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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungenmögliche Doppelmeldung

Lagerlogistik Erzgebirgsklinikum und Tochtergesellschaften

Erzgebirgsklinikum gGmbH · Annaberg-Buchholz, Sachsen

Aktenzeichen AV-D421201/2024veröffentlicht 17.07.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 447 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 17.07.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monatebis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 60 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Qualitätskriterium50 %
  • Kostenkriterium50 %
  • Preiskriterium0 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 00:00 Uhr
    vor 15 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Erzgebirgsklinikum gGmbH, Chemnitzer Straße 15, 09456 Annaberg-Buchholz, vertreten durch den Geschäftsführer Marcel Koch (nachfolgend und in den gesamten Vergabeunterlagen bezeichnet als: „Erzgebirgsklinikum“ oder „Klinikum“ oder „Auftraggeber“) beabsichtigt die Vergabe eines Vertrages über Lagerlogistik für medizinisches Verbrauchsmaterial im Kommissionsmodell für das Klinikum und seine Tochtergesellschaften. Die Beauftragung soll spätestens zum 01.04.2026 erfolgen und ist zunächst auf vier (4) Jahre befristet; dem Auftraggeber steht eine einmalige Verlängerungsoption um vier (4) weitere Jahre nach näherer Maßgabe von § 2 Absatz 2 der Anlage 4 Vertragsbedingungen zu.

Beschreibung des Loses

Das Erzgebirgsklinikum beabsichtigt die Beauftragung eines externen Dienstleisters mit der vollständigen operativen Abwicklung der Lagerlogistik für medizinisches Verbrauchsmaterial im Rahmen eines Kommissionsmodells.

Zum Auftragsgegenstand gehören dementsprechend insbesondere die Marktprüfung und Überwachung, die Beschaffung, die Annahme und Lagerung, die Verwaltung, Kommissionierung sowie die Verteilung und Lieferung und schließlich die Bestandsüberwachung der Verbrauchsmaterialien im Eigentum des Krankenhauses.

Der Logistikdienstleister handelt als Kommissionär im Sinne des HGB. Er beschafft Ware im eigenen Namen, aber stets auf Rechnung und im wirtschaftlichen Interesse des Klinikums. Das Eigentum an der Ware geht nicht auf den Logistikdienstleister über. Die Beschaffung erfolgt nach schriftlich vereinbarten Bedingungen und Preisen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Die Abrechnung erfolgt verbrauchsabhängig auf Basis der jeweils erfolgten Lieferungen.

Bei allen genannten Prozessschritten hat der Logistikdienstleister stets die Einhaltung der bedarfsgerechten und unterbrechungsfreien Materialversorgung, der Hygiene sowie der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sicherzustellen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 1Der Auftrag wird auf der Grundlage der in den Vergabeunterlagen (Anlage 2) genannten Zuschlagskriterien vergeben. Die vollständigen Zuschlagskriterien einschließlich Gewichtung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die über das eVergabeportal frei, unmittelbar und vollständig abrufbar sind.
Kosten
KostenkriteriumGewichtung (Punkte, genau) 1Der Auftrag wird auf der Grundlage der in den Vergabeunterlagen (Anlage 2) genannten Zuschlagskriterien vergeben. Die vollständigen Zuschlagskriterien einschließlich Gewichtung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die über das eVergabeportal frei, unmittelbar und vollständig abrufbar sind.
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 0Der Auftrag wird auf der Grundlage der in den Vergabeunterlagen (Anlage 2) genannten Zuschlagskriterien vergeben. Die vollständigen Zuschlagskriterien einschließlich Gewichtung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die über das eVergabeportal frei, unmittelbar und vollständig abrufbar sind.

