden aufgrund der Nichteinhaltung der Form gemäß § 57 Absatz 1 Nr. 1 VgV ausgeschlossen. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge, sowie sämtliche Unterlagen eingereicht werden können: Deutsch Die in den Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente und Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich zur Angebotserstellung/Auftragsausführung verwendet werden. Die Weitergabe an nicht am Verfahren beteiligte Dritte ist untersagt. Die Vertragsfassung im Entwurf ist beigefügt. Der Fragenkatalog ist zu beantworten. Zuschlagskriterium: Die Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird durch den Quotienten aus Leistung und Kosten (Preis) ermittelt. Die Leistung ergibt sich aus der gewichteten Wertung der Beantwortung des Fragenkataloges. Der Preis ergibt sich aus der Summe der gewichteten Stundensätze je Entgeltgruppe. Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über das "Deutsche Vergabeportal" (DTVP), über die Funktion "Kommunikation" und in deutscher Sprache. Mit der Freischaltung für dieses Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform verpflichten Sie sich, das Nachrichtenpostfach des Vergabeportals DTVP für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in diesem Vergabeverfahren zu nutzen. Etwaige abweichende Mitteilungen/Informationen des Portalbetreibers DTVP sind unerheblich. Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Gemäß § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Die Auftragserteilung erfolgt durch den nachfolgenden Auftraggeber: Landeshauptstadt Schwerin - Der Oberbürgermeister Am Packhof 2-6 19053 Schwerin

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 850 (Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens) in Mecklenburg-Vorpommern gibt es in den letzten 24 Monaten nur 3 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 15.05.2025
  3. BekanntmachungFrist 15.05.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a8d8f702-0382-4428-ac3a-20040e26719a.