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Frist unbekanntEU-weitSoftwareIT und Software

Landesbetrieb Daten und Information - Umstellung des EVB-IT-Vertrags über die Lieferung eines zentralen Einsatzleitsystems

Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information · Mainz, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen 60445-19veröffentlicht 13.12.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Mainz55118, Rheinland-Pfalz
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information als Eigenbetrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit hat im Jahr 2020 nach Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb einen Auftrag an das Unternehmen HxGN Safety & Infrastructure GmbH erteilt. Gegenstand des Auftrages war die Lieferung eines zentralen Einsatzleitsystems, das das bestehende, landesweite Sprachvermittlungssystem (zentrale Abfrage- und Vermittlungstechnik) nutzen und die bestehenden Einsatzleitsysteme der Polizei und der integrierten Leitstellen der nicht polizeilichen BOS ablösen soll. Die fachliche Umsetzung des durch Zuschlag begründeten Vertrages erfolgt auf der Grundlage der damals dem Stand der Technik entsprechenden Software I/CAD des Unternehmens HxGN Safety & Infrastructure GmbH.

Derzeit nutzt das Land Rheinland-Pfalz die ELS-Software I/CAD des Herstellers HxGN Safety & Infrastructure GmbH in der Version 9.4. I/CAD ist jedoch noch nicht vollständig ausgerollt worden. Die verwendete Version der Software erfüllt nicht alle vertraglich geschuldeten Anforderungen (u.a. die bei I/CAD fehlende wesentliche Funktionalität der BOS-übergreifenden Einsatzsteuerung, die Protokollierung von An- und Abmeldungen und der Einsatzführung, Sektorenfahndung). In das Produkt I/CAD werden jedoch keinerlei Entwicklungsaufwände mehr fließen, I/CAD wird lediglich für die Bestandskunden noch funktionsfähig gehalten. Der komplette technologische (Entwicklungs)Fokus im Bereich Einsatzleitsoftware liegt jedoch zukünftig ausschließlich auf OnCall. Aus diesem Grund ist ausgeschlossen, dass diese fehlenden Anforderungen bei Beibehaltung von I/CAD noch erreicht werden. I/CAD ist damit nicht geeignet, den Bedarf des Landes Rheinland-Pfalz hinsichtlich des Einsatzes einer zeitgerechten Technik zu entsprechen, da es wesentliche Funktionalitäten für den praxistauglichen Einsatz des ELS nicht aufweist. Auf diese Weisen kann den im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung unerwartet stark gewandelten technischen Anforderungen an eine zeitgerechte und effektive polizeiliche und rettungsdienstliche Arbeit nicht hinreichend Rechnung getragen werden (z.B. bei Großschadensereignissen wie im Ahrtal oder der infolge der durch den russischen Angriffskrieg bedingten Zunahme der Cyberkriminalität).

Der Hersteller hat jedoch mitgeteilt, das Produkt „On Call“ erfülle diese Anforderungen. Bei „On Call“ handelt es sich nach den Angaben des Herstellers um ein Release des vertragsgegenständlichen Produkts I/CAD, das dem Funktionsumfang von I/CAD vollständig entspricht, aber auch neue Funktionen enthält, die mit den I/CAD entsprechenden Funktionen jedoch untrennbar verbunden sind. Die weiterentwickelte Software werde lediglich aus Marketinggründen nunmehr unter dem Namen „OnCall“ angeboten und nunmehr als Standard ELS-Software vertrieben.

Der Auftraggeber beabsichtigt daher, die HxGN Safety & Infrastructure GmbH mit der Umrüstung auf „OnCall“ zu beauftragen.

Beschreibung des Loses

Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information als Eigenbetrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit hat im Jahr 2020 nach Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb einen Auftrag an das Unternehmen HxGN Safety & Infrastructure GmbH erteilt. Gegenstand des Auftrages war die Lieferung eines zentralen Einsatzleitsystems, das das bestehende, landesweite Sprachvermittlungssystem (zentrale Abfrage- und Vermittlungstechnik) nutzen und die bestehenden Einsatzleitsysteme der Polizei und der integrierten Leitstellen der nicht polizeilichen BOS ablösen soll. Die fachliche Umsetzung des durch Zuschlag begründeten Vertrages erfolgt auf der Grundlage der damals dem Stand der Technik entsprechenden Software I/CAD des Unternehmens HxGN Safety & Infrastructure GmbH.