Eignung13 von 13 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
2.1. AUSZUG HANDELS-/VEREINSREGISTER Es muss ein aktueller Ausdruck/Auszug (ausreichend in Kopie, nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Handelsregister gemäß §§ 8 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) i. V. m. der Handelsregisterverordnung (HRV) bzw. aus dem Vere … ganz lesen2.1. AUSZUG HANDELS-/VEREINSREGISTER Es muss ein aktueller Ausdruck/Auszug (ausreichend in Kopie, nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Handelsregister gemäß §§ 8 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) i. V. m. der Handelsregisterverordnung (HRV) bzw. aus dem Vereinsregister gemäß §§ 55 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i. V. m. der Vereinsregisterordnung (VRG) vorgelegt werden. Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen vergleichbare Nachweise erbringen. Eine deutsche Übersetzung ist zwingend beizulegen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
2.2. AUSZUG AUS DEM WETTBEWEWERBSREGISTER UND EIGENERKLÄRUNG ÜBER DAS NICHTVORLIEGEN VON AUSSCHLUSSGRÜNDEN Der Auftraggeber wird in Bezug auf den Bieter sowie dessen zur Führung der Geschäfte bestellte(n) Person(en) das Wettbewerbsregister (§§ 1, 3 WRegG) einsehen und entsprechende Auszüge veranlass … ganz lesen2.2. AUSZUG AUS DEM WETTBEWEWERBSREGISTER UND EIGENERKLÄRUNG ÜBER DAS NICHTVORLIEGEN VON AUSSCHLUSSGRÜNDEN Der Auftraggeber wird in Bezug auf den Bieter sowie dessen zur Führung der Geschäfte bestellte(n) Person(en) das Wettbewerbsregister (§§ 1, 3 WRegG) einsehen und entsprechende Auszüge veranlassen. Daneben wird der Auftraggeber zur Beurteilung der Zuverlässigkeit in Anwendung von §§ 123 und 124 GWB auch das Vorliegen der dort genannten Ausschlussgründe prüfen. Hierzu hat der Bieter die Eigenerklärung gemäß Anlage 7 Eigenerklärung Ausschlussgründe abzugeben. Können die vorgenannten Auszüge nicht veranlasst werden, weil der Bieter bzw. die betreffenden Personen aus einem anderen Mitgliedstaat der EU stammen oder in einem anderen Mitgliedsstaat der EU niedergelassen sind, erkennt der Auftraggeber eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bieters bzw. der betreffenden Personen an. In diesem Fall ist der für die Beauftragung vorgesehene Bieter zur Vorlage der gleichwertigen Bescheinigungen verpflichtet. Werden die benannten Urkunden/Bescheinigungen von dem Herkunftsland oder dem Niederlassungsstaat des Bieters bzw. der betreffenden Personen nicht ausgestellt oder werden darin nicht alle Ausschlussgründe im Sinne von § 123 Abs. 1 bis 4 sowie § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB erwähnt, so können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In den Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, darf die Versicherung an Eides statt durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein Vertreter des betreffenden Unternehmens vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dazu bevollmächtigten Berufs- oder Handelsorganisation des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bieters bzw. der betreffenden Personen abgibt.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
2.3. AUSZUG AUS DEM BUNDESZENTRALREGISTER Es ist ein aktueller Auszug (nicht älter als sechs (6) Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Bundeszentralregister gemäß § 30 Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorzulegen für den Unternehmer als natürliche Person, bei einer j … ganz lesen2.3. AUSZUG AUS DEM BUNDESZENTRALREGISTER Es ist ein aktueller Auszug (nicht älter als sechs (6) Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Bundeszentralregister gemäß § 30 Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorzulegen für den Unternehmer als natürliche Person, bei einer juristischen Person für jeden gesetzlichen Vertreter und zudem in beiden Fällen für jede zur Führung der Geschäfte bestellte Person. Sofern ein solcher Auszug bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegt, reicht auch die Antragsbestätigung oder ein vergleichbarer Nachweis über die Antragstellung auf einen Auszug aus dem BZR zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart „O“) gemäß § 30 Abs. 5 BZRG aus. Können derartige Auszüge nicht veranlasst werden, weil der Bieter bzw. die betreffenden Personen aus einem anderen Mitgliedstaat der EU stammen oder in einem anderen Mitgliedsstaat der EU niedergelassen sind, erkennt der Auftraggeber eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bieters bzw. der betreffenden Personen an. In diesem Fall ist der für die Beauftragung vorgesehene Bieter zur Vorlage der gleichwertigen Bescheinigungen verpflichtet. Werden die benannten Urkunden/Bescheinigungen von dem Herkunftsland oder dem Niederlassungsstaat des Bieters bzw. der betreffenden Personen nicht ausgestellt oder werden darin nicht alle Ausschlussgründe im Sinne von § 123 Abs. 1 bis 3 GWB erwähnt, so können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In den Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, darf die Versicherung an Eides statt durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein Vertreter des betreffenden Unternehmens vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dazu bevollmächtigten Berufs- oder Handelsorganisation des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bieters bzw. der betreffenden Person abgibt.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
2.4. EIGENERKLÄRUNG BEZUG RUSSLAND Der Bieter hat die Eigenerklärung zur Umsetzung der Maßnahmen nach Art. 5 k VO (EU) 833/2014 i. d. F. d. VO (EU) 2022/576 (Bezug Russland) auf dem Formblatt in Anlage 8 Eigenerklärung Bezug Russland abzugeben. Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffent … ganz lesen2.4. EIGENERKLÄRUNG BEZUG RUSSLAND Der Bieter hat die Eigenerklärung zur Umsetzung der Maßnahmen nach Art. 5 k VO (EU) 833/2014 i. d. F. d. VO (EU) 2022/576 (Bezug Russland) auf dem Formblatt in Anlage 8 Eigenerklärung Bezug Russland abzugeben. Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
3.1 REFERENZEN Der Bieter hat durch geeignete Referenzen nachzuweisen, dass er über Erfahrungen in der Durchführung vergleichbarer Leistungen verfügt. Es ist mindestens ein (1) Referenzprojekt aus den letzten fünf (5) Jahren nachzuweisen, bei denen Lagerlogistikleistungen im Gesundheitsbereich (op … ganz lesen3.1 REFERENZEN Der Bieter hat durch geeignete Referenzen nachzuweisen, dass er über Erfahrungen in der Durchführung vergleichbarer Leistungen verfügt. Es ist mindestens ein (1) Referenzprojekt aus den letzten fünf (5) Jahren nachzuweisen, bei denen Lagerlogistikleistungen im Gesundheitsbereich (optimalerweise Krankenhauslogistik im Kommissionsmodell) erbracht wurden. Die Vergleichbarkeit wird insbesondere hinsichtlich des Umfangs, der Anzahl der Standorte sowie der Komplexität der Logistikprozesse bewertet. Der Bieter hat hierzu eine von ihm zu erstellende Referenzliste (als Eigenerklärung) einzureichen, die mindestens folgende Angaben enthalten muss: • Name des jeweiligen Auftraggebers; • konkrete Bezeichnung der übernommenen Managementaufgaben; • Leistungszeitraum des jeweiligen Projektes/Beratungsauftrages; • Ansprechpartner des Auftraggebers (mit Tel.-Nummer und Email). Der Referenzliste können Referenzschreiben beigefügt werden. Der Auftraggeber behält sich vor die Ansprechpartner der jeweiligen Referenzprojekte zu kontaktieren und zu befragen. Hinweis: Das vorgenannte eine (1) Referenzprojekt aus den letzten fünf (5) Jahren stellen die Mindestanforderung zum Nachweis der Eignung dar. Gleichzeitig ist die Anzahl der insgesamt vorgelegten Referenzen Bewertungskriterium zur Auswahl der Teilnehmer, die zu Verhandlungen eingeladen werden (siehe hierzu Ziffer 13 der Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb).
Spezifischer Jahresumsatz
3.2.1. MINDESTUMSATZ Es ist ein Mindestumsatz des Bieters im Bereich medizinischer Logistik in den letzten drei (3) vor der Abgabe des Angebotes liegenden Geschäftsjahren von jeweils mindestens 2 Mio. EUR (brutto) (jährlich) nachzuweisen. Der Nachweis kann zunächst als Eigenerklärung – unter Verwend … ganz lesen3.2.1. MINDESTUMSATZ Es ist ein Mindestumsatz des Bieters im Bereich medizinischer Logistik in den letzten drei (3) vor der Abgabe des Angebotes liegenden Geschäftsjahren von jeweils mindestens 2 Mio. EUR (brutto) (jährlich) nachzuweisen. Der Nachweis kann zunächst als Eigenerklärung – unter Verwendung der Anlage 9 Umsatznachweis – erbracht werden. Auf Anforderung des Auftraggebers sind ggf. weitere Nachweise (bspw. in Form des letzten Jahresabschlusses des Beratungsunternehmens) zu erbringen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
3.2.2. BONITÄTSNACHWEIS Der Bieter hat seine uneingeschränkte wirtschaftliche/finanzielle Bonität durch Vorlage eines aktuellen Bonitätsnachweises (SCHUFA, Creditreform oder vergleichbares Auskunftssystem) zu belegen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