Derzeit nutzt das Land Rheinland-Pfalz die ELS-Software I/CAD des Herstellers HxGN Safety & Infrastructure GmbH in der Version 9.4. I/CAD ist jedoch noch nicht vollständig ausgerollt worden. Die verwendete Version der Software erfüllt nicht alle vertraglich geschuldeten Anforderungen (u. a. die bei I/CAD fehlende wesentliche Funktionalität der BOS-übergreifenden Einsatzsteuerung, die Protokollierung von An- und Abmeldungen und der Einsatzführung, Sektorenfahndung). In das Produkt I/CAD werden jedoch keinerlei Entwicklungsaufwände mehr fließen, I/CAD wird lediglich für die Bestandskunden noch funktionsfähig gehalten. Der komplette technologische (Entwicklungs)Fokus im Bereich Einsatzleitsoftware liegt jedoch zukünftig ausschließlich auf dem Release mit Namen „OnCall". Aus diesem Grund ist ausgeschlossen, dass diese fehlenden Anforderungen bei Beibehaltung von I/CAD noch erreicht werden. I/CAD ist damit nicht geeignet, den Bedarf des Landes Rheinland-Pfalz hinsichtlich des Einsatzes einer zeitgerechten Technik zu entsprechen, da es wesentliche Funktionalitäten für den praxistauglichen Einsatz des ELS nicht aufweist. Auf diese Weise kann den im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung unerwartet stark gewandelten technischen Anforderungen an eine zeitgerechte und effektive polizeiliche und rettungsdienstliche Arbeit nicht hinreichend Rechnung getragen werden (z.B. bei Großschadensereignissen wie im Ahrtal oder der infolge der durch den russischen Angriffskrieg bedingten Zunahme der Cyberkriminalität).

Der Hersteller hat jedoch mitgeteilt, das Release des vertragsgegenständlichen Produkts I/CAD „On Call“ erfülle diese Anforderungen. Bei „On Call“ handelt es sich um ein Release des vertragsgegenständlichen Produkts I/CAD, das dem Funktionsumfang von I/CAD vollständig entspricht, aber auch neue Funktionen enthält, die mit den I/CAD entsprechenden Funktionen jedoch untrennbar verbunden sind. Die weiterentwickelte Software werde lediglich aus Marketinggründen nunmehr unter dem Namen „OnCall“ angeboten und nunmehr als Standard ELS-Software vertrieben.

Der Auftraggeber beabsichtigt daher, die HxGN Safety & Infrastructure GmbH mit der Umrüstung auf „OnCall“ zu beauftragen.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung0 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, - Vergabekammer, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gem. § 135, §§ 155 ff. GWB. Der Auftraggeber weist auf die Rechtsfolge des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bieter nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisung einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird. Der Auftraggeber … ganz lesenGem. § 135, §§ 155 ff. GWB. Der Auftraggeber weist auf die Rechtsfolge des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bieter nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisung einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB spätestens 10 Tage nach Erkennen des Verstoßes zu erheben sind. § 135 Abs. 1, 3 GWB lauten wie folgt: -- "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. […] (3) Die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach S. 1 Nr. 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstandes, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen." -- § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4, S. 2 GWB lauten wie folgt: "(3) der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, […] 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 2 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt."
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenz Bekanntmachung nach Maßgabe des § 135 Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass die unter Abschnitt 2.1 und 5.1 der Bekanntmachung dargestellten Lieferleistungen ohne vorherige Veröffentlichung einer … ganz lesenBei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenz Bekanntmachung nach Maßgabe des § 135 Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass die unter Abschnitt 2.1 und 5.1 der Bekanntmachung dargestellten Lieferleistungen ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben werden können. Es ist daher beabsichtigt, den Zuschlag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Information, der HxGN Safety & Infrastructure GmbH zu erteilen. Es wird klarstellend darauf hingewiesen, dass es sich bei in dieser Bekanntmachung angegebenen Euro-Werte um fiktive Werte handelt. Die tatsächlichen Auftragswert unterfallen dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und sind daher nicht offenzulegen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

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1Angebote je Los im Median (61 Lose mit Angabe)
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2d7f1bd5-c47c-4604-80fc-4475ca4f4ca4.