3.2.3. HAFTPFLICHTVERSICHERUNG Der Bieter hat den Nachweis einer über den gesamten Leistungszeitraum wirksamen Betriebshaftpflichtversicherung zu erbringen, die jeweils für schadensersatzbegründende Pflichtverletzungen eintritt. Die Deckungssumme muss mindestens fünf (5) Mio. EUR je Schadensfall be … ganz lesen3.2.3. HAFTPFLICHTVERSICHERUNG Der Bieter hat den Nachweis einer über den gesamten Leistungszeitraum wirksamen Betriebshaftpflichtversicherung zu erbringen, die jeweils für schadensersatzbegründende Pflichtverletzungen eintritt. Die Deckungssumme muss mindestens fünf (5) Mio. EUR je Schadensfall bei Personen- und Sachschäden sowie auch bei Vermögensschäden bei jeweils mindestens zweifacher Maximierung pro Jahr betragen. Die Versicherung muss die Inanspruchnahme durch den Auftraggeber im Wege der Rückgriffshaftung für Schäden miteinschließen, für welche sich der Auftraggeber selbst im Bereich der Haftungsverantwortlichkeit des Bieters nach § 12 Anlage 4 Vertragsbedingungen i. V. m. Ziffer 13 Anlage 3 Leistungsbeschreibung Ansprüchen Dritter ausgesetzt sieht. Der Nachweis kann geführt werden, entweder • durch Vorlage einer den vorgenannten Anforderungen genügenden Versicherungspolice oder Versicherungsbestätigung mit den genannten Mindestdeckungsumfängen und -summen und der Eigenerklärung des Bieters, die Versicherung über den gesamten Vertragszeitraum aufrechtzuerhalten oder • durch die Bestätigung eines Versicherers über dessen Bereitschaft im Falle der Zuschlagserteilung eine solche Versicherung mit den genannten Mindestdeckungssummen mit dem Bieter abzuschließen und über den gesamten Vertragszeitraum aufrechtzuerhalten.
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
3.3.1. GEEIGNETER LAGERSTANDORT Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter einen geeigneten Lagerstandort zu benennen, zu beschreiben und nachzuweisen, der die einschlägigen geltenden baulichen und technischen Anforderungen sowie relevanten Standards (siehe hierzu insbesondere Ziff. 4.3 Anlage 3 Leistu … ganz lesen3.3.1. GEEIGNETER LAGERSTANDORT Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter einen geeigneten Lagerstandort zu benennen, zu beschreiben und nachzuweisen, der die einschlägigen geltenden baulichen und technischen Anforderungen sowie relevanten Standards (siehe hierzu insbesondere Ziff. 4.3 Anlage 3 Leistungsbeschreibung) erfüllt. Die Vorgaben des Auftraggebers zur Lage des Standorts (Ziff. 4.3 Anlage 3 Leistungsbeschreibung) sind einzuhalten. Der Bieter hat hierzu eine Eigenerklärung oder Nachweise über dessen Verfügbarkeit zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns (Eigentumsverhältnisse, Vorverträge über Kauf oder Miete, Verpflichtungserklärung des Vermieters/Eigentümers etc.) vorzulegen. Sofern der Standort zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht den baulichen bzw. technischen Anforderungen entspricht, hat der Bieter im Angebot zu erläutern, wie er diese bis zum Leistungsbeginn sicherstellen wird. Dabei ist auch auf die Frage der baurechtlichen Genehmigung bzw. Genehmigungsfähigkeit einzugehen. Die örtliche Situierung des Standortes muss allerdings von Anfang den Anforderungen gemäß Ziffer 4.3 Anlage 3 Leistungsbeschreibung entsprechen. Der Auftraggeber behält sich vor, den im Angebot genannten Standort zu besichtigen, um dessen Eignung zu prüfen. Der Bieter hat auf Anforderung durch den Auftraggeber diese Besichtigung zu ermöglichen.
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
3.3.2. LAGERVERWALTUNGSSYSTEM Der Bieter hat das Lagerverwaltungssystem und dessen Eignung im Sinne der Anforderungen der Anlage 3 Leistungsbeschreibung, welches er zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen einsetzen wird, zu benennen und zu beschreiben. Der Auftraggeber behält sich die Anforderung von Nachweisen sowie ggf. eine Inaugenscheinnahme vor.
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
3.3.3. QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEM Der Bieter hat ein in seinem Betrieb sowie ggf. in dem für die konkrete Leistungserbringung zuständigen Betriebsteil implementiertes und (entsprechend relevanter Standards, wie bspw. ISO 9001 oder ISO 13485 oder gleichwertig) zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem … ganz lesen3.3.3. QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEM Der Bieter hat ein in seinem Betrieb sowie ggf. in dem für die konkrete Leistungserbringung zuständigen Betriebsteil implementiertes und (entsprechend relevanter Standards, wie bspw. ISO 9001 oder ISO 13485 oder gleichwertig) zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nachzuweisen; die letzte (Re-) Zertifizierung darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als drei (3) Jahre zurückliegen. Als Nachweis hierfür kann eine Kopie der Bescheinigung über die Zertifizierung dienen, der Nachweis kann aber auch durch Vorlage anderer gleichwertiger Dokumente des Bieters (z. B. Qualitätsmanagement-Handbuch, Dienstanweisungen zum Umgang mit dem Qualitätsmanagementsystem, Bescheinigungen über Unterrichtung des Personals) erbracht werden. Im letzteren Fall hat der Bieter mit dem Angebot die Gleichwertigkeit darzulegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
bis zu 1-mal: Siehe § 2 Abs. 2 Anlage 4 Vertragsbedingungen
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 18.08.2025 auf 22.08.2025 verschoben
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 18.08.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